Exmann hat einfach Unterhalt gekürzt

27. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
Zombienchen
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)
Exmann hat einfach Unterhalt gekürzt

Hallo,
mein Exmann ist seit längerem (und wohl auch noch eine ganze Zeit lang) krank geschrieben und bezieht deshalb nur noch Krankengeld. Aus diesem Grund hat er eigenmächtig den Unterhalt gekürzt.
Vorher habe ich pro Kind 355 Euro bekommen, jetzt zahlt er nur noch 363,70 Euro FÜR BEIDE KINDER ZUSAMMEN.
Da meine Kinder über 12 Jahre alt sind, bekomme ich vom Jugendamt keinen Unterhaltsvorschuss und mein Antrag bei der ARGE wurde heute abgelehnt, mit der Begründung, dass ich nicht bedürftig sei. Aber ich will ja auch gar kein Geld für mich sondern nur den fehlenden Unterhalt für die Kinder. Der steht den Kindern doch zu, oder?

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15 Antworten
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#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

wie hoch fällt denn das Krankengeld aus? Da würde ich mal Auskunft vom KV verlangen.

Und sind denn die Unterhaltsansprüche tituliert?

LG nero

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#3
 Von 
Zombienchen
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

ja, der Unterhalt ist tituliert. Das Krankengeld sind 70% von seinem Einkommen, daher hat er den Unterhalt einfach entsprechend gekürzt.


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#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

da sollte sich der KV zunächst um die Abänderung des Titels bemühen. Du könntest den fehlenden Differenzbetrag sofort vollstrecken lassen.

Beim Bezug von Krankengeld, sinkt der SB des Unterhaltspflichtigen m.M.n. auf 770€.

Würde bei der geleisteten Zahlung von 363€ bedeuten, dass er etwa 1.133€ Krankengeld bezieht?! Könnte das sein? Wie hoch war denn das bereinigte Netto-EK des KV?

LG nero

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#5
 Von 
Zombienchen
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo nero,

das Nettoeinkommen war 1800 Euro soweit ich weiß.

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#6
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
das Nettoeinkommen war 1800 Euro soweit ich weiß.


Dann hätte er jetzt 1260€ Krankengeld. SB läge bei 770€, also Differenz 490€, sofern der Vater keine erhöhten Kranhkeitskosten nachweisen kann.

quote:
Aber ich will ja auch gar kein Geld für mich sondern nur den fehlenden Unterhalt für die Kinder. Der steht den Kindern doch zu, oder?


Natürlich steht den Kindern ihr Unterhalt zu. Aber, wenn dein Ex nunmal krank ist und das Einkommen nicht mehr hat, wovon meinst du, soll er den vollen Unterhalt zahlen?
Am besten, ihr einigt euch einvernehmlich auf eine für beide Seiten akzeptable Höhe. In diesem Fall wäre auch eine Abänderungsklage seinerseits wohl erfolgreich.

Grüßle





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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert Loddar am 27.09.2011 21:09

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#7
 Von 
Zombienchen
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo Loddar,

das ist mir schon klar. Ich wollte ja auch nur wissen, von wem die Kinder ihren Unterhalt jetzt bekommen. Das Jugendamt springt ja nur bei Kindern bis 12 Jahre ein (Unterhaltsvorschuss).
Dass wir zu viel Einkommen haben, kann eigentlich nicht sein, ich bekomme 412 Euro ALG II und mein Freund verdient als Bäcker auch nicht gerade die Welt. Außerdem dachte ich, dass mein Freund nichts mit dem Unterhalt für die Kinder zu tun hat.

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#9
 Von 
Zombienchen
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Ja, wir leben seit 1 Jahr zusammen. Dass mein neuer Partner dann für MICH aufkommen müsste, wenn ich nicht genug Geld hätte, sehe ich ja ein. Aber er ist doch meinen Kindern nicht zum Unterhalt verpflichtet, oder?
Wenn der KV nicht zahlen kann, dann kann er nicht .. ist mir ja auch klar. Aber irgendwo muß ich doch was beantragen können. Wenn das Jugendamt nicht einspringt weil die Kinder über 12 sind und die Arge nichts bezahlt, wer denn dann??
Ich will ja nichts für meinen bzw. unseren Lebensunterhalt, es geht doch nur um den fehlenden Unterhalt.

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#10
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Wenn man der Meinung ist, dass die Kinder zu wenig Unterhalt bekommen, kann man sie zum Vater geben und selbst für den Unterhalt der Kinder sorgen.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13978x hilfreich)

Nun ja, Kinder sind keine Möbelstücke, die man nach Belieben hin und her schieben kann. Die Kinder leben bei der Mutter, folglich hat der Vater Unterhalt zu zahlen. Wie viel, das ist oben schon erklärt worden. Er kann sich ja um eine Abänderung des Titels bemühen. Warum tut er das nicht?

wirdwerden

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#12
 Von 
Zombienchen
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich würde meine Kinder nie zum Vater geben, aber darum geht's hier ja auch gar nicht.
Ich weiß nicht, warum er den Titel nicht abändern lässt, vermutlich sieht er darin kein Notwendigkeit.

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#14
 Von 
Zombienchen
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 3x hilfreich)

Dem JC liegen meine Kontoauszüge vor, aus denen ersichtlich ist, wieviel bzw. wenig Unterhalt er zahlt.

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#15
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo zombienchen,

wenn das barunterhaltspflichtige Elternteil nicht in der Lage ist den Mindestunterhalt zu leisten, wie in Deinem Fall nur einen Teil leistet, ist es vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, dass der Rest bis zum Mindestunterhalt als Leistungen Dritter aufgestockt wird.

Von dem Gedanken, dass irgendeine Stelle den Fehlbetrag ergänzt, wirst Du Dich verabschieden müssen.

Da der Unterhalt ja tituliert ist, läuft der Differenzbetrag jeden Monat als Schulden auf. Diese hätte das barunterhalspflichtige Elternteil dann irgendwann zu begleichen.

LG nero

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-- Editiert nero070 am 29.09.2011 14:11

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