Ex verweigert Umgang-Grundlos

19. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.10.2019 20:11:19
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 1x hilfreich)
Ex verweigert Umgang-Grundlos

Hallo Miteinander,

also ein Freund von mir hat eine irre Ex,sie arbeitet von 5 Morgens bis 7.30
lässt ihr Kind aber bis 16.30 jeden Tag im Kindergarten und Freitags gibt sie ihr Kind ihrer Mutter bis Sonntags (weil sie feiert und Kindes-Betreuungsunterhalt auf den Kopf haut)
Nun verweigert sie meinem Freund auch noch den Umgang und lässt Gutachten erstellen,die besagen *laut Mutter* das es dem Kind schlecht geht weil es Umgang mit dem Vater hat...Das Kind an sich hat sich nur anmerken lassen das es die Mutter vermisst,da sie oft Mama gesgat hat mehr auch nicht.Er hat immer liebevoll mit ihr gespielt.Und sie hat auch immer gesgat das ihn liebt hat und gern bei ihm ist.
Beim letzten Besuch sagte die kleine,Mama hat gesgat das ich dich nicht mehr sehen darf...Nun hat sie wirklich den Kontakt abgebrochen,obwohl es keinen Grund gibt!Sie sucht nur einen,mein Freund war schon 2 mal wegen Umgang vor Gericht,er zahlt brav Unterhalt und auch für die Mutter,doch sie spinnt rum.
Man könnte meinen da sie das Kind kaum Betreut,es ihr nur ums Geld geht.

Also wie gehts weiter?
Muss er weiter Umfangreichen Unterhalt zahlenIch denke das er wieder gewinnen wird und das Kind weiterhin sehen darf,die letzten Gutachten wurde auch ignoriert vom Gericht.
Dennoch kommt sie wieder damit an.

Noch Angaben,die kleine ist 3 und er zahlt insgesamt für beide 772 Euro wurde Festgelegt,er kann dies nicht abändern!

Ihn ärgert es dann er sein Kind wieder nicht sehend arf und ein 3 mal vor Gericht muss und die Mutter das Kind nur abschiebt und Geld kassiert,was kann er tun?





-- Editiert am 19.07.2010 19:12




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 391x hilfreich)

Hallo Schyra,

die Umgangsproblematik und die Unterhaltsverpflichtung sind rechtlich zwei getrennte Baustellen ... das eine hat keinen Einfluss auf das andere.

Dass dein Freund eine solche Ausdauer beim Kampf um geregelten Umgang mit seinem Kind an den Tag legt, spricht für ihn ... und es bleibt zu hoffen, dass seine Ausdauer zum Ziel führt und er bald verlässlich als Vater im Leben des Kindes präsent sein kann.

Unabhängig davon kann er die KM nun mal nicht ändern ... sie ist, wie sie ist.

Da das Kind nun drei Jahre alt ist und Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind, könnte die Frage des Betreuungsunterhaltes überprüft werden ... ohne dass Vorhersagen über einen Erfolg möglich wären.

Hat die KM eine Berufsausbildung?

Wenn keine unmittelbare Einigung/Verständigung mit der KM möglich ist, wir deinem Freund wird kaum eine andere Wahl bleiben, als den eingschlagenen Weg weiter zu gehen, wenn er das Optimum für sein Kind erreichen will.

Und es bleibt zu hoffen, dass zumindest ihm gelingt, in der Gegenwart des Kindes von abwertenden Äußerungen dem anderen Elternteil gegenüber Abstand zu nehmen.


Grüße


-----------------
"Persönliche Meinung ... ohne Gewähr "

-- Editiert am 20.07.2010 07:51

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kleinemaus1
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo Schyra,

in welcher Form hat die KM denn den Kontakt abgebrochen? Wurde dies nur von dem Kind gesagt oder sind Umgänge bereits ausgefallen?

Was für eine Umgangsvereinbarung besteht derzeit? In welchem Umfang und wurde diese gerichtlich festgelegt?

LG KM

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 299.562 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.202 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.