Ex Frau verbietet mit den Kindern wegzufahren.

27. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Luna087
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 21x hilfreich)
Ex Frau verbietet mit den Kindern wegzufahren.

Hallo,

ich habe mal eine Frage.
Mein Freund hat eine leibliche Tochter und einen Stiefsohn.
Seine Nochfrau verbietet uns jetzt mit den Kindern zu ihrer Mutter zu fahren (die beiden haben keinerlei Kontakt etc.).

Ist das rechtlich überhaupt möglich,er hat immerhin auch das geteilte Sorgerecht für seine Tochter.


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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12302.10.2011 16:55:35
Status:
Schüler
(271 Beiträge, 93x hilfreich)

Wo wohnt die Mutter denn ? In nächsten Ort oder in einem fernen Land ohne Rechtsabkommen mit Deutschland

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#2
 Von 
Luna087
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 21x hilfreich)

Die Mutter bzw. Oma wohnt ca. 300km entfernt,in Deutschland.
Die Nochehefrau hat sehr viel Stress mit der eigenen Mutter und wie gesagt keinen Kontakt,jetzt meint Sie mein Freund könne mit den Kindern überhall hin nur nicht zu ihr.

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#4
 Von 
Luna087
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 21x hilfreich)

Nein,nicht adoptiert.
Es gibt ein gemeinsames Kind,ehelich,gemeinsames Sorgerecht.
Es gibt keinen Umgangsbeschluss,die Kinder kommen regelmäßig einmal in der Woche.
Zu der Oma (ihrer Mutter) ca. 300 km (Deutschland)
Der Mutter wurde dies gestern mitgeteilt,es soll erst am 10.Oktober gefahren werden.
Sie hat mit der Oma viele Differenzen,mittlerweile keinen Kontakt mehr seit ca. einem Jahr,sie sagt bei diesem Hintergrund könnte sie es verbieten die Oma zu besuchen.
Die gemeinsame Tochter ist 4,der Sohn 12.
Die beiden telefonieren regelmäßig mit der Oma wenn sie hier zu Besuch sind.
Es geht grundsätzlich darum ob die Mutter es bei dem gemeinsamen Kind verbieten kann,bei dem Stiefsohn ist die Lage ja wahrscheinlich eindeutiger.

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#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

zu den Umgangszeit obliegt die Verwendung dieser Zeit allen dem KV. Wen er dann besucht, kann der KM völlig egal sein. Darauf kann sie keinen Einfluss nehmen.

Der KV wird der KM doch auch nicht vorschreiben, wen sie mit dem gemensamen Kind besuchen darf und wen nicht.

LG nero



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1x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
Luna087
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 21x hilfreich)

Die beiden kommen schon seit langer,langer Zeit miteinander aus,im letzten Jahr gab es dann einen gewaltigen Streit und seitdem auch keinen Kontakt mehr.

Die Oma ist weder Gewalttätig o.ä.

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#8
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Luna,

halt dich an die Antwort von Nero:

quote:
zu den Umgangszeit obliegt die Verwendung dieser Zeit allen dem KV. Wen er dann besucht, kann der KM völlig egal sein. Darauf kann sie keinen Einfluss nehmen.


Das andere Geschwafel ignorierst du am besten.

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert Loddar am 27.09.2011 20:57

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#9
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Hallo Luna,

wie Nick oben schrieb, kann es Gründe geben, dass sich die KM den Umgang mit der Oma nicht wünscht, aber Wünsc he werden eben auch nicht immer erfüllt.

Der KV macht in seiner Umgangsgszeit was er will, solange dies nicht objektiv gegen das Wohl der Kinder ist.
Also wie von Nero beschrieben.

SG

Berry

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#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

@Nick_19:
"...der Besuch bei Oma einfach verheimlicht wird."

Ganz toller Vorschlag. Da lernen Kinder richtig was fürs Leben.......

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#12
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Meine Anmerkung war ironisch gemeint, das kann wohl nicht jeder verstehen.....
Eine Vierjährige in so einer Sache zum Lügen zu verleiten, kann erhebliche Schäden in ihrer Entwicklung verursachen und ist garantiert keine Lösung des Problems.


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#14
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ich scanne jetzt sicher nicht alle Beiträge hier, um den von dir zitierten Halbsatz zu finden. Außerdem kommt es im Familienrecht sowieso nicht auf Glaubensfragen an.


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