Ex macht meiner Freundin das leben schwer.....

24. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12324.11.2011 14:11:23
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex macht meiner Freundin das leben schwer.....

Meine Freundin ist jetzt seit August etwa mit ihrem Ex auseinander, vom Gericht wurde festgelegt ,das ihre gemeinsame Tochter, jetzt 3 Jahre alt, bei ihren Vater lebt vorrübergehend(also der Ex wohnt quasi mit 32 noch bei Mutti),wärend der auseinandersetzung zwischen den beiden.

Dazu gekommen ist es, da der Ex Fremdgegangen ist, und sie das mitbekommen hat, und ihn zur rede gestellt, und vor wut ihm eine geballtert , und mit der Fußspitze leicht mal eine delle in den Kotflügel seines Auto getreten hat, und das leider, als die Tochter anwesend war.

Sie riefen dann die Polizei, und der Ex hat von einer Anzeige abgewant.
Der Ex ist danach mit der gemeinsamen Tochter abgehauen zu seinen Eltern.
Jetzt wurde erzählt vom Ex und Co. das sie Alkoolikerin wär und Gewalttätig und wurde zur Therapie verdonnert.
Im Gerichtlichten hat der Ex zugestimmt, und seine Anwältin, das Sie die Tochter wärend der Therapie wieder bekommt.
Jetzt hat Sie angst,das es ihrer Tochter, beim Ex und Familie nicht gut geht. Der Ex kümmert sich eh nicht wirklich um die kleine, und stellt sich als Bomben Vater hin, obwohl er nur kopf für sein Auto hat.

Jetzt zu meinen 2 Fragen:

1.)
Ist es möglich die Tochter vom Ex weg zubekommen,und momentan in ein Kinderheim unterzubekommen??
Sie at angst das es der Tochter da nicht gut geht, und sie rennt rum ,wie in den 80'gern mit der Bekleidung.

2.)
Der Ex hat Monate nach der Tat, also als nach dem Sie ihm eine Geballtert und vors Auto getreten hat, eine Anzeige erstattet, obwohl er erst vor der Polizei am Tattag keine gemacht hat.
Neuerdings wurde neues hinzugetextet, Sie hätte angeblich verucht mit einer zucchini und Kaffee auf in einzuhauen, und er hat ihre Familie gegen sie aufgebracht.

Wird die anzeige evtl. eingestellt(meine vermutung), weil der Ex jetzt erst eine anzeige erstellt hat, und am Tattag ,,vor der Polizei'keine anzeige erstattet hat?

Also mir kommt vieles vom Ex widersprüchlich vor....

Hoffe ihr könnt was mit meinem Mega Text und Fragen, evtl. beantworten.

Danke.



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23 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Mir kommt an Euch einiges widersprüchlich vor. Die Mutter scheint erhebliches Aggressionspotential zu haben. Ob das Verfahren eingestellt wird, das entscheidet der Staatsanwalt. Ändert aber nichts am bedenklichen Verhalten Deiner Freundin.

Warum sollte es dem Kind bei Vater und Großmutter nicht gut gehen? Da ist gar nichts gesagt. Nur, weil jemand sich etwas altmodisch kleidet? Jetzt hat das Kind gerade mal die Trennung der Eltern hinter sich. Und soll jetzt schon wieder aus seiner Umgebung heraus gerissen werden, diesmal zu ganz fremden Menschen kommen? Was hat das bitteschön mit Kindeswohl zu tun? Richtig, gar nichts.

Ach ja, noch der finanzielle Aspekt: so eine Heimunterbringung kostet etwa 3000 € im Monat. Wenn Deine Freundin unbedingt ein Heim will, dann wird sie die 3000 € im Monat ja übrig haben, zwecks Finanzierung, oder?

Ach ja, der Gesetzgeber hat ausdrücklich vorgesehen, dass man Strafanzeigen auch später erstatten kann, auch Strafanträge später stellen kann. Ist sogar möglich, dass die Polizisten vor Ort gar keine Anzeige aufgenommen hätten.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

quote:
wurde zur Therapie verdonnert.


Zwangstherapie gibt es nicht.

quote:

Im Gerichtlichten hat der Ex zugestimmt, und seine Anwältin, das Sie die Tochter wärend der Therapie wieder bekommt.

Wohl eher nach eine Therapie

quote:
Also mir kommt vieles vom Ex widersprüchlich vor....


Ihr seit im Kindergarten und streitet euch um eine Schaufel. Wer von euch I.. kann dem Kind ein gutes, finanziell abgesichertes Zuhause bieten.

So wie es aussieht die Schwiegermutti :-)

Das ist kein Rechtsproblem zwischen euch zwei I.. Hier geht es einzig allein - und ausschließlich um das KIND. Mit drei bekommt man kaum was mit, aber EINIGT EUCH.

Und nochmal: ES GEHT NICHT UM EUCH, es ist egal wer der Böse ist. Es gehjt nur noch ums KIND



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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

@ Keinanwalt: das mit dem Schäufelchen gefällt mir außerordentlich gut! Zumal es hier ja wohl gar nicht um das Kindeswohl geht. Und Kinder sind nun mal keine Möbelstücke, die man nach Belieben hin und her rückt, so wie es einem selbst am Besten gefällt.

wirdwerden

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#5
 Von 
guest-12324.11.2011 14:11:23
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Na, es geht ja nicht um Mich,ich bin nur ein sehr guter freund.

Die Freundin ist keines falls aggressiv, nur wie würde man reagrieren, wenn man vom Freund hintergangen wird.(Sie hatte sich auch nochmal bei Ihrem Ex entschuldigt, für das kleine ding da, sie hat ihm ja nur eine gescheuert,was ist denn da so schlimm dran, der Ex scheint ne richtige Memme zu sein.)
Und ist es so, das der Ex Freund alles auf dem Rücken der kleinen austrägt.

Meine Freundin sieht ihrer kleine nicht gerade viel, da der Ex um die 20km weiter weg wohnt, und sie nicht gerade da große Geld hat um ständig hin und her pendeln zu können. Der Ex hat ein Auto, und hält es nicht für nötig,mal vorbei zuschauen, er ruft nicht an, er anwortet nicht. Er trifft viele entscheidungen alleine, obwohl beide das Sorgerecht haben, und auch so bleiben wird.
Er muss Sie informieren, wie es ihr geht, wie es im Kindergarten läuft, da wo sie momentan unergebracht wurde und und und.
Mein Freundin würde sich gerne einigen mit dem Ex, aber er lässt nicht mit sich reden, schon weil die Mutter von dem Ex,jedes mal sich mit reinängt.
Ich versuch meine Freundin immer zu unterstützen wo es geht.
Ihr geht es jeden tag oft schlechter, weil Ihre Tochter Ihr sehr fehlt. Ist ja selbstverständlich.
Und das mit der Therapie wurde ihr Gerichtlich angeordnet, und teils auch durch Jugendamt.
Sie haben sich vorurteils geäussert,obwohl sie die Wohnung und umgebung nicht kennen.
Man kann keine Vorurteile bilden, wenn man diese Person nicht kennt.
Ein Ex, oder die Ex kann viel erzählen wenn der tag lang ist.

Ich hoffe nur,das es Positive ausgehen wird,damit mal wieder ruhe zwischen den beiden Parteien rein kommt.


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-- Editiert ChristianZZ am 24.11.2011 13:15

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#6
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

20km sind sicher ein unüberwindbares Hindernis für manche, für andere die täglich Joggingstrecke.

Wenn einem etwas wirklich wichtig ist........



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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Offensichtlich habt Ihr beide immer noch nicht erkannt, um was es geht. Auch hier wieder: Kind als Therpeutikum. Und das ist ein Kind niemals. Außerdem, glaubst Du ernsthaft, dass es nach einer Trennung irgendeinem Elternteil (egal, ob Männlein oder Weiblein!) sonderlich gut geht?

Die Therapie war/ist wohl die Voraussetzung, dass sie das Kind überhaupt sehen kann, richtig? Ist ja auch vernünftig. Aber anordnen kann ein Jugendamt oder ein Familiengericht eine Therapie nicht. Das wäre dann evtl. das Betreuungsgericht unter ganz engen Voraussetzungen. Und Zwangstherapien gibt es nun mal nicht. Also, sie tuts oder sie läßt es.

Und ganz ehrlich, jemanden verprügeln und das Auto beschädigen, das zeigt eben Aggressionspotiential. Sie ist nicht in der Lage, sich zu beherrschen. Da ist doch wohl viel im Argen.

Es ist nun mal so, dass derjenige, der sein Kind sehen will, auch die Umgangskosten trägt. Freundin wird ja hoffentlich verdienen. Dann sollte sie in der Lage sein, auch mal 20 km zu überbrücken, tatsächlich und finanziell. Und wenn sie ALG II Empfängerin ist, dann kann sie auch einen Antrag bei dem Job-Center stellen. Nur, sie hat ja den ganzen Tag Zeit, da wird sie ja wohl arbeiten. Wenn sie über dem Mindestsatz an Unterhalt zahlt, dann wäre zu prüfen, ob man Umgangskosten abziehen kann. Aber dazu müßte man mehr wissen.

Sorgerecht bedeutet nicht, dass der Vater ständig irgend was mit der Mutter besprechen und abstimmen muss. Entscheidungen des täglichen Lebens sind vom Vater allein zu treffen.

wirdwerden

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#9
 Von 
guest-12324.11.2011 14:11:23
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie hatte ja einen Job noch vor kurzem, doch der Arbeitgeber hat sie entlassen, weil sie zuviele Termine nun hat. Jugendamt, Anwältin, Therapie, Familienhilfe, und dem Arbeitgeber war das zuviel,und er spielte da nicht mit........,was kann Sie dafür,das sie die Termine wahrnehmen muss.

Sie ist kein schlechter Mensch, sie wird nur jedesmal schlecht hingestellt. Und nur weil sie ihm einmal eine gescheuert hat, und mal leicht am auto angedutzt hatte mit dem fuß, wo kaum was zusehen hat, soll sie jetzt eine verbrecherin sein, ich versteh die welt nicht.

Und, die Tochter lebt nur vorrübergehend beim Vater,das wurde Gerichtlicht protokolliert, sowie auf Band aufgnommen,und die zustimmung des Vaters,das die Tochter wieder zurückkehrt,wärend der Therapie. Steht schwarz auf weiß.

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-- Editiert ChristianZZ am 24.11.2011 13:41

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

All die Termine sind auch in die Randzeiten zu verlegen, wo man nicht arbeitet. Also, sie sitzt zu Hause und pflegt ihr Unglück? Etwas dünn, findest Du nicht?

wirdwerden

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#12
 Von 
guest-12324.11.2011 14:11:23
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Ihrem Vater ja klar, der sich eh eine bohne um das Kind kümmert. Die Tochter wurde Ihrer Mutter von jetzt auf gleich entrissen, nicht umgedreht. Er hat nur interesse für sein sh*t Auto,nicht mehr. Aber das ist das was sie immer sagt, Sie versteht keiner....

Also lohnt es auch nicht hier weiter zu schreiben, ich dank euch trotzdem.


-------------Thema endet hier--------------

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-- Editiert ChristianZZ am 24.11.2011 14:10

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#13
 Von 
IPAD
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
Meine Freundin ist jetzt seit August etwa mit ihrem Ex auseinander, vom Gericht wurde festgelegt ,das ihre gemeinsame Tochter, jetzt 3 Jahre alt, bei ihren Vater lebt vorrübergehend(also der Ex wohnt quasi mit 32 noch bei Mutti),wärend der auseinandersetzung zwischen den beiden.

Dazu gekommen ist es, da der Ex Fremdgegangen ist, und sie das mitbekommen hat, und ihn zur rede gestellt, und vor wut ihm eine geballtert , und mit der Fußspitze leicht mal eine delle in den Kotflügel seines Auto getreten hat, und das leider, als die Tochter anwesend war.


Daran sieht man ja nun deutlich, dass die Mutti nicht ganz ohne ist. Den Hinweis aufs Fremdgehen versteh ich nicht, hat nichts mit dem Kind zu tun, die Mutter hat ihren persönlichen Frust abgelassen, das war sicherlich nicht gut.

quote:
Sie riefen dann die Polizei, und der Ex hat von einer Anzeige abgewant.
Der Ex ist danach mit der gemeinsamen Tochter abgehauen zu seinen Eltern.


Abgehauen ? Wohl kaum, er hat seine Tochter aus der Situation genommen, würde ich als Vater auch machen.

quote:
Jetzt wurde erzählt vom Ex und Co. das sie Alkoolikerin wär und Gewalttätig und wurde zur Therapie verdonnert.


Naja, ob wahr oder unwahr, solche Vorwürfe sind leider die Regel. Falls berechtigt, würde ich diese dann aber auch anbringen.

quote:
Im Gerichtlichten hat der Ex zugestimmt, und seine Anwältin, das Sie die Tochter wärend der Therapie wieder bekommt.
Jetzt hat Sie angst,das es ihrer Tochter, beim Ex und Familie nicht gut geht. Der Ex kümmert sich eh nicht wirklich um die kleine, und stellt sich als Bomben Vater hin, obwohl er nur kopf für sein Auto hat.


Das ist die typische Sichtweise einer Mutter, die Angst hat ihr Kind zu verlieren. Verständlich, aber warum soll diese Gefühl nicht auch mal eine Mutter treffen ? In Deutschland laufen hunderttausende Väter besorgt umher, weil sie sich nicht sicher sind, ob das Kind bei der Mutter gut aufgehoben ist.


quote:
Jetzt zu meinen 2 Fragen:

1.)
Ist es möglich die Tochter vom Ex weg zubekommen,und momentan in ein Kinderheim unterzubekommen??
Sie at angst das es der Tochter da nicht gut geht, und sie rennt rum ,wie in den 80'gern mit der Bekleidung.


Naja, die Bekleidungsfrage ist ja wohl affig. Das mit dem Kinderheim noch viel schlimmer für das Kind. Das die Mutter allein auf diesen Gedanken kommt, zeigt schon deutlich, dass es ihr weniger um das Kindeswohl geht, sondern wohl mehr darum, den Vater als unfähig hinzustellen.

quote:

2.)
Der Ex hat Monate nach der Tat, also als nach dem Sie ihm eine Geballtert und vors Auto getreten hat, eine Anzeige erstattet, obwohl er erst vor der Polizei am Tattag keine gemacht hat.
Neuerdings wurde neues hinzugetextet, Sie hätte angeblich verucht mit einer zucchini und Kaffee auf in einzuhauen, und er hat ihre Familie gegen sie aufgebracht.


Wenn ich mir deinen Beitrag so zur Gemüte führe, wird es wahrscheinlich auch so oder so ähnlich gewesen sein.

quote:
Wird die anzeige evtl. eingestellt(meine vermutung), weil der Ex jetzt erst eine anzeige erstellt hat, und am Tattag ,,vor der Polizei'keine anzeige erstattet hat?


Ich denke nicht. Vermutlich wird der Staatsanwalt eine Vafahrensbeauftrage benennen, welche zu Gesprächen einlädt, um eine Besämpftigung der Lage zu erwirken. Vorher wird er das Verfahren womöglich nicht einstellen.

quote:
Also mir kommt vieles vom Ex widersprüchlich vor....

Hoffe ihr könnt was mit meinem Mega Text und Fragen, evtl. beantworten.

Danke.


So Mega war der Text doch garnicht. Mega sind die Texte die meine Ex-Frauen von mir erhalten, wenn sie mit ähnlichen Unterstellungen und angeblichen Befürchtungen ums Kindeswohl um die Ecke kommen.

Mein Tip:
Sie soll die Situation erstmal so hinnehmen. Das mit dem Kinderheim würde sie weiter disqualifizieren.

Gruss
IPAD

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#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

@ IPAD: im Strafrecht gibt es keine Verfahrensbeauftragte; für was eigentlich? Der Staatsanwalt ermittelt und entscheidet. Er muss nicht vermitteln, tut er auch nicht.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Das Berufsbild der Staatsanwälten hat sich doch stark verändert. Früher waren die nur Ankläger und ein armer Richter musste entscheiden.

Heute machen Sie noch Heideidei mit den Parteien.

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#17
 Von 
guest-12305.09.2012 14:45:22
Status:
Schüler
(432 Beiträge, 171x hilfreich)

quote:
Ist es möglich die Tochter vom Ex weg zubekommen,und momentan in ein Kinderheim unterzubekommen??


Wie bitte? Gehts noch gut?
Wenn der Vater sich kümmert dann muss man das arme Kind doch nicht aus der gewohnten Umgebung reißen und das alles nur wegen eines Klamottenstils der euch nicht passt (???).
Ihre Freundin braucht dringend psychologische Hilfe.

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-- Editiert Empathie am 24.11.2011 17:39

-- Editiert Empathie am 24.11.2011 17:40

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#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

@ Nick: mach mich schlau. Wo steht, dass Staatsanwälte aus ihrem Amt heraus Ergänzugspflegschaften bestellen können?

wirdwerden

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#20
 Von 
guest-12311.04.2012 22:52:18
Status:
Student
(2108 Beiträge, 1040x hilfreich)

Und was soll uns das sagen ? Du mischt fleißig aus dem BGB und der Strafprozessordnung und baust daraus Aufgaben für den Staatanwalt (Ankläger in einem Strafverfahren)

Wen willst denn unter Pflegschaft stellen, das Kind ? Das brauch keinen Aussageverweigerungsgrund, das fragt keiner.
Oder die Mutter ? Ist die geistig behindert, minderjährig oder was.

Uns warum soll der Staatsanwalt das beantragen, wenn dann macht das der Verteidiger.

Man sollte nicht alles mischen und durcheinander werfen.


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#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

Das Kind ist kein Zeuge. Und die BGB-Vorschriften gelten ohnehin nicht.

wirdwerden

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#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38377 Beiträge, 13984x hilfreich)

3-jährige Kinder werden nicht gehört. Das Kind hier ist weder ein Opfer, noch ein Zeuge, noch ein Beschuldigter. Es ist in dem Ermittlungsverfahren schlicht und ergreifend ein "Nichts."

wirdwerden

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