Ex Überführen?

8. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
stars
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Ex Überführen?

Hallo,

bin bei einer Abänderung des Betreuungsunterhalts. Das Kind ist 5 geworden udn die Gesetze besagen das die Kindesmutter selbst für sich auskommen muss.Jedoch möchte sie weiterhin 500 Euro im Monat haben nur für sich.Kindesunterhalt bezhalte ich im vollen Umfang.
Sie arbeitet 16 Stunden in der Woche und will auch nicht Belgen wieso sie nicht mehr arbeiten kann,sie meint es wäre dem Kind nicht zuzumuten.Obwohl sie die kleine bis 16.30 im Kindergarten lässt auch wenn sie Frei hat!

Nun kommt hinzu das sie sogar einen neuen Partner hat,bei dem sie 2-3 Tage übernachtet und gestern habe ich auch gesehen das er bei ihr war,so wie vorgestern.Von Freitag an hatte ich mal beobachtet wie oft Madam weg ist,bis Sonntag abend war sie bei ihrem Freund,da auch der Kindersitz in ihrem Auto entfernt war und ihr Auto immer an der selben Stelle stand.Sonntag Abend war sie zurück, dann stand das Auto des Freundes dort.Gestern abend auch wieder.

Der Vermieter ist leider alt,wohnt aber auch im selben Haus,er konnte mir nichts dazu sagen.

Wie kann ich dem Richter beweisen das hier anscheinend Eheähnlich gewohnt wird? Zwar nicht in einer Wohnung,aber sie sind ständig zusammen.
Dabei lies sie Ihre Anwältin schreiben sie würde ihren neuen Partner nicht oft sehen... und sie hat die Pfändung beantragt da ich den Betreuungsunterhalt mit der Abänderung auf Null seit Juli nicht mehr zahle. Das ist 6 Wochen her,bis jetzt hat der Richter nichts Pfänden lassen.

Kann mir jemand helfen?

-- Editiert stars am 08.11.2011 06:53

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

Wenn sie einen Titel (entweder Gerichtsurteil über den Betreuungsunterhalt oder eine Urkunde, die du auch mal unterschreiben hast) hat, wird die Pfändung durchgehen, da "die Gesetze" eben auch solche Fälle vorsehen.
Du kannst dann nur auf Abänderung oder Herausgabe des Titels klagen.
Wenn das Kind täglich 8 Stunden im Kindergarten ist, wäre sicherlich mehr Zeit für Berufstätigkeit möglich, das könnte also Erfolg haben.

Wenn nichts tituliert ist, muss sie ihre Forderung stattdessen gerichtlich durchsetzen.

Warst du mal mit ihr verheiratet oder wieso sollte der neue Partner deiner Ansicht nach eine Rolle spielen?

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Voraussetzung für eine Einstellung des Zahlens von Unterhalt wegen einer neuen Beziehung ist, dass diese gefestigt ist. Das wird normalerweise nach zwei Jahren angenommen. Deshalb würde ich mich darauf nicht unbedingt versteifen. Die Beweisführung ist schwierig bis unmöglich.

Ich denke mal, quiddje hat den richtigen Weg aufgezeigt. Wenn ein Titel da ist, dann klagst Du auf Abänderung. Wenn kein Titel da ist, dann stellst Du die Zahlungen nach Ankündigung ein. Dann muss sie klagen und nachweisen, dass es ihr unzumutbar ist, ganztags zu arbeiten. Und dieser Nachweis wird schwierig.

wirdwerden

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#4
 Von 
KarlFranz
Status:
Schüler
(227 Beiträge, 16x hilfreich)

Unterhalt reduzieren aktuell,
ich habe heute meinen Termin im OLG gehabt. Beschluss, da gemeinsames Kind 7 Jahre alt ist, der Ex wird ein fiktives Gehalt von € 1500 angerechnet, das Kind wird bis 16:00 Uhr betreut und der unbefristete Unterhaltstitel vom Amtsgericht wird umgewandelt in einen befristeten Aufstockungsunterhalt, wonach ich nach 5 Jahren meine Ruhe habe und nur noch und gerne für unser gemeinsames Kind zahle.
Also, denke ich mir das deine Chancen gut stehen und wie es oben steht eine Abänderung beantragen.
KarlFranz

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#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend KarlFranz,

würdest Du das AZ zu der Dich betreffenden Entscheidung posten?

Bei welchem OLG war die Sache anhängig?

Handelt es sich um ein Urteil, oder wurde ein Vergleich geschlossen?

Dankeschön & Gruß
nero

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
stars
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich werde einfach weiter alles Notieren und das ein oder andere Foto machen und es meienr Anwältin geben.
Es kann nicht sein,das sie arbeitet,einen Freund hat und von mir noch 500 Euro will. Erst letzten Monat sind sie zusammen in den Urlaub gefolgen...
2009 wurde das von der Richterin beschlossen,das war ein Vergleich-Hätte ich nicht zugestimmt hätte ich sogar 770 Euro zahlen müssen.Das nur für die Mutter! Obwohl wir nicht verheiratet waren.
Hinzu kommt ja da ssie nicht belgen will wieso sie nicht 70% arbeiten gehen kann um sich selbst zu versorgen.Dann wird immer das Kind vorgeschoben. Zu Umgangsterminen kommt der neue sogar mit,und die keline sagt auch Papa zu ihm,also mir braucht keienr Weiss machen das sie nicht vertraut mit ihm ist.Insbesondere wenn sie mit ihm in den Urlaub fliegt.auf meine Kosten. Kindesunterhalt zahle ich gerne aber nicht um meiner Ex ein Lotta Leben zu finanzieren.
Wünscht mir Glück,bis jetzt ist noch kein Termin vom Gericht gekommen.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Nochmals: wenn die nicht mindestens 2 Jahre zusammen sind, ist keine Chance da. Geh den anderen Weg und verrenne Dich nicht. Auf dem anderen Weg hast Du gute bis sehr gute Chancen, aus dem Unterhaltszahlungen raus zu kommen.

wirdwerden

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#9
 Von 
Sari123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe als Gastforumbesucher diesen Beitrag gelesen und mich daraufhin hier angemeldet.


In meiner Familie gibt es so einen ähnlichen Fall:

die Eltern der Kleinen sind von einander getrennt. Sie ist unter 6 Jahre und besucht den Kindergarten ganztags.

Der Vater bezahlt Kindesunterhalt und auch Betreuungsunterhalt. Sie bezieht zusätzlich Hartz 4. Jedoch hat sie immer einen Partner , der bei ihr wohnt; mittlerweile nun der 2., der auch ein Kind mit in diesem Haushalt eingebracht hat.


Sie leben nun zusammen und sie bezieht weiterhin das Betreuungsunterhalt.

Kann doch nicht richtig sein oder? Zieh es durch und setze es durch, dass du in deinem Fall kein Betreuungsunterhalt mehr gezahlt werden muss. Denn die lachen sich ins Fäustchen.


ich drücke dir den Daumen

lg. Sari

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

@ Nick: sie müssen nicht zusammen leben, sondern zwei Jahre eine gefestigte Beziehung haben.

wirdwerden

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