Ex Frau verweigert mir den Umgang

3. März 2016 Thema abonnieren
 Von 
Thomas35
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex Frau verweigert mir den Umgang

Guten Abend an alle!

Ich habe folgendes Problem, ich habe mich vor 7 Monaten von meiner Frau getrennt. Wir haben eine Tochter (2) zusammen. Seit meinem Auszug verweigert sie mir, das ich meine Tochter am Wochenende (Fr-So) zu mir nehme. Am Anfang unserer Trennung bin ich so oft es ging zu ihr zu Besuch gekommen um meine Tochter zu sehen, spielen toben usw. Ich habe eigentlich alles gemacht und getan um es meiner Exfrau recht zu machen und das sie sieht das ich Wirkliches Interesse an meiner Tochter habe. Natürlich habe ich zwischendurch nachgefragt ob die kleine Maus übers Wochenende zu mir kann. Sie verweigerte es immer und meinte das wenn ich die kleine Maus sehen möchte zu ihr zu kommen habe. Ich habe dieses Spiel zwei Monate mit gespielt. Meine Tochter und ich waren unzertrennlich, wir waren am toben lachen spielen kuscheln usw. Als ich dann gesagt habe das ich die kleine Maus am Wochenende zu mir holen möchte fing meine Exfrau Mega stress an und gab mir zu verstehen das ich keine rechte dazu habe. Als ich ihr den Vorschlag machte das Jugendamt mit ins Boot zu holen. Meinte sie knall hart "kannst du ruhig machen aber ich bin weder gezwungen noch Verpflichtet da mit zu wirken" ich habe meine Tochter nun 3 Wochen nicht mehr gesehen und es ist sehr schmerzhaft für mich. Seit dem letzten Gespräch bekomm ich keine Infos mehr von ihr. Ich schreibe ihr jeden Tag eine SMS wie es der kleinen geht bekomme aber keine Antwort. Wir haben das geteilte Sorge und Umgangsrecht meine Frage nun was kann ich tun bzw wie kann ich dagegen vor gehen?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Es ist immer wieder dasselbe. Gerade in der ersten Phase nach der Trennung müssen im Interesse von allen Betroffenen klare Regelungen her. Quasi Korsettstangen, die helfen, sich in die neue Situation einzuleben. Ich würde sofort das Jugendamt oder eine sonstige helfende Organisation um Vermittlung bitten. Und wenn das nicht klappt, dann bleibt nur der Weg zum Gericht. Ich würde nicht zu viel Zeit vergehen lassen, denn das Zeitempfinden von so kleinen Kindern ist ganz anders als von Erwachsenen. Und für Kids sind ein paar Wochen oder gar Monate eine arg lange Zeit.

wirdwerden

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Umgangsrecht beschreibt den Anspruch auf Umgang eines minderjährigen Kindes mit jedem Elternteil.
Die Mutter untergräbt hier also die Rechte eures Kindes.

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#3
 Von 
Thomas35
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Umgangsrecht beschreibt den Anspruch auf Umgang eines minderjährigen Kindes mit jedem Elternteil.
Die Mutter untergräbt hier also die Rechte eures Kindes.
Die Frage ist darf sie dies einfach entscheiden und hab ich als Vater keine Rechte? Sie hat auch direkt Unterhalt verlangt was ja auch Ok ist. Ich weiß auch das das Geld für meine Tochter ist was ich gerne Zahle aber es eigentlich nicht einsehen da ich auch nix von meiner Tochter habe. Kann ich die Unterhalts Zahlungen zu ihr einstellen und das Geld auf ein Seperates kto einzahlen und ihr dann zahle. Wenn Sie es zulässt das ich den Umgang zu meiner Tochter hab? Bitte jetzt nicht falsch verstehen ich zahle gerne sogar mehr als ich nach der Düsseldorfer Tabelle müsste da es meiner Tochter an nichts fehlen soll.

Mfg

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ich hab doch klar geschrieben, was Du machen sollte. Und, man muss von seinem Kind nichts haben, wie Du schreibst. Ja, was ist denn das? Kind kann verhungern, wenn Du nichts davon hast? Du kannst Deinen Sportverein kündigen, wenn Du nichts davon hast, Du kannst ein ausgedientes Möbelstück auf den Müll schmeissen, wenn Du nichts davon hast. Beim Kind sieht das etwas anders aus, dem Himmel sei Dank.

wirdwerden

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Zitat:
eigentlich nicht einsehen da ich auch nix von meiner Tochter habe


Wie meinen?

Da haben beide Elternteile von ein Verständnisproblem, wer den Hauptpart in diesem Trennungsspiel hat: Das Kind ist im Mittelpunkt jeder rechtlichen Regelung. Die Eltern dürfen sich gerne gegenseitig das Leben schwer machen, wenn ihnen das Spaß macht.

Weder kann die Mutter entscheiden, ob der Vater das Kind sehen darf (weil das Kind diesen Anspruch hat), noch ist der Kindesunterhalt der Lohn für eine Mutter, die den Umgang gewährt. (er sichert die finanzielle Versorgung des Kindes).

Am besten suchst du vorab mal die Definition der Begriffe "Umgangsrecht" und "Kindesunterhalt" im Internet raus.

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#6
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

doppelt

-- Editiert von HeHe am 03.03.2016 12:43

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#7
 Von 
CarlNDS
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 52x hilfreich)

Kindesunterhalt und Umgang sind zwei Paar Schuhe. Die sollte man nicht vermischen!!!

Den Unterhalt kannst du nicht einstellen, allerdings kannst du die Unterhaltshöhe anpassen.
Beispielsweise, das zahlen, was laut DD Tabelle zu zahlen ist (vorher Berufsaufwendungen etc. abziehen) oder dich auf den Mindestunterhalt beschränken. Dann müsste sie aktiv werden. Letzteres (Mindestunterhalt bei höherer Leistungsfähigkeit) ) ist aber nicht im Sinne des Kindes und des Bestrebens nach Umgang.

Besser wäre aber am Unterhalt (DD Tabelle) nichts zu ändern und den Umgang sofort über das Jugendamt einfordern. Wenn das Jugendamt nicht reagiert oder dir nicht helfen will (weil du "nur" ein Vater bist) sofort zum Anwalt wegen der gerichtlichen Regelung des Umgangs.
Ich habe damals versucht das ganze aussergerichtlich zu klären. Das Gericht war daraufhin zuerst der Auffassung mir ginge es in Wirklichkeit nicht um das Wohl des Kindes, weil ich 3 Monate habe verstreichen lassen bis zum Antrag bei Gericht. Damals half mir nur aus dieser Interpretation des Gerichtes heraus, dass ich sofort nach dem ersten Umgangsboykott zum Jugendamt gegangen war und die um Vermittlung gebeten hatte (was die bestätigten).

Carl

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#8
 Von 
Thomas35
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Danke für die schnellen und vielen Antworten.

Mir ist klar das Unterhalt und Umgangs recht zwei ganz unterschiedliche sachen sind. Es war einfach eine reine sach frage!

Wenn ich ganz genau wüsste das sie das Geld auch dafür nutzen würde für was es eigentlich gedacht ist (Essen, Trinken, Kleidung usw) hätte ich nichts dagegen ein zu wenden und wäre sogar bereit noch mal was drauf zu legen den das wäre zum wohl meiner Tochter. Sie schleppt das Geld aber ins Casino während ihre Mutter auf die Kids aufpasst 3-5 mal die Woche. Da sie nicht mit mir ne Regelung treffen möchte ob allein oder mit dem Jugendamt. Habe ich nun einen Termin bei meiner Anwältin gemacht.

Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Rechtschreibung
Status:
Lehrling
(1107 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat:
Meinte sie knall hart "kannst du ruhig machen aber ich bin weder gezwungen noch Verpflichtet da mit zu wirken"
Damit hat die Mutter auch knall hart recht.

Zitat:
ich habe meine Tochter nun 3 Wochen nicht mehr gesehen
In der Zeit kann wohl nicht ernsthaft von Umgangsverweigerung gesprochen werden. Üblich sind (jedenfalls für ältere Kinder) Treffen an jedem zweiten Wochenende. Somit ist wäre hier gerade mal ein Termin ausgefallen. Wer dann sofort zum Gericht rennt der schießt mit Kanonen auf Spatzen. Es mag in manchen Fällen sinnvoll sein, unverzüglich zu handeln. Genau so sollte man bedenken, dass man mit so einem Schritt die Fronten gänzlich verhärten kann. Sobald die Mutter ein Schreiben vom Gericht erhält, stellt sie den Kontakt entgültig ein bis eine anderslautende Entscheidung des Gerichts vorliegt. Dann wird die Mutter auch nur das machen, was in dieser Entscheidung angeordnet wird. Soweit sie darüber hinausgehende Wünsche haben (und insbesondere einen felixiblen oder "lockeren" Umgang wünschen), sind Sie auf das Wohlwollen der Mutter angewiesen. Dieses könnten Sie in den nächsten Wochen auch verspielen.

Zitat:
Kann ich die Unterhalts Zahlungen zu ihr einstellen und das Geld auf ein Seperates kto einzahlen und ihr dann zahle. Wenn Sie es zulässt das ich den Umgang zu meiner Tochter hab?
Das nennt sich Nötigung und Unterhaltspflichverletzung. Machen Sie das ruhig. Dann gibt es Post vom Staatsanwalt. Außerdem wird es dann die Mutter sein, die Sie vor Gericht zieht. Im weiteren Verlauf werden Sie dann die Kosten für zwei Anwälte und das Gericht bezahlen müssen und jeden Monat wird ein Teil des Lohnanspruchs direkt beim Arbeitgeber gepfändet. Ich würde es nicht tun.

Zitat:
Ich schreibe ihr jeden Tag eine SMS wie es der kleinen geht bekomme aber keine Antwort.
Das bezeichnet man im allgemeinen Sprachgebrauch als "Stalking". Auch das würde ich in Zukunft bleiben lassen. Die Mutter muss Ihnen nicht antworten und will das offensichtlich auch nicht.

Zitat:
Wenn ich ganz genau wüsste das sie das Geld auch dafür nutzen würde für was es eigentlich gedacht ist (Essen, Trinken, Kleidung usw) hätte ich nichts dagegen ein zu wenden und wäre sogar bereit noch mal was drauf zu legen den das wäre zum wohl meiner Tochter.
Auf solches "Wissen" haben Sie keinen Anspruch. Der Hauptbedarf eines Kindes in diesem Alter besteht aus Nahrung und Pflege. Da es dem Kind anscheinend gut geht, bestehen auch keine Zweifel daran, dass die Mutter dieses Bedrüfnisse deckt. Was sind das für "Kids", die Sie erwähnen?

Zitat:
Die Frage ist darf sie dies einfach entscheiden und hab ich als Vater keine Rechte?
Es kommt nicht auf Ihre Rechte an. Es geht um das Kind und dessen "Wohl". Dieses Kind ist keine 3 Jahre alt. Sie wollen es aber am Wochenende von Freitag bis Sonntag zu sich holen. Indessen hat das Kind bisher noch keine einzige Nacht bei Ihnen verbracht und soweit ich das verstanden habe auch tagsüber den Umgang nicht bei Ihnen verbracht. Dann wollen Sie gleich Nächte hintereinander? Es ist verständlich, dass die Mutter das langsam angehen will und insbesondere vor dem Hintergrund des jungen Alters die Sache langsam angehen will. Es ist nicht völlig unwahrscheinlich, dass der entscheidende Familienrichter das dann ebenso sieht.
Auf der anderen Seite scheint die Mutter den Umgang bei sich zu Hause regelmäßig und unkompliziert angeboten zu haben. Die hatte mit Sicherheit auch nicht immer Bock darauf gehabt Sie bei sich auf der Couch zu sitzen haben. Die Mutter ein (in meinen Augen akzeptables) Konzept vorgeschlagen. Sie schlagen ein anderes vor. Das der Mutter wirkt jedenfalls weniger überstürzt. Auf jeden Fall sollten Sie nicht auf die Idee kommen die Mutter schlechter darzustellen als es eigentlich ist.

Ich würde hier weiterhin auf eine einvernehmliche Lösung setzen. Dazu gehört auch, dass man nicht immer sofort bekommt was man will.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Thomas35
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Rechtschreibung):
Zitat:Meinte sie knall hart "kannst du ruhig machen aber ich bin weder gezwungen noch Verpflichtet da mit zu wirken" Damit hat die Mutter auch knall hart recht.
Zitat:ich habe meine Tochter nun 3 Wochen nicht mehr gesehenIn der Zeit kann wohl nicht ernsthaft von Umgangsverweigerung gesprochen werden. Üblich sind (jedenfalls für ältere Kinder) Treffen an jedem zweiten Wochenende. Somit ist wäre hier gerade mal ein Termin ausgefallen. Wer dann sofort zum Gericht rennt der schießt mit Kanonen auf Spatzen. Es mag in manchen Fällen sinnvoll sein, unverzüglich zu handeln. Genau so sollte man bedenken, dass man mit so einem Schritt die Fronten gänzlich verhärten kann. Sobald die Mutter ein Schreiben vom Gericht erhält, stellt sie den Kontakt entgültig ein bis eine anderslautende Entscheidung des Gerichts vorliegt. Dann wird die Mutter auch nur das machen, was in dieser Entscheidung angeordnet wird. Soweit sie darüber hinausgehende Wünsche haben (und insbesondere einen felixiblen oder "lockeren" Umgang wünschen), sind Sie auf das Wohlwollen der Mutter angewiesen. Dieses könnten Sie in den nächsten Wochen auch verspielen.
Zitat:Kann ich die Unterhalts Zahlungen zu ihr einstellen und das Geld auf ein Seperates kto einzahlen und ihr dann zahle. Wenn Sie es zulässt das ich den Umgang zu meiner Tochter hab?Das nennt sich Nötigung und Unterhaltspflichverletzung. Machen Sie das ruhig. Dann gibt es Post vom Staatsanwalt. Außerdem wird es dann die Mutter sein, die Sie vor Gericht zieht. Im weiteren Verlauf werden Sie dann die Kosten für zwei Anwälte und das Gericht bezahlen müssen und jeden Monat wird ein Teil des Lohnanspruchs direkt beim Arbeitgeber gepfändet. Ich würde es nicht tun.
Zitat:Ich schreibe ihr jeden Tag eine SMS wie es der kleinen geht bekomme aber keine Antwort. Das bezeichnet man im allgemeinen Sprachgebrauch als "Stalking". Auch das würde ich in Zukunft bleiben lassen. Die Mutter muss Ihnen nicht antworten und will das offensichtlich auch nicht.
Zitat:Wenn ich ganz genau wüsste das sie das Geld auch dafür nutzen würde für was es eigentlich gedacht ist (Essen, Trinken, Kleidung usw) hätte ich nichts dagegen ein zu wenden und wäre sogar bereit noch mal was drauf zu legen den das wäre zum wohl meiner Tochter. Auf solches "Wissen" haben Sie keinen Anspruch. Der Hauptbedarf eines Kindes in diesem Alter besteht aus Nahrung und Pflege. Da es dem Kind anscheinend gut geht, bestehen auch keine Zweifel daran, dass die Mutter dieses Bedrüfnisse deckt. Was sind das für "Kids", die Sie erwähnen?
Zitat:Die Frage ist darf sie dies einfach entscheiden und hab ich als Vater keine Rechte?Es kommt nicht auf Ihre Rechte an. Es geht um das Kind und dessen "Wohl". Dieses Kind ist keine 3 Jahre alt. Sie wollen es aber am Wochenende von Freitag bis Sonntag zu sich holen. Indessen hat das Kind bisher noch keine einzige Nacht bei Ihnen verbracht und soweit ich das verstanden habe auch tagsüber den Umgang nicht bei Ihnen verbracht. Dann wollen Sie gleich Nächte hintereinander? Es ist verständlich, dass die Mutter das langsam angehen will und insbesondere vor dem Hintergrund des jungen Alters die Sache langsam angehen will. Es ist nicht völlig unwahrscheinlich, dass der entscheidende Familienrichter das dann ebenso sieht.
Auf der anderen Seite scheint die Mutter den Umgang bei sich zu Hause regelmäßig und unkompliziert angeboten zu haben. Die hatte mit Sicherheit auch nicht immer Bock darauf gehabt Sie bei sich auf der Couch zu sitzen haben. Die Mutter ein (in meinen Augen akzeptables) Konzept vorgeschlagen. Sie schlagen ein anderes vor. Das der Mutter wirkt jedenfalls weniger überstürzt. Auf jeden Fall sollten Sie nicht auf die Idee kommen die Mutter schlechter darzustellen als es eigentlich ist.
Ich würde hier weiterhin auf eine einvernehmliche Lösung setzen. Dazu gehört auch, dass man nicht immer sofort bekommt was man will.
Guten Tag
Ich verstehe was sie meinen aber falls sie den Text richtig gelesen haben hätte sie gelesen das ich am Anfang unserer Trennung so oft ich konnte meine Tochter besucht und es kann doch wirklich nicht sein das bei Geteilen Sorge und Aufenthalts bestimmungsrecht eine Partei alles bestimmen darf für was gibt es sowas dann überhaupt. Wenn nach einer Trennung die Frau alles bestimmt. Eine Lösung wäre für die Frau das ich zurück zu ihr komme. Als ich Ausgezogen bin hat sie ihre Wohnung gekündigt und ist mit meinem Stiefsohn zu ihrer Mutter gezogen wo meine Tochter mit der Oma zusammen auf der Couch schläft und kein eigenes Bett hat und sowas muss ich hin nehmen weil sie die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt verweigert.

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#11
 Von 
Thomas35
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin fix und fertig tut mir leid wenn ich ausfallend war

-- Editiert von Thomas35 am 03.03.2016 17:27

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#12
 Von 
Thomas35
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Tut mir leid für den doppelten post

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

@ Thomas: es ist weder ein Grund da, fix und fertig zu sein, noch über die Ungerechtigkeit der Welt zu jammern. Du hast bisher nichts, wirklich gar nichts in Angriff genommen. Und wenn Du nichts in Angriff nimmst, dann kannst Du auch nichts durchsetzen. Nimm das Beratungsangebot des Jugendamtes in Anspruch. Wenn die Frau wirklich (was wir nicht wissen) nicht kooprerativ ist, dann ist eben das Familiengericht gefragt. So einfach ist das. Nur, geh doch endlich mal was konkret an.

wirdwerden

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#14
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Genau: Das wird schon!

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Und jetzt?

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