Hallo ihr Lieben,
meine Exfrau bezieht EU von mir.Bekommt auch noch sozialhilfe.
habe jetzt von meinen Kids erfahren das sie heimlich in Polen geheiratet hat.
Beide sind hier noch als ledig bzw geschieden gemeldet.
Wer kann mir helfen?
Exfrau hat heimlich in Polen geheiratet, keine registrierung in Deutschland.WAS NU?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
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Wieder mal n Super-Tipp, Kanalmeister!
Wenn tituliert wurde und er stellt die Zahlungen so mir nix, dir nix ein, riskiert er ne berechtigte Pfändung!!! Und DAS Geld wird er auch nicht zurückbekommen !!!
Also.... erstmal gilt es nachzuweisen, dass sie wirklich nicht mehr unterhaltsberechtigt ist. Daraufhin kannst du eine Abänderung des Titels veranlassen, sofern einer besteht. Besteht keiner, kannst du sofort die Zahlungen einstellen und abwarten.
Anna
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Hi,
da Polen jetzt zur EU gehört, wird die Ehe hier auch anerkannt, sofern die Ehe nach dem 01.05. geschlossen wurde. Da musst Du Dich beim Anwalt genau erkundigen. Wenn sie wirklich geheiratet hat, brauchst Du für sie keinen Unterhalt mehr zu zahlen, nur für evtl. vorhandene Kinder.
Gruss Keken
Vielen dank für eure Antworten.:)
da Sie eine Titel auf ihren Unterhalt hat,schreibe ich jetzt erstmal eine Verzichtserklärung mit Klageandrohung. mal schauen ob sie diese unterschreibt.
Gruß Franky
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So kanalmeister,
das will ich jetzt genau wissen, wie das geht.
Da schleppt man sich durch viele Instanzen, und eigentlich weißt Du einen Trick, wie man ganz schnell an ein
"14-Tägiges - Versäumnisurteil"
kommt. Ist das dann gleich ein Titel, kann ich damit vollstrecken, was kann mein Gegner dann noch tun? Das wäre total klasse, wenn es so etwas einfaches gibt.
Schreib mal kurz, wie das funktioniert, damit die Anwälte, die das noch nicht können, wissen, wie einfach es doch sein kann.
Vielen Dank für Deine Mühe.
Jo, das würd mich jetzt auch interessieren. Wir warten schon seit Monaten......
Aber davon ab... dein Rat ist "freilich schlecht"....
du hast ihm in deinem ersten Beitrag geraten, einfach so die Zahlungen einzustellen. DAS DARF ER NICHT !!!!!!!!!!!!!!!!! Der Gerichtsvollzieher steht u.U. schneller vor seiner Tür, als ihm lieb ist !
Von Anwaltsschreiben usw... hast du nichts erwähnt!
Und auch deine "Folge - bzw. Umkehrschlüsse sind nicht korrekt: Erst Zahlungen einstellen und dann auf die Antwort warten..... wenn du das hier noch öfter rätst, gibt es bald ne Massenpfändung !!
Umgekehrt wird n Schuh draus: Erst Unterlagen fordern, dann evtl. einstellen, bzw. abändern.
Ob nun zuviel gezahlter EU als verbraucht gilt, ist leider vorerst ziemlich egal.
@frankyschnecke.... lass das über einen Anwalt machen. Eine Verzichterklärung seitens deiner Ex kann nichtig sein, wenn diese nicht rechtlich abgesegnet wurde. Und dann kannst du irgendwann u.U. nachzahlen !!! Ausserdem sollte es für einen Awalt nicht so schwierig sein, herauszubekommen, ob deine Ex jetzt verheiratet ist.
Das ist auf jeden Fall der sichere Weg.
Wie alt sind die Kids?
Gruß
Anna
--- Posting wurde vom Admin editiert
MIR STELLEN SICH DIE HAARE HOCH, WENN ICH SO EINEN AUSGEMACHTEN SCH..... LESEN MUSS.
Kanalmeister, hör auf, die Leute hier mit Deinem Quatsch zu veralbern. Das was Du tust, ist schon fast nicht mehr mit grober Fahrlässigkeit, sondern Vorsatz zu bewerten.
Du hast nicht im gerinsten auch nur den Ansatz einer Ahnung von was Du sprichst, aber haust auf die Pauke, daß einem schlecht wird.
Ich kann jedem hier in diesem Forum nur raten, Ratschläge dieses Herren einfach zu ignorieren, sonst kommt es tatsächlich so, wie Teufelin geschildert hat, und womöglich noch schlimmer.
Und vom Verfahrensrecht, Herr Kanalmeister, hast Du ungefähr so viel Ahnung, wie ein Keks vom Kuchenbacken.
Sorry, aber mir wird schlecht, wenn ich so etwas lese.
Sollte dennoch jemand mit egal welcher Aussage dieses Herren zu seinem Anwalt gehen, muß er sich nicht wundern, wenn dieser ihn auslacht, nicht für voll nimmt und das Mandat wortlos niederlegt.
Das mußte jetzt mal gesagt werden, will dieses Forum -ob Laienforum oder nicht- weiterhin den Anspruch erheben, ernst genommen zu werden.
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"Mit freundlichen Grüßen
Runa
(Büroservice für Juristen und Ärzte)"
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Na ja,wer hat denn nun recht,frage ich mich als Laie!
Vielleicht könnte man ja darüber abstimmen...?
Aber evtl. gelten im Freistaat andere Regeln als im Rest der Republik...?
(Scheint auch für die Rechtschreibung zu gelten...)
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Kanalmeister, ICH "berate" keine Anwälte, sondern LASSE mich bei Bedarf von IHNEN beraten. Solltest du auch mal versuchen.
Ansonsten sage ich dazu nicht mehr viel.... nur noch das:
"Versäumnisurteil: ist eine besondere Form des Urteils im Zivilprozess. Wenn eine Partei (Kläger oder Beklagter) im Zivilprozess in der MÜNDLICHEN Verhandlung keine Anträge zur Sache stellt oder nicht erscheint, ist sie säumig. Gegen sie ergeht dann deshalb ein sogenanntes Versäumnisurteil. Die Partei hat dann den Prozess allein wegen ihrer Säumnis verloren. Das Versäumnisurteil kann binnen zwei Wochen ab seiner Zustellung mit dem Einspruch angefochten werden."
Soll ichs nochmal übersetzen oder hast es auch so verstanden?
Mit welcher Berechtigung also sollte hier in diesem Falle ein Antrag auf Versäumnisurteil gestellt werden? Es hat werder eine mündliche Verhandlung stattgefunden, geschweige denn, die Gegenseite ist dieser ferngeblieben, noch ist Klage eingereicht worden............
Ich spekuliere mal, dass du was anderes meinst. Nehmen wir dieses Beispiel: Mann stellt durch den Anwalt Antrag auf Abänderungsklage bei Gericht. Gericht schickt die Aufforderung zur Stellungnahme an die Beklagte. Diese regt sich nicht in der ihr - vom Gericht auferlegten - Frist. Dann KANN m.E. das Gericht ohne Stellungnahme der Gegenseite der Klage stattgeben und u.U. eine Abänderung des Titels nach Aktenlage durchführen.
Dies setzt aber voraus, dass er Klage einreicht.
Auch kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Gericht hier ohne Stellungnahme, bzw. mündliche Verhandlung entscheiden wird!
Nur, weil sich die Gegenseite auf ein lockeres Briefchen des Anwaltes nicht rührt , ein Titel aber besteht - kann keiner einfach mal so eben die Zahlungen einstellen.
Eventuell könnte ich mir vorstellen, dass einem Antrag auf einstweilige Anordnung aufgrund der vorliegenden Aussagen der Kinder stattgegeben werden könnte, bis die Abänderungsklage durch ist, bzw. erwiesen ist, dass Madame geheiratet hat.
Kanalmeister.... findest du deine Kommentare wirklich so viel hilfreicher?
Hallo,
so ist es richtig. Nur eines noch: Beispiel:
Mann reicht Klage mit konkreten Anträgen auf Zahlung oder Auskunft oder sonstwas ein, die der Frau zustellt wird mit der Auflage, binnen zwei Wochen anzuzeigen, ob sie sich gegen die Klage verteidigen will.
Hier müssen seitens der Frau überhaupt noch keine Stellungnahme o.ä. abgegeben werden, diese können in der Regel in der weiter gesetzten Frist (meist 3 oder 4 Wochen) erfolgen.
Läßt Frau die Frist zur Anzeige ihrer Verteidigungsbereitschaft verstreichen, ergeht bereits ein Versäumnisurteil.
Dieses Urteil ergeht, ohne !!!! daß das Gericht prüft, ob der Anspruch gerechtfertigt ist oder nicht und unabhängig davon, ob mündliche Verhandlung anberaumt ist oder nicht.
Somit muß man bis hierhin dem Gericht überhaupt noch nichts beweisen, auch nicht, ob man vorher durch einen Anwalt aufgefordert hat oder nicht.
Das Urteil lautet dann genau auf die Anträge, die Mann gestellt hat.
@schnee-einsiedel
Du hast Recht, es ist für den Laien nicht einfach und es soll hier auch so gut es geht geholfen werden.
Nur wenn dann Leute wie dieser Kanalmeister stets und ständig zu jedem Thema seine komplett falschen Kommentare hinzufügt und es tatsächlich noch User gibt, die sich dafür bedanken, dann ist das sehr bedenklich.
Und sofern Teufelin, nachgefragt, ich u.a. Herrn Kanalmeister versuchen in die Schranken zu weisen, dann ist das schon gut und gern mit dem Versuch der Schadensminimierung zu umschreiben.
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"Mit freundlichen Grüßen
Runa
(Büroservice für Juristen und Ärzte)"
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http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=23621
@kanalmeister
Ich bin gar nicht so, ich gebe Dir Dein gewünschtes "Fachbeispiel":
§ 331 III ZPO
, zu beachten § 276 I Satz 1, II ZPO
Vielleicht hast Du jemanden, der Dir vorlesen kann.
Schönen Sonntag noch.
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