Ex Frau möchte Umgangsregelung aussetzen

28. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Striker2010
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex Frau möchte Umgangsregelung aussetzen

Guten Tag,
ich bin ein zur Zeit in Scheidung lebender Vater, einer vier jährigen Tochter.
Das Kind lebt bei der Mutter. Ich habe vier Tage im Monat das Umgangsrecht. Anderst lässt es sich nicht regel, wegen meines Schichtdienst. Vor einiger Zeit besuchte mich meine neue Lebensgefährtin mit ihrer Tochter. An diesem Tag war sie mit ihrer Tochter für 1 1/2 Std. bei mir anwesend. An diesem Tag hatte ich auch meine Tochter zu Besuch. Wir tranken Kaffee und assen Kuchen. Alles verlief total harmonisch.
Einen Tag später fragte mich meine Ex, ob irgend was vorgefallen war. Dies verneinte ich. Meine Ex sagte mir, dass meine neue Lebensgefährtin, meine Tochter, ins Gesicht geschlagen haben soll. Dieses verneinte ich erneut.
Wie es nicht anderst kam, erhielt ich wenige Tage Post von ihrem Anwalt. Darin stand, dass meine Tochter geschlagen wurde ist und ich tatenlos zugesehen habe. Ich hätte dann auch noch behauptet, dass meine neue Lebensgefährtin halt andere Erziehungsmethoden hätte. So kam es, dass wir eine Anzeige wegen Verleumdung und Rufmord bei der Polizei erstatteten. Meine Ex machte eine Gegenanzeige wegen Körperverletzung am Kind.
Nun möchte meine Ex, dass in der Zeit wo ich meine Tochter habe und das Umgansrecht ausführe, meine neue Lebensgefährtin nicht mehr anwesend sein darf. Sonnst würde meine Ex das Umgasrecht aussetzen, solange bis die Staatsanwaltschaft in den o.a. Angelegenheiten ermittelt hat.
Dazu meine Fragen: Wer darf das Umgansrecht aussetzen?
Welche Rechte habe ich hier als Vater?
Da es zu keiner Zeit zu einer Körperverletzung, Mißhandlung etc. gekommen ist,
ich mein Ungansrecht durchführen möchte, und den Kontackt zu meiner Tochter nicht verlieren möchte, würde ich mich über ein paar Anregungen bzgl. der Problematik freuen.

MfG Striker 2010

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Striker2010,

was ist das denn für eine Umgangsregelung. Habt ihr dieses selber vereinbart, wurde sie mit Hilfes des JA erarbeitet oder ist es eine gerichtlich festgesetzte Umgangsregelung?

Die Ex scheint eine recht streitbare zu sein, wenn sie gleich einen Anwalt bemüht. Ich würde hier eher vom Jugendamt begleitete Gesprüche vorziehen.

In manchen Fällen ist es auch so, dass Kinder von einem besonders schönen Umgangstag mit Papa, der Mutter eher negativ bericht um ihr nicht weh zu tun. Ich habe das leider zu oft selber miterlebt.

Sollte es keinen gerichtlich festgelegten Umgang geben, würde ich diesen nach zwei erfolglochen Gesprächen beim JA solfort einklagen.

LG Nero

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#2
 Von 
Striker2010
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Nero,

ja meine Ex ist sehr streitbar. Die Umgansregelung wurde von uns beiden geregelt. Sie wurde im Beisein des Jugendamt vereinbart. Problem an der ganzen Sache ist nur, dass meine Ex dem Umgangsrecht ja zustimmt, nur aber dann, wenn meine neue Lebenspartnerin und deren Kind nicht anwesend sind. Sonnst droht sie immer mit dem aussetzen der Umgangsregelung. Ich finde es traurig dass eine Mutter solche Hebel als Trumpf in der Hand hat und alles auf dem Rücken unserer Tochter austrägt. Was bleibt dem Vater?? Ich muss wohl wieder klein bei geben. Wie immer.

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