Hallo,
folgender Fall:
uneheliches Kind aus Seitensprung, Unterhaltspflicht für Kind und für Kindmutter, nie zusammen gelebt
Kann man für ein Kind das man nun mit seiner Partnerin erwartet in Erziehungsurlaub gehen? Damit würde ja das Einkommen wegfallen und somit die Fähigkeit Unterhalt zu zahlen. Kann dann das Einkommen des Partners (nicht verheiratet) herangezogen werden? Wenn man dann wieder erwerbstätig wird, muss dann nachgezahlt werden?
Es kann doch keinem verboten werden für sein Kind in Erziehungsurlaub zu gehen?
Danke und Gruß
Erziehungsurlaub trotz Unterhaltspflicht?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Ja, Du zahlst nach Diener Elternzeit, weil das Jugendamt Unterhaltsvorschuss zahlt. Schließlich hat Deine Ex die gesamte Kindererziehung für dein erstes Kind am Hals. Um KU kannst Du Dich nicht drücken, aber um den Unterhalt für die KM schon. Also viel Spaß die nächsten 18 Jahre.
MfG
HNS
Hallo,
ich meinte auch den Unterhalt für die KM nicht den fürs Kind. Sorry, hab mich nicht eindeutig ausgedrückt.
Also wird nach der Elternzeit nur für den KU nachgefordert?
Ist das Einkommen meiner jetzigen Partnerin immer unantastbar? Wie sieht´s aus wenn wir heiraten?
Gruß
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Wenn ihr heiratet, sinkt dein Eigenbehalt. Und wenn Du dann mal wieder arbeitest, kann die alte KM noch mal kräftig absahnen. Finanziell lohnt sie die Heirat nicht, lediglich hinsichtlcih Sorgerecht für zweites Kind.
MfG
HNS
Hallo HNS,
was ist das denn wieder für eine Antwort. Ich denke, Du solltest damit langsam aufhören.
Warum sollte der Selbstbehalt nach der Heirat sinken? Kannst Du mir verraten, wo das steht?
Und außerdem leben wir in 2003. Ein Kindesvater erhält nicht nur mit einer Heirat ein gemeinsames Sorgerecht, das kann man auch nehmen, wenn man nicht verheiratet ist.
An Jochen,
ich wäre vorsichtig, mich vorerst vor dem KU zu "drücken", indem Du die Elternzeit nimmst. Wenn Du nämlich vorsätzlich Deinen Arbeitsplatz aufgibst, um so weniger Einkommen für KU zu erzielen, kann man Deine Zahlungsverpflichtigung durchaus auch nach einem fiktiven Einkommen berechnen, sprich dem Einkommen, das Du hattest und leichtsinnig aufgegeben hast. Also ganz so einfach, wie Du Dir das vorstellst, ist es nicht.
Ist der Unterhalt für die Kindesmutter tituliert? Hier müßtest Du dann eine Abänderungsklage führen, auch mit der Begründung, Deine Arbeit "mit Vorsatz" aufgegeben zu haben. Ich denke, daß Dich auch hier die große Überraschung treffen kann. Und wenn Deine jetzige Freundin arbeiten geht, kann man Dir durchaus einen gewissen Aufschlag von ihrem Einkommen hinzurechnen, nämlich in Höhe des Wertes, in dem Du für sie Leistungen erbringst, den sogenannten Haushaltsführungsbonus. Der kann dann auch schon mal bei 400,00 EUR monatlich liegen.
Also, konsultier bitte zu Deiner eigenen Sicherheit vorher einen Anwalt, bevor Du Dich ins Unglück stürzt und Dir mächtig viel Ärger einhandelst.
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"Mit freundlichen Grüßen
Runa
(Büroservice für Juristen und Ärzte)"
Hallo,
ich weiß noch nicht was "titulierter" UNterhalt etc. bedeutet, da die Situation gerade erst zustande gekommen ist.
Ich will mich auch nicht vor Unterhalt drücken.
Es geht darum, das ich in meiner jetzigen Beziehung gerne ein Kind haben würde, aber mit so einem geringen Selbstbehalt bei Zahlung des Unterhaltes an das Kind und die KM ist es mir ja nicht möglich eine (eigentlich ja 2) Familie zu ernähren. Da meine Partnerin recht gut verdient, habe ich überlegt, das ich evtl. zu Hause bleibe und meine Partnerin arbeitet.
Ich möchte mich vor nichts drücken, doch möchte ich meiner Partnerin nicht ihren Kinderwunsch und ihr Leben versauen.
Bitte noch einaml um Antwort.
Danke!
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