Hallo liebe Leute,
ich hoffe ich bin hier im richtigen Forum.
Zur Situation, ich habe mit meiner Ex-Frau im September das Trennungsjahr eingeläutet.
Beide Leben in getrennten Wohnungen.
Da wir bis zum September letzten Jahres noch zusammen gelebt haben in der Ehewohnung musste natürlich bei ihrem Auszug noch eine Nebenkostenabrechnung erstellt werden und die laufende Stromabrechnung musste ebenfalls abgerechnet werden.
Um besagte Stromabrechnung geht es jetzt in diesem Fall. Der Vertrag mit dem Anbieter ist zum 01.03.23 beendet gewesen.
Meine Exfrau und ich haben uns darüber verständigt das bei Ankunft der Rechnung ich ihr diese zukommen lasse.
Sie hatte schon Anfang März direkt nach der Rechnung gefragt und ich sagte ihr das ich ihr die Rechnung zukommen lasse sofern sie angekommen ist.
Am 31.03.23 hat sie mir nun per Einschreiben ein Brief zukommen lassen indem sie mir eine 14 tägige Frist gesetzt hat um die Rechnung ihr zu übergeben ansonsten würde sie Rechtsmittel einlegen.
Die Rechnung ist bislang nicht da, ich weiß das der Stromanbieter 6 Wochen Zeit hat.
Nun ist meine Frage, muss ich überhaupt auf ihren Brief reagieren? Ich kann mir nicht vorstellen das sie dort ein Anwalt beraten hat da auch dem Anwalt bekannt sein sollte das der Stromanbieter 6 Wochen Zeit hat.
Ex Frau setzt Frist für eine Rechnung
3. April 2023
Thema abonnieren
Frage vom 3. April 2023 | 18:30
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 2x hilfreich)
Ex Frau setzt Frist für eine Rechnung
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#1
Antwort vom 3. April 2023 | 18:58
Von
Status: Unbeschreiblich (30481 Beiträge, 5446x hilfreich)
Nein. Wozu auch? Sie schreibt ja nur...sie würde...ZitatNun ist meine Frage, muss ich überhaupt auf ihren Brief reagieren? :
Niemand weiß, ob sie es tut.
Die 6 Wochen sind dann aber so ziemlich Mitte April um--- der Anbieter wird dann vermutlich die Abrechnung vorlegen und du sie weiterleiten an deine Frau.
#2
Antwort vom 3. April 2023 | 19:06
Von
Status: Frischling (41 Beiträge, 2x hilfreich)
ZitatNein. Wozu auch? Sie schreibt ja nur...sie würde... :
Niemand weiß, ob sie es tut.
Die 6 Wochen sind dann aber so ziemlich Mitte April um--- der Anbieter wird dann vermutlich die Abrechnung vorlegen und du sie weiterleiten an deine Frau.
Ja die 6 Wochen sind Mitte April um, deshalb verstehe ich auch nicht wieso sie nach 4 Wochen schon um die Ecke kommt damit.
Hauptsächlich geht es mir nur darum ob mir das irgendwie negativ auf die Füße fallen könnte wenn ich das Schreiben einfach ignoriere.
Was mich natürlich ärgert, sie könnte mich jederzeit anrufen und einfach noch einmal nachfragen aber sie wählt dann gleich das härteste Mittel
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 4. April 2023 | 01:31
Von
Status: Unbeschreiblich (116263 Beiträge, 39236x hilfreich)
Die Ex fängt also an Spielchen zu spielen...
ZitatNun ist meine Frage, muss ich überhaupt auf ihren Brief reagieren? :
Nö, das ist freiwillig.
Das "muss" kommt dann erst später mit den eventuell eintretenden negativen Folgen.
Insofern würde ich der Ex gerichtsfest mitteilen, das wie bereits in den Gesprächen vom ... mitgeteilt die Rechnung noch nicht vorliegt und unverzüglich nach Erhalt wie besprochen weitergeleitet wird ...
#4
Antwort vom 4. April 2023 | 11:19
Von
Status: Unbeschreiblich (30481 Beiträge, 5446x hilfreich)
Ja, ich auch nicht. Aber wer versteht schon, mit welchen *Ärgernissen* die PartnerInnen noch um die Ecke kommen?Zitatdeshalb verstehe ich auch nicht :
Wenn die Vereinbarung lautet---> du kriegst die Abrechnung, sobald sie mir vorliegt... sehe ich nix, was da fallen könnte.Zitatob mir das irgendwie negativ auf die Füße fallen könnte :
WoW. Das soll jetzt das härteste Mittel sein?Zitataber sie wählt dann gleich das härteste Mittel :
Das habt ihr beide auch schriftlich? Vielleicht findet sie den Zettel nicht oder ihr habt euch anders *verständigt*.ZitatMeine Exfrau und ich haben uns darüber verständigt das bei Ankunft der Rechnung ich ihr diese zukommen lasse. :
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