Ex kündigt an Unterhalt einzustellen

10. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
go610796-11
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex kündigt an Unterhalt einzustellen

Hallo,

ich habe mit meinem Ex eine Unterhaltsvereinbarung mit unseren Anwälten getroffen.
Diese besagt dass er bis Ende 2025 monatlich 1000€ als Unterhalt an mich leisten muss. Wir waren 20 Jahre verheiratet (2 Kinder Ü18).

Unser Sohn lebt bei ihm und studiert gerade. Ich komme auch monatlich mit 250€ für unseren Sohn auf.

Ich habe öfters das Problem das er nicht zahlt und ich nachfragen muss. Jetzt hat er angekündigt in die Privatinsolvenz zu gehen.
Sein Einkommen ist bei etwa 5000€ im Monat - Netto.
Fährt mehrere male im Jahr in den Urlaub und lässt es sich sonst sehr gut gehen. Er hat viele Konsumschulden und lebt über seine Verhältnisse. Was er mit seinem Leben und Geld macht ist mir egal.

Nur hält er sich nicht an diese Vereinbarung.
Was kann ich machen damit ich den Unterhalt weiter bekomme?

Anwalt ist ein Weg, jedoch war ich dort vor 6 Monaten. Ich hatte mich mit meinem Ex darauf geeinigt das er Bonuszahlungen behalten kann und ich im Endeffekt weniger Unterhalt bekommen.

Jetzt wieder das gleiche Spiel.
Was soll man machen?

Inkasso?
Anwalt nochmal?
Mahnbescheid senden?

Danke!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von go610796-11):
ich habe mit meinem Ex eine Unterhaltsvereinbarung mit unseren Anwälten getroffen.

Einfach nur so oder gibt es davon eine vollstreckbare Ausfertigung?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go610796-11
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry!

Zitat (von Harry van Sell):
Einfach nur so oder gibt es davon eine vollstreckbare Ausfertigung?


Ist nur eine Vereinbarung die Unterzeichnet wurde und seitens beiden Anwälten geschlossen ist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119635 Beiträge, 39758x hilfreich)

Dann wird man wohl nochmals Anwalt und notfalls auch das Gericht bemühen müssen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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