Ex-Frau will nicht ausziehen

2. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
msn609986-89
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex-Frau will nicht ausziehen

Hallo zusammen, ich habe ein Problem und habe Zweifel daran das ich von meinem Rechtsanwalt richtig beraten werde.

Kurz die Eckdaten:
- 2009 geheiratet, kein Ehevertrag, keine Gütertrennung
- 2017 Haus gebaut, ich stehe alleine im Grundbuch und bin alleiniger Darlehensnehmer bei der Bank
- Jan 2022 rechtskräftig geschieden

Ich bin 2020 aus dem Haus ausgezogen, meine Ex-Frau wohnt seit dem weiterhin in dem Haus gemeinsam mit ihrem berufstätigen Sohn aus erster Ehe (25) und unserem gemeinsamen Sohn (16). Ich zahle die Abschläge an die Bank und gehe dabei demnächst pleite, meine Ex-Frau zahlt ihre Nebenkosten und seit diesem Monat 200€ Nutzungsentschädigung. Ortsübliche Kaltmiete wäre niedrig angesetzt bei 1500€.
Da ich aufgrund der hohen Abschläge nicht fähig bin Unterhalt zu zahlen, wird dieser von der Unterhaltsvorschusskasse geleistet.

Mein Anwalt ist fleissig am Briefe schreiben, aber alles ohne Erfolg. Antworten brauchen ewig, da meine Ex-Frau es einfach aussitzt und herauszögert. Es muss doch andere rechtliche Möglichkeiten geben um mein Eigentum zurückzuerlangen.
Ich denke auch daran das Haus zu verkaufen (klar, dann bekommt sie ihren Anteil am Zugewinn), aber auch das wird schwierig wenn sie sich weigert auszuziehen.
Eine weitere Möglichkeit wäre ein Teilverkauf, denn meine alte Mutter wohnt in dem Haus in einer Einliegerwohnung und ich möchte eigentlich im Alter für sie da sein. Aus dem Geld vom Teilverkauf könnte ich dann meine Ex-Frau ausbezahlen.

Ich bin echt verzweifelt und grade für jede Hilfe dankbar wie ich weiter vorgehen kann.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37511 Beiträge, 13795x hilfreich)

Es rächt sich häufig, wenn man so etwas schluren lässt. Im Nachhinein ist es schwierig, den Status sauber heraus zu arbeiten. Da Ihr jetzt geschieden seid, haben wir natürlich eine andere Situation. Nur welche? Mietverträge können auch mündlich abgeschlossen werden. Ist so etwas erfolgt? Und das in welcher Form? Wenn man dazu kommt, dann wäre eine Mieterhöhung möglich, allerdings nur in der gesetzlich vorgeschriebenen Form und Höhe.

Man könnte auch zu einem Nutzungsverhältnis eigener Art kommen, was die rechtliche Bewertung angeht. Dann stellt sich die Frage, wie dieses abgeändert werden kann. Etwa durch Kündigung und Angebot, einen Mietvertrag abzuschließen.

Dann haben wir noch das Problem mit dem 25-jährigen. Ob das mit Ex-Frau/eigenem Sohn als Paket zu betrachten ist, das ist das nächste Problem.

Jedenfalls stimme ich Dir zu, dieser Zustand ist so nicht auf Dauer tragbar. Würdest Du denn selbst einziehen? Das würde angesichts der Mutter in der Einliegerwohnung die ganze Sache vereinfachen. Wenn Du das vorhast, dann könntest Du auf jeden Fall kündigen, sei es nun das Nutzungsverhältnis oder aber das Mietverhältnis. Das würde ich jetzt zügig tun, das wäre die einfachste Lösung. Dann könnte nämlich dahingestellt bleiben, was für ein juristisches Konstrukt hinter dieser Nutzung des Hauses steht. Jedenfalls wäre nach angemessener Frist zu räumen. Wäre die einfachste Lösung. Und relativ sicher vom Erfolg her.

wirdwerden

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