Ex unterschlägt ihm Kind... Unterhalt umgehen???

11. Mai 2014 Thema abonnieren
 Von 
SabrinaHamburg
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex unterschlägt ihm Kind... Unterhalt umgehen???

Huhu ihr Lieben...

Kurze Schilderung der Sachlage:
Nach 2 Jahren Gerichtsverhandlungen und Papierkrieg hat mein Freund nun aufgegeben um das Umgangsrecht mit seiner 4 Jahre alten Tochter zu kämpfen. Die Mutter der Tochter hat einen neuen Lebensgefährten und noch eine ältere Tochter von einem unbekannten Erzeuger. Hinzu kommt das sie nun mit dem dritten Kind schwanger ist von ihrem Lebensgefährten.

Nachdem es Urteile gab, dass mein Freund seine Tochter sehen darf, die Ex dies aber mit aller Gewalt immer wieder zu verhindern wusste, hat er nun aufgegeben zu kämpfen. Einfach zum Wohle der Tochter, der er die Strapazen, immer wieder vor das Gericht zu müssen, nicht weiter antun wollte.

Das letzte schreiben des Gerichts besagt nun, das vorerst ein Jahr auf das Umgangsrecht verzichtet wird auf Antrag des Vaters. Ebenso besagt es, dass die Mutter dafür zu sorgen hat, klarzustellen wer der Vater ist. Sie hat der Kleinen eingetrichtert, den neuen Freund "Papa" zu nennen. Ebenso soll eine Annäherung an die kleine gewährleistet sein...

Aktuell verbreitet die Mutter nun Lügen über den Vater, mit dem Inhalt "juchu, endlich haben wir es schwarz auf weiss, Umgangsverbot!" ... Darauf per SMS kontaktiert ( sie drückt Anrufe weg) kam nur, das er nun gefälligst endlich zahlen soll, es würde uns n ****** angehen was sie sage und sehen dürfe er die Kleine sowieso nicht mehr!

Er als Vater hat diesen Schritt nicht gern getan, aber durch die immer wieder kehrenden Angriffe seitens der ExFreundin sah er keine andere Möglichkeit und hofft, dass die Kleine irgendwann von alleine die Suche nach ihm aufnimmt, da auch der Kontakt übers Telefon verwehrt bleibt.

Wir wohnen nun 400 km weit weg von seiner ex, da er sich hier nun mit mir und meiner Tochter etwas neues aufbauen will und er nun endlich mit allem abschließen will.

Gibt es irgendwelche Sonderregelungen, dass er den Unterhalt nicht zahlen muss ? Oder irgendwelche Möglichkeiten das ganze zu umgehen???
Wir haben schon überlegt, ein Konto zu eröffnen, dort Geld monatlich zu hinterlegen, das die Kleine später abgesichert ist?!
Es muss da doch einen Weg geben ?

Liebe Grüße und einen angenehmen Sonntag euch!



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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Sabrina!

Sehr traurig für das Kind! Es gibt halt solche Kindesbesitzerinnen.

Umgang und Unterhalt haben nichts miteinander zu tun. Unterhalt ist kein "Eintrittsgeld" für den Umgang mit dem Kind.

Kindesunterhalt ist an den gesetzlichen Vertreter des minderjährigen Kindes zu leisten, nicht an ein Sparbuch. Wovon sollte das Kind den leben?

LG nero

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#2
 Von 
SabrinaHamburg
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Nero...

Das traurige ist ja, sie gibt das Geld nicht für die Kleine aus...
Und laut ihrer Aussage "verdient ihr Neuer ja genug"... Sie sucht einfach immer wieder neuen Streit ...:-/

Oh man... Mir tut die Kleine einfach nur sehr leid

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#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

bei mir war das auch nicht viel anders.

Umgang wurde massiv unterbunden, und der Unterhalt wurde für eigene Zwecke verwendet. Jedenfalls zum Teil. Nach Aussagen von Verwandten der Ex, hat die sogar mal geäußert, dass sie ihre Kinder ja auch wegen des Geldes (Unterhalt) hat.

Nun ja, in 2 Jahren muss ich für mein Kind nicht mehr zahlen. Dann fehlen der Dame halt 398€ in der Tasche. ;)

LG nero

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119619 Beiträge, 39756x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Gibt es irgendwelche Sonderregelungen, dass er den Unterhalt nicht zahlen muss ? <hr size=1 noshade>

Nein, das Recht auf Unterhalt hat das Kind mir der Geburt erworben.



quote:<hr size=1 noshade>Oder irgendwelche Möglichkeiten das ganze zu umgehen??? <hr size=1 noshade>

Ja, wenn er unter die Grenze sinkt ab der man zahlungspflichtig ist.
Oder auswandern in ein Land auf das die deutsche Justziz keinen Zugriff hat.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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#5
 Von 
SabrinaHamburg
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

In Sachleistungen kann man das Geld auch nicht dem Kind zu Gute kommen lassen oder ?!?!

Au man... DA müsste echt mal ein Gesetz entworfen werden!!!! Es soll doch allen Beteiligten gut gehen... Und nicht nur der Mutter auf Kosten von allen anderen....:-(

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#6
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Sabrina,

Schau mal in das BGB. Dort findest Du im § 1612 BGB diesen Satz...

quote:<hr size=1 noshade>Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. <hr size=1 noshade>


Da kann man machen nix.

Den Hinweis von Harry, mit dem Absenken der Einkünfte unter den Selbstbehalt, ist aber mit Vorsicht zu genießen.

Der barunterhaltspflichtige Vater unterliegt einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit. § 1603 Abs. 2 BGB

LG nero

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#7
 Von 
TiA2010
Status:
Praktikant
(982 Beiträge, 514x hilfreich)

Vaterschaft anfechten wäre eine Möglichkeit, aber nur, wenn er wirklich nicht der Vater ist.
Wenn die Frau schon vorher ein Kind mit "unbekannten" Vater hatte, haben da nicht Alarmglocken geschrillt?
Unterhalt zahlt er für das Kind. Und ein Kind kostet nun einmal Geld, dass wirst du als Mutter ja auch wissen.
Das Geld ist für Miete, Strom, Wasser usw. Und in Lumpen wird die Kleine sicher nicht rumlaufen.

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#8
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Sabrina,

Das Geld kann er gerne auf ein Konto für das Kind zahlen.

Er sollte dann aber außerdem, dem Kind für Essen/Trinken/
wohnen/Taschengeld/ Spielsachen/Urlaub usw,

an die Mutter zahlen.



lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#9
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
der Vorschlag von edy ist allerdings gefährlich, wenn der an die Mutter überwiesene Betrag geringer als der festgesetzte Unterhalt wird (evtl. Pfändung).
Um welche Unterhaltssumme handelt es sich? Vom Mindestunterhalt zzgl. Kindergeld ist man gerade in der Lage die Kosten für ein Kind aufzubringen (wohnen, essen, anziehen etc.). Der Verdienst des neuen ist hier völlig irrelevant, der ist nämlich unterhaltspflichtig für das erwartete Kind.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
SabrinaHamburg
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun ja, laut der Düsseldorfer Tabelle sind es um die 300 € (halbes kindergeld schon abgezogen....)
Was mich wurmt ist ja nicht einmal das er zahlen muss... Sondern eher der Punkt, das wie oben erwähnt, es urteile gab, er darf die kleine sehen... Und dann verhindert sie es mit Gewalt und erzählt Lügen....

Ich meine ganz im ernst... Ich bin ja absolut für Gleichberechtigung was Mutter und Vater betrifft, wisst ihr... Aber es kann doch nicht angehen, dass eine Frau sich (klingt echt fies... Sorry.....) Kinder "machen" lässt von einem nach dem anderen, und dann ihr Leben finanziert durch den Unterhalt der ex Freunde und vom Staat....

Ja, ich weiß... 300 € ist wirklich nicht viel, wenn es um ein Kind geht, aber nun... Wir sind ja nun mit ihm auch zu dritt... Ich werd ab Herbst studieren.... Er arbeitet... Meine kleine wird 11... Und DAZU noch die Kleine von ihm finanzieren... Bzw seine ex, die das Geld einsteckt ??? ...
Und nein, in Lumpen läuft seine Tochter glücklicherweise nicht herum... Nur war ich der Meinung, dass ich mal gehört hatte, man könne unterhalt auch in Form von Kleidung etc leisten... Damit das Geld eben auch an der richtigen Stelle ankommt ...

Finde es einfach auch für das Kind ungerecht, den Vater mit aller Gewalt zu unterschlagen, und ja auch der kleinen die Chance zu nehmen ihn kennen zu lernen....

Oh man....:-((((((

Finde, an dieser Stelle ist das Gesetz ungerecht zu den Vätern.........



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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12316.05.2014 09:02:28
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 33x hilfreich)

Stelll Deine Frage doch mal im http://www.trennungsfaq.de/forum, die sind dort etwas spezialisierter(ausgebuffter).

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo Sabrina,

die Lage und Ausweglosigkeit habt Ihr ja richtig erkannt.
Ihr müsst nun für Euch entscheiden, wie Ihr damit umgehen wollt. Du schreibst, Dein Partner will nicht weiter kämpfen - mit Rücksicht auf das Kind. Das ist absolut nachvollziehbar, zumal die Aussicht auf Umgang gegen null geht. Andererseit postest Du hier Eure Situation. Das klingt nicht nach Aufgeben.

Das Problem für das Kind und Euch wird verschärft durch das Alter des Kindes:

1. Das Kind ist leicht beeinflussbar, hier also durch die Mutter; die neue Vaterrolle wird der neue Partner einnehmen, und die Mutter wird schlecht über den wirklichen Vater reden, und so wird das Kind es verinnerlichen.

2. Umgang aussetzen für 1 Jahr - für ein 4jähriges Kind ist das ewig. Damit wird nahezu Endgültigkeit geschaffen.
Ihr müsst Euch entscheiden: weiterkämpfen jetzt - oder gar nicht. In einem Jahr den Kampf wieder aufnehmen wird noch weniger gelingen. Man wird argumentieren, der Vater hätte eh kein Interesse mehr an dem Kind gezeigt, Vater und Kind hätten keine Bindung mehr, und das Kind wird ohnehin dem Vater entfremdet sein.

3. Im Schulkind-Alter hätte man etwas bessere Chancen, weil man über die Schule Kontakt zum Kind aufrecht erhalten kann (persönliche Briefe / kleine Geschenke).
Im KiGa-Alter funktioniert das natürlich noch nicht.

Die Entscheidung, ob Ihr weiter gegen die Mühlen ankämpft oder nicht, müsst Ihr allein treffen. Die kann euch keiner abnehmen.
Solltet Ihr Euch fürs Kämpfen entscheiden, empfehle ich, einen guten Fachanwalt für Familienrecht zu beauftragen.

Beste Grüße und Alles Gute!
capitano


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0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
SabrinaHamburg
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Huhu capitano...

Da es ja wie gesagt schon ca 10 Verhandlungen gab und die Mutter der kleinen jetzt schon jeglichen Bezug genommen hat, hat er ja nun den Kampf leider aufgeben müssen...

Er wurde halt von der Mutter auch so heftig psychichisch unter Druck gesetzt, dass er ja nun 400 km weit weggezogen ist,...

Mir tut einfach die kleine leid......:-(

Aber scheinbar bleibt ihm ja laut der Aussagen von euch echt kein anderer weg, als direkt zu zahlen... Schade für die kleine, aber nun ja....:-(

Ich danke euch trotzdem für die Auskünfte ....

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0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo Sabrina,

kein Kontakt bedeutet aber auch: Keinen Kontakt zur Mutter auf "Kleinkrieg-Ebene". Damit verschärft Ihr die Situation nur! SMS ist bei Rechtsstreitigkeiten ohnehin ein Tabu.
Und wenn der Vater sonst irgendetwas von der Mutter begehrt, was die Tochter angeht, dann sollte es schriftlich per Brief erfolgen (aber bitte nur bei wirklich wichtigen Dingen).

Es bringt Euch nichts, einen Kleinkrieg mit der Mutter zu führen, denn darüber freut sich die Mutter, und Ihr ärgert Euch immer mehr. Wenn man sich gegen das Kämpfen entschieden hat, sollte man auch Ruhe geben.

Gruß,
capitano


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