Ex-Frau will nicht mehr arbeiten gehen

9. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Katharina Homberg
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex-Frau will nicht mehr arbeiten gehen

Hallo, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Und zwar hat scih ein bekannter von mir vor ein paar Wochen von seiner Noch Frau getrennt und die beiden erwarten noch diesen Monat ein Kind zusammen. Als er sich getrennt hat hat sie ihm einen Brief geschrieben wo Wort wörtlich drinne steht das sie nie wieder arbeiten gehen wird und er bluten müsse und ewig zahlen müsse.Den Brief hat er auch noch. Ist die frau nicht dazu verpflichtet wenn das Kind im Kindergartenalter ist auch wieder arbeiten zu gehen? MFG Katharina

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Vaughn
Status:
Schüler
(254 Beiträge, 22x hilfreich)

Sie wird erstmal in der Elternzeit sein und wer weiß was in 3 Jahren ist? Wenn die Trennung frisch ist, ist es ganz natürlich das man wütend ist. Ich würde das nicht überbewerten und erstmal die Zeit für mich arbeiten lassen.

Gruß,

Vaughn

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#3
 Von 
Deven
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 8x hilfreich)

Moin,

also den Brief sollte Dein Bekannter auf jeden fall mal gut aufheben. Sollte Sie nach dem Mutterschutz weiterhin sagen, sie könne nicht Arbeiten, (auch nicht Teilzeit) kann hier die Schriftliche Drohung vor einem Familiengericht durchaus zu einer Entscheidung zu Seinen Gunsten führen.

Das ist inetwa so zu Bewerten, wie wenn der KV bei Unterhaltszahlungen den Job schmeißt!



-----------------
"Ich möchte mal schlafend sterben, wie mein Großvater! Und nicht schreiend wie sein Beifahrer... "

-- Editiert von Deven am 10.02.2007 09:32:53

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#4
 Von 
springhund
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo,
Unterhalt für das Kind muss nur bis zum Ende der Ausbildung gezahlt werden - soweit es während der Ausbildung vom eigenen Verdienst den Lebensunterhalt nicht selber sicherstellen kann.
Vollen Unterhalt für die Ex braucht nur, wie bereits oben ausgeführt, bis etwas zum 9. Lebensjahr des Kindes gezahlt zu werden. Dann ist ihr zumindest eine Halbstagstätigkeit zuzumuten. Anders sieht es aus, wenn die Ex im zeitnahen Zusammenhang mit der Scheidung ( ca. 6 Monate nach der Rechtskraft der Scheidung ) so krank wird, dass sie erwerbsunfähig wird oder das Kind pflegebedürftig ist. Sollte sie jedoch noch in der Lage sein, tlws. arbeiten gehen zu können, wird ihr Verdienst auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnet.

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#5
 Von 
Deep_blue
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
das sagt sich so leicht, aber was macht man wenn die Ex keine Lust hat zu arbeiten?
Wenn man jedesmal wenn sie Arbeit hat aufatmet. Und sie dann immer wieder arbeitslos wird?
Sie einen gut betuchten Freund hat, der sie aber nicht heiraten will?
Sind wir doch ehrlich. Einmal Unterhalt immer Unterhalt. Ich finde die Rechtsprechung nach dem heutigen Prinzip total unfair.

Bringt dich zwar nicht weiter, aber wenn ich mich hier festlese werde ich immer wütender.

Vielleicht hast du ja das Glück, dass deine Ex( bzw. die deines Freundes) sich voll verliebt und heiratet. Ansonsten wirds wohl die nächsten Jahre "bezahlen" heißen.

Ich spreche aus Erfahrung.
Vielk Glück, deep

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
von seiner Noch Frau getrennt und die beiden erwarten noch diesen Monat ein Kind zusammen.


Das die Ex etwas überreagiert hat, kann man auch verstehen. Nun, bis sie wieder arbeiten kann, vergehen ja noch einige Jahre ... .

:devilangel:

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