Ex-Ehefrau (Bordleinerin) nach gemeinsame Wohnung, bedroht mich mit Strafanzeige (Falschaussage)

16. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
Heinzberlin
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex-Ehefrau (Bordleinerin) nach gemeinsame Wohnung, bedroht mich mit Strafanzeige (Falschaussage)

Ich bewohne mit meiner Ex-Ehefrau und 2 gemeinsamen Kinder (11 und 12) noch eine gemeinsam gemietete Wohnung.
Wir waren 14 Jahre verheiratet und die letzten 5 Jahre waren für mich umgangssprachlich gesagt "die Hölle".
Meine Ex-Gattin war diese 5 Jahre auch in psychologischer Behandlung aber es verschlimmerte sich alles anstatt es besser wurde.
Ich "wohne" seit mehr als 6 Monaten bei in einem Ladengeschäft eines Freundes in einer kleinen Kammer.
Meine Ex-Frau hatte letztes Jahr durch einen Rechtsanwalt beim Gericht einen Antrag auf Überlassung der gemeinsamen Wohnung gestellt. Das Gericht hat diesen Antrag aber abgelehnt.
Übrigens war dieser Antrag mit mehreren Lügen gestellt worden die nachweisbare Lügen waren.
DANACH HAT MEINE EX-GATTIN MIR GEDROHT, FALLS ICH NICHT SOFORT AUS DER GEMEINSAMEN WOHNUNG AUSZIEHE, DAS SIE MICH WEGEN KÖRPERVERLETZUNG ANZEIGT !
Ich würde niemals auf eine Frau hinschlagen und auch nie eine Frau verletzen !
Aber meine Ex-Frau meint wenn Sie sich selbst verletzt und die Polizei ruft das ich dann der Wohnung verwiesen werden würde. Sie würde sagen das ich sie verletzt habe.
Ich bin seit einem Jahr auf der Suche nach einer Wohnung aber hier in Berlin ist es fast unmöglich eine Wohnung zu finden.
Jetzt verkauft mein Freund seinen Laden und ich habe keine Wohnmöglichkeit mehr.
--- Ich bin am verzweifeln ---
Ich möchte aber meine Ex-Frau nicht schädigen o.ä. jedoch möchte ich nur das alles gütig und möglichst emotionslos und harmonisch geklärt wird.
Aber mit einer Person die schwere psychische Probleme hat und die an einer Borderleinstörung leidet ist dies wahrscheinlich nicht möglich.
---
Ich weiß nicht ein und aus und wie ich mich verhalten soll wenn ich wieder in der gemeinsamen Wohnung sein muß bis ich hoffentlich bald eine eigene Wohnung finde.
---
Vielleicht hat jemand etwas ähnliches erlebt oder kennt jemand der so etwas ähnliches erlebt hat UND KANN MIR EVENTUELL EINEN RATSCHLAG GEBEN.---
Ich bedanke mich abschließend für die Aufmerksamket !

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von Heinzberlin):
Ich "wohne" seit mehr als 6 Monaten bei in einem Ladengeschäft eines Freundes
Dann sollten Sie schleunigst mal auf den Kalender schauen, denn:

Zitat:
Hallo Heinz

Zieht ein Partner freiwillig aus, verliert er dadurch nicht sein Nutzungsrecht. Er kann jederzeit verlangen, wieder einzuziehen. Der Anspruch geht jedoch verloren, wenn er nach dem Auszug nicht binnen sechs Monaten wieder einzieht oder mitteilt, dass er wieder einziehen will. Danach vermutet das Gesetz unwiderleglich, dass er dem verbliebenen Partner die Wohnung endgültig zur alleinigen Nutzung überlassen will (§§ 1361b Abs. IV BGB , 14 Abs. IV LPartG). Er kann dann nicht einfach wieder so zurückkehren.

https://www.scheidung.de/waehrend-der-trennung-haus-und-wohnung.html

Sind die 6 Monate um, dann brauchen Sie sich um einen eventuellen Einzug in die Wohnung nicht mehr zu sorgen.

PS: Es heißt Borderline, nicht Borderlein :)

-- Editiert von fb367463-2 am 16.05.2019 23:27

Signatur:

"Valar Morghulis"

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