hallo wusste nicht genau wo ich das fragen soll im forum
meine ex freundin ist vor paar tagen bei nacht und nebel aktion ausgezogen und hat fast ihre ganzen sachen mitgenommen
(ich war nicht zuhause)
gestern hat sie sich gemeldet das ich ihre sachen per post zu ihrer mutter schicken soll und ihr noch 100 € überweisen soll
ich hatte von ihr 250 € bekommen
150 für miete febr-.. und 100€ für märz
(sie stand nicht im mietvertrag)
das mache ich natürlich nicht
hab zu ihr gesagt das sie ihre sachen abholen soll
will sie nicht sondern per post
darauf habe ich gesagt zu ihr
hole sie ab sonst sie meins (wegen ps3 usw)
darauf schrieb sie das kannste knicken
es sind meine und bleiben auch ihre
wenn ich sie nicht schicke will sie ein anwalt einschalten
meine frage gibs es ein gesetz wo drinne steht das ich ihre sachen schicken muss ???
sie darf sie ja gerne abholen
gibt es außerdem noch eine frist bis wann sie sie abholen kann ??? damit ich sagen kann es ist meins ???
ich glaub nicht das sie es beweisen kann das es ihre ist
mit freundlichen grüßen marcus
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Ex Freundin soll ihre Sachen abholen, sie will aber dass ich die schicke
quote:
gibt es außerdem noch eine frist bis wann sie sie abholen kann ??? damit ich sagen kann es ist meins ???
NEIN!
quote:
ich glaub nicht das sie es beweisen kann das es ihre ist
Ob Ex oder nicht- so etwas macht man nicht!
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Hallo
ich denke ihr solltet das ruhig klären. Wenn du es ihr per Post zusenden sollst vereinbare mit ihr, dass sie die Portokosten übernehmen soll.
Das Behalten vergiss mal ganz schnell. Es gehört ihr und alles andere ist strafrechtlich bedenklich.
Wenn sie es nicht abholt dann lagere es auf ihre Kosten hin ein... (davon solltest du sie aber in Kentniss setzen und ihr auch die Kosten mitteilen)
Versucht es mit einer gütigen Einigung...alles andere ist Kinderkram.
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quote:
hole sie ab sonst sie meins (wegen ps3 usw)
Was willst du uns damit sagen???
Du musst nur die Sachen zur abholung bereit stellen.
Den Termin muss sie lange genug vorher ankündigen (7-10 Tage).
Mache eine Liste mit allen Sachen die ihr gehören, halte auch den Zustand der Sachen fest. Lasse dir den erhalt der Sachen mit ihrer Unterschrift quittieren.
Wenn sie jemand anderne zum abholen senet, lasse dir eine entsprechend unterzeichnete Vollmacht von demjenigen geben.
Sofern du per Post versendest, dann mache ebenfalls eine Liste und packe alles mit einem Zeugen (keine Familienmitglieder) ein, der dich bis zur Aufgabe des Paketes begleitet und dies alles schriftliche bestätigt.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
sie will es ja nicht abholen
ich soll es unbedigt senden und das möchte ich nicht
bezahlen,gebe für sie kein cent aus und sie soll die sachen ja abholen und kein anderer
und wenn ich es einlager auf ihre kosten das wird sie auch nicht zahlen
also was bleibt mir nun übrig ???
das folgende problem ist außerdem
ich bekomme sie auch nicht so einfach erreicht
nur durch facebook
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-- Editiert am 11.03.2011 12:15
Schick das Zeug (versichert) zu und die Sache ist erledigt.
Die Einschreiben die du brauchst um die Sache sonst rechts sicher zu beenden sind genauso so teuer.
Du kannst das Zeug zwar behalten muss ihr aber Gelegenheit geben das abzuholen. Das Zeug musst du aber sicher verwahren.......
Ziemlich Kindisch die Sache: Ihr könnt nun entscheiden wer das größere Kind ist
Uwe
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ich schick nix
warum soll ich geld ausgeben
wenn sie so blöd ist alles mitzunehmen
bei nacht und nebelaktion
schade das es keine frist gibt wie lange sie zeit hat den ****** abzuholen
das würde alles einfacher machen
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Der Schlauere gibt nach, aber das ist wohl nichts für dich.
Uwe
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Sorry, kindische Aktion auf beiden Sachen.
und dann wieder ein Rechtsstreit um den sich ein Gericht kümmern muss weil beide Parteien nicht den Mut haben mal nachzugeben egal wie ******* die Trennung verlief.
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quote:
Sorry, kindische Aktion auf beiden Sachen.
Die wird das wohl nicht absichtlich vergessen haben und wohl wegen ein paar Sachen viel zu weit weg wohnen. Sonst würde die ja den Rest abholen.
Die "ps3" hat das andere Kind wohl "versteckt".
Aber stimmt die brauchen beide noch einen Berg Anwaltskosten zu ihrem Glück.
Uwe
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hab ihr jetzt ne nachricht geschickt wo drinne
steht das sie 14 tage absofort zeit hat sich die sachen abzuholen nach terminabsprache
sonst fliegen die sachen auf dem sperrmüll
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Das musst du schon per Einschreiben Rückschein machen um es zu beweisen. Die Frist muss angemessen sein.
Uwe
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ich schick nix weg
bin ich nicht zu verpflichtet
und die frist ist angemessen laut anwalt
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Hast du eigentlich einen Betreuer?
quote:<hr size=1 noshade>und die frist ist angemessen laut anwalt <hr size=1 noshade>
Dann lass das Schreiben doch den Anwalt versenden.
quote:<hr size=1 noshade>schade das es keine frist gibt wie lange sie zeit hat den ****** abzuholen <hr size=1 noshade>
Die gibt es. 3 Jahre (§ 195 BGB ) ab dem 01.01.2012 (§ 199)
Sie kann die Sachen also bis zum 31.12.2014 abholen/einfordern.
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"
--- editiert vom Admin
ne der anwalt will doch geld haben
problemfall war auch im bekanntenkreis und da wurde das so gesagt mal
man soll eine frist setzen weil sie ja nicht im mietvertrag stand
naja bei diesem link steht ja nix wenn wir mal ehrlich sind, nur dauer aber nicht von was
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