Ex schwanger von unbekannt, möchte nun Ehegattenunterhalt

9. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
TJ1976
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex schwanger von unbekannt, möchte nun Ehegattenunterhalt

Hallo allerseits,

vor 10 Monaten habe ich die Scheidung eingereicht und meine Ex und ich leben seitdem getrennt. Haben ein Kind (8 Jahre), das im Wochenwechsel bei Ihr und bei mir ist, aber gerne dauerhaft bei mir leben möchte. Mutter arbeitet 50%, ich 100%. Bin in Klärung mit meinem Arbeitgeber, ob ich für die Betreuung unseres Kindes auf 80% reduzieren kann.
Nun hat mit meine Ex mitgeteilt, dass sie schwanger ist, aber keinen Vater zu dem Kind hat. Der Geburtstermin ist nach dem Scheidungsdatum und sie plant anschließend mindestens bis zur Einschulung des Kindes aufgrund Betreuung zu Hause zu bleiben. Da sie entsprechend nicht erwerbstätig sein wird, möchte sie Ehegattenunterhalt.

Steht ihr in diesem Fall EU zu? Und evtl. auch Kindesunterhalt, da das Kind gezeugt wurde bevor die Scheidung durch ist? Oder würde sie in diesem Fall evtl. gesetzliche Leistungen beziehen müssen/können?
Finanziell wird es bei uns allen ziemlich eng, wenn ich zwei Haushalte versorgen muss :-/

Vielen Dank schon mal für die Hilfe! Es scheint kein alltägliches Problem zu sein, hatte in der Forumssuche und bei Google leider keinen vergleichbaren Fall gefunden.


Viele Grüße
TJ

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2361x hilfreich)

Hallo TJ1976,

Du solltest gleich nach der Geburt des Kindes die Vaterschaft anfechten.



Zitat (von TJ1976):
sie plant anschließend mindestens bis zur Einschulung des Kindes aufgrund Betreuung zu Hause zu bleiben. Da sie entsprechend nicht erwerbstätig sein wird, möchte sie Ehegattenunterhalt.


selbst wenn es dein Kind wäre, die Kindesbetreuung ist i.d.R bis zum 3.Geburtstag des Kindes vorgesehen.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
Catslove
Status:
Praktikant
(645 Beiträge, 69x hilfreich)

Wenn das Kind nach Rechtskraft der Scheidung geboren wird, bist du aus dem Schneider

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36299 Beiträge, 13523x hilfreich)

Zunächst einmal gilt das Kind als ehelich. Da die werdende Mutter wohl nicht bereit ist, dieses Problem vorab gemeinsam mit dem biologischen Vater und Dir zu lösen, kann ich mich insoweit nur edys Empfehlung anschließen.

Zwar gilt das Kind zunächst als ehelich, dies bedeutet aber nicht, dass Du für die beiden unbefristet aufkommen musst. Du wirst Unterhalt für die Demnächst-Ex solange zahlen müssen, wie Du es ohne die Schwangerschaft hättest tun müssen. Für den Rest ist dann der glückliche werdende Vater zuständig.

Noch ein Hinweis: sie scheint ja bisher offiziell nichts geltend gemacht zu haben, oder gibt es da etwa ein Schreiben von ihrem Anwalt? Solange Du da nichts hast, ist sie denn überhaupt schwanger? Oder soll da was festgezurrt werden, was ihr eigentlich nicht zusteht?

Ich würde abwarten, was insoweit offiziell kommt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27265 Beiträge, 5044x hilfreich)

Zitat (von TJ1976):
vor 10 Monaten habe ich die Scheidung eingereicht und meine Ex und ich leben seitdem getrennt.
Nun ja... Nach dem Einreichen des Scheidungsantrages dauert es doch selten noch 10 Monate...
Oder meinst du die Trennung, die vor 10 Monaten begann?

Was sagt dein Anwalt zum Wunsch deiner Noch-Ehefrau?
Wann ist denn der Termin beim Gericht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36299 Beiträge, 13523x hilfreich)

Anami, schlag mal in der Wirklichkeit auf. Wir haben Wartezeiten für alle Gerichtsverfahren in einem großen Landgerichtsbezirk (also LG + alle AGs) für den ersten Gerichtstermin von inzwischen 12-14 Monaten, teilweise mehr. Ich glaube nicht, dass das bundesweit eine Ausnahme ist.

Und wenn wie hier die demnächst Ex noch Kapital herausschlagen möchte, dann dauert das bis zum ersten Termin doch noch länger. Hier ist möglichst schnell eine Lösung zu finden. Aber aus taktischen Gründen würde ich im Augenblick abwarten, was die Frau macht. Keine Zusagen, nichts, insbesondere keine Telefonate. Denn dann hat da womöglich jemand was mitgehört, was man gar nicht gesagt hat.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27265 Beiträge, 5044x hilfreich)

OK, wenn die Wirklichkeit für Gütetermine beim FG ca 12-14 Monate sind...könnte der 1. Gütetermin in 2-4 Monaten sein.
Aber wo ist dann das Trennungsjahr geblieben?
Zugegeben, ich lass mich nicht jährlich scheiden. :smile:

Aber ja, die Ehefrau verlangt jetzt was... Ziemlich unverfroren sogar, um nicht zu sagen unverschämt/völlig unmöglich... und gleich bis zur Einschulung...
Wäre es nicht zunächst bzw. weiterhin Trennungsunterhalt??
Und nach der Scheidung am xx. dann evtl. nachehelicher Unterhalt?

Also für mich bleibt wirklich offen:
-Wie und wann hat die Frau ihren Wunsch erklärt ?
-Was weiß der TE-Anwalt davon?
-Wird seit der Trennung Trennungsunterhalt an die Frau geleistet?
-Wann ist der 1. Gütetermin bei Gericht?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36299 Beiträge, 13523x hilfreich)

Sie hat bisher nichts verlangt an Unterhalt, wenn ich das richtig verstehe. Zumindest ist die Frage hier so getitelt. Das ist die Basis meiner Überlegungen. Deshalb im Augenblick abwarten, ob förmlich was verlangt wird, ansonsten selbst nichts tun, um zu einer Verzögerung der Scheidung beizutragen. Einfach schweigen, bis was förmliches vom gegnerischen Anwalt kommt. So, und dann überprüfen, ob ohne die Schwangerschaft ein Zahlungsanspruch besteht. Diesem ist dann nachzukommen, klar. Aber wegen der Schwangerschaft ist nichts zu bezahlen. Das gilt auch für nachehelichen Unterhalt. Im Augenblick einfach schweigen und abwarten.

Das ist eine Frage der Taktik. Man kann viel verbaseln, wenn man sich jetzt falsch verhält.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27265 Beiträge, 5044x hilfreich)

Der TE schreibt:

Zitat (von TJ1976):
Da sie entsprechend nicht erwerbstätig sein wird, möchte sie Ehegattenunterhalt.
Damit hat sie bisher nichts verlangt an Unterhalt?

WEIL unbekannt ist, WIE die Frau ihren unverschämten Wunsch mitgeteilt hat---habe ich die Fragen gestellt.

Zitat (von wirdwerden):
Man kann viel verbaseln, wenn man sich jetzt falsch verhält.
Das gilt für den TE, stimmts? Da würde ich dir zustimmen.


Zitat (von TJ1976):
Nun hat mit meine Ex mitgeteilt, dass sie schwanger ist, aber keinen Vater zu dem Kind hat
Das allein ist ja grundsätzlich erklärungsbedürftig.
Ich dachte, das gabs nur einmal...aber wir wissen, was du meinst. :wink:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36299 Beiträge, 13523x hilfreich)

Nö, das ist nicht erklärungsbedürftig. Klärungsbedürftig ist ausschließlich, ob der Noch-Ehemann der Vater ist. Alles andere interessiert insoweit nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
TJ1976
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo allerseits,

vielen Dank für die vielen hilfreichen Antworten! Ich versuche mal auf alle Fragen einzugehen.

Im November 2021 war unser Trennungsjahr rum. Da wir eine größere Immobilie bewohnen bzw. bewohnten, konnten wir ausreichend darlegen das wir trotz gleicher Adresse seit 2020 in Trennung leben. Anschließend bekamen wir einen Gerichtstermin für November 2022.
Leider habe ich zuvor meiner Noch-Ehefrau zugesagt, dass sie bis zum Gerichtstermin in der Immobilie bleiben darf und ich die Kosten übernehme. Deshalb wohnt sie noch dort, und ich bin in eine Wohnung gezogen. Ich zahle aktuell noch die Miete, Nebenkosten, Telefon, Strom, Heizöl, GEZ sowie alles was das Kind betrifft (außer Essen wenn er bei Ihr ist natürlich). In zwei Monaten zieht sie in eine kleinere (relativ zum Haus aktuell, sind immer noch 90qm) Wohnung.
Nachdem ich mich über meinen Anwalt informiert habe (ihr Anwalt hat das in etwa bestätigt, hab aber wenige Infos von ihr dazu) stand für mich fest, dass ein Ehegattenunterhalt nicht notwendig ist, da sie einen guten Job hat. Wir würden Brutto ähnlich viel verdienen, wenn sie voll arbeiten würde.
Kindesunterhalt für unser gemeinsames Kind ist auch nicht notwendig, da wir aktuell noch gemeinsam gleichermaßen für das Kind sorgen. Wenn er dann ganz zu mir zieht, werde ich auf Kindesunterhalt verzichten. Hatte ich ihr leider schon zugesagt (ich weiß, das war doof, aber da dachte ich es braucht keinen Ehegattenunterhalt weil sie berufstätig sein wird).


-Wie und wann hat die Frau ihren Wunsch erklärt ?
Vor einer Woche, als ich das Kind am Sonntag bei ihr abgeholt habe. Wir haben kein schlechtes Verhältnis, ich glaube ihr das mit der Schwangerschaft. Das sie keinen Kontakt bzw. keine Kontaktdaten zum werdenden Vater hat wundert mich nicht wirklich, sie ist sehr impulsiv, 43 Jahre alt und dachte sie kann keine Kinder mehr bekommen.
Ich habe den Eindruck, es passt ihr ganz gut das sie dann nicht mehr erwerbstätig sein muss. Sie wollte eigentlich noch als wie zusammen waren komplett zu Hause bleiben, hatte aber auch nicht viel Lust auf Haushalt und Kindesbetreuung. Das war mit ein Grund für mich, die Trennung anzustreben.
Sidenote: vor ein paar Monaten wollte sie unbedingt nochmal „um endgültig abzuschließen" mit mir in die Kiste. Hatte das aber abgeblockt. Kam mir damals schon komisch vor, evtl. hing das da schon mit der Schwangerschaft zusammen.

-Was weiß der TE-Anwalt davon?
Mein Anwalt kommt erst in 3 Wochen aus seinem Urlaub zurück und ist für mich aktuell nicht erreichbar. Habe eine Mail geschrieben, aber noch keine Antwort.

-Wird seit der Trennung Trennungsunterhalt an die Frau geleistet?
Ich zahle ihr aktuell Miete, NK, etc. und übernehme den Großteil der Kosten für das Kind.

-Wann ist der 1. Gütetermin bei Gericht?
In 9 Wochen, November 2022

Geburtstermin ist voraussichtlich im Februar 2023.


Was ich bislang mitgenommen habe:
- Vaterschaft des Kindes anfechten
- bzgl. Aussagen zum Ehegattenunterhalt bedeckt halten, bis ich mit meinem Anwalt sprechen konnte


Also ist das einzige was ich grad machen kann, darauf zu warten das mein Anwalt wieder zurück ist und dann sehen was beim Gütetermin rauskommt. Naja, vielleicht gewinne ich ja noch im Lotto bis dahin, dann kann mir der Ehegattenunterhalt auch egal sein ;-)


Vielen Dank nochmal und viele Grüße
TJ




0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36299 Beiträge, 13523x hilfreich)

Na ja, jetzt sehen wir etwas klarer. Ich bleibe bei meinem Rat, halte Dich bedeckt und tue im Augenblick gar nichts. Am idealsten wäre natürlich, im Nov. käme auch schon die Scheidung. Wenn jetzt von der Gegenseite allerdings noch Unterhaltsansprüche geltend gemacht werden, dann könnte die Scheidung verschoben werden. Also solltest Du bzw. sollte Dein Anwalt schauen, dass zunächst einmal bis zum Termin Ruhe ist. Das ist eine Frage der Taktik.

Für Unterhalt sehe ich im Augenblick wenig Raum. Klar Kindesunterhalt, da das Kind aber hälftig bei Dir lebt, reduziert sich ja der Unterhalt entsprechend. Das ist darstellbar und unproblematisch, nach Deinen Angaben. So, bleibt also Unterhalt für die Frau. Bis Nov. zahlst Du das Haus weiter, ist auch okay, war ja auch so verabredet. Für die Übernahme des Mietzinses für die neue Wohnung sehe ich im Augenblick keine Grundlage, denn die Basis Euer Absprache war ja, dass Du die Kosten für das Haus trägst, und nicht die Übernahme der Kosten jedweder Behausung. Damit wäre dann also auch Schluss, wenn es im Nov. nicht zur Scheidung kommt. Hoffen wir mal, dass da jetzt nicht plötzlich was anderes behauptet wird. Deshalb eben ruhig verhalten.

Ich sehe im Augenblick nach wie vor keinen Ansatzpunkt für nachehelichen Unterhalt. Der Denkfehler der Frau ist, dass sie meint, nur weil der Kindsvater nicht greifbar ist, müsse dann der Ex-Mann einspringen. Das ist aber weder im Gesetz vorgesehen, noch von der Rechtsprechung in irgend einer Form entschieden worden.

Die Ex kann bis zur Geburt arbeiten, bekommt dann ein Jahr Elterngeld, zusätzlich anteilig von Dir Unterhalt für Euer Kind, für Kind Nr. 2 springt die Unterhaltsvorschusskasse ein, damit sollte man zurecht kommen können. Und - teilzeitig kann man auch mit Kleinkind gut arbeiten. Wir haben es in keinster Weise mit einem Notfall zu tun.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Junior-Partner
(5472 Beiträge, 1358x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Anami, schlag mal in der Wirklichkeit auf. Wir haben Wartezeiten für alle Gerichtsverfahren in einem großen Landgerichtsbezirk (also LG + alle AGs) für den ersten Gerichtstermin von inzwischen 12-14 Monaten, teilweise mehr. Ich glaube nicht, dass das bundesweit eine Ausnahme ist.

Die glückliche Mutter braucht aber dann genauso lange, um ihren Ex auf Unterhalt zu verklagen...

Und bis dahin ist die Kiste mittels Vaterschaftstest doch längst geklärt.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(27265 Beiträge, 5044x hilfreich)

@TJ1976
Danke für die Erklärung.

Ich stimme @wirdwerden zu:
Jetzt gar nichts in Richtung Wunschdenken der Frau tun.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36299 Beiträge, 13523x hilfreich)

@ eh: sie könnte das ganze noch in das Scheidungsverfahren reinschieben. Und wenn sie jetzt den Unterhalt geltend machen würde, gerichtlich, dann würde beides verbunden werden. Das sollte verhindert werden.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
smogman
Status:
Student
(2384 Beiträge, 762x hilfreich)

Zitat (von TJ1976):
Wenn er dann ganz zu mir zieht, werde ich auf Kindesunterhalt verzichten. Hatte ich ihr leider schon zugesagt (ich weiß, das war doof, aber da dachte ich es braucht keinen Ehegattenunterhalt weil sie berufstätig sein wird).
Eine Verzichtserklärung wäre unwirksam, vgl. § 1614 BGB. Du kannst den anderen Elternteil von Unterhaltszahlungen für das Kind freistellen, aber du kannst nicht in Vertretung für das Kind darauf verzichten.

Sofern du zum Zeitpunkt der Geburt des weiteren Kindes noch immer mit ihr verheiratet bist, so bist du nicht nur der rechtliche Vater, sondern auch sorgeberechtigt für dieses Kind. Das Ganze ließe sich statt einem gerichtlichen Anfechtungsverfahren auch durch kostenlose Urkunden im Jugendamt, Standesamt oder beim Notar lösen. Dafür bräuchte es jedoch einen biologischen Vater, der die Vaterschaft anerkennen möchte. Du solltest die Thematik nochmals mit deiner Ex besprechen. Es wäre doch schön ein weiteres Gerichtsverfahren vermeiden zu können. Dass eine über 40jährige Frau den biologischen Vater ihres Kindes nicht kennt, ist in aller Regel ziemlich unglaubwürdig.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(36299 Beiträge, 13523x hilfreich)

smogman, ich weiß nicht, ob bei dem zielgerichteten Vorgehen der Frau ein weiteres persönliches Gespräch sinnvoll ist. Sie hat doch sehr planvoll gehandelt, bis hin zum Versuch, den Noch-Ehemann nochmals in ihr Bett zu zerren. Sie kann oder will den Namen des biologischen Vaters des Kindes nicht nennen. Ich würde hier wirklich bei der Vorgeschichte alles den Anwälten überlassen. Und sehen, dass man den Scheidungstermin ohne Konfrontation und die Schwangerschaft im Nov. durch bekommt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

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