Exmann gefängnis mutter verheiratet unterhalt

19. Juni 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb468198-94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Exmann gefängnis mutter verheiratet unterhalt

Hallo, ich habe vor kurzem wieder geheiratet und bekomme dadurch kein uvg mehr. Der Vater würde ja zahlen aber er sitzt im Gefängnis. Was muss ich jetzt tun bzw wo muss ich mich melden um weiterhin Unterhalt für mein Kind zu bekommen??

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nun ja, erst einmal könntest Du selbst arbeiten, um für Dein Kind auch finanziell zu sorgen. Auch der Staat ist kein Geldesel, der automatisch für alle privaten Mißgeschicke aufkommt. Dann könntest Du überprüfen lassen, ob die neue Familie ein ALG II Fall ist. Wenn ja, kann es aufstockend ALG II geben, für die Familie, also auch für das Kind aus einer anderen Beziehung.

wirdwerden

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#2
 Von 
fb468198-94
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich bin schwanger und nicht im ALG 2!!!
Bin jetzt endlich von denen weg und will auf gar keine Fall zurück zu denen...
Arbeite auf 450€ momentan ist aber nicht mehr lang möglich...


-- Editiert von fb468198-94 am 19.06.2017 20:56

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

Ich will ei Fach wissen ob und wo ich Unterhalt bekomme?? Nein, kriegen Sie nicht. Wenn das Geld nicht reicht, muß man andere Sozialleistungen prüfen - neben Alg 2 wären das Wohngeld und Kinderzuschlag.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
Tim_S
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 29x hilfreich)

Mal blöd gefragt, geht das Jugendamt für den Kindesunterhalt nicht in der Zeit des Gefängnisaufenthaltes in Vorleistung?

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Nö tim, warum sollte das der Fall sein?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Tim_S
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 29x hilfreich)

Dachte dass im Falle einer Verurteilung des KV seiner Unterhaltspflicht vom Jugendamt nachgegangen wird und diese in Vorleistung/Vorauszahlung gehen.

Bei meiner Nachbarin ist dies so der Fall, der KV sitzt im Bau und das JGA zahlt zur Zeit den Unterhalt für das Kind, holt es sich aber nach Entlassung vom KV wieder zurück.

UNTERSCHIED, ist dass die Kindesmutter nicht verheiratet ist.

-- Editiert von Tim_S am 20.06.2017 18:32

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Das ist die Unterhaltsvorschußkasse, die Nachbarin scheint alleinerziehend zu sein. Die Fragestellerin hier ist aber wieder verheiratet. Anderer Fall.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Tim_S
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 29x hilfreich)

Ja die Nachbarin ist Alleinerziehende, dass ist wohl der kleine aber feine Unterschied.

Danke für die Aufklärung.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Gern geschehen! Vielleicht nochmals das System, hier nur auf getrennt lebende Eltern bezogen.

1. Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, muss seinen Beitrag in Form von Unterhalt leisten.
2. Wenn dem nicht so ist, greift die Unterhaltsvorschusskasse, wenn das Betreuungselternteil nicht wieder verheiratet ist. Bis Ende dieses Monats maximal 72 Monate, ab da dann länger.
3. Wenn 1 und 2 nicht funktionieren, dann kann das Job-Center eventuell einspringen, wenn die Voraussetzungen in der Bedarfsgemeinschaft da sind.
4. Wenn das Kind behindert ist, gibt es noch weitere Geldquellen.

Aber einen Automatismus gibt es nicht.

wirdwerden

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