Exfrau will im Haus bleiben

23. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
onlinedienst
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Exfrau will im Haus bleiben

Hallo Zusammen,

da ich auch ein problem habe suche ich hier erstmal rat

Nach 16 Jahren zusammen leben und 11 Jahre Ehe haben wir uns auseinandergelebt, daher bin ich von unserem gemeinsamen Haus ausgezogen ( März 05 ) und habe mir ein Mietwohnung genommen. Meine (Ex) Frau möchte aber aus dem Haus nicht ausziehen und weiterhin drinne wohnen bleiben. Auf das Haus haben wir aber noch schulden und die Bank will die monatlichen Zahlungen weiterhin haben, aber doppelte belastung kann ich mir nicht leisten.

Sie möchte Mietfrei im Haus wohnen und unterhalt für unseren Kind haben, oder ich soll ihr das Haus ganz überschreiben, obwohl ich mit ihr deswegen viele gespäche geführt habe und versucht habe zu erklären das es so nicht geht wollte sie es nicht verstehen.
Macht es überhaupt sinn wenn sie weiterhin im haus bleiben soll wäre es nicht sinnvoller das haus zu verkaufen, kann mir gut vorstellen das es im laufe der jahre irgendwann wieder streitigkeiten geben wird mit das ist mein haus oder dein haus unser haus. Sie will einfach das Haus nicht aufgeben.

So wie ich es mitbekommen habe werden die banken mich auch aus den gemeinsamen Darlehen nicht entlasten weil sie alleine mit ihrem verdienst es nicht halten kann.
So wie ich erfahren habe hat sie seit April 05 einen neuen Lebenspartner.

kann mir da jemand vielleicht irgendwie einen rat geben was sinn macht oder was ich machen soll.

Danke
Gruß
Chris

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
LA Familia
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 15x hilfreich)

auch wenn ich gleich wieder schreie höre-egal bei sowas hilft dir echt nur ein anwalt. warte nicht zu lange es geht zwar um einen hohen streitwert aber wenn sie will zieht sie dich über den tisch. sie kann halt nicht alles haben.
soll doch ihr neuer lebenspartner miete zahlen und die nutzung des hauses mit dem unterhalt für´s kind gegengerechnet werden.

ich habe einen bekannten der auch auszog-um das fürchten zu lernen. der anwalt seiner ex bekam vor gericht recht-das er mit seinem auszug ihr freiwillig die nutzung des hauses einräumte und ein auszug unzumutbar wäre (seelisch-bla-bla) nu hockt er inner mietwohnung und darf alles zahlen. musste ihr das haus abtreten und mit dem unterhalt zahlt sie den läppischen rest ab...

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"Alle Menschen sind gleich - nur manche sind gleicher...."

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#2
 Von 
mesalla
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 13x hilfreich)

Bei mir wars genauso, mit dem Verlassen der Wohnung wurde mir unterstellt dass ich mit der alleinigen Nutzung der Wohnung durch die Exe einverstanden war.
Dass das passieren würde wußte ich sogar, und habe absichtlich die Wohnung nicht verlassen. Weil sie mich durch Streiten nicht rausekeln konnte zog sie einen Typ nach dem anderen ins Bett bis ich einen Stuhl zertümmerte, so konnte Sie gerichtlich erwirken dass ich die Wohnung nicht mehr betreten durfte.
Bei der Scheidung später interessierte das dann niemanden dass ich gar nicht in die Wohnung konnte, gezwungen war sie ihr zu überlassen.
Ich hatte Schuldtilgung an der Backe für eine Eigentumswohnung in der ich gar nicht wohnte, bei Ihr war ja nichts zu holen. Unterhalt für Sie und die Kids.
Wenn mir damals Freunde nicht geholfen hätten wäre ich verhungert.

Gruss
Mesalla

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#3
 Von 
LA Familia
Status:
Beginner
(80 Beiträge, 15x hilfreich)

Wo spielt sich das Drama denn ab? In Hamburg kann ich dir ne richtig taffe RA empfehlen die hat meinem Mann auch den Kopf aus der Schlinge gezogen-war ne empfehlung meines Chef´s und der ist Arzt und jetzt auch glücklich ;)

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"Alle Menschen sind gleich - nur manche sind gleicher...."

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#4
 Von 
onlinedienst
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Tipps,

das ganze spielt sich in Bayern ab und leider nicht in Hamburg

werde mich doch mit einem Rechtsanwalt unterhalten müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)


Hallo!
Schau mal unter dem
Stichwort -Nutzungsentschädigung-
im Internet nach.
D.h. Deine Frau muss Dir nach der Rechtsprechung einen Ausgleich zahlen. Allerdings müssen dann auch die Schulden
von Beiden abbezahlt werden.

Andere Möglichkeit:
Wenn Du nicht weiterhin die Belastung für das
Haus aufbringen kannst, kann Deine Ex
nicht einseitig darauf bestehen das Haus zu
behalten.
Wenn Du nicht zahlst, werden sich die Banken
ja ohnehin melden !!
:::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::::
ZU Nutzungsentschädigung:

Das Oberlandesgericht Celle vertritt die Auffassung, dass der ausgezogenen Ehegatte frühestens ab der Einforderung des Anspruches auf Neuregelung der Verwaltung und Benutzung des gemeinsamen Hauses gem. § 745 II BGB eine Nutzungsentschädigung verlangen kann.

Nur für den Fall, dass der im Haus verbleibende Ehegatte einen Ausgleich für die Tragung der Lasten des Hauses verlangt, kann der ausgezogene Ehegatte die Nutzungs-entschädigung rückwirkend einwenden.

Oberlandesgericht Celle, Beschluss v. 15.12.2004 - 16 W 149/04

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#6
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
ob du ihr Haus ganz überschreibst oder nicht, ist den Banken völlig egal.
Ist es abzusehen, dass sie u.U. auch Unterhaltsansprüche für sich selbst geltend machen könnte??
In dem Falle könnte der EU mit den Tilgungsraten verrechnet werden. ( Je nachdem wie hoch EU und mtl. Lasten sind )
Oder einfacher: Deine Frau zahlt von ihrem EU die mtl. Raten.

Ansonsten hat Odil Recht. Sofern du die Darlehensraten mit- oder allein tilgst, kannst du eine Nutzungsentschädigung verlangen oder während des Trennungsjahres die Kosten von deinem unterhaltsrelevanten Einkommen abziehen - womit u.U. eine geringere Unterhaltsleistung zustande käme.

Womit begründet deine Frau ihren Wunsch, unentgeltlich im gemeinsamen Haus wohnen bleiben zu dürfen??

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
JochenIT
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
bei mir lief das ähnlich. Ich bin nach diversen Verletzungen aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen und sollte Unterhalt für sie zahlen und zusätzlich noch die Hausbelastungen tragen. Die Kinder wurden aufgeteilt, da meine Tochter zu mir wollte, die 2 Jungs blieben bei ihr.

Aus eigener Erfahrung kann ich Dir nur raten einen Anwalt zu nehmen, da Du sonst massiv Probleme bekommst. Es ist ja nicht nur so dass die Exe das Wohnrecht für das Haus bekommt, sondern wenn sie zu einem Anwalt rennt erhält sie auch noch Prozesskostenhilfe während du als Unterhaltspflichtiger den Anwalt selber zahlen musst und auch noch die Kosten für die Unterhaltsberechnung am Hals hast.
Bei mir lief das nach Hinzuziehen eines Anwalts dann so ab, dass ich die Kredite bedienen musste. Diese Summe verringerte in vollem Umfang mein verfügbares Einkommen für die UH-Berechnung. Sie musste alle laufenden Ausgaben (Versicherung, Grundsteuer, Wasser, Strom, usw. ) für das Haus (Neubau) tragen und bekam bei der UH noch einen Mietvorteil in Höhe von 480 EUR angerechnet. Gemessen an der Größe des Hauses mit 165 qm Wohnfläche noch immer ein sehr geringer Betrag. Während ich in einer zugigen Altbauwohnung Miete zahlen musste.
Der Rest meines Gehalts wurde dann gemäß Berechnung nach Düsseldorfer Tabelle unter Wahrung des Mindestselbstbehalts (Mangelfallberechnung) aufgeteilt.
Die Forderungen meiner Exe hätten mir und meiner Tochter gerade einmal 400 EUR im Monat gelassen. Ich hatte bis zu diesem Zeitpunkt brav meinen Lohn bis auf 840 EUR Selbstbehalt abgeführt was ihr wohl nicht genug war.
Der Anwalt meiner Exe hatte mich dann, bevor ich einen eigenen Anwalt beauftragt hatte, auch noch im Büro mit einem Drohanruf belästigt. Ich sollte sofort (noch heute) den geforderten Unterhalt überweisen sonst kommt eine Gehaltspfändung. Das war dann für mich der Punkt einen Anwalt zu nehmen.
Leider hat sie einen Anwalt der Unterhalt unter Missachtung der gängigen Rechtsprechnung bzg. Unterhaltsberechnung nach wie vor in einer Höhe fordert, welche mir nicht einmal den Selbstbehalt lässt, was eine gütliche Einigung von vorne herein ausschliesst.
Davon abgesehen habe ich auch noch das Glück, dass meine Exe keine Böcke zum Arbeiten oder zur Aufnahme einer Ausbildung hat.

Daher egal was du machst, ohne Anwalt bist du nahezu hilflos.


PS: Die Art der Unterhaltsberechnung ist leider noch nicht rechtskräftig. Meine Exe will dagegen Klage einreichen. Mein Anwalt schätzt ihre Chancen allerdings nicht sehr hoch ein.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-206
Status:
Schüler
(209 Beiträge, 24x hilfreich)

@ Jochen IT

Deine Tochter lebt ja bei Dir,
die Jungs bei Deiner Ex.
Da Exe nicht arbeitet, zahlt sie vermutlich keinen KU an Dich, Du aber im Gegenzug 2xKU an sie?
Falls das der Fall ist, ggf. auch Anrechnung des freien Wohnen beim KU bedenken!
KU KANN teilweise durch Überlassung von Wohnraum 'bezahlt' werden.

LaFa

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Das ist richtig Lari,
nur muss gesichert sein, dass das Kind auch mal n Happen Brot und n Schluck Wasser bekommt.
Und da Exe nicht arbeitet, würde das Kind zwar prima mietfrei wohnen - aber in kürzester Zeit verhungert sein.

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