Hallo
eine Kollegin von mir erhielt bis vor kurzem von ihrem Ex-Ehemann Unterhalt für sich, da sie erwerbsunfähig ist. Mehrmals lief bei dem Mann in der Vergangenheit aufgrund Nicht-Zahlung eine Lohnpfändung. Jetzt kam ein Schreiben seines REchtsanwaltes,
dass er wieder verheiratet ist, mit seiner Ehefrau mittlerweile zwei Kinder hat und deshalb keinen Unterhalt an meine Kollegin zahlen müsse. Die Anwältin ihrerseits, sowie das Sozialamt, sind der Auffassung, er müsse sehr wohl weiterhin zahlen - die Kinder der zweiten Ehe spielten nur eine untergeordnete Rolle, da seine Ex-Frau eben erwerbsunfähig und damit Sozialhilfe beziehen müsste. (Auch die Erwerbsminderungsrente würde keinesfalls zum Lebensunterhalt reichen)
Aus der ersten Ehe gingen keine Kinder hervor, er würde also nur für seine Ex-Frau zahlen.
Ich würde gern einfach informativ wissen, wer nun recht hat, bzw. ob tatsächlich der Mann Zeit seines Lebens für seine Ex-Frau zahlen muss?
EDIT: Der Verdienst liegt bei etwas über 1.600 Euro netto monatl.
Danke und Gruß
-- Editiert von sunny249 am 13.07.2006 16:43:31
Ex-Ehemann zahlt keinen Unterhalt mehr
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
hm....
sie ist eine Kollegin?
sie ist erwerbsunfähig?
Nach der Reform in 2007 gibt es eine veränderte Rangfolge der Unterhaltsansprüche. Kinder stehen auf dem ersten Rang. Erst wenn diese Unterhaltszahlungen geleistet sind, können/müssen Unterhaltszahlungen an frühere Partner geleistet werden.
In der Rangordnung folgen die Mütter, die Kinder zu versorgen haben. Geschiedene Ehegatten, die keine Kinder versorgen, haben damit einen schlechteren rang und so meist weniger Unterhaltsansprüche. Auch die Rangfolge der Folgeehen verändert sich. Künftig haben die erste und die zweite Ehefrau, die Kinder betreuen, den gleichen Rang auf den nachehelichen Unterhalt (bislang war die erste Ehefrau besser gestellt).
Zumindest der Reform 2007 siehts mit dem Unterhalt eher schlecht aus
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Zitat:...sie ist eine Kollegin?
sie ist erwerbsunfähig?...
naja manchmal werden auch eben auch Arbeitnehmer erwerbsunfähig...
@mami05: Richtig! Wir arbeiten beide in einer Werkstätte für Behinderte. Dies gilt nicht als Arbeitsmarkt 1, da andere Regeln, gearbeitet wird quasi nur für ein Taschengeld, zus. Fahrgelderstattung, also eben zur Sicherung des Lebensunterhaltes/Miete, Grundsicherung.
@arme socke: DAnke! Ehrlich gesagt - ich finde diese Regelung in Ordnung, auch wenn es um meine befreundete Kollegin geht! Sie selbst allerdings ist anderer Meinung.....
Gruß
-- Editiert von sunny249 am 13.07.2006 18:10:06
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