ExFrau arbeitet und ich zahl

28. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Christian34
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
ExFrau arbeitet und ich zahl

Ich bin seit 8.7 geschieden.Der Unterhalt wir natürlich pünktlich von mir bezahlt.Jetzt hat meine ExFrau einen neuen Lebensgefährten,der Selbständig ist.Sie gibt an das Sie bei Ihm in der Firma 450€ verdient.Nur wer glaubt das? Kann mir jemand einen Tipp geben,wie ich das gegenteil beweisen kann?Sie hat auch vor Gericht angegebendas Sie dieses Jahr noch nichts verdient hat.Nur hab ich herausgefunden,Das Sie von Januar bis Juli bei einer Firma für 325€ gearbeitet hat.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Seh ich das richtig : Es geht hier um Ehegattenunterhalt !!??

Sie muss anhand von Kontoauszügen, Verdienstbescheinigungen usw... nachweisen, was sie verdient.
Falls sie irgendwo schwarz arbeitet, bist du in der Beweispflicht.Meist ist es aber sehr schwierig, hier etwas nachzuweisen.
Anna

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#2
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Hallo Anna,

das mit der Beweispflicht ist wohl das große Problem in solchen Angelegenheiten.
Du schreibst, sie muss anhand von Kontoauszügen, Verdienstbescheinigungen u.s.w nachweisen, was sie verdient. Muss sie das wirklich ? Wenn eine Unterhaltsberechtigte sagt: "ich verdiene nix", kann man von ihr verlangen, dass sie ihre Kontoauszüge offenlegt ??

Grüße,
nachgefragt

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo "nachgefragt"
Selbstverständlich muss sie ihr Einkommen offenlegen.... da könnte ja jeder kommen und sagen : Ich verdiene nix !!
Lass dich am besten von deinem Anwalt beraten. Dieser wird auch entsprechendes in die Wege leiten.
Gibt es Kinder, welche sie zu betreuen hat ? Und wenn: wie alt sind diese? Dann könnte es allerdings sein, dass ihre Arbeit als "überobligatorisch" gewertet - und nichts angerechnet wird.
Rückwirkend wirst du aber wahrscheinlich eh nichts zurückbekommen, der Unterhalt gilt als "verbraucht"
Viele Grüße
Anna

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#4
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

tja, die Kinder sind 7 und 9, sind aber beide von 8 bis 17:00 zuverlässig betreut (bzw in der Schule), und meine Ex hat auch schon während der Ehe gearbeitet (Mini-Job).

Sie hat 2x schriftlich erklärt, dass sie nicht arbeitet. Wenn ich es anzweifle, muss ICH es nachweisen. Sie hat noch nie einen Konto-Auszug vorlegen müssen .
Das sehen übrigens die Anwälte beider Seiten gleich!

Viele Grüße,
nachgefragt

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#5
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)

Hallo!
Der verdienst des neuen lebensgefährten wird angerechnet,sobald deine EX mit ihm zusammen wohnt , für ihn kocht,die äsche macht usw.
Im allgemeinen ist dann der ehegattenunterhalt hinfällig. Aber besser rückspache mit deinem anwalt halten. Du darfst nicht eigenmächtig die unterhaltszahlungen einstellen. Nicht betroffen ist der kindesunterhalt. Den wirst du auf jeden zahlen müssen.(ist ja auch OK.sind ja auch deine kinder)
Gruss rogitec

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#6
 Von 
Christian34
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also meine Ex hat Auskunft geben müssen,sonst hätte mein Anwalt eine Auskunftsklage gemacht.Aber gegen Schwarzarbeitende ExFrauen ist man ja fast machtlos.Vielleicht liest das ja auch einer vom Finanzamt.Sie arbeitet bei der Fa.Schimmele(Schlosserei) in München

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#7
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Hallo Christian34,
so ganz machtlos ist man nicht.
Was meinst du was passiert, wenn man so genaue Angaben macht über eine Nebentätigkeit bzw. eine Schwarzarbeit?
Außerdem kann man ja selber z. B. Fotos machen und andere Dokumentationen z. B. Zeiten festhalten über einen längeren Zeitraum. I. d. R. stört das kein Mensch, ob wer was macht oder nicht, solche Tätigkeiten sind in den meisten Köpfen legitimiert.
Von daher macht erst mal keiner ein Fass auf, wenn er so eine Meldung bekommt.
Aber in dem Fall hier, sollte man eine Stellungnahme verfassen und das Pronto.
Manchmal wird es auch eine Wahrheit, wenn man es oft genug hört. Hä.
So mit Nettigkeiten kommt man nämlich nicht berauschend weit, wenn du verstehst was ich meine.
Na, dann alles Gute euch allen.


-----------------
"Gruss Anny"

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#8
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

@ rogitech,
eine eheähnliche Gemeinschaft wird erst nach mindestens 2 Jahren Zusammenlebens als "gefestigt" angesehen.

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