Hallo, ich habe vor kurzem wieder geheiratet und bekomme dadurch kein uvg mehr. Der Vater würde ja zahlen aber er sitzt im Gefängnis. Was muss ich jetzt tun bzw wo muss ich mich melden um weiterhin Unterhalt für mein Kind zu bekommen??
Exmann gefängnis mutter verheiratet unterhalt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?



Nun ja, erst einmal könntest Du selbst arbeiten, um für Dein Kind auch finanziell zu sorgen. Auch der Staat ist kein Geldesel, der automatisch für alle privaten Mißgeschicke aufkommt. Dann könntest Du überprüfen lassen, ob die neue Familie ein ALG II Fall ist. Wenn ja, kann es aufstockend ALG II geben, für die Familie, also auch für das Kind aus einer anderen Beziehung.
wirdwerden
Also ich bin schwanger und nicht im ALG 2!!!
Bin jetzt endlich von denen weg und will auf gar keine Fall zurück zu denen...
Arbeite auf 450€ momentan ist aber nicht mehr lang möglich...
-- Editiert von fb468198-94 am 19.06.2017 20:56
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Ich will ei Fach wissen ob und wo ich Unterhalt bekomme?? Nein, kriegen Sie nicht. Wenn das Geld nicht reicht, muß man andere Sozialleistungen prüfen - neben Alg 2 wären das Wohngeld und Kinderzuschlag.
Mal blöd gefragt, geht das Jugendamt für den Kindesunterhalt nicht in der Zeit des Gefängnisaufenthaltes in Vorleistung?
Nö tim, warum sollte das der Fall sein?
wirdwerden
Dachte dass im Falle einer Verurteilung des KV seiner Unterhaltspflicht vom Jugendamt nachgegangen wird und diese in Vorleistung/Vorauszahlung gehen.
Bei meiner Nachbarin ist dies so der Fall, der KV sitzt im Bau und das JGA zahlt zur Zeit den Unterhalt für das Kind, holt es sich aber nach Entlassung vom KV wieder zurück.
UNTERSCHIED, ist dass die Kindesmutter nicht verheiratet ist.
-- Editiert von Tim_S am 20.06.2017 18:32
Das ist die Unterhaltsvorschußkasse, die Nachbarin scheint alleinerziehend zu sein. Die Fragestellerin hier ist aber wieder verheiratet. Anderer Fall.
wirdwerden
Ja die Nachbarin ist Alleinerziehende, dass ist wohl der kleine aber feine Unterschied.
Danke für die Aufklärung.
Gern geschehen! Vielleicht nochmals das System, hier nur auf getrennt lebende Eltern bezogen.
1. Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, muss seinen Beitrag in Form von Unterhalt leisten.
2. Wenn dem nicht so ist, greift die Unterhaltsvorschusskasse, wenn das Betreuungselternteil nicht wieder verheiratet ist. Bis Ende dieses Monats maximal 72 Monate, ab da dann länger.
3. Wenn 1 und 2 nicht funktionieren, dann kann das Job-Center eventuell einspringen, wenn die Voraussetzungen in der Bedarfsgemeinschaft da sind.
4. Wenn das Kind behindert ist, gibt es noch weitere Geldquellen.
Aber einen Automatismus gibt es nicht.
wirdwerden
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