Exmann kürzt eigenmächtig Ehegattenunterhalt!

2. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
Alleinerziehende26
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)
Exmann kürzt eigenmächtig Ehegattenunterhalt!

Hallo,
ich hab da ein großes Problem. Ich bin angefangen wieder zu arbeiten und verdiene 165,- Euro im Monat durch einmal wöchtenliche beschäftigung. Hin und wieder begleite ich meinen Exfreund, bei dem ich angestellt bin auch so, weil es mir spaß macht und ich zum anderen in seiner Nähe bin. Ich springe auch gelgentlich als zweiter Fahrer (ich fahre LKW) für ihn bei längeren Toure unentgeltlich ein).
Nun hat mir mein exmann geschrieben, da ich ja wohl mehr als nur einmal die Woche arbeite, kürzt er mir den Unterhalt. Woraufhin ich meine Anwältin angerufen habe. Zuvor hat er schon, nachdem er er fahren hat, dass ich wieder arbeiten möchte, seine Anwältin unterrichtet und diese hat Lohnabrechnungen angefordert, die ich selbstverständlich auch eingereicht habe, daraus ist auch ersichtlich, was ich verdiene und es ist tatsächlic nur dieser Betrag, ich bekomme nichts extra!

Jetzt hat er mir einfach 69 euro weniger überwiesen und antwortet nicht mal auf sms, obwohl er mir ja in einer ankündigen konnte, mir den Unterhalt zu kürzen.

Wie komme ich nun schnellstmöglich an mein Geld? Ich habe keinen Titel gegen ihn, da wir den Unterhalt so über die Anwälte vor drei Jahren vereinbart haben.

Ich habe 5 Kinder zu versorgen und finde diese "maßnahme" von ihm eine frechheit!

Ich hoffe mir kann hier jemand sagen, wie ich handeln muss, meine Anwältin hat seine wohl schon angeschrieben und ihr mitgeteilt, dass er es zu unterlassen hat.

Liebe Grüsse
Alleinerziehende26

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98 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

ohne Titel kann dein Ex kürzen, solange er lustig ist.

Wenn du jetzt 165€ verdienst und dein Ex 69€ abzieht, ist das doch ok, oder?

Schnellstmöglichst... da wirst du klagen müssen und das kann dauern...

Sind das alles Kinder deines Ex-Mannes?

Grüßle

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#2
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 388x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Wär ich dein EX-mann ,wär ich auch mehr als stinkig !

Es geht hier ja nur um Ehegattenunterhalt ,nicht um Kindesunterhalt !

Kassierst Geld von ihm und gehst auf Lauh durch die Weltgeschichte fahren ,nur damit du deinem EX-freund nahe sein kannst und du Spaß anne Backen hast ! :augenroll:

Und dann noch die frechheit besitzen sich zu beschweren das er es kürzt !
Ist das dein Ernst ?

Mensch Frau ,geh anständig arbeiten ,wenn du langeweile hast ! :crazy:

LG


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#4
 Von 
Alleinerziehende26
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

schönen Dank für die Antworten, dazu möchte ich noch etwas sagen.

zum ersten, nein es sind nicht alles seine kinder, ich war zweimal veheiratet, er hat nur zwei Kinder. Zum anderen, WAS ich in meiner Freizeit tue, spielt wohl keine Rolle und wenn ich mit meinem Exfreund oder auch Freund zusammen sein möchte, ganz egal WO, dann hat mein Exmann NICHT das Recht mir deshalb den Unterhalt zu kürzen und wenn ich um einen Gefallen gebeten werde, dann tue ich das weil ich das möchte und mein exmann hat dennoch nicht das Recht mir einfach etwas zu kürzen.

Zum anderen zahlt er nicht mal den vollen Unterhalt, der mir zustünde.

Scheinbar gibt es auch hier leute die denken, ich lasse ihn bluten - darum geht es mir aber nicht. Ich muss für die Betreuung meiner Kinder auch zahlen! Und in der Zeit wo sie bei ihm oder den Großeltern sind, mache ich was ich will - denn es ist meine Freizeit - und wenn ich meinen Freund begleite, dann tue ich das wann immer ich will - was meinem ex aber noch lange nicht das Recht einräumt, mir deswegen den Unterhalt eigenmächtig zu kürzen!!!

Ich arbeite einmal die Woche und daüfür erhalte ich 165,- Euro im Monat - und mehr nicht.. und nur diese Summe zählt und nicht was ich in meiner Freizeit wann, wie oft tue!!!

Nur das ist FAKT!

Gruss
Alleinerziehende26

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#5
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Klar ,man könnte ja auch das ganze Leben als FREIZEIT bezeichnen !
Ändert aber nichts daran ,das du anscheinend trotzdem zuviel Langeweile hast ,in der du durch die Weltgechichte kurvst !

Du bezahlst für die Zeit ,bei denen deine Kinder bei den Großeltern sind ,oder von welcher Zeit sprichst du ?
Arbeitest schließlich NUR einmal die Woche ,da ist ja wohl nicht viel zu betreuen ,also was willst du da zahlen ?

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#6
 Von 
Alleinerziehende26
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

entschuldige aber es scheint dich irgendwie zu nerven, dass es wohl Leute gibt, die Freizeit haben? Mit Freizeit bezeichne ich zwei Tage die Woche, an denen die Kleinen nachmittags beim Vater oder den Großeltern sind und das sind sie seit fast 3 Jahren. Und was ich dann tue, spielt wohl keine rolle und wenn ich durch die gegen Kurve oder einfach nur gelangweilt daheim vor dem TV verbringe - ist wohl meine Sache. Andere haben ein Hobby und hängen dort stunden ab.
Und ich bezahle für meine Arbeitszeit einmal wöchentlich eine Tagesmutter (die gleichzeitig auch die Großmutter der beiden ist)

Ich kapiere nicht, warum du mich hier so angreifst!!!

Gruss
Alleinerziehende26

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#7
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Dann denk halt noch mal drüber nach und wenn du es dann kapiert hast ,herzlichen Glückwunsch !

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Alleinerziehende26
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

ich bin hier nicht zum rätselraten her gekommen, sondern weil ich hilfe suche.. und nochmal:

WAS ICH IN MEINER FREIZEIT oder wann auch immer tue, ist hier nicht relevant!

Und tausend dank für die Hilfe!!!

tolles Forum!!

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#9
 Von 
rosevonjericho
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:Ich springe auch gelgentlich als zweiter Fahrer (ich fahre LKW) für ihn bei längeren Toure unentgeltlich ein).
----------------------------------------------

Da muß ich Haselstrauch recht geben. Warum denn unentgeltlich? Sorry, ich verstehs auch nicht. Schön, dass du dir diesen Luxus leisten kannst. Aber nicht auf Kosten anderer. Da mußt du dich nicht wundern, wenn du hier auf Widerstand stößt. Kein Wunder dass so viele ExEhemänner die Wut kriegen. Du arbeitest unentgeltlich und er darf für dich zahlen.

Und du verstehst es nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

Alleinerziehende26 hallo,
dein Ex Mann hat gar keinen Überblick und verschafft sich jetzt welchen.
Das kann er machen und das würde wohl jeder so machen.

Eventuell bezieht er sein Vorhaben auch darauf, weil du in einer eheähnlichen Beziehung lebst?

Wie lange bist du denn mit deinem Freund zusammen, bzw. wie lange lebt ihr zusammen?

Der Unterhalt für dich wurde beim Gericht festgelegt? Auf einen bestimmten Zeitpunkt begrenzt?

Gut ist schon mal, dass du anwaltlich vertreten bist.
Wenn es mit der SMS nicht klappt würde ich ihm über den Postweg dazu etwas schreiben.

Aber ihr seht euch doch regelmäßig, wenn er die Kinder holt.

Entspanne dich, du kannst in deiner Zeit anfangen was du willst.
Hänge dich daran doch nicht auf.






-----------------
"LG Anny D.Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt."

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#11
 Von 
rosevonjericho
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 71x hilfreich)

Ich wüßte gerne, was passiert, wenn ein Unterhaltspflichtiger seiner Zahlpflicht nicht nachkommt und in seiner Freizeit unentgeltlich arbeiten würde.

Unterhaltsklage? Pfändung? Fiktives Einkommen?

Und andersrum soll es richtig sein?

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Danke rosevonjericho !
Herzlichen Glückwunsch du hast es verstanden ,im Gegensatz zur TE !
:dance:

Genau das meinte ich !

Wehe ihr Ex würd das machen ,dann würd ihr Thread hier heißen :
Ex arbeitete schwarz ,darf ich ihn Anzeigen ?

So ,und jetzt Alleinerziehende26 ,sag nochmal du kapierst nicht was ich geschrieben hab ! :augenroll:

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
rosevonjericho
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 71x hilfreich)

Langsam verstehe ich echt, wieso die sog. Zahlemänner hier im Forum so sauer auf die ExFrauen sind.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
rosevonjericho
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 71x hilfreich)

@dori,

lass uns virtuell darauf anstossen und uns freuen, dass wir nicht so denken und handeln

:cheers:

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

um mal wieder auf den Kern zurückzukommen:

Fünf Kinder, zwei sind vom letzten Ehemann. Sind das die jüngsten Kinder und wie alt sind sie?
Wie alt sind die anderen Kids vom vorletzten Ehemann?

Wie lange dauert die Beziehung zum jetzigen Freund schon an?

Und wie gesagt: Ohne Titel kann der Exmann zahlen oder auch nicht.

Ob Unterhaltsanspruch besteht und ob eine Klage sich lohnt, dafür müsstest du meine Fragen beantworten.

Grüßle




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#16
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

@Schwesterchen

Wieso Freund ?
Die TE hat geschrieben sie fährt gerne mit ihrem EX-freund um in seiner Nähe zu sein !

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
rosevonjericho
Status:
Schüler
(376 Beiträge, 71x hilfreich)

Mal heißt es ExFreund, mal Freund. Sehr merkwürdig.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

Es ist wohl der Ex-Ex-Freund gemeint.
Aber die Frage von Schwesterchen ob es Betreuungsunterhalt oder nachehelicher Unterhalt ist, könnte schon eine Rolle spielen.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Alleinerziehende26
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

so, ich nochmal...

ich will hier niemandem auf die Füße treten und Geld von meinem Exmann abzocken auch nicht aber mal andersherum, käme er auch nicht auf die Idee mir von seinem Extrageld dass er mit Überstunden verdient, die bei der Unterhaltsberechnung nicht mit einbezogen wurden, etwas abzugeben oder zu sagen: Du hör mal, ich verdien jetzt mehr, ich kann dir jetzt mehr für die Kinder zahlen! Das tut er nicht und sowas verlange ich auch nicht!

Die Kinder von ihm sind vier und bald sechs Jahre alt, die größeren aus erster Ehe sind 12,14,17,19 und 21 (zwei wohnen alleine)

Und nein, ich gehöre nicht zu den Exfrauen, die ihre Männer abzocken - ich hab mich immer durchschlagen müssen, vorallem nach er ersten Scheidung, da hat mein Ex-Exmann nicht einen cent für die Kinder bezahlt, ich selbst hab auf Unterhalt verzichtet (hätte eh keinen gesehen)

Ich verdiene 165 euro im Monat und mein Exmann müsste theoretisch 560 euro Unterhalt an mich zahlen, kann er aber auf Grund seines Verdienstes nicht - somit erhalte ich nur 300 euro, zudem zahle ich natürlich auch noch die Kosten für die Tagesmutter, die einmal wöchtenlich während meiner Arbeitszeiten die Kleinen betreut. Wenn ich mit meinem Exfreund (für mich ist er immer noch mein Freund, wir leben aber NICHT MEHR zusammen) mitfahre, dann geschieht das in meiner Freizeit.. jetzt hat er zwei mal eine Tour bekommen, die weiter weg ist, sicher hätte er die auch allein fahren können aber ich habe ihn gerne begleitet und mir macht das Fahren wie gesagt ja auch spaß.

Meine Anwältin kennt den ganzen Sachverhalt, hat meine Abrechnungen vorliegen und auch an die Anwältin meines Exmannes geschickt - sie sagt er DARF nicht kürzen, ganz egal was er selbst denkt!

Und wenn es eines Titels bedarf, dann muss ich mir den eben besorgen!

Jeder Mist, den er für die Kinder kauft, wird mir am Montasanfang vom Unterhalt abgezogen sowas ist auch nicht korrekt....

Nochmal: ich zocke meinen Exmann gewiss nicht ab, ganz im Gegenteil...

Ich will hier keine schmutzige Wäsche waschen.. nur das nehmen was mir zusteht.. immerhin hat er mich mit den gesamten Schulden und zwei Kleinstkindern vor drei Jahren sitzen lassen und denkt nicht im Traum daran, auch nur einen Cent davon zu übernehmen... daher seh ich nun auch nicht ein, warum ICH ihm die Kürzung durchgehen lassen soll - er musste ja mit meiner Freundin was anfangen und mich sitzen lassen... sorry aber Mitleid, dass er nun nicht hat - hab ich gewiss nicht!

Das war mein letzter Beitrag zu dem Thema...

bye

Alleinerziehende26

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Wenn er die Überstunden Schwarz arbeitet ,magst du Recht haben ,aber das bezweifel ich arg !
Sobald die Stunden beim Lohn auftauchen sind die in der Berechnung mit drin .
Die Unterhaltsberechnung besteht schließlich nicht nur aus einer Abrechnung ,sondern aus dem Jahresdurchschnitt !

Also keine Panik ,man würde keinem Mann unrechtmäßiges Geld lassen ,Gott bewahre ! :augenroll:

Ansonsten hast du mich nur grade bestätigt !

Manche Mütter hier im Thread müssen 40Std. die Woche arbeiten ,mit kleinen Kindern und Freizeit ist ein Fremdwort für die !Wenn die sich über ne Kürzung beschweren ,versteh ich das voll und ganz !

Aber deine Kinder sind alt genug ,das du Vormittags arbeiten gehen könntest .
Frag mich sowieso warum dein Ex überhaupt was zahlt !
Lange genug seid ihr ja Geschieden und BU kann es ja auch nicht sein !

Frag dich lieber ,wann er die Zahlungen ganz einstellt !

Und nochmal ,deine Anwältin hat unrecht ,er darf den Unterhalt ohne Titel kürzen !

Wenn du Pech hast und vor Gericht ziehst wird er dann ganz gestrichen ,aber um das genauer zu Beurteilen ,müsste ich seine Situation besser kennen !

Wünsch dir trotzdem viel Glück dabei ,sollst ja nicht ganz ohne dastehen ! ;)

LG
:wipp:

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

@Dori23:

--Die Kinder von ihm sind vier und bald sechs Jahre alt--


Hätte Alleinerziehende26 den Inhalt des letzten Beitrages zuerst gebracht, dann wären die Antworten sicherlich anders ausgefallen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Dori*
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 87x hilfreich)

Alles klar ,hab ich überlesen !

Entschuldige mich aufrichtig !
Steh dazu wenn ich was Falsches gesagt hab !

Hab die Zahlen einmal durch gezählt ,kam auf 5 und hab nicht nochmal nachgedacht !

Asche über mein Haupt !

Also hat die TE 7 Kinder oder wie jetzt ?

Da warn wa aber fleißig ! ;)

OK ,wenn ich 7 Kinder groß hätte (fast) wär ich ,glaub ich ,auch der Meinung genug gearbeitet zu haben ! :grins:

LG
:wipp:

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-1180
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 6x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Alleinerziehende26
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich glaub es geht los!

Was heißt hier, wenn ich der Auffassung bin, dass Männer für meinen Unterhalt zu sorgen haben: :zoff:

SICHER hat er das.. immerhin wollte er zwei Kinder und heiraten um mich dann nach drei Jahren ehe mit meiner besten Freundin zu betrügen und mich sitzen zu lassen?? Nett, danke... Du hast doch überhaupt keine Ahnung wovon Du redest und gewiss nicht davon, wie ich die letzten drei Jahre, dank ihm, mit den Kindern leben MUSSTE! Oder glaubst Du SO ein Leben hab ich mir ausgesucht oder auch nur ansatzweise vorstellen können, als ich ihn geheiratet habe???

Solche dusseligen Sätze, sollte man sich mal klemmen, wenn man die ganze Geschichte nicht kennt.

Ich hab keine Kinder bekommen um sie den ganzen Tag bei Wildfremden Leuten zu parken, nur damit ich arbeiten kann (müssen trifft es besser) Aber dafür bekomme ich keine Kinder - dass sie mich nicht mehr zu gesicht kriegen, es reicht schon, dass sich ihr vater aus dem Staub gemacht hat und sich nur noch selten kümmert - weil ihm sein Leben viel wichtiger ist!

Herzlichen dank für diese netten Antworten hier..

war wohl das letzte Mal, dass ich mir hier Rat und Hilfe erhofft habe.. da frag ich doch lieber meinen Anwalt!

Adios!!

PS: Ausserdem hab ich meine Antworten nicht korrigiert, sondern einfach den Sachverhalt zum besseren Verständnis näher erleutert - !!!

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Salfena
Status:
Praktikant
(532 Beiträge, 78x hilfreich)

@Alleinerziehende,

ich wäre auch sauer, wenn ich diese Antworten bekommen hätte. Manche Leute reagieren eben zu emotional und beziehen die Dinge auf sich selbst.

Aber Dori23 hat sich ja entschuldigt.

€ 300,- für zwei Kinder sind wirklich nicht zu viel, auch wenn du arbeiten würdest, würdest du nicht weniger kriegen, wie ich verstanden habe, ist das ja nur KU.

Und wieviel Freunde du hast ist schliesslich auch Dein Problem.

Gruss
Salfena


0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
armesocke
Status:
Praktikant
(866 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
OK ,wenn ich 7 Kinder groß hätte (fast) wär ich ,glaub ich ,auch der Meinung genug gearbeitet zu haben !


Und wenn sie alle vom gleichen Mann sind, bekommst Du noch den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland obendrauf !


:respekt:


:grins: :grins: :grins:


0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
barthez
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 28x hilfreich)

quote:
war wohl das letzte Mal, dass ich mir hier Rat und Hilfe erhofft habe.. da frag ich doch lieber meinen Anwalt!


:dance: :party: :banana:

quote:
Ich hab keine Kinder bekommen um sie den ganzen Tag bei Wildfremden Leuten zu parken, nur damit ich arbeiten kann (müssen trifft es besser)


oohh... da MUSS jemand arbeiten, und das gleich einmal die Woche, das ist ja schlimm... :devil:

Nachdem die anderen drei Kinder, die noch im Haushalt wohnen ja schon relativ gross sind, könnten die ja auch ein oder zweimal die Woche am Nachmittag auf die Kinder aufpassen, damit Alleinerziehende26 arbeiten kann. Will sie aber nicht, das ist ja ersichtlich...

Ich denke mal, die Unterhaltsvereinbarung wurde damals getroffen, als Du noch gar nichts gearbeitet hast. Nun verdienst Du offiziell 165,-- EUR dazu (zzgl. fährst Du ja noch "so zum Spass" als zweiter Fahrer mit ;) ), also bleiben Dir ca. EUR 100,-- mehr als vorher. Und wie bereits mehrfach erwähnt wurde, darf Dein Ex ohne Titel den Unterhalt kürzen. Also ab zum Anwalt und einen Unterhaltstitel besorgen!

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Alleinerziehende26
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich glaub manche Männer hier haben generell ein Problem damit, dass sie für ihre Frauen zahlen müssen ode sollen - Ich finde es nur gerecht, immerhin bleibt an mir alles hängen, nachdem sich der Herr aus dem Staub gemacht hat -danach fragt aber leider niemand.

Und meine Großen gehen arbeiten bzw. auf die Ganztagsschule, die können nicht mal eben einspringen...

zudem bezahle ich auch noch die Tagesmutter - schon vergessen, also bleibt mir von dem Geld eh nicht mehr viel....

Ich gehöre aber zum Glück nicht zu den Leuten, die sagen, sie gehen für so wenig gar nicht erst arbeiten, denn mein Arbeitstag fängt um fünf Uhr an und endet meistens gegen 19 Uhr (reine Fahrzeit) für das Geld täte niemand arbeiten aber ich, weil ich froh bin, wenigstens irgend was extra zu haben, wenn es auch nicht viel ist, was mir übrig bleibt... aber da er nicht mal den vollen Unterhalt zahlt, ist er auch nicht berechtigt etwas abzuziehen!

Ich werde diese Seite nicht mehr öffnen, da man sich hier ständig rechtfertigen muss und das hab ich nicht nötig. Niemand von euch würde gerne so leben wollen, wie ich es MUSS!!! (und es gibt eben Dinge, die man nich mal eben ändern kann, schon gar nicht wenn kleine Kinder da sind!!)

ENDE!!

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
barthez
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 28x hilfreich)

quote:
aber da er nicht mal den vollen Unterhalt zahlt, ist er auch nicht berechtigt etwas abzuziehen!


Solange Du keinen Titel hast, kann er abziehen, was er will. Daher: besorg Dir einen Titel, dann bist Du auf der sicheren Seite ;)

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
guest123-1542
Status:
Bachelor
(3084 Beiträge, 577x hilfreich)

-- Nun verdienst Du offiziell 165,-- EUR dazu --


Das ist genau der Betrag, den ein Empfänger dazuverdienen darf, wenn er Sozialleistungen erhält.

0x Hilfreiche Antwort

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