Hallo,
habe ein Problem, meine Ex-Frau will mit meinem ehelichen Sohn (gemeinsames Sorgerecht) aus unserer Stadt wegziehen (ca. 100 km weit). Mein Sohn (5 Jahre) ist es aber gewohnt uns, mich und seine Grossmutter, mindestens 2 -3 mal in der Woche, wenn meine Ex-Frau arbeitet, und jedes 2. Wochenende vollständig zu sehen. Das besteht seit unserer Trennung im Jahr 2004 schon so. Seit August 2005 ist unsere Scheidung dann rechtskräftig geworden und seither hat sich an dieser Besuchs-Situation nichts verändert. Nun will sie (meine Ex-Frau) aber den Wohnort hier verlassen und ca. 100 km weiter weg ziehen. Somit ist ein, ihm gewohnter Umgang nicht mehr möglich, da ich voll berufstätig bin und meine Mutter nicht mehr in der Lage ist mehrmals in der Woche 100 km hin und zurück zu fahren.
Meine Frage ist nun, kann sie einfach den Wohnort hier verlassen und ihm den gewohnten Umgang mit uns hier entziehen ?
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"Viele Grüsse
T. Löper"
Ex-Frau wiil mit Kind wegziehen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
schalte sofort anwalt und jugendamt ein..so einfach darf sie das umgangsrecht und gemeinsame sorgerecht nicht handhaben..herzlicher gruß
Hmmm.. kommt auch ein bisserl auf den Grund an.
Ich hatte damals meinem Ex eröffnet das ich wieder in meine Heimat ziehe, da dort noch mein Job war (für nach der Elternzeit). Er kam dann mit einer 50-km-Regelung um die Ecke, die kein Mensch kennt, ausser die Stammtisch-Brüder meines Ex-Mannes.
Also denk ich, sollte Sie jobtechnisch (weil mehr Geld oder so) umziehen, wirst Du wohl Pech haben.
Aber ich würd auch mal das Jugendamt kontaktieren
LG
Senor James
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Welche Gründe hat denn deine Ex-Frau für den Umzug? Will sie dir dann das Besuchsrecht verwiegern? Wie ist das Besuchsrecht denn gerichtlich geregelt?
Meine Ex-Frau will mit ihrem Lebensgefährten zusammenziehen, welcher, nach Angaben des Kindes, es schon mehrfach geschlagen haben soll. Auch die Kindesmutter wird immer öfter handgreiflich gegenüber dem Kind (waren mit "blauen Flecken" schon beim Arzt.
Ich würde gerne das Aufenthaltsbestimmungsrecht für mich erwirken, habe aber Angst es nicht zu bekommen, da ich auch voll berufstätig bin.
Mein Sohn gibt an, lieber bei mir und seiner Großmutter wohnen zu wollen.
tloeper hallo,
deine Angaben sind besorgniserregend.
Du solltest umgegehend Kontakt zum Jugendamt aufnehmen, am besten nimmst jemanden mit.
Versuche sachlich zu bleiben, auch wenn es schwer fällt.
Mache dir Notizen und lasse dich nicht abwimmeln.
Viel Glück.
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"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."
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