Ex liegt im KH ich soll mich um gemeinsames Kind kümmern

15. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Tim18031991
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)
Ex liegt im KH ich soll mich um gemeinsames Kind kümmern

Guten Abend,

Folgendes Problem:

Ich bin Vater einer 4 jährigen Tochter und schon quasi seit Geburt der Tochter von ihr getrennt.
Geteiltes Sorgerecht habe ich nicht und sieht sie auch nicht ein es mir zugeben.

Jetzt hatte sie eine ungeplante OP
Am Handgelenk gehab,. Taubheitsgefühl/Lähmung .
Sie verlangt jetzt von mir das ich mich eine Woche über das Kind krank schreiben zu lassen.
Ihre Mutter hätte genau so Zeit und Geldsorgen bestehen in dieser Familie sowieso nicht.
Die Tochter hat momentan Neurodermitis an den Händen und darf nicht in den Kindergarten.

Ich sehe es aber jetzt nicht dass ich mich kümmern soll, da sie mir kein Sorgerecht einräumt und ich auch sonst nur raus gezogen werde wenn sie grade jemand braucht.

Bin ich verpflichtet mich krank schreiben zu lassen ?
Versteht mich nicht falsch normalerweise wäre das kein Thema aber ich lasse mich nicht jedes Mal von ihr beordern wenn sie jemanden braucht.
Hätte ich ein Sorgerecht würde ich anders handeln.

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Du bist der Vater und Dein Kind braucht Hilfe in Form von Betreuung.

Mehr muss man dazu eigentlich nicht schreiben.

Ach doch; geteiltes Sorgerecht gibt es in der BRD nicht.


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#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

ich kann da Sir Berry nur zustimmen - wie kann man nur so asozial sein?
Die meisten Menschen würden sich in solchen Notfällen sogar um Nachbarkinder kümmern, und du weigerst dich bei deinem eigene?

Zum Sorgerecht: Wenn du dich so anstellst kannst du das wahrscheinlich komplett vergessen.

Was ich tun würde: Natürlich um das Kind kümmern. Und damit das Verhältnis zum Kind und zur Mutter verbessern. Vielleicht gefällt deiner Tochter die Woche mit dir ja ganz gut, Wiederholung nicht ausgeschlossen, und schon bekommst du das Sorgerecht.
Du musst die Vorteile sehen, nicht die Nachteile (wobei nicht arbeiten gehen müssen nicht wirklich ein großer Nachteil ist, wie ich finde).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Tim18031991
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Meiner Tochter gefällt es bei mir.
Es geht nicht darum wie es meiner Tochter dabei geht beim Sorgerecht.
Sie möchte die Fäden in der Hand haben.
Sie hat keinen Grund es mehr nicht zu geben.
Wenn es ihr nicht passt sehe ich sie auch nicht.
Ich habe auch nicht um eine persönliche Meinung gefragt wie es jemand findet dass ich sie nicht nehme( dafür sollte man die Hintergründe kennen) sondern meine Pflichten da aussehen.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo,

OK, Pflichten hast du praktisch keine.

Aber du hast dich doch auch beschwert, dass du kein Sorgerecht hast, also hab' ich meine Meinung dazu gesagt wie du daran vielleicht etwas ändern kannst; jetzt nicht zu helfen ist jedenfalls ziemlich kontraproduktiv dafür.

Stefan

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#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Hätte ich ein Sorgerecht würde ich anders handeln.
Und du hast genau welche Anstrengungen unternommen bzüglich gemeinsamen Sorgerecht, geregelten Umgang etc? Ausser zu sagen, EX machmal/gib mal?

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zum einen ist Sorgerecht und Umgangsrecht voneinander zu trennen.

Zum anderen geht es nicht darum das Sie - gemeint ist wohl die Mutter - Dir etwas gibt, denn Sorgerecht kann nicht in eine Alsitüte verpackt und Dir übergeben werden.
Du hast, auch gegen den Willen der Mutter einen Anspruch darauf.

Dieser Anspruch darauf kann nur vom gericht verwehrt werden, wenn das Kindeswohl dadurch in Gefahr gerät.

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Und du hast genau welche Anstrengungen unternommen bzüglich gemeinsamen Sorgerecht,

Eine sehr berechtigte Frage in dem Zusammenhang.

Zitat (von Tim18031991):
Wenn es ihr nicht passt sehe ich sie auch nicht.

Dann würde ich ihr per Gericht erklären lassen, dass sowohl Dein Kind mit Dir als auch Du mit Deinem Kind ein Umgangsrecht hast, welches nicht von den Launen der Mutter abhängt. kann schlussendlich sehr teuer für sie werden.

Aber Mann muss auch mal in die Pötte kommen und dem das Recht Beugenden zeigen wo dessen Grenzen sind.

Zitat (von Tim18031991):
Versteht mich nicht falsch normalerweise wäre das kein Thema aber ich lasse mich nicht jedes Mal von ihr beordern wenn sie jemanden braucht.

Du verstehst es falsch. Nicht die Mutter braucht Dich, Dein Kind braucht Dich, weil die Mutter ausfällt.

Zitat (von Tim18031991):
Ich habe auch nicht um eine persönliche Meinung gefragt wie es jemand findet dass ich sie nicht nehme
Dass ist auch nicht nötig, denn dies ist ein Meinungsforum, da bekommst Du es auch ohne besondere Frage.

Zitat (von Tim18031991):
Hätte ich ein Sorgerecht würde ich anders handeln.


Glaubt Dir hier wohl keiner, denn die Pflicht sich um sein Kind zu kümmern kann nicht davon abhängen was auf irgend einem Stück Papier geschrieben steht.
Außerdem, so meine Vermutung, wird es an Deinen fehlenden Bemühungen liegen, dass Du nicht sorgeberechtigt bist. Die Gesetzgebung verhindert das auf jeden Fall nicht.

Berry

3x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Völlig berechtigte Frage. Nur, das Siorgerecht wird doch allgemein in seiner Bedeutung überschätzt. Letztlich sind das doch nur ein paar Unterschriften bis zur Volljährigkeit. Viel wichtiger ist ein geregelter Umgang. Ich würde die jetzige Situation zum Anlaß nehmen, hier eine Regelung herbeizuführen. Und die Betreuung des Kindes während der Krankzeit der Mutter davon abhängig machen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tim18031991
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Ihr wisst schon das ein Gericht immer zum Wohl des Kindes entscheidet.
Wenn sich die Mutter dagegen wehrt bekomme ich auch keins.
Weil auch nicht auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen ist.
Und es tut mir auch Leid für meine Tochter.
Bloß kann nicht immer ich derjenige sein der sich richtet und entgegenkommt.
Sie wollte das ganze so und merkt jetzt dass es eben so nicht funktioniert.
Sie will die Fäden in der Hand haben.
Oder findet ihr es normal eine Schwangerschaft ein halbes Jahr zu verheimlichen und noch vor Geburt soll man die Vaterschaft anerkennen.
Es fällt mir nicht leicht.
Aber anders weiß ich dieser Frau nicht bei zu kommen.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Also ich sehe das ein bissl anders !

Zitat (von Tim18031991):
Bin ich verpflichtet mich krank schreiben zu lassen ?


Kindesvater und Kindesmutter sind BEIDE dem minderjährigen Kind gegenüber zum Unterhalt verpflichtet.

In diesem Fall erbringt die Kindesmutter ihren Unterhalt durch Betreuung, während der Kindesvater zum Barunterhalt leistet.

Und damit muss die Kindesmutter zusehen, wie sie die Betreuung gebacken bekommt. Der Kindervater ist NICHT verpflichtet deshalb Urlaub zu nehmen.

Das ist die korrekt rechtliche Antwort auf die hier gestellte Frage.

Und ich kann sehr gut nachvollziehen, wenn ein Kindesvater der ansonsten nichts zu melden hat, jetzt nicht gerade beflügelt ist, der Kindesmutter aus der Patsche zu helfen.

Natürlich ist das blöde, weil halt nicht die Kindesmutter, sondern sondern das Kind das Ganze auszubaden hat Da haben die nicht erziehenden Väter halt immer die A-Karte gezogen.

Und deshalb sollte sich der Fragesteller vielleicht doch dazu durchringen, dem Kind zuliebe einzuspringen. Aber dumm anmachen muss er sich hier im Forum deswegen nicht lassen !

Und noch etwas: Kindesväter haben heute sehr viel mehr Rechte also noch vor 10 oder 20 Jahren. Trotzdem ist das nicht so einfach, seine Rechte durchzusetzen. Denn jeder Streit vor Gericht belastet umgehend das Verhältnis zu eigenen Kind . Eine Gratwanderung also. Da sollte man schon für die Situation des Fragesteller ein wenig mehr Verständnis aufbringen !


-- Editiert von Marcus2009 am 16.11.2019 10:45

2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Natürlich bekommst Du auch gegen den Widerstand der Mutter ein geordnetes Umgangsrecht ganz ohne Schwierigkeiten bei Deiner Fallkonstellation. Woher hast Du nur diese falsche Info?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13732 Beiträge, 4360x hilfreich)

Hallo Marcus2009,

das er keine Pflicht hat hatte ich doch auch geschrieben (in #4), es wird sicher niemanden geben der ihm das Kind gegen seinen Willen aufdrückt.

Aber nochmal: Er hat sich hier beschwert, dass er kein Sorgerecht hat. Daraus schließe ich, dass er das ändern möchte, und dann ist seine Haltung grundsätzlich falsch.

Zitat:
Eine Gratwanderung also. Da sollte man schon für die Situation des Fragesteller ein wenig mehr Verständnis aufbringen !
Nichts anders habe ich gemacht.
Du hast ja den Streit vor Gericht erwähnt. Und wenn die Mutter dann da zur Sprache bringt, dass der Vater seine Tochter im Stich gelassen hat (so könnte sie es formulieren, und es wäre nicht gelogen), dann ist das sicherlich nicht förderlich für den Ausgang (aus Sicht des Vaters).

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
dessteffal
Status:
Schüler
(181 Beiträge, 72x hilfreich)

Hallo,

Ich würde es positiv sehen, dass du hier angefragt wurdest. Das geht doch in die Richtung (ums Kind kümmern) die du willst.

Oder geht es um den Machtkampf mit der Mutter?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(755 Beiträge, 248x hilfreich)

Tim, Sie werden die gemeinsame Sorge auch gegen den Willen der Mutter erhalten.
Der spielt da keine Rolle.
Das gibt Ihnen aber eh nur das Recht auf ein paar Unterschriften.

Die Mutter hier ist alleinerziehend. Damit stehen ihr 20 Kinderkranktage zu.
Dem Vater nicht.

Ich würde da mal bei der Krankekasse nachfragen, in wie weit das überhaupt möglich ist.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38429 Beiträge, 14000x hilfreich)

Viel wichtiger wäre für mich zunächst der geregelte Umgang. Dagegn kann nun wirklich niemand was haben, einfach weil der Fragesteller ja auch geeignet ist, das Kind über längere Zeiträume ganz zu betreuen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Nein Sie müssen sich nicht krank schreiben lassen. Die Mutter hat dafür zu sorgen, dass das Kind während des mütterlichen Krankenhausaufenthaltes angemessen versorgt ist. Da Sie die Versorgung nicht übernehmen können oder wollen, muss die Mutter sich halt anderweitig umschauen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Wenn Du kein Sorgerecht hast, hast du "nur" das Umgangsrecht, aber das bedeutet nicht, dass die Kindsmutter das Kind, aus welchem Grund auch immer, jederzeit bei Dir "parken" kann. Du kannst Dich bereit erklären, das Kind zu betreuen, musst es aber nicht. Ich würde auch erst einmal abklären, ob eine Krankschreibung wegen Betreuung eines kranken Kindes überhaupt möglich ist, wenn es zwar dein eigenes ist, du aber nicht betreuungspflichtig bist. Könnte sonst passieren, dass Du eine Woche Urlaub nehmen musst.

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