Ex will gemeinsames sorgerecht obwohl kaum kontakt bestand

10. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.09.2021 08:33:52
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex will gemeinsames sorgerecht obwohl kaum kontakt bestand

Hallo,

Da ich leider keinen Rat mehr weiß wollte ich wissen ob jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen und Situationen erlebt hat.
Es geht darum das der Vater meiner 2 jährigen Tochter sein sorgerecht einklagen möchte um sie alle 2 Wochen zu sich zu holen.

Den Umgang habe ich ihm nie verwehrt.
Aber aus folgenden Gründen möchte ich ihm dem nicht zustimmen.

Als unsere Tochter ungefähr 6 Monate alt war haben wir uns getrennt. Schon vorher hat er sich nie wirklich gekümmert. Ich bin trotzdem noch ca ein halbes Jahr in der gemeinsamen Wohnung geblieben in der Hoffnung er würde sich mit ihr beschäftigen.
Leider war er überhaupt nicht mehr zuhause und wenn er mal Zeit hatte hat er sich lieber mit Freunden getroffen oder war party machen weil er keine lust hatte mich dabei zu sehen. Ich habe ihm dann auch angeboten sie mitzunehmen und alleine was mit ihr zu unternehmen aber auch das hat er verneint mit der Begründung er hätte kein sorgerecht und dürfte das nicht.

Nach einem halben Jahr bin ich dann endlich ausgezogen. Die ersten 2 Monate hat er sich gar nicht gemeldet und nicht nach ihr gefragt. Dann hat er sie einmal an Weihnachten gesehen und wieder 4 oder 5 Monate nicht auf Nachrichten reagiert ob er sie sehen möchte oder zeit hat.
Unsere Tochter hat sich dann den Arm genommen und ich habe ihm trotz allem Bescheid gegeben. Dies ist nun 4 Monate her und in der Zeit hat er sie vielleicht 5 mal gesehen weil zwischendurch wieder keine Nachrichten kamen.

Dann haben wir uns geeinigt das er sie alle 2 wochen sehen darf. Er kommt allerdings ständig zu spät oder sagt gar nicht erst ab.
Die beiden haben absolut keine Bindung zueinander und länger als 2 Stunden hatte er auch keine Zeit für sie.

Nach dem vor 2 Wochen dann die Situation eskaliert ist und er mir vor unserer Tochter gedroht hat zum Anwalt zu gehen wobei er auch sehr laut geworden ist und ich dann einfach gegangen bin wirft er mir vor ich würde den Kontakt unterbinden und möchte nun plötzlich das gemeinsame sorgerecht einklagen um sie alle 2 Wochen für ein Wochenende abzuholen.

Ich habe gar nichts dagegen das er sie sehen möchte allerdings möchte ich sie ihm nicht einfach für ein ganzes Wochenende mitgeben nachdem er sich noch nie einen Tag alleine um sie gekümmert hat und sie auch absolut keine Bindung zu ihm aufbauen konnte.

Trotzdem mache ich mir Sorgen das er mit dem Antrag durchkommt und hoffe deswegen das mir hier jemand weiter helfen kann und auch schon mal solche Erfahrungen gemacht hat.

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12 Antworten
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#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31981 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Milchkanne749e6):
Trotzdem mache ich mir Sorgen das er mit dem Antrag durchkommt
Er kann nicht einfach so mit seinem Antrag durchkommen. Es ist euer gemeinsames Kind. Derzeit hast du das alleinige Sorgerecht und kannst auch über die Art und die Häufigkeit des Umgangs mitentscheiden.

Also wirst du abwarten müssen, ob der Kindsvater tatsächlich beim Gericht einen solchen Antrag stellt.
Das Familiengericht wird sich selbstverständlich auch anhören, was du als Antragsgegnerin vorzubringen hast.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
guest-12311.09.2021 08:33:52
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Mir ist es einfach wichtig das sie eine Chance hat eine Bindung aufzubauen. Und da er bei einem gemeinsamen sorgerecht natürlich überall mitbestimmen dürfte würde es für mich nur noch schwieriger werden da er sich um nichts kümmert. Ich habe ihn z.b bereits nach dem Umzug gebeten die Adresse auf Ihrer krankenkarte zu ändern da sie aktuell noch über ihn versichert ist (was ich gerade versuche zu ändern) und dies ist bis heute nicht geschehen.
Selbst um solche Kleinigkeiten kümmert er sich nicht.

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13985x hilfreich)

Befass Dich mal mit der Frage, was überhaupt der Zustimmung des Kindsvaters bei gemeinsamen Sorgerecht bedarf. Mit Sicherheit kann er nicht "überall" mitbestimmen. 99% aller Entscheidungen sind Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens, die trifft derjenige, bei dem sich das Kind gerade aufhält.

wirdwerden

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#4
 Von 
guest-12311.09.2021 08:33:52
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Mit Sicherheit kann er nicht "überall" mitbestimmen. 99% aller Entscheidungen sind Alltagsentscheidungen des täglichen Lebens,


Mir geht es aber darum das er bei vielen Dingen mitbestimmen darf ohne sein Kind wirklich zu kennen. Zudem er mir selber auf meinen Wunsch (nach einem Termin beim Jugendamt ) die besuchszeiten erstmal festlegen zu lassen damit die beiden sich näher kommen gesagt hat das es ihm nichts bringt da ich immer noch am längeren Hebel sitzen würde.
Es geht ihm nie um das Wohl unseres Kindes sondern um sein Ego und das er gut da steht. Etwas anderes hat ihn noch nie interessiert.

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31981 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Milchkanne749e6):
Mir ist es einfach wichtig das sie eine Chance hat eine Bindung aufzubauen.
Du willst doch wissen, ob er mit seinem Antrag einfach durchkommt. NÖ. Einfach so wird das nichts. Das hat auch nichts mit deinen Begründungen hier zu tun, was du willst, was du für das Kind willst.
Er darf solchen Antrag stellen. Punkt. Es ist auch sein Kind.
Danach wird geprüft, angehört, befragt, verhandelt und entschieden. Nichts läuft ohne dich ab.
Zitat (von Milchkanne749e6):
Und da er bei einem gemeinsamen sorgerecht natürlich überall mitbestimmen dürfte
NÖ. Lies nach, wo er mitzubestimmen hätte.

Liste dir doch mal alle Kleinigkeiten auf, um die er sich nicht kümmert. Und ergänze sie, wenn wieder was dazu kommt.
Irgendwann holst du vielleicht diese Liste hervor--- und kannst deine Sichtweise zu diesem verantwortungsvollen Vater belegen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
guest-12311.09.2021 08:33:52
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
kannst deine Sichtweise zu diesem verantwortungsvollen Vater belegen.
Signatur:


Verantwortungsvoll wäre mir neu nachdem er sich 2 Jahre nicht um sie gekümmert hat und nicht mal nach einer Krankheit gefragt hat wie es ihr geht.

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#7
 Von 
guest-12311.09.2021 08:33:52
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Milchkanne749e6):
Verantwortungsvoll wäre mir neu nachdem er sich 2 Jahre nicht um sie gekümmert hat und nicht mal nach einer Krankheit gefragt hat wie es ihr geht.


Oder war das sarkastisch gemeint das konnte ich jetzt leider nicht heraus lesen.
Die Angst ist natürlich trotzdem da das er damit durch kommt und sie zu jemandem muss der ihr fremd ist.

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#8
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Das gemeinsame Sorgerecht ist die Norm. Andere Regelungen brauchen immer eine gute Begründung.

§ 1671 BGB Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern

(1) Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu, so kann jeder Elternteil beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt. Dem Antrag ist stattzugeben, soweit

1.der andere Elternteil zustimmt, es sei denn, das Kind hat das 14. Lebensjahr vollendet und widerspricht der Übertragung, oder
2. zu erwarten ist, dass die Aufhebung der gemeinsamen Sorge und die Übertragung auf den Antragsteller dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

(2) Leben Eltern nicht nur vorübergehend getrennt und steht die elterliche Sorge nach § 1626a Absatz 3 der Mutter zu, so kann der Vater beantragen, dass ihm das Familiengericht die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge allein überträgt. Dem Antrag ist stattzugeben, soweit

1.die Mutter zustimmt, es sei denn, die Übertragung widerspricht dem Wohl des Kindes oder das Kind hat das 14. Lebensjahr vollendet und widerspricht der Übertragung, oder
2.eine gemeinsame Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass die Übertragung auf den Vater dem Wohl des Kindes am besten entspricht.

(3) Ruht die elterliche Sorge der Mutter nach § 1751 Absatz 1 Satz 1, so gilt der Antrag des Vaters auf Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1626a Absatz 2 als Antrag nach Absatz 2. Dem Antrag ist stattzugeben, soweit die Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.
(4) Den Anträgen nach den Absätzen 1 und 2 ist nicht stattzugeben, soweit die elterliche Sorge auf Grund anderer Vorschriften abweichend geregelt werden muss.

Gründe für ein alleiniges Sorgerecht sind z.B.

Grobe Erziehungsfehler
Misshandlung
Gesundheitsgefährdung
Vernachlässigung
Missachtung der Schulpflicht
Gefährdung des Kindesvermögens
Widersetzung gegen das Umgangsrecht des anderen Elternteils

Der Vater hat sich zunächst nicht ausreichend gekümmert. Das ist nicht gut.
Jetzt will er sich kümmern. Das ist seine Pflicht, das ist sein Recht, es ist das Recht des Kindes. Und es ist gut, daß er das macht.

Zitat:
Es geht darum das der Vater meiner 2 jährigen Tochter sein sorgerecht einklagen möchte um sie alle 2 Wochen zu sich zu holen.

Den Umgang habe ich ihm nie verwehrt

Anscheinend schon, sonst müsste er den Umgang ja nicht einklagen.

Zitat:
Dann haben wir uns geeinigt das er sie alle 2 wochen sehen darf. Er kommt allerdings ständig zu spät oder sagt gar nicht erst ab.
Die beiden haben absolut keine Bindung zueinander und länger als 2 Stunden hatte er auch keine Zeit für sie.

Sorry, aber das passt absolut nicht zu seinem Vorhaben, das gemeinsame Sorgerecht zu erreichen und seine Tochter alle 2 Wochen zu sich zu nehmen.
Und die Bindung will er ja offensichtlich gerade aufbauen.

Zitat:
Ich habe gar nichts dagegen das er sie sehen möchte allerdings möchte ich sie ihm nicht einfach für ein ganzes Wochenende mitgeben nachdem er sich noch nie einen Tag alleine um sie gekümmert hat und sie auch absolut keine Bindung zu ihm aufbauen konnte.

Und genau das ist das Problem. Sie wollen den Umgang des Vaters mit seiner Tochter so massiv beschränken, daß es überhaupt keine Chance gibt, daß der Vater eine Bindung zu seinem Kind aufbaut...

Es ist übrigens nicht nur der Vater, der ein Umgangsrecht und eine Umgangspflicht zu seiner Tochter hat. Es ist vor allem auch die Tochter, die das Recht auf Umgang mit ihrem Vater hat.

Zitat:

Trotzdem mache ich mir Sorgen das er mit dem Antrag durchkommt

Daß er es es durchsetzen kann, seine Tochter jedes zweite Wochenende zu sich zu nehmen, ist sehr wahrscheinlich, sofern das Gericht nicht meint, das würde das Kindeswohl gefährden, weil er sich dann nicht um sie kümmert und sie vernachlässigt.

Daß er das gemeinsame Sorgerecht durchsetzen kann ist umso wahrscheinlicher, je mehr die Mutter die berechtigten Wünsche des Vaters hinsichtlich des Umgangs mit seinem Kind abzublocken versucht.

Am besten sollten die Eltern hier mal gemeinsam mit dem Jugendamt sprechen und eine professionelle Beratung und Mediation suchen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38380 Beiträge, 13985x hilfreich)

1. Ich sehe keinen sachlichen Grund, ihm das gemeinsame Sorgerecht zu verweigern. Das Sorgerecht ist kein Abstrafinstrument für säumige Eltern. Gibt es irgendwelche Anhaltspunkte dafür, dass er die paar Unterschriften, die er in den nächsten Jahren leisten sollte, verweigern wird? Wahrscheinlich ist es bis zur Einschulung nur eine einzige, möglicherweise käme bei komplizierter ärztlicher Behandlung mit mehreren Behandlungsalternativen noch eine weitere dazu.

2. Vielleicht sollte man dem Vater mal ein vernünftiges aufbauendes Umgangskonzept vorlegen, welches das Ziel des 14-tägigen Umgangs vorbereitet. Das würde ich versuchen. "Er darf sie sehen," das ist kein Umgang im Sinne des Gesetzgebers. Wenn ich ein Lebewesen sehen will, dann gehe ich in den Zoo. "Umgang" bedeutet Teilhabe am Leben des Umgangselternteils, also ohne Deine Anwesenheit. Das wäre am Anfang vielleicht ein Besuch auf dem Spielplatz oder im Zoo, und dann sollte die Zeit langsam ausgebaut werden, bis sich die beiden aneinander gewöhnt haben. Und dann steht doch dem Wochenende beim Vater nichts im Weg. Nur so, wie das jetzt läuft, können die beiden doch gar keine Beziehung aufbauen. Da muss sich was ändern! Und für Dich sind doch kinderfreie Wochenenden auch durchaus attraktiv, sei doch da auch mal richtig egoistisch.

wirdwerden

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#10
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Ich habe ihm dann auch angeboten sie mitzunehmen und alleine was mit ihr zu unternehmen aber auch das hat er verneint mit der Begründung er hätte kein sorgerecht und dürfte das nicht.
Warum üben Sie denn nicht gemeinsam das Sorgerecht aus? Warum haben SIe beide nicht direkt nach der Geburt eine Erklärung über die gemeinsame Asübung des Sorgerechts abgegeben? Wieso haben Sie beide das nicht spätestens dann nachgeholt, als ein Jahr nach der Geburt (als Sie alle drei noch gemeinsam in einem Haushalt lebten) dieses Thema plötzlich aktuell wurde?

Zitat:
Den Umgang habe ich ihm nie verwehrt.
Aktuell verwehren Sie ihm den Umgang doch in der Form, die er für vorzugswürdig hält (Kind über Wochenende mitnehmen).

Zitat:
Mir geht es aber darum das er bei vielen Dingen mitbestimmen darf ohne sein Kind wirklich zu kennen.
Das Kind wird er doch dann wohl bald kennenlernen, wenn er regelmäßig ein Wochenende mit der Tochter verbringt. Irgendwann mus man damit ganz einfach anfangen. Das sagen Sie mehr oder weniger doch auch.

Ihr vermeintlicher Streit um das Sorgerecht ist eigentlich ein Streit um das Umgangsrecht. Aber (Ihren Angaben nach) gar nicht wirklich ein Streit darüber, ob der Umgang stattfinden soll oder in welchem Umfang er (langfristig gesehen) stattfinden soll. Sie streiten sich nur darüber, wie "schnell" der regelmäßige und intensive Umgang (der angeblich von beiden Elternteilen gewünscht ist) jetzt angebahnt werden soll. Sie wollen das alles sehr vorsichtig angehen und darüber alleine entscheiden. Er will möglichst bald den Normalzustand.

Sie müssen sich fragen, ob Sie sich wirklich wegen dieser Detailfrage (wenn es denn wirklich nur darum geht) undbeingt in zwei (!) Gerichtsverfahren über Sorgerecht und Umgangsregelung streiten sollen. Auch die Kosten dafür sollten bedacht werden. Elternsein kann man nunmal nicht alleine. Kompromisse werden Sie noch oft schließen müssen. Nicht immer ist die eigene Sichtweise die einzig wahre.

Vor Gericht wird es darum gehen, ob es gewichtige Interessen des Kindes gibt, mit denen gerechtfertigt werden könnte, dass das natürliche Elternrecht des Vaters eingeschränkt wird. Sie müssen sich selber fragen, ob das hier der Fall ist.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31981 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von guest-12311.09.2021 08:33:52):
Oder war das sarkastisch gemeint
Natürlich war das sarkastisch gemeint. Wenn der Vater wirklich ein verantwortungsvoller wäre, gäbe es solche Kleinigkeiten nicht und keine Liste.
Sorgen und Angst kann man dir hier nicht abnehmen. Aber auch das mit dem Fremden ist Unsinn, denn das Kind wird so oder so auch ohne eine gerichtliche Entscheidung doch seinen Vater kennenlernen dürfen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
1. Ich sehe keinen sachlichen Grund, ihm das gemeinsame Sorgerecht zu verweigern. Das Sorgerecht ist kein Abstrafinstrument für säumige Eltern.

So ist es. Und genauso gibt es grundsätzlich keinen sachlichen Grund, ihm den Umgang mit seinem Kind an jedem zweiten Wochenende zu verweigern.
Das kann im konkreten Einzelfall anders sein, ganz klar - aber das wäre dann plausibel zu begründen. "Er hat sich bisher nicht gekümmert" ist allerdings das genaue Gegenteil einer plausiblen Begründung. "Er hat sich bisher gekümmert und kümmert sich seit einiger Zeit nicht mehr" könnte u.U. eine nachvollziehbare Begründung sein.
Zitat:
2. Vielleicht sollte man dem Vater mal ein vernünftiges aufbauendes Umgangskonzept vorlegen, welches das Ziel des 14-tägigen Umgangs vorbereitet.

Zum Beispiel. Deshalb ja auch meine Anmerkung hinsichtlich einer Mediation durch das Jugendamt.

Zitat:
Das würde ich versuchen. "Er darf sie sehen," das ist kein Umgang im Sinne des Gesetzgebers. Wenn ich ein Lebewesen sehen will, dann gehe ich in den Zoo. "Umgang" bedeutet Teilhabe am Leben des Umgangselternteils, also ohne Deine Anwesenheit. Das wäre am Anfang vielleicht ein Besuch auf dem Spielplatz oder im Zoo, und dann sollte die Zeit langsam ausgebaut werden, bis sich die beiden aneinander gewöhnt haben. Und dann steht doch dem Wochenende beim Vater nichts im Weg. Nur so, wie das jetzt läuft, können die beiden doch gar keine Beziehung aufbauen. Da muss sich was ändern! Und für Dich sind doch kinderfreie Wochenenden auch durchaus attraktiv, sei doch da auch mal richtig egoistisch.

Sehr schön formuliert! ;-)

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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