Hallo!!
Mein Mann war von 05-08 verheiratet.Er erteilte seiner damaligen Frau eine Kontovollmacht.Ihr Netto:600€, sein Netto:5000€.
Das Konto lief auf Eheleute.Die Dame litt,wie sich später herrausstellte wohl an Kaufsucht.Die Überweisungen an Warenhäuser und Lastschriften von Damenbekleidungsgeschäften beliefen sich montl. auf ca. 3000€-7000€.Die Kontoauszüge versteckte sie vor ihm.
Nachdem mein Mann die Scheidung eingereicht hatte und ihr die Kontovollmacht entzog, eröffnete die Dame ein Konto,worauf mein Mann 10000€ " Startkapital" überwies.Trotzdem wurden noch Lastschriften (Einzugsermächtigungen) seiner Exfrau von ca. 6000€ abgebucht. (Jahresbeiträge für Versicherungen ectr.)Einige bemerkten wir zu spät.Selbst heute, wird sein Konto immer noch durch Beiträge von Versicheungen ectr. seiner Exfrau belastet.Seine Exfrau hat Zb. bei der Versicherung ihre Adresse geändert,die Beiträge trotzdem noch von seinem Konto abbuchen lassen.Das Geld will Sie Ihm nicht zurückerstatten.Ist hier nicht schon Vorsätzlich von ihr gehandelt worden? Betrug,Ungerechtfertigte Bereicherung?
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Exfrau belastet ehem.Gemeinschaftskonto.
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Vielleicht hat sie ja vergessen die Bankverbindung zu ändern oder die Versicherung hat es sogar vergessen.
Warum lässt ihr die Lastschriften nicht einfach zurückgehen?
Das wäre ja wohl das einfachste und logischste.
Die Versicherungen u.ä. haben ja die richtige Anschrift und werden schon sehen wie sie zu ihrem Geld kommen.
Grüße
Kleine Hexe
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Natürlich haben wir etliche Lastschriften zurückgehen lassen.Wenn man jedoch bei Warenhäusern bestellt,die Ware an die neue Adr. schicken lässt und das Lastschriftverfahren wählt und eine falsche Bankverbindung nennt,wir da wohl vorsätzlich gehandelt worden sein.Ansonsten würde sie,sollte es ein versehen gewesen sein,uns die Beträge zurückerstatten.Nach 2 Jahren,sollte man seine eigene Bankverbindung schon kennen!!
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Ich würde dieses Konto kündigen und ein Neues eröffnen.
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