Hallo!
Meine Ex-Frau und ich teilen das Sorgerecht und das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sie hat dem zugestimmt, dass unsere Tochter (1. Klasse) bei mir und meiner Partnerin wohnt, weil meine Partnerin bisher Hausfrau war. Nun hat sie aber die Chance arbeiten zu gehen, wenn meine Tochter in die OGS gehen würde. Das heißt, sie würde in der Schule Hausaufgaben machen, Mittag essen und hinterher eine AG (z.B. tanzen, spielen, Sport, usw.) machen. Das ganze ginge dann bis 15 Uhr.
Nun ist meine Ex-Frau dagegen. Darf sie das verbieten?
Ex frau will nicht das mein Kind zur Ganztagsschule geht
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Etwas schwierig in der Einschätzung, dieser Fall. Grundsätzlich wäre für mich die Nachmittagsbetreuung eine Alltagsentscheidung des täglichen Lebens, also obliegt nur demjenigen, bei dem das Kind lebt. Hier haben wir aber den Fall, dass das Betreuungskonzept Teil der Vereinbarung war/ist. Da kann es natürlich sein, dass es der Zustimmung der Mutter bedarf. Zwar nicht kraft Gesetzes, sondern aufgrund einer Vereinbarung. Wenn keine Einigung kommt, dann bleibt nur der Gang zum Gericht, um die Zustimmungserklärung der Mutter ersetzen zu lassen. Ob das Gericht diesem Antrag stattgibt, keine Ahnung.
wirdwerden
Besser wäre eine außergerichtliche Einigung mit praktischen Argumenten:
Was sind denn die Argument der Mutter gegen die GS und welche Alternative sieht sie?
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Die letzte Frage von @HeHe ist wohl die entscheidende: Welche Alternative schlägt die Mutter denn vor?
Will sie das Kind dann nachmittags betreuen?
Muss das Kind denn jetzt die Schule wechseln kurz nach der Einschulung? Ist natürlich ungünstig, aber so ist das Leben.
Jedenfalls: "Verbieten" kann die Mutter die Arbeitsaufnahme nicht, sie kann nur selbst Betreuung anbieten und dann verlangen, dass das Kind künftig bei ihr lebt - wozu dann natürlich auch Unterhaltszahlungen gehören würden.
Zitat:Ex frau will nicht das mein Kind zur Ganztagsschule geht
Ist es nicht auch das Kind der Ex-Frau?
Nochmals etwas ausführlicher. Das Konzept war ja wohl, dass das Kind nachmittags zu Hause von der Neuen des Vaters betreut wird, also keine Fremdbetreuung stattfindet. Und wenn dieses ursprünglich verabredete Konzept nicht mehr klappt, dann ist ein anderes zu finden oder aber das Gericht muss entscheiden.
Die Mutter könnte z.B. erklären, allein deshalb war sie damit einverstanden, dass das Kind beim Vater lebt. Nunmehr sei nicht nur die eine Fremdbetreuung durch die eine fremde Person geplatzt, die Basis der Vereinbarung war, sondern jetzt hätte man eine "doppelte" Fremdbetreuung, einmal durch die Next und dann eben noch durch den Hort, das habe man nicht gewollt.
wirdwerden
Hallo fb501296-7
Wie die Rechtslage ist weiß ich nicht,
nur glaub ich kann Sie es es verbieten. Ich kenne einen der hatte einen Fall, er durfte seiner Ex- Frau so Früh verbieten überhaupt Ganztags in einer Einrichtung zu stecken. Aber dass lag vll nicht an das Wohl das Kindes. Ich würde speziell mit deiner Ex-Frau einen Termin ausmachen und da speziell euer Kind fragen ob dies so erwünscht ist. Wenn nicht, solltest du auf dein Kind eingehen.
Liebe Grüße
Man sollte sich vielleicht auch mal in die Lage der Mutter versetzen. Meiner Meinung nach eine tolle Frau, die ihr Kind offenbar über alles liebt. Immerhin hat sie zugestimmt, dass es beim Vater und seiner Neuen lebt, weil es dort "besser" versorgt ist als bei ihr, da die Neue immer daheim war.
Nun soll dieses "besser" wegfallen. Da wird sich die Mutter zurecht überlegen, dass Euer Kind dann vielleicht besser bei ihr leben sollte.
Danke für die vielen antworten meine Ex frau und ich konnten einen Kompromiss finden.
Mein Kind besucht die Hausaufgaben Hilfe für 1 Std statt 3 Std.
Meine Partnerin kann ihren Beruf vormittags ausüben.
Na, das ist doch wunderbar. Viel Erfolg!
Noch ein Hinweis: wenn Kinder so ab 7 Jahre alt sind, können die nach der Schule auch schon mal eine Stunde allein zu Hause sein, wenn sie einigermaßen zuverlässig sind. Meine konnten das, wußten, dass die Küche tabu war, sie die Tür nicht öffnen durften. Es geht jetzt also wirklich nur um eine Übergangslösung.
wirdwerden
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