Liebes Forum,
Mein Freund hat aus einer vergangenen Beziehung eine 5 Jahre alte Tochter. Bereits zu Anfang unserer Beziehung hat seine Ex Freundin verboten, dass das Kind mich kennenlernt und hat mir gedroht, damit wir uns trennen. Inzwischen kenne ich seine Tochter, sie ist jedes 2. Wochenende bei ihm und meistens bin ich dann auch dort. Wir verstehen uns gut, haben viel Spaß zusammen und sie sagt mir auch häufiger, dass sie mich lieb hat und zeigt, dass sie sehr gut mit der Situation zurecht kommt. Inzwischen haben wir einen Mietvertrag unterschrieben und werden auch bald zusammen ziehen... als seine Ex Freundin das erfahren hat gab es wieder einmal massiv Ärger... sie beleidigt mich massiv (als Hure, Schlampe,..). Sie hat ihm gesagt, sie duldet den Umgang mit mir nicht, wenn er mit mir zusammen ziehen würde, sieht er das Kind nicht mehr. Ich habe ihr nie etwas getan, ich habe mich nie auf diese Beleidungen oder Drohungen hin geäußert ihr gegenüber und ich bin auch kein schlehter Umgang für das Kind.
Das Sorgerecht hat sie, das Jugendamt hat festgelegt, dass mein Freund das Kind jedes zweite Wochenende zu sich holen darf, da es bereits einmal Probleme gab. Ich wünsche mir natürlich nur, dass wir das ganze friedlich lösen können.. im Sinne des Kindes.
Hat sie als Mutter das Recht, zu verbieten, dass ein Umgang zwischen mir und dem Kind besteht, wenn für das Kind kein Schaden daraus hervorgeht und ich kein "schlechter Umgang" bin? Immerhin hat die Kleine sich inzwischen ja auch daran gewöhnt, dass "Papas Freundin" regelmäßig da ist..
Liebe Grüße.
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Ex Partnerin verbietet Umgang zw Kind .u Freundin
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo schnuck,
Versetze dich doch mal in die Lage der Mutter.Würdest du
dir nicht auch, an ihrer Stelle Sorgen machen, um dein Kind?
Die Mutter kann natürlich nicht verbieten das die Tochter
Vater + Freundin besucht.
Was würde passieren wenn die Tochter bei euch leben möchte?
Verstehst du ?
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Während des Umgangs mit dem Vater (also an den Tagen wo er sie sehen darf) wird sie den Umgang nicht untersagen können wenn das Kindeswohl nicht gefährdet ist.
Außerhalb des Umgangs mit dem Vater kann sie das dann jedoch jederzeit.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
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