Ex ist Unterhaltspflichtig, aber er ist auf und davon.

6. April 2003 Thema abonnieren
 Von 
Jasmin35
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex ist Unterhaltspflichtig, aber er ist auf und davon.

Hallo zusammen, ich bin am verzweifeln! Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

Vergangenheit: Mein Ex-Mann hat mit mir 2 Kinder (7 und 5). Wir haben uns vor 4 Jahren getrennt und seitdem zahlt er kein Unterhalt für die kleinen. Er lebte mit seiner neuen Freundin über 4 Jahre zusammen und ahben auch ein Kind zusammen. Ich hatte vor einigen Wochen eine Gerichtsverhandlung, wo man ihn drohen wollte das Geld für die Kinder von der Arbeitslosenhilfe abzuziehen.

Gegenwart: Er ist seit ein paar Tagen nicht mehr auffindbar. Seine Freundin und dessen Kind sind auch weg. (Ich muss noch dazu sagen, dass Sie Amerikanerin ist und er aus Italien kommt.) Ich denke mir, dass er in die Vereinigten Staaten geflohen ist, bin mir aber nicht sicher, weil ich keine Beweise und auch keine Person habe, die mir das sagen könnte.

Frage: Wie kann ich das hinkriegen, ihn ausfindig zu machen und wenn ich ihn gefunden habe, wie komme ich an das was den Kindern zusteht? (Soweit ich gehört habe, kann man in der USA den Familienname der Frau annehmen. Heisst es das ich ihn dann nie mehr finde?)

Bitte hilft mir. Danke im vorraus!!!!!!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag Jasmin,

die von Ihnen dargelegte Situation ist problematisch.

(1) Da Ihr Ex-Mann offenkundig kein Vermögen besitzt und Arbeitslosenhilfe bezieht, dann ist es natürlich nicht so einfach, davon Geld zu pfänden. Sind denn keine Gegenstände vorhanden, die man pfänden kann? Falls nicht sollten Sie wirklich eine Teilpfändung des Arbeitslosengeldes beantragen.

Ansonsten sind die Chancen eher schlecht an das rückständige Geld zu kommen. Denn wenn kein Geld bei ihm vorhanden ist, kann man auch kein Geld pfänden.

(2) Bezüglich des Aufenthaltsortes Ihres Ex-Mannes gehen Sie bitte zu einem Anwalt oder zur Polizei, dass ein Haftbefehl erlassen und die Suche nach ihm begonnen wird.

Jedoch sollten Sie sich davor wirklich sicher sein, dass Ihr Ex-Mann wirklich nicht mehr da ist. Bitte vergewissern Sie sich davor!

Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass Ihr Ex-Mann sich wirklich ins Ausland abgesetzt haben sollte, dann wird die Suche natürlich schwieriger. Sollte er jedoch dort gefasst werden, so bestehen Auslieferungsverträge, abhängig davon je nachdem in welchem Land er sich aufhält.

Mit freundlichen Grüßen,

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