Hallo...
Ich bräuchte mal eure Hilfe bzw. Ratschlag..
Und zwar mein Freund wurde 2004 von seiner jetzigen geschieden Frau verlassen.. Hinterließ ihm Haus und gemeinsamen Sohn damals 15.
Scheidung erfolgte 2005 und jetzt ist die Vermögenstrennung..
Jetzt zum Problem.. seine geschiedene Frau hat seit der Trennung nicht einen einzigen Cent Unterhalt bezahlt oder mal Kleidung für den Sohn gekauft.
nun ist der sohn 20 und beendet diesen Sommer die Schule und fängt vorraussichtlich im Herbst mit einer Ausbildung an..
Mein Frage: gibt es irgendwie eine Möglichkeit das diese Frau endlich mal Unterhalt zahlt? Sie verdient monatlich ca. 1200,-netto..
Sie hat nie um die erziehung oder sonstiges gekümmert,sie meint mit einmal kochen sonntags hat sie was für ihren sohn getan.
und welche höhe müßte sie zahlen?..
vielen dank im vorraus..
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Exfrau bezahlt kein Unterhalt für Sohn...
Hi.
Natürlich muss Sie Unterhalt Zahlen.Wurde dazu denn bei der Scheidung nichts festgelegt????
Auf jeden Fall sollte Er zum Jugendamt gehen und den Fall schildern.
Weiterhin kann er auch einen Titel gegen Sie erwirken.
Allerdings müßte das alles bei der Scheidung schon gereglt worden sein.
Die Höhe des Unterhaltes kannst du aus der Düsseldorfer Tabelle entnehmen...
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/07service/07_ddorftab/07_ddorf_tab_2009/2009-01-05_ddorfer_tab.pdf
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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"
danke für die schnelle antwort..
Bei der Scheidung wurde nur das gemeinsame Sorgerecht und Aufenhaltsbestimmungsrecht festgelegt
.. also leider nichts von dem unterhalt.. mein freund war damals leider nicht in der lage soweit weiter zu denken.. sieht man jetzt bei dem ärger mit der vermögenstrennung ist aber eine andere geschichte.. mir geht es persönlich nur um das unterhalt..
denn schliesslich werden die männer ja auch immer zum zahlen verdonnert und jetzt muss halt auch mal die mutter zahlen.. immerhin hat sie ja ihren sohn in dieser hinsicht verlassen/im stich gelassen.. null verständnis dafür..
das jugendamt meint der sohn müßte das beantragen (da er schon 20. ist).. aber soweit wie ich ihn einschätze würde er das nicht tun wollen.. will mit der ganzen sache nichts zu tun haben.. nur geld wächst nicht auf bäumen..
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Na gut, aufgrund der Volljährikeit muss der Sohn das tun. Das ist plausibel.Ich würde mit dem Sohn aber mal darüber sprechen,auch wenn du Ihn vieleicht so einschätzt das er das nicht will.
Den Anwalt den dein Freund bei der Scheidung hatte würde ich auch mal kontaktieren und ihn fragen warum er nichts vonwegen dem Unterhalt gemacht hat.
Das sollte jeder Anwalt tun( und das macht auch eigentlich jeder Anwalt)!
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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"
Habe das noch gefunden.Denke ist interessant für euch...
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html
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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"
mmmhhhh,
also mein freund meint,bevor sein sohn 18. geworden ist hatte sie wohl um die 250,- bezahlt,aber nach der scheidung hat die exfrau die zahlung eingestellt und der sohn war 18...
gibt es da nicht irgendeine möglickeit? man muss doch zu seinem recht kommen können.. jugendamt hilft da nicht weiter..
aber ich vermute ich kenne deine antwort schon.. :-(
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Also wenn das Jugendamt nichts dazu sagt würde ich wirklich erneut den Anwalt aufsuchen der auch die Scheidung deines freundes betreut hat.Gerade beim Kindesunterhalt bestehen meine meinung nach viele Möglichkeiten.
Schon alleine wenn ich lese das seine Ex 250 € bezahlt hat geht mir die Hutschnur hoch.Das muss ja ich schon fast an Unterhalt bezahlen und mein Sohn ist mal gerade 9 Jahre alt.
Ich glaub kaum das die Ex da so glimpflich mit durchkommt.Würde dir gerne eine rechtsbindene Antwort geben aber bin ja leider kein Anwalt.
Wie gesagt....kontaktiert diesen Anwalt.Ich wette das ist noch eine menge zu holen und wenn nicht zweifel ich echt an dem Rechtssystem!
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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"
Guten Morgen,
so wie ich das hier rauslese ist doch alles richtig.
die Ex hat bis zum 18. Geburtstag ca. 250 Euro bezahlt. bei einem Verdienst von ca. 1200 € könnte das auch fast auf einen Mangelfall hinausgelaufen sein. So weit ist alles richtig.
Ab 18 Jahren ist der Sohn selber für seinen Unterhalt verantwortlich. Das heißt ER muss ihn von seiner Mutter UND von seinem Vater fordern.
Du schreibst eh ein wenig wirr, erst hat die Mutter keinen Cent gezahlt, auf einmal meint dein Freund sie habe wohl doch gezahlt.... Was denn nun? Hat sie oder hat sie nicht?
LG
Hallo,
schließe mich @henriette an.
Ab Volljährigkeit sind BEIDE Elternteile barunterhaltspflichtig.
Und der Sohn ist für die Einforderung des Unterhaltes selbst zuständig.
Für eine Übergangszeit von ca drei Monaten nach der Beendigung der Schule besteht die Unterhaltspflicht weiter, dann erst wieder bei Aufnahme der Ausbildung durch den Sohn.
Die Ausbildungsvergütung wird auf den Unterhaltsbedarf des Sohnes angerechnet.
Für mehr Informationen schau mal hier
In der Vergangenheit nich geltend gemachter Unterhalt lässt sich rückwirkend nicht einfordern, wenn die Möglichkeit, ihn einzufordern, bestanden hätte.
Wobei ...
quote:
also mein freund meint,bevor sein sohn 18. geworden ist hatte sie wohl um die 250,- bezahlt
... wenn die KM diesen Betrag bezahlt hat, sie damit den ihrem Einkommen entsprechenden KU geleistet haben dürfte.
Und wenn kein Titel bestanden hat, hat sie ihre Zahlungen mit Erreichen der Volljährigkeit des Sohnes zu Recht eingestellt.
Grüße
Hi,
ich schließe mich Henriette und Hasel an. Mit der Volljährigkeit wird dem Junior auch sein Kindergeld als Einkommen angerechnet. Ob sich dann mit der Ausbildungsvergütung überhaupt noch ein Unterhaltsanspruch (gegen Mutter und Vater!!) ergibt, halte ich für zumindest für fraglich.
Grüße
quote:
wenn die KM diesen Betrag bezahlt hat, sie damit den ihrem Einkommen entsprechenden KU geleistet haben dürfte.
Wie kommt ihr darauf, das wenn sie 250 € bezahlt hat, sie den korrekten unterhalt bezahlt hat?!?!?!?!?
Auszug DD Tabelle.......Nettoeinkommen bis 1500 € / Altersstufe 12-17/ 377€.
Also hat sie zuwenig bezahlt.Und wenn sie ohnehin schon nezahlt hat dann wird sie auch weiterhin zahlen müssen.
Daher wäre es wirklich wichtig zu wissen warum,wielang und wieviel die KM vorher an Unterhalt bezahlt hat!
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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"
Hallo,
quote:
Mein Frage: gibt es irgendwie eine Möglichkeit das diese Frau endlich mal Unterhalt zahlt?
Aber sicher: Indem sich Sohnemann mal auf die Hinterfüße stellt und diesen fordert.
Das ist nämlich sein Ding, nicht die des Vaters und schon gar nicht die von dessen Freundin.
Beim Jugendamt kann das kostenlos berechnet werden. Anteil Vater und Mutter.
Ab Ausbildungsbeginn sehe ich die Chancen auf Ansprüche gegenüber der Mutter eher mau...
@Mimic,
quote:
Daher wäre es wirklich wichtig zu wissen warum,wielang und wieviel die KM vorher an Unterhalt bezahlt hat!
Wozu?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
@ mimic: Schon mal was vom Selbstbehalt gehört?
Zudem basiert die DT auf dem bereinigten Netto. Ob das bei den genannten 1.200 € bereits der Fall ist, wissen wir nicht.
Ich gehe auch davon aus, dass das mit den 250 € passen wird...
Grüße
Natürlich habe ich schon etwas von Selbstbehalt gehört.Schliesslich bin ich selbst Unterhaltspflichtig.Der Selbstbehalt liegt bei der Jungen KM bei 900 Euro.Da sie 1200 netto verdient kann sie locker 300 € bezahlen. Wird der Unterhalt nicht in ganzer Höhe bezahlt, kann der Unterhaltsberechtigte einen Titel über den Rest erwirken, so das dies als Schulden aufläuft.
Ich persönlich liege (bin arbeitslos) unter meinem Selbstbehalt von 770 € und versuche trotzdem Unterhalt zu zahlen ( wenn auch nicht in voller Höhe).
Zitat der Jugendamtmitarbeiterin.......: Zahlen Sie wenigstens etwas auch wenn es nur 50 € sind.Davon mal ab.....Ich finde man sollte bei dem KINDESUNTERHALT nicht auf den Selbstbehalt pochen.Schliesslich hat man ein Kind in die Welt gesetzt und da ist es doch nun mal selbstverständlich das man alles tut damit es dem Kind gut geht.
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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"
Hallo, Moin,
jetzt mal ganz langsam mit den jungen Pferden.
was die KM bis zum 18. Geburtstag ihres Sohnes gzahlt hat soll doch jetzt ganz egal sein.
Der Vater hätte es einfordern können, hätte es korrekt berechnen lassen können, hätte einen Titel erwirken können - hat er aber anschienend nicht ... was soll ich sagen, das ist Sache des KV und nicht der neuen LG. Punkt.
Seit seinem 18. Geburtstag ist nun Sohnemann an der Reihe. Wenn er keine Ansprüche geltend macht... bekommt er auch nichts....
Ist doch eigentlich ganz einfach – oder?
Das ist genauso wie bei Hartz4, wenn du keinen Antrag stellst bekommst du auch keine Kohle.....
LG
Wenn du aber ersteinmal einen Hartz 4 Antrag gestellt hast wirst du auch immer weiterhin damit konfrontiert;-)
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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"
Ist bei Unterhalt genauso....
Das habe ich damit auch versucht zu sagen....! Wenn die KM vorher Unterhalt bezahlt hat kann ich mir halt nur schwer vorstellen das sie die Zahlung einstellt und darauf wartet das ihr Sohn nen neuen Antrag stellt!!!!
Schliesslich hat er das ja vorher schon durch seinen Vertreter(dem Vater) tun lassen.
Ich bin wie gesagt kein Anwalt aber da ich selbst Unterhaltspflichtig bin ist das natürlich schon eine sehr interessante Geschichte für mich.Thema Unterhalt ist eh immer ein zweischneidiges Schwert.In Deutschland ist fast alles bis ins kleinste Detail geregelt....Ausser Unterhals,-Sorge-usw- Recht.
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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"
Mimic, netto 1.200 abzüglich 5 % Pauschale für berufsbedingte Aufwendungen verbleiben 1.140. Spielraum für Unterhalt rein rechnerisch somit 240 € und die Mutter hätte in diesem Fall unter dem Selbstbehalt gelegen.
Wir wissen es doch alle nicht und es geht hier ja auch gar nicht um die Vergangenheit. Zum laufenden Anspruch ist auch alles gesagt.
Also, so what...
Dann sollten wir doch einfach diesen Threat abstellen und auf einen neue Diskussion warten :-).
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"****Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht.****"
quote:
Wenn die KM vorher Unterhalt bezahlt hat kann ich mir halt nur schwer vorstellen das sie die Zahlung einstellt und darauf wartet das ihr Sohn nen neuen Antrag stellt!!!!
Doch, wenn der Titel bis zur Volljährigkeit begrenzt war ist es ihr gutes Recht, den Unterhalt einzustellen und abzuwarten, bis der Sohn von sich aus tätig wird und den Unterhalt, der nun von beiden Elternteilen zu zahlen ist, neu berechnen lässt. Schließlich ist damit zu rechnen, dass die KM nun weniger bezahlen muss - warum soll sie dann einfach weiterzahlen?
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"LG KuschelbaerR
Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"
Hallo!
Ich muss mich hier mal @Kuschel anschließen.
Ist doch ein völlig normaler Vorgang, dass man, falls Titel bis 18 befristet, den KU dann einstellt.
Jetzt ist Sohnemann am Zuge. Und der KV ist ja nun auch zum Unterhalt verpflichtet.
Bei uns ist es genauso. Solange Sohnemann sich nicht meldet, hat er Pech gehabt. Dann scheint er ja ohne gut klar zu kommen. Und selbst wenn, bleibt es noch dahin gestellt ob er was bekommt und wieviel.
LG M
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