Hallo,
ich habe mal eine Frage.
Mein Freund hat eine leibliche Tochter und einen Stiefsohn.
Seine Nochfrau verbietet uns jetzt mit den Kindern zu ihrer Mutter zu fahren (die beiden haben keinerlei Kontakt etc.).
Ist das rechtlich überhaupt möglich,er hat immerhin auch das geteilte Sorgerecht für seine Tochter.
-----------------
""
Ex Frau verbietet mit den Kindern wegzufahren.
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Wo wohnt die Mutter denn ? In nächsten Ort oder in einem fernen Land ohne Rechtsabkommen mit Deutschland
-----------------
""
Die Mutter bzw. Oma wohnt ca. 300km entfernt,in Deutschland.
Die Nochehefrau hat sehr viel Stress mit der eigenen Mutter und wie gesagt keinen Kontakt,jetzt meint Sie mein Freund könne mit den Kindern überhall hin nur nicht zu ihr.
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Nein,nicht adoptiert.
Es gibt ein gemeinsames Kind,ehelich,gemeinsames Sorgerecht.
Es gibt keinen Umgangsbeschluss,die Kinder kommen regelmäßig einmal in der Woche.
Zu der Oma (ihrer Mutter) ca. 300 km (Deutschland)
Der Mutter wurde dies gestern mitgeteilt,es soll erst am 10.Oktober gefahren werden.
Sie hat mit der Oma viele Differenzen,mittlerweile keinen Kontakt mehr seit ca. einem Jahr,sie sagt bei diesem Hintergrund könnte sie es verbieten die Oma zu besuchen.
Die gemeinsame Tochter ist 4,der Sohn 12.
Die beiden telefonieren regelmäßig mit der Oma wenn sie hier zu Besuch sind.
Es geht grundsätzlich darum ob die Mutter es bei dem gemeinsamen Kind verbieten kann,bei dem Stiefsohn ist die Lage ja wahrscheinlich eindeutiger.
-----------------
""
Hallo,
zu den Umgangszeit obliegt die Verwendung dieser Zeit allen dem KV. Wen er dann besucht, kann der KM völlig egal sein. Darauf kann sie keinen Einfluss nehmen.
Der KV wird der KM doch auch nicht vorschreiben, wen sie mit dem gemensamen Kind besuchen darf und wen nicht.
LG nero
-----------------
""
Die beiden kommen schon seit langer,langer Zeit miteinander aus,im letzten Jahr gab es dann einen gewaltigen Streit und seitdem auch keinen Kontakt mehr.
Die Oma ist weder Gewalttätig o.ä.
-----------------
""
Hallo Luna,
halt dich an die Antwort von Nero:
quote:
zu den Umgangszeit obliegt die Verwendung dieser Zeit allen dem KV. Wen er dann besucht, kann der KM völlig egal sein. Darauf kann sie keinen Einfluss nehmen.
Das andere Geschwafel ignorierst du am besten.
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
-- Editiert Loddar am 27.09.2011 20:57
Hallo Luna,
wie Nick oben schrieb, kann es Gründe geben, dass sich die KM den Umgang mit der Oma nicht wünscht, aber Wünsc he werden eben auch nicht immer erfüllt.
Der KV macht in seiner Umgangsgszeit was er will, solange dies nicht objektiv gegen das Wohl der Kinder ist.
Also wie von Nero beschrieben.
SG
Berry
-----------------
""
@Nick_19:
"...der Besuch bei Oma einfach verheimlicht wird."
Ganz toller Vorschlag. Da lernen Kinder richtig was fürs Leben.......
-----------------
""
Meine Anmerkung war ironisch gemeint, das kann wohl nicht jeder verstehen.....
Eine Vierjährige in so einer Sache zum Lügen zu verleiten, kann erhebliche Schäden in ihrer Entwicklung verursachen und ist garantiert keine Lösung des Problems.
-----------------
""
Ich scanne jetzt sicher nicht alle Beiträge hier, um den von dir zitierten Halbsatz zu finden. Außerdem kommt es im Familienrecht sowieso nicht auf Glaubensfragen an.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
7 Antworten
-
25 Antworten
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
21 Antworten
-
1 Antworten