Hy hab folgendes Problem:
Mein Ex, wir sind seit ca 6 Monaten getrennt, will weder ausziehen miete Zahlen noch unterhalt für seine Tochter zahlen und lässt sich auch noch durchfüttern.
Wir stehen gemeinsam im Mietvertrag und deshalb kann ich ihn nicht auf die Straße setzen er war in der Vergangenheit auch gewalttätig und sieht es nicht ein übergangsweise irgendwo hin zu ziehen und sich dann um eine passende Wohnung zu kümmern.
Ich weis nicht mehr weiter. Dadurch das er nichts zahlt, ich nur knapp 600 Elterngeld bekomme und eigentlich beim Amt ALG II beantragen müsste um meine Kosten abzudecken, dies aber nicht kann da wir immernoch offiziell in einer bedarfsgemeinschaft leben, ich seit 2 Monaten keine miete mehr bezahlt hab und selber kaum was gegessen hab weil das Geld hauptsächlich für das Kind ausgegeben wird.
Kann ich ihn irgendwie aus der Wohnung kriegen? Ich will keine weiteren Schulden anhäufen da sich das auf Dauer nicht zurückzahlen lässt und wir außerdem auf der Straße landen werden wenn es so weiter geht.
Danke!
Ex zahlt weder unterhalt noch miete
Außerdem ist er mehrfach vorbestraft und begeht weitere Straftaten in die wir nicht reingezogen werden wollen... Ich weis wirklich nicht weiter. Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?
Du suchst einen Anwalt auf. Der kann bei Gericht die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung zur alleinigen Nutzung beantragen. Ob das Erfolg hat, ist eine andere Frage. Einfach, weil die Wohnung grundgesetzlich geschützt ist. Niemand darf ohne triftigen Grund aus ihr vertrieben werden. Schon mal gedacht, selbst auszuziehen? Was macht der Lover eigentlich beruflich?
Jedenfalls brauchst Du Beratung. Und zwar eine, die über das, was wir im Forum leisten können/dürfen hinaus geht.
wirdwerden
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Danke erstmal.
Klar hab ich daran gedacht. Nur ich hab über ein Jahr gebraucht eine bezahlbare Wohnung hier in der Gegend zu finden. Und mein Ex wird die Miete auch nicht bezahlen wenn er alleine hier wohnt und das will ich meinem Vermieter nicht antun...ich hab ihn dazu gebracht zu kündigen und ihn gebeten jetzt schon auszuziehen doch er besteht darauf weiterhin hier zu wohnen da der Mietvertrag auf uns beide ausgestellt ist.
Er sagt immer er hat rechte. Entfallen diese mit nichtzahlung der Miete nicht irgendwie?
Achso und beruflich hat er jetzt n neuen Job da sein Einkommen vorher zu unsicher war da auf provi
Geld für einen Anwalt...schwer...bin mittlerweile extrem verschuldet und die Kosten werden glaub ich nicht übernommen...
quote:
Nur ich hab über ein Jahr gebraucht eine bezahlbare Wohnung hier in der Gegend zu finden.
Wenn Sie jetzt schon 2 Monate lang keine Miete gezahlt haben, ist diese Wohnung für Sie ganz offenbar NICHT bezahlbar. Vor allem bedeutet das, dass der Vermieter in den nächsten Tagen die Räumung verlangen kann (und wird). Dem tun Sie durch den jetzigen Zustand bestimmt keinen gefallen. Und wenn Sie tatsächlich auch in der Gegend keine Wohnung finden sollten, ist vielleicht auch die Gegend einfach über den Verhältnissen für Sie als ALG2-Empfängerin, Sie werden sich also etwas weiträumiger umschauen müssen.
Warum der Ex Ihnen Unterhalt zahlen sollte, ist auch erstmal unklar. Von einer Heirat schreiben Sie nichts, auch nichts zum Alter der Tochter oder was die so macht. Kindergarten, Schule, Ausbildung? Jedenfalls sollte klar sein, dass Sie sich umgehend arbeitslos melden und dann auch tatsächlich nach Arbeit umsehen müssen.
Wenn Sie nicht verheiratet sind, wird das mit der von wirdwerden angesprochenen und sowieso schwierigen Zuweisung der ehelichen Wohnung schonmal gar nichts. Dazu müssten Sie dann eine ganz gewöhnliche gemeinsame Kündigung durchsetzen. Wer dann bis zur Kündigungsfrist die Miete aufbringt, ist damit noch nicht gesagt. Das müssen Sie nämlich genauso tun wie der Ex auch.
Ich verstehe das jetzt aber so, dass er gekündigt hat und bald ausziehen will? Das muss natürlich der Vermieter so auch genehmigen. Und dann müssen Sie natürlich alleine die volle Miete aufbringen. Vor allem stellt sich dann die Frage, ob die Tochter mit ihm wegzieht.
Ob er vorbestraft ist oder nicht, ist vollkommen egal. Es ist Ihr eigenes Problem, da Sie ja wohl wussten, worauf Sie sich einlassen. Und eine Vorbestrafung wegen Schwarzfahren ist etwas anderes als als eine wegen Totschlags. Momentan ist er derjenige mit Job, für ihn sieht die Prognose also besser aus. Vor allem kann der Vermieter bei ihm eher mit Mietzahlungen rechnen als bei Ihnen.
Wenn Sie nun die Trennung sollen und sich die Wohnung ohnehin nicht leisten können, ist doch vollkommen klar, was zu tun ist: Sie müssen eine (vom Jobcenter) bezahlbare Wohnung finden und ausziehen. Dann gegebenenfalls mit PKH auf gemeinsame Kündigung klagen.
Den Rat, einen Anwalt aufzusuchen, haben Sie schon erhalten. Ob Sie diesen Tipp befolgen, ist Ihre Sache. Wenn Sie das nicht machen wollen, können Sie auch nichts anderes tun, als ...
1. Hände in den Schoß legen
2. Schuldenberg wachsen lassen.
3. Zwangsräumung erwarten
Rechte entfallen nicht "irgendwie." Ihr habt beide das Recht in der Wohnung zu leben. Und wenn es um die Mietzahlung geht, Du hast doch auch nicht bezahlt. Dann würde ja Dein Recht auch entfallen.
Er hat die Wohnung gekündigt, okay. In Euer beider Namen, oder wie? Denn Kündigung nur von einer Person muss der Vermieter nicht akzeptieren. Warum auch? Ist doch immer besser, zwei Schuldner zu haben als einen, oder? Und wenn der Vermieter nicht zu doof ist, dann wird er die Kündigung von dem einzigen Verdiener allein nicht akzeptieren.
Sag mal, ist Dir eigentlich klar, dass Du mit Kind ratz fatz unter der Brücke als Obdachlose landest oder aber in einer Notunterkunft, wenn Du weiter so verantwortungslos handelst?
Du marschierst morgen früh zum Amtsgericht, mit allen Einkommensunterlagen. Holst Dir einen Beratungshilfeschein und gehst damit zum Anwalt. Dann kostet Dich das erst einmal maximal 15 €. Vielleicht kann der Anwalt noch was mit dem Vermieter drehen. Wenn der will. Und vielleicht auch Deine finanzielle Situation (ALG II ?) klären.
Aber so, wie Du Dir das vorstellst, so geht das überhaupt nicht. Du bekommst Elterngeld. Hast also letztlich einen Job. Wäre es nicht sinnvoll, zumindest teilweise in den Job zurückzukehren? Schon um die Verhandlungsbasis mit dem Vermieter zu stärken. Denn einer Frau, die mit beiden Beinen im Leben steht, arbeitet, bietet man trotz Mietrückständen natürlich eher eine Wohnung an als jemandem, der wie Du orientierungslos und perspektivlos durchs Leben stolpert.
wirdwerden
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-- Editiert wirdwerden am 16.02.2015 09:07
Also zur Erklärung, ich würde gerne wieder arbeiten gehen jedoch ist mein Kind jetzt 7 Monate alt also funktioniert das so nicht.
Die Wohnung wird vom Amt übernommen aber alles erst nachdem er draußen ist.
Mit dem Vermieter hab ich auch schon alles geklärt. Das war alles auch nicht meine Frage sondern nur wie ich ihn aus der Wohnung krige. Er hat jetzt gekündigt. Bedeutet ich hab ihn noch 3 Monate hier. 3 Monate in denen er sich durchfüttern lässt und sich in keinsterweise finanziell an irgendetwas beteiligt. Weder für die Wohnung essen oder sein Kind.
Er zieht alleine um. Unser Kind bleibt bei mir. Da er in keinster weise in der Lage ist sich die ganze Zeit um das Kind zu kümmern und auch kein Interesse daran hat. Wie gesagt es ist ihm ja jetzt schon egal wie wir über die Runden kommen und ob unser Kind versorgt ist (ist es immer da ich darauf achte!)
Ich hab jetzt einen Termin bei einem Anwalt gemacht. Denn solange er hier wohnt bekomme ich nichts vom Amt da die davon ausgehen das er sich finanziell an allem beteiligt.
Hatte gehofft das es einen anderen Weg gibt...
Wieso funtioniert es nicht, mit einem 7-mo. altem Kind zu arbeiten? Meine Kinder waren jeweisl 2 Monate alt, als ich wieder anfing.
wirdwerden
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Ich hab keine Betreuung für mein Kind...und Tagesmutter oder Babysitter ist insgesamt zu teuer...
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Da hilft das Jugendamt. Mensch, so kann das doch nicht weitergehen. Für ein paar Stunden am Tag, da findet sich immer jemand. Schlag endlich mal in der Wirklichkeit auf. Es geht, glaub es mir mal.
wirdwerden
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Warum gibt man ihm eigentlich noch essen?
Wenn der Kühlschrank leer ist (und es auch bleibt) geht er eventuell auch von alleine ...
In wie weit es zumutbar ist mit einem notorischen Straftäter unter einem Dach zu leben, hängt von den Straftaten selbst ab, inwieweit die polizeibekannt sind.
Aber das wird der Anwalt beseer beurteieln können.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
Du, ich hab erhebliche Zweifel daran, dass die überhaupt getrennt leben. Allein die Erklärung "ich trenne mich" reicht da doch nicht aus. Auch das Job-Center geht noch von einer Bedarfsgemeinschaft aus. Wahrscheinlich nicht ohne Grund.
wirdwerden
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Natürlich ist das nach der gängigen sozialhilferechtlichen Auffassung der Jobcenter eine Bedarfsgemeinschaft, wenn auch von der TE (offensichtlich) ungewollt.
Ich unterstelle der TE einfach mal, dass sie keine Verfassungsbeschwerde zur Bedarfsgemeinschaftsregelung inkl. Zulässigkeit, Begründetheit, Schranken und Schranken-Schranken der Verfassungsbeschwerde vorbereiten will.
Sozialhilferechtlich sind sie beide gegenüber dem Jobcenter eine Bedarfsgemeinschaft. Das Jobcenter sieht es einfach so. Wenn du es anders siehst, musst du eben vor dem SG klagen. Die Chancen für PKH sehe ich aber als aussichtslos.
Probiere doch einfach mal, dem der sich durchfüttern lässt kein Essen mehr zu geben.
Ich stelle mir gerade die Frage, wie das bei euch läuft!? Gehst du einkaufen (von (deinem)Geld) und machst den Kühlschrank voll und er nimmt sich was raus?
Lass' denn Kühlschrank doch leer und geh' in die Pommessbude...
Manchmal ist es wie mit Katzen: Gibst du ihnen nichts mehr zu Essen, so hauen sie irgendwann ab...
Ich bin ja schon froh, dass hier niemand bereits die TE auf dumme Gedanken gebracht hat wie sie ihn doch aus der Bude kriegen könnte.
Sie leitet es sich aber selbst schon her. Wahrscheinlich ist sie eine Redakteurin welche für die Welt oder die TAZ schreibt und checkt mal ab, in wie weit man in öffentlichen Internetforen Beihilfe zum Rechtsmissbrauch erhält....
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