Exfrau erfolglos selbständig - Unterhalt?!

31. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
endless99
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Exfrau erfolglos selbständig - Unterhalt?!

Hallo zusammen, ich habe folgende Frage:

Die Ex meines Partners war während der Ehe selbständig - allerdings mehr als Hobby, wirklich verdient hat sie nie was. Alle Kosten der Familie (2 Kinder, Hausfinanzierung) wurden von meinem Partner getragen. Während der Ehe hat er sie immer wieder aufgefordert, sich einen "richtigen" Job zu suchen. Dies hat sie zwischendurch mal getan, wurde aber während der Probezeit meist gekündigt.
Nun steht die Scheidung an, mein Partner hat bis jetzt einen ziemlich hohen Trennungsunterhalt bezahlt, da sie in den letzten 3 Jahren als Selbständige vorwiegend negative Einkünfte hatte.
Letzte Woche hat sie nun zusätzlich ein Ladenlokal eröffnet, was ihre negativen Einkünfte noch erhöhen sollte.
Lt. dem Unterhaltsrecht muss sie ja nach der Scheidung selbst für ihren Unterhalt aufkommen (die beiden Kinder gehen schon seit jeher bis 16h in eine Ganztagsschule, sie hat also keine Probleme bei der Betreuung während der Arbeit). Meine Frage: Kann sie nun einfach weiter ihrem "Hobby" Ladenlokal nachgehen, negative Einkünfte scheffeln und mein Partner muss auch nach der Scheidung einen saftigen Unterhalt zahlen? Oder sieht der Gesetzgeber irgendwie vor, dass sie sich, da sie ja nichts verdient, um einen "richtigen" Job kümmern muss um ihren Lebensunterhalt zu verdienen (es geht hier nur um ihren Unterhalt, nicht um den der Kinder)?

Vielen Dank schonmal.

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26 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Malshandir
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Mir würde adhoc jetzt nur einfallen mit dem Finanzamt zu reden und es als Liebhaberei zu deklarieren.
Dann gäbe es keine negativen Einkünfte, sondern es wäre ein Hobby und das muss Sie aus Ihrem Unterhalt bestreiten.



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#2
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

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#3
 Von 
endless99
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heißt also, jede Frau die nach der Scheidung wirklich arbeiten geht ist dumm. Man muss sich nur selbständig machen, dabei nichts verdienen und liegt dem Ex dann ewig auf der Tasche.

Das kann doch nicht sein.

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#4
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
endless99
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zwischen 1500 EUR und 2000 EUR monatlich nur für sie + Kindesunterhalt.

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#6
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Malshandir
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

@Camper:
Es geht nur um die steuerliche Sicht, sprich die Einnahmen aus der Tätigkeit liegen dauerhaft unter den Aufwänden im Steuerlichen Sinne. Deine Lebenshaltungskosten zählen nicht zum Abzug.


@TE
Wenn Sie auf Dauer keinen Gewinn macht und Du sagst ja schon, dass es seit Jahren so ist, dann sollte man von mangelnder Gewinnerzielungsabsicht ausgehen. kann dazu führen, wenn das FA es als Liebhaberei einstuft eine Steuernachforderung entsteht.

Sicher gibt es Geschäftstätigkeiten die mehrere Jahre zur Gewinnschwelle brauchen, aber im Regelfall sollte man nach 4 Jahren zumindest einen Umsatz haben, der relevant ist und auch eine schwarze Null haben oder zumindest sich der angenähert haben.

Es kann also durchaus im Interesse des Ex-Mannes sein, eine Liebhaberei daraus zu machen.

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#8
 Von 
endless99
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Was hat denn mein Netto mit seinem Unterhalt zu tun?

Es geht mir auch nicht um die Höhe sondern die Frage, ob sie weiter "Selbständig spielen" darf und er für sie zahlen muss. Kann man ihr nicht vorschreiben, dass sie sich entweder eine zumutbare Arbeit im Rahmen der Betreuungsmöglichkeiten der Kinder sucht bei der sie auch Geld verdient oder sie eben keinen Unterhalt für sich mehr bekommt? Oder ein fiktives Gehalt ihrer Qualifikation entsprechend festsetzt und dieses vom Unterhalt in Abzug gebracht wird?

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#9
 Von 
guest-12317.02.2011 16:55:55
Status:
Lehrling
(1043 Beiträge, 183x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo endless99,


quote:
Das heißt also, jede Frau die nach der Scheidung wirklich arbeiten geht ist dumm.


Das sehe ich anders,die Frau ist verpflichtet selbst für
ihren Lebensunterhalt zu sorgen.


Umfang der Arbeitspflicht:
http://www.scheidung-online.de/wannarbeit.htm

lg
edy


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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

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#11
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo endless,

quote:
Kann man ihr nicht vorschreiben, dass sie sich entweder eine zumutbare Arbeit im Rahmen der Betreuungsmöglichkeiten der Kinder sucht


Doch, das kann man. Ob das Vollzeit sein muss, hängt auch vom Alter des Kinder und deren Betreuungsmöglichkeiten ab.
Wie alt sind die Kids?
Wie lange dauerte die Ehezeit?
Begehrt die Ex denn nachehelichen Unterhalt?

quote:
Was hat denn mein Netto mit seinem Unterhalt zu tun?


Nix. Und das geht auch keinen was an.
Typisch Camper halt.:)

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#12
 Von 
endless99
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Na das ist doch mal ne Aussage. :-)

Die Kinder sind 7 und 9 und gehen seit sie 2 Jahre alt sind in einen Ganztagskindergarten bzw. eine Ganztagsschule.
Die Ehe wurde 2003 geschlossen.
Seit ca. 8 Jahren macht sie mit ihrer Selbständigkeit rum, zwischendurch war sie mal 3-4 Monate arbeiten, dann hat sie wieder aufgehört.

Es geht auch nicht darum, sie zum Nachteil der Kinder putzen zu schicken. Aber sie macht locker einen auf selbständig und finanziert das vom Unterhalt meines Partners. Ohne den müsste sie nämlich auf jeden Fall etwas anderes arbeiten.

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#13
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Du kannst hier: Klick das für euch zuständige OLG aussuchen und unter *Erwerbsobliegenheit* nachgucken.

Zumindest eine Teilzeit-Stelle müsste die Frau im Grundschul-Alter der Kinder ausüben.

Will sie denn nacheehelichen Unterhalt haben?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#14
 Von 
endless99
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie will alles haben, was sich nicht wehrt. Obwohl sie in der Ehe immer betont hat, dass sie im Falle einer Scheidung niemals Geld von ihrem Mann nehmen würde.

Aktuell weist sie den Scheidungsantrag zurück, um noch länger Trennungsunterhalt kassieren zu können...

Und sein Auto, dass sie zu 90% für ihre Arbeit nutzt, rückt sie trotz mehrmaliger Fristsetzung nicht raus. Sie meldet noch nicht mal Steuer und Versicherung auf sich um.

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#15
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Wie lange sind die Leut denn schon getrennt?

quote:
Und sein Auto, dass sie zu 90% für ihre Arbeit nutzt, rückt sie trotz mehrmaliger Fristsetzung nicht raus.


Dein Freund hat selbst eins?

Ist er eigentlich anwaltlich vertreten oder hab ich was überlesen?

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert am 31.01.2011 18:08

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#16
 Von 
endless99
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Sie haben jetzt das Trennungsjahr hinter sich.

Er fordert sie seit April privatschriftlich auf, ihm das Auto zu geben. Seit November dann auch durch den Anwalt. Es kam nie eine Reaktion. Jetzt hat er Klage eingereicht.
Ihr sein eigenes (!) Auto wegzunehmen wäre lt. seinem Anwalt unrechtmäßige Inbesitznahme gewesen. Da sie es zu 90% dienstlich nutzt (rund 20.000km in 8 Monaten) und in der Steuererklärung als Belastung absetzt, ist es kein Hausrat.

Natürlich wird er anwaltlich vertreten. Aber ich habe das Gefühl, dass dem Anwalt irgendwie der Biss fehlt, das bestmögliche für ihn rauszuholen. Er reagiert nur, agiert aber nicht.



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#17
 Von 
Malshandir
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Nun, er kann schon ihr das Auto wegnehmen und dann müsse Sie den nachweis des Unternehmertums führen. Weil als Unternehmer nutze ich nicht mein Privatauto.

Und was heisst rechtswidrige in Besitznahme. hat er einen Schlüssel dafür und Fahrzeugbrief? Hingehen, wegfahren und ummelden.

Dann muss Sie beweisen, dass es ihr Auto ist und das wird ihr nicht gelingen. Dann will Sie etwas. Im Zweifel kann man imemr sagen, sie hat es herausgegeben. Dann steht Aussage gegen Aussage.

8 Jahre erfolglos als Unternehmer in der gleichen Sache tätig hat wenig mit Unternehmertätigkeit zu tun.



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#18
 Von 
endless99
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Er hat den Schlüssel, es ist seins, es ist auf seinen Namen angemeldet und auf ihn versichert. Die Papiere sind im Haus der Ex und seit der ersten Aufforderung zur Herausgabe auf mysteriöse Weise verschwunden. Zwischenzeitlich hat er sie aufbieten lassen. Er könnte also gleich hin, das Auto wegfahren, abmelden und verkaufen. Davon hat der Anwalt abgeraten, weil sie es jetzt schon (gegen seinen Willen) seit nem Jahr fährt und das ein Gewohnheitsrecht darstellen könnte.

Er ist einfach viel zu spät zum Anwalt damit, die Aufforderung mit Rechtsbeistand hätte nach 6 Wochen kommen müssen.



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#19
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Na ja, wenn er viel zu spät zum Anwalt ist, dann soll er sich bitte nicht beklagen. Das mit dem Unternehmertum, dem wird in absehbarer Zeit das Finanzamt unter dem Stichwort "Plausibilität" ein Ende setzen.

Allerdings schleicht sich bei mir so ein Verdacht ein. Könnte es sein, dass dieses ganze "Unternehmertum" eine Riesensteuersparmaschine war? Von der beide über 8 Jahre gut profitiert haben? Wenn dem so ist, dann muss er sich dieses defizitäre Unternehmertum natürlich zurechnen lassen.

wirdwerden

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#20
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo endless99.

quote:
Und sein Auto, dass sie zu 90% für ihre Arbeit nutzt, rückt sie trotz mehrmaliger Fristsetzung nicht raus. Sie meldet noch nicht mal Steuer und Versicherung auf sich um .


Frage1: warum sollte sie das tun?

Frage 2: warum zahlt er noch Steuer und Versicherung?
(kann er das Auto nicht abmelden?).

lg
edy


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"Mein Motto:
irgendwie geht's schon"

-- Editiert am 01.02.2011 08:59

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#21
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

@ edy: nein, man kann einen Wagen nicht ohne weiteres abmelden und die Versicherung kündigen. Hab ich selbst mal versucht, und ich hatte alle Papiere! Die Schritte wären m.E. Inbesitznahme des Wagens, Verbringen auf ein Privatgrundstück, dann ab mit den Schildern zum Verkehrsamt, und dann Kündigung der Versicherung. Das ist der öffentlich-rechtliche Aspekt. Dann kommt noch der familienrechtliche dazu. Und da komme ich ins Grübeln. Er hat den Wagen nicht mitgenommen bei der Trennung. Er hat bisher steuerrechtlich von der Konstruktion "sie macht Verluste" profitiert. Im Augenblick sehe ich da nicht so furchtbar viele Möglichkeiten .... Da verstehe ich den Anwalt schon. Ich würde versuchen, das Auto mit in das Unterhaltspaket zu packen. Oder getrennt auf Herausgabe klagen.

wirdwerden

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#22
 Von 
endless99
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@ wirdwerden

Oh Moment, er hat von überhaupt nichts profitiert. Die beiden haben Gütertrennung, er arbeitet nicht in Deutschland und macht da auch keine Steuererklärung. Die Selbständigkeit war immer ihr Hobby, das er mit seinem Verdienst unterstützt hat. Hätte er nicht so nen guten Job, hätte sie schon viel früher arbeiten gehen müssen.
Steuerlich und rechtlich sind die beiden absolut getrennt!

Er hat das Auto bei der Trennung nicht direkt mitgenommen, damit sie die Kinder zur Schule und zum Sport fahren kann. Allerdings hat er das auf "ein paar Wochen" befristet, bis sie sich selbst ein Auto bersorgt hat (das Geld dazu hat sie). Er hat sie mehrfach zur Herausgabe aufgefordert (mündlich, schriftlich), aber sie tut es nicht. Er wollte eine "friedliche" Trennung und ist deshalb nicht sofort zum Anwalt. Aber so langsam möchte er gerne sein Eigentum zurück bzw. dass sie den Wagen abkauft und endlich auf sich ummeldet. Wenn sie das Ding gegen die Wand fährt, hat er kein Auto mehr und seine Versicherung steigt.
Nein, lt. seinem Anwalt darf er es nicht einfach wegnehmen und abmelden. Und die Versicherung kann man nicht kündigen, solange das Auto angemeldet ist. Aber selbst auf die Anschreiben der Versicherungsgesellschaft reagiert sie nicht und wir bekommen alle paar Wochen Post, weil sie ihre Strafzettel nicht zahlt. Deshalb klagt er jetzt auf Herausgabe.

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0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38363 Beiträge, 13981x hilfreich)

Der Güterstand spielt für die Zusammenveranlagung nicht unbedingt eine Rolle, steuerrechtlich gesehen.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
endless99
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Er kann aber schlecht ihre Firmenverluste in Deutschland auf ner Steuererklärung im Ausland geltend machen. Wir sprechen hier von einem Jahresumsatz von noch keinen 3000 EUR, da ist wohl kaum viel zu tricksen.
Nochmal: Er hat durch seinen Verdienst ihr Hobby finanziert und ausser Ärger nie was davon gehabt.

Ich möchte mich jetzt hier auch nicht für irgendwelche unterstellten Machenschaften rechtfertigen sondern lediglich eine Antwort auf meine Frage zum Unterhalt nach der Scheidung.



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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Malshandir
Status:
Schüler
(192 Beiträge, 48x hilfreich)

Veranlagung im Ausland ist natürlich praktisch. Die frage wäre noch in welchem.
Das heisst, Sie hat über Jahre Steuern hinterzogen.
Einfach das Finanzamt informieren.

Nun das Auto kann er shcon in Besitz nehmen. Er hat alle Unterlagen. Das Auto muss nicht vorgeführt werden zur Abmeldung. Einfach hingehen, Papiere mitnehmen, abmelden fertig.

Wenn er im Ausland lebt, wäre es mir an seiner Stelle egal. Ich würde das Auto holen, verkaufen und Schluss.


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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
endless99
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, sie hat die Firma in Deutschland, hier ihren Steuerberater (den sie alle 4 Monate wechselt weil die so verdammt teuer und unfähig sind) und macht IHRE Erklärung für IHR Geschäft hier.
Er arbeitet im Ausland und macht die Erklärung für SEINE Einkünfte dort.

Kann mir denn jetzt keiner weiterhelfen wg dem Unterhalt nach der Scheidung? Kann sie weiter ihren Ebayquatsch machen und das als "Arbeiten gehen" deklarieren und er muss Unterhalt zahlen?

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Und jetzt?

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