Ex-Frau verbreitet üble Nachrede - und Lügen

2. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sabine Greinwald
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 15x hilfreich)
Ex-Frau verbreitet üble Nachrede - und Lügen

Liebes Forum,

ich weiß nicht genau, ob ich hier mit dem Thema richtig bin.

Seitdem wir verheiratet sind, verfolgt die Ex meines Mannes ihn mit bösartigen Nachreden. Klarstellen möchte ich, dass die beiden schon fünf Jahre geschieden sind - auf ihren Wunsch hin - und wir uns erst seit knapp zwei Jahren kennen - ich war also nicht der Grund oder Auslöser für die Trennung.

Doch nun konkret - letzte Woche erhielt mein Mann Post vom Finanzamt, in welcher er aufgefordert wurde, Steuern nach zu zahlen. Auf Nachfrage erhielt er keine Auskunft, musste persönlich erscheinen. Dort stellte sich heraus, dass seine Ex-Frau im Finanzamt angerufen hatte und erzählte, er würde seit einem Jahr keinen Unterhalt zahlen und das Amt solle ihm den Kinderfreibetrag streichen. Dies wurde vom zuständigen Beamten dann auch gemacht - ohne überhaupt Rückfrage zu halten.

Selbstredend dass die Vorwürfe der Ex reine Lügen sind, mein Mann zahlt pünktlich jeden Monat Unterhalt und konnte das natürlich auch belegen. Interessanter weise hatte seine Ex ihm nämlich durch den Anwalt mitteilen lassen, dass er bis dato .... €uro Unterhalt gezahlt hätte und sie jetzt eine Erhöhung möchte - die sie natürlich auch erhält - ohne Frage, denn wir wollen keinen Ärger.

Ganz abgesehen davon, dass das Verhalten des Beamten meiner Ansicht nach mehr als inkorrekt ist - was kann man machen, um der Ex begreiflich zu machen, dass sie zukünftig solche Dinge unterlassen soll? Diese Lügengeschichte war der Höhepunkt eines seit gut einem Jahr andauernden Psychoterrors, und langsam können wir nicht mehr.

Vielen Dank für eventuelle Antworten und Tipps.

-----------------
" "

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

..wenn ihr konkrete sich wiederholdende vorgänge habt, könnt ihr sie zur unterlassung auffordern. wenn ihr sachverhalte, wie die beim finanzamt habt und keine ruhe einkehrt, könnt ihr eine unterlassungserklärung verlangen und bei verstoß z.B. eine vertragsstrafe von x euro bei nicht einhaltung androhen.

sonst bleibt nur die strafrechtliche anzeige wegen übler nachrede oder falscher beschuldigung..

mehr fällt mir ncht ein.

ich würde versuchen einfach drüber zu stehen...wohlwissend dass man es nicht immer, kann...ich spreche aus eigener erfahrung.

heute würde ich einige aktionen bei gericht so sicher nicht mehr machen, wenn ich mein heutiges wissen hätte...hinterher ist man immer klüger..
gruß

uwe

-----------------
"...ich bin drin..."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 406x hilfreich)

Nun ja, also was der Finanzbeamte dort macht, ist sicherlich nicht rechtens. Er kann nicht nach Gutsherrenart hingehen und eigenmächtig den Steuerfreibetrag streichen, selbst wenn Dein Mann keinen Unterhalt gezahlt haben sollte.Dafür gibt es Gesetze, mit denen das geregelt wird.
Ergo: Höflich und förmlich anfragen, wo es steht, daß der Freibetrag zu streichen ist, wenn jemand anruft und die Behauptung aufstellt, man zahle keinen Unterhalt für das Kind. Einfach und beharlich nach haken und fordern, daß das wieder rückgängig gemacht wird. Er muß dir den Gesetzestext nennen!
Dein Mann muß ja davon unabhängig ohnehin einen Widerspruch einlegen, wenn er verhindern will, daß diese Entscheidung rechtskräftig wird!

-----------------
"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sabine Greinwald
Status:
Frischling
(46 Beiträge, 15x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Das mit dem Finanzamt ist geklärt, mein Mann war ja persönlich dort.

Was mich einfach baff macht ist, dass diese Änderung einfach aufgrund eines Anrufes gemacht wurde, ohne den Sachverhalt zu überprüfen. Da finde ich, wurden Kompetenzen überschritten, und zwar gewaltig.

Das mit der Unterlassungserklärung ist auch ein guter Hinweis, das muss über den Rechtsanwalt vermutlich geschehen?

Wir befürchten, die Ex verbreitet solche Dinge eventuell auch mal beim Arbeitgeber meines Mannes, die Folgen könnten verheerend sein.

Vielen Dank nochmals

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 406x hilfreich)

Muß nicht, kann! Wenn dein Mann so ein bissl gut formulieren kann, darf er das auch selbst. Google ein bischen, findest bestimmt einen Text. :zoff:

-----------------
"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Pachlus
Status:
Lehrling
(1930 Beiträge, 406x hilfreich)

Vielleicht reicht es schon, der Dame den Gesetzestext mitzuteilen, verbunden mit der Bitte, so etwas zu unterlassen:

§ 186 StGB
Üble Nachrede.Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


-----------------
"Das war -wie immer- meine unmaßgebliche persönliche Meinung!"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

..wenn ihr einen anwalt einschaltet, wird dieser seine kosten auch gleich geltend machen bei der ex. aber achtung...so ohne weiteres muss die dies nicht zahlen, wenn ich richtig informiert bin müssten die bei weigerung eingeklagt werden und wenn die ex ihre fehler einsieht und die unterlassung akzeptiert und sich entschuldigt...wäre keine anwalt nötig gewesen und ihr könnt auf diesen kosten dann sitzen bleiben...und in der frage sind anwälte nicht knausrig...ich würde es auch erst ohne anwalt versuchen, zumal auch die üblöe nachrede erst einmal wirklich strafrechtlich relevant sein muss, denn dazu müssen schon nachwiese vorhanden sein.

auch hier gilt die unschuldsvermutung.

also wie von anderen schon gesagt erst einmal gut durch googelen...

gruß

uwe

-----------------
"...ich bin drin..."

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
miknuth1
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 2x hilfreich)

Die beste und billigste Variante wäre in eurem Fall tatsächlich ein Strafantrag, keine Strafanzeige, denn die kann nach Gutdünken des Staatsanwaltes in die Rundablage fallen.

Beim Strafantrag kann man nach Eistellung des verfahrens die Klage beim Oberlandesgericht erzwingen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(33323 Beiträge, 17410x hilfreich)

Hi,

völlig falsch. Üble Nachrede ist ein Privatklagedelikt, und genau für diese Delikte ist die Klageerzwingung ausgeschlossen (§ 172(2) StPO ). Zu versuchen wäre hier eine Strafanzeige (ohne Strafantrag, weil nicht antragsgebunden, sondern Offizialdelikt) wg. falscher Verdächtigung (§ 164 StGB ).

Gruß vom mümmel

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
miknuth1
Status:
Beginner
(56 Beiträge, 2x hilfreich)

@mümmel,

Ich kann deiner Ansicht nicht ganz folgen. Wenn eine normale Beleidigung/Verleumdung vorliegen würde, könnte ich in deiner Ansicht mitgehen, hier handelt es sich aber um Verleumdung in tateinheit mit Vortäuschung einer Straftat, da liegt die Sache schon wieder ganz anders.

Wusstest du nicht, dass Nichtzahlung von Kindesunterhalt eine Straftat ist??

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 276.166 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
111.564 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen