Ex Freundin verlassen

6. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Silver Surfer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex Freundin verlassen

Hallo ich bin etwas durcheinander naja werde mich deutlich ausdrücken.

Meine Ex Freundin hat mit mir Schluss gemacht und ist zu ihrem Vater gezogen. Ein Teil ihrer Sachen hat sie abgeholt,das restliche Zeug hat sie gesagt holt sie später.

Ich hab mit ihr danach ausgemacht das wir uns treffen und mal miteinander reden am Sonntag.Leider hat sich bei mir was geändert und ich fahr am Samstag in Urlaub und hab ihr ebscheid gesagt das es nicht geht Sonntag.Nun hat sie aber gesagt sie brauch ihre Zeugnisse hab gesagt ja ich werf sie bei ihrem Kumpel in Briefkasten, aber nein sie will doch lieber jetzt am Sonntag das ganze Zeug abholen hab auch zu ihr gesagt das es nciht gehn würde erst in 2 Wochen weil es ja auch cniht abgemacht war das sie die restlichen Sachen holt am Sonntag.
Jetzt wurde mir gedroht ich müste am Sonntag 10 Uhr da sein oder wenn ich die Sachen rausstellen würde bekäme cih ne anzeige wegen Sachbeschädigung oder sie würden mit der Polizei die Sachen holen. Sie hat bei mir für en weile gewohnt, sie war nicht bei mir gemeldet sondern bei ihrem Mum und ich hab den Mietvertrag allein unterschrieben.
Jetzt meine Frage muss ich extra mein Urlaub abbrechen deswegen oder können die mit der Polizei rein ohne meine erlaubnis, ich möchte einfach nicht das sie allein hier drin ist in der Wohnung.Darf die Polizei mit ihr in die WOhnung ohne mein einverständnis ich würde mich auch bereit erklären das sie die Sachen in 2 Wochen holen kann. Ich bitte um Antwort

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Salfena
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 78x hilfreich)

Hallo,

ich glaube nicht, dass sie die Wohnung aufbrechen lassen kann von der Polizei, mit welcher Handhabe denn und wieso Sachbeschädigung?

Kann sie nicht abends mal kommen?

Es ist doch ihr Problem, wenn sie nicht alles gleich mitgenommen hat.
Natürlich musst du ihr ihre Sachen aushändigen, aber wenn du in Urlaub bist, muss sie eben danach kommen.

Frag doch Deinerseits mal bei der Polizei, ob das so geht.

Vielleicht kannst du ja um des lieben Friedens Willen eine Person Deines Vertrauens bitten, in der Wohnung zu sein und ihr ihre Sachen auszuhändigen.

Gruss

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ostseeperle
Status:
Schüler
(310 Beiträge, 24x hilfreich)

nein silver darf sie nicht liegt doch kein grund vor ,sie kann ihre sachen holen wenn du da bist und wenn du in urlaub bist hat sie pech gehabt sie weiß es ja also hätte sie ihren hi.... ja zu dir bewegen können;)

mfg ostseeperle

und viel spaß im urlaub :wipp:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Silver Surfer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke leider ist die vertrauensperson auch im Urlaub.

Danke

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Posen
Status:
Lehrling
(1183 Beiträge, 212x hilfreich)

DAnn würde ich vorschlagen, ganz schnell die Sachen in einem Karton und dann bei Ihrem Papi abgeben.

Punkt.Aus.Fertig.

Mach dir keine Sorgen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Silver Surfer
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja Sofa und fernseher und alles ist zu gross deswegn kommen sie mit dem Transporter bzw LKW am Sonntag Sonntags it dem LKW auf der Autobahn ttztz verboten also fahren sie Landstrasse.Naja Frauen ich depp hab ihr 4 Changen geben ´wegen den Tyypen im Inet und Leute zoggt niemals World of Warcraft bitte niemals

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

für ihre Zeugnisse braucht sie keinen Transporter. Soll sie doch ihren Hintern bewegen und die vorher abholen. Oder bring sie ihr einfach vorbei. Die Möbel muss sie halt dann holen wenn du wieder aus dem Urlaub zurück bist. Versuch doch noch mal vernünftig mit ihr zu reden, oder mit ihrem Vater. Muss doch nicht immer gleich ein Krieg entstehen wenn man sich trennt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Malte71
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 7x hilfreich)

Versucht doch einfach gemeinsam eine Lösung zu finden die für euch beide gut ist, aber für mich hört es sich so an als ob sie Krieg will, was natürlich nicht schön ist. Beruhigt kannst du aber sein das sie ohne dein zutun oder in deiner Abwesenheit die Wohnung betreten oder öffen darf, da macht sie sich schon mal allein wegen Hausfriedensbruch und sogar wegen Einbruchs strafbar, die Polizei wird ihr da auch nicht viel helfen. Trete deinen Urlaub in aller Ruhe ohne Streß an, denn du hattest ihr ja schon Angebote unterbreitet. Eine weitere Möglichkeit natürlich wäre ihr schriftlich eine Frist von 10 Tagen, am besten per Einschreiben zu setzen, das sie dir einen Termin nach deinem Urlaub zu nennen hat, gern könne sie die Sachen am Sonntag holen wenn ihr beiden schriftlich vereinbart das sie die Kosten für den Verspäteten oder gar ausfallenden Urlaub trägt. Ansonsten verlangst du eine Lagergebühr für die Sachen die sie ja rechtlich nur noch in deiner Wohnung untergestellt hat, was meinst du wie schnell in manchen Fällen dann die Sachen abgeholt werden. Du solltest aber dringend bei der Abholung eine Person dabei haben oder Fotos machen von ihren Sachen, denn meist kommen diese nach einem Transport nicht so an wie sie abgeholt werden und man versucht dann dich haftbar zu machen, du hättest sie wegen der Trennung zerstört.Hört sich jetzt vielleicht nach einem schlecht gemachten Film an,aber es ist Realität. Hört sich jetzt zwar hart und ungerecht an denn ihr wart ja mal ein Paar, aber man muß mit allem rechnen.
Trotzdem wünsche ich euch das ihr es ohne Krieg hin bekommt.

Übrigens das mit dem LKW am Sonntag, die dürfen ebenso wenig auf der Landstrasse Fahren, für LKW ab 7,5t und Gespanne ab 3,5t gilt Sonntags Fahrverbot.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen