Ex-Freundin schwanger.

27. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
Cross123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex-Freundin schwanger.

Um es kurz zu machen. Meine Ex-Freundin ist schwanger. Wir haben keinen Kontakt mehr also kann ich nicht fragen wie lange schon. Im besten Fall hat es nichts mit mir zu tun. Im schlimmsten Fall ist es auch mein Kind. Sie hatte damals gesagt, daß sie keine Kinder bekommen kann.
Nun zu meiner Frage.
Wenn sie auf mich zukommen würde hätte es Vorteile das sie zu mir gesagt hat das sie keine Kinder bekommen kann, oder macht das keinen Unterschied?
Danke im voraus.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12320.09.2021 18:15:43
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 36x hilfreich)

Ist die Frage ernst gemeint? Falls tatsächlich hat es natürlich überhaupt keine Relevanz, was vorab von wem gesagt wurde. Hier wären dann die Tatsachen entscheidend, nämlich das Kind.
Egal wie, Verhütung ist ja ein Thema für alle Beteiligten und nicht nur FRAU.

Sofern es dein Kind ist, Gratulation. Sich darum kümmern käme auf dich zu, aber auch dias finanzielle Beteiligen am Großziehen. Eine verantwortungsvolle Aufgabe!

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#2
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Nee, Rotkäppchen, wenn die Frau ihm erzählt hat, dass sie nicht schwanger werden kann und dann doch rechtswidrig schwanger wird, dann kann der junge Mann seine Freundin wegen arglistiger Täuschung oder sogar wegen Samenraubs belangen. Und natürlich muss er unter diesen Umständen keinen Cent Unterhalt zahlen, weil das Verwandtschaftsverhältnis zum Kind unwirksam ist !

:)

@Cross123

Manche Leute kommen auf Ideen ! Wenn du mit einer Frau ungeschützten Verkehr hast, dann musst du damit rechnen dass sie schwanger wird. Egal was ihr da vorher geschnattert habt. Und wenn DU der leibliche Vater sein solltest, dann ist das DEIN Kind ! Mit allen Rechten und Pflichten.

Allerdings ist hier schon eine Anmerkung zu machen: wenn du tatsächlich auch nur den leisesten Zweifel haben solltest, dass du NICHT der leibliche Vater sein könntest, dann solltest du auf einem genetischen Abstammungstest bestehen. Wenn der verweigert wird, dann solltest du dich auf Vaterschaft verklagen lassen. Denn eine leichtfertige Vaterschaftsanerkennung kann dich einen sechsstelligen Betrag kosten, weil du damit für rund zwei Jahrzehnte Verpflichtungen eingehst !


-- Editiert von Marcus2009 am 27.07.2018 08:24

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Solange man die Vaterschaft nicht mit Zustimmung der Mutter anerkennt oder selbige gerichtlich festgestellt wird, ist man auch nicht der (rechtliche) Vater.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Cross123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

So jetzt beruhigen wir uns erstmal. Ich würde nicht in einem Forum Fragen, wenn ich davon eine Ahnung hätte. Ja klar Verhütung ist die eine Sache, aber zu sagen das man keine Kinder bekommen kann und dann schwanger ist, ist in meinen Augen nochmal was anderes. Wie dem auch sei, bis jetzt ist sowieso noch alles offen.
Danke für eure Antworten, auch wenn ein einfaches "nein das macht keinen Unterschied" auch getan hätte.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12320.09.2021 18:15:43
Status:
Beginner
(146 Beiträge, 36x hilfreich)

Also, ich will es mal so sagen... eine sehr persönliche Erfahrung sagt, wenn Ärzte sagen, man kann keine Kinder bekommen kann, heißt das nicht, dass man keine Kinder bekommen kann...
die persönliche Erfahrung sind Zwillinge... obwohl angeblich nie was gehen kann.

Das "doch schwanger werden" arglistige Täuschung ist, kann ich daher nicht glauben.

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#6
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Rotkäppchen123123):
Das "doch schwanger werden" arglistige Täuschung ist, kann ich daher nicht glauben.


Also für alle, die es NICHT mitbekommen haben sollten: das mit der "arglistigen Täuschung" und dem "Samenraub" war IRONISCH gemeint.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17256x hilfreich)

Es sei noch darauf hingewiesen, daß in den ersten 3 Jahren nach der Geburt auch Unterhalt für die Mutter zu zahlen ist, nicht nur für das Kind ("Betreuungsunterhalt") - immer vorausgesetzt, es ist tatsächlich Ihr Kind.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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