Exmann macht stillschweigend Verträge auf meinen Namen...

13. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.10.2017 13:13:48
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 11x hilfreich)
Exmann macht stillschweigend Verträge auf meinen Namen...

Hallo,

ich lebe seit fast zwei Jahren in einem aufwendigen Scheidungsverfahren.

Wir haben zwei Kinder die von mir hauptsächlich versorgt werden und wohnen beide in einem Zweifamilienhaus (jeder eigene Wohnung). Die Wohnung die meinem Ex-Mann bewohnt gehört ihm und die andere Wohnung die von mir bewohnt wird gehört eines unserer minderjährigen Kinder (wurde von der bereits verst.Mutter des Ex-Mann so vererbt)
Mein Ex-Mann zahlt bis jetzt noch keinen Unterhalt für die Kinder.

Unterhaltszahlungen bzw. Wohnvorteil usw. und wer bzw. wieviel Miete in einer NICHT mietfähigen Wohnung gezahlt werden soll, das ist alles bis jetzt noch über die jeweiligen Rechtsvertetungen und uns offen.

Ich würde auf Grund meines geringem Einkommen für mich und die Kinder Wohngeldzuschuss bekommen. Da das eine Kind aber letztlich durch die Immobilie vermögend ist, bekomme ich für das Kind keinerlei Zuschuss.
Auch kann ich gesetzlich keinen Miertvertrag mit meinem eigenen minderjährigem Kind schließen und ob die Immobilie verkauft werden soll oder ein gerichtlicher Betreuer eingesetzt werden soll, der die Wohnung verwaltet, ist auch alles noch offen.
Letztendlich ist bis jetzt noch nichts geregelt.

Wir werden im Verfahren beide jeweis voneinander anwaltlich vertreten.

Kann mein Ex-Mann in dem bis jetzt ungeklärten Scheidungsverfahren nun rechtlich gesehen stillschweigend veranlassen, Verträge bei Stromanbietern auf meinen Namen abzuschließen wovon ich nichts weiß, noch dazu wo er bis heute noch keinerlei Kindesunterhalt gezahlt hat?
Das Haus hatte immer nur einen einzigen Stromzähler und das Nutzungsverhältnis lief namentlich auf meinen Ex-Mann
Vor einigen Monaten hat er durch die örtliche Energieversorgung einen zweiten Stromzähler setzen lassen.
Ich weiß nicht, was da alles auf jeweils zwei Stromzähler verteilt wurde. Ich wurde also sozusagen einfach von meinem Ex-Mann bei der Stromversorgung angemeldet. Ist das rechtlich gesehen so in Ordnung?

Hatte meine Rechtsanwältin diesbezüglich leider bis jetzt noch nicht erreichen können und wäre hier vorab über einen Expertenrat dankbar.

MfG Ratsuchend


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9 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

Hier geht doch einiges durcheinander.

Natürlich kann ein minderjähriges Kind seine Wohnung vermieten. M.E. besteht da sogar eine Verpflichtung, dieses zu tun, denn anders liegt ja wohl eine sachgerechte Vermögensverwaltung des Kindes nicht vor. Auch kann der Eigentümer einer Immobilie Wohngeld erhalten, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Was bei Mieteinnahmen allerdings nicht zwingend der Fall sein muss. Inwieweit sich Mieteinnahmen auf die Unterhaltszahlungen auswirken, das ist eine andere Frage.

Es ist mir völlig schleierhaft, wieso nach zwei Jahren der Trennung, noch nichts, aber gar nichts geregelt sein kann. Du kannst nur hoffen, dass der möglicherweise eingesetzte Vermögensverwalter des Kindes nicht eine Nutzungsentschädigung für die letzten Jahre fordert.

So, nun zum Zähler. Es ist Standart, dass jede Wohnung einen eigenen Zähler hat. Bei Mietwohnungen stellt der gemeinsame Zähler einen Mangel da, der Mieter hat einen Anspruch gegen den Vermieter auf den eigenen Zähler. Insofern ist es absolut angemessen, den zweiten Zähler zu installieren und in Zukunft getrennt abzurechnen. Ob die Versorgungswerke das auf Antrag des einen Eigentümers (das ist ja der Mann) ohne weitere Zustimmung des zweiten Eigentümers (Tochter) tun können, das ist eine ganz andere Frage. Die Alternative wäre gewesen, für die Tochter gerichtlich einen Pfleger bestellen zu lassen, dann die Tochter auf Zustimmung zu verklagen. Da er den Anspruch gehabt hätte, hätte die Tochter das Verfahren verloren, mit allen Kostenfolgen. Insoweit ist die Vorgehensweise des Mannes doch okay.

Was an den zweiten Zähler angeschlossen ist, das kann man ganz leicht selbst herausfinden. Stöber mal ein wenig im Forum, Unterabteilung Mietrecht. Da gibt es genaue "Gebrauchsanweisungen." Andere Möglichkeit ist, den Stromanbieter zu fragen. Wo ist das Problem? Dein Ex hat auch keinen Vertrag für Dich abgeschlossen. Er hat lediglich mitgeteilt, wer in der Wohnung lebt, und das wars. Du kannst die Stromversorgung bei Dir natürlich sofort stoppen, bei den Versorgungswerken. Auch kein Problem.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12328.10.2017 13:13:48
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 11x hilfreich)

...also zunächst mal Danke für die Antwort aber leider war sie nicht hilfreich und noch mehr durcheinander bringend...

Meine Frage bezog sich eigentlich nur auf den Stromzähler und ob mir mein Ex-Mann einfach Verträge bei Stromanbietern stillschweigend unterjubeln kann!!!

Ich habe hier in dieser (nicht mal mietfähigen Wohnung!) KEINEN Mietvertrag und bin nicht Mieter meines SOHNES wohlgemerkt, nicht TOCHTER! Von einer Tochter war ja keine Rede.

Das es Standart ist, das jede Wohnung einen eigenen Zähler hat ist mir schon klar.
Das war bisher aber keine Mietwohnungsimmobilie sondern ein FAMILIENHAUS, das seit 1973 immer nur über einen Zähler den Strom bezog. Mietwohnungen gibt es also in diesem Sinne KEINE!
Wenn ich Mieter wäre, dann wäre ein eigener Zähler ja ein Anspruch. Ich bin aber kein Mieter und was das Mohnraumverhältnis etc. + Unterhaltszahlungen für meine Kinder von meinem Ex-Mann betrifft, die er bis heute nicht geleistet hat, so befinden wir uns mitten im Scheidungsverfahren, wo diese Angelegenheiten alle geklärt werden sollten.

Eigentümer der Wohnung in der ich mit den Kindern lebe ist eines meiner minderjährigen Kinder für die wir beide gesetzliche Vertreter sind. Von daher frage ich mich schon, wie mein Ex-Mann da eigenhändig ohne meine Zustimmung etwas unternehmen kann, noch dazu wo rechtlich nichts geregelt ist.

Es wäre überhaupt gar kein Problem, das ich meine eigenen Nebenkosten trage, jedoch bekomme ich von meinem Mann aber auch keinerlei Kindesunterhalt.

Bezüglich der Vermietung ist es schon klar, das ein minderjähriges Kind im Namen der Eltern (gesetzliche Vertreter) seine Wohnung vermieten kann. Als Mutter bzw. gesetzliche Vetretung wäre es ein EINS-ZU-EiNS-Geschäft und gesetzlich nicht möglich für mich die Wohnung meines Kindes zu mieten!
Das der Eigentümer der Wohnung Wohngeld erhalten kann ist FALSCH ! Denn durch seine eigene Immobilie ist er vermögend
und bekommt vom Staat mit Sicherheit kein Wohngeld!

Das Problem, das innerhalb von zwei Jahren noch nichts geregelt ist, das liegt leider zum großen Teil an den Rechtsvertretern.
Leider vergehen auf beiden Seiten oft Wochen bis einer von beiden endlich mal wieder reagiert.
Von daher kann ich mir auch nicht vorstellen, dass der möglicherweise eingesetzte Vermögensverwalter des Kindes nicht eine Nutzungsentschädigung für die letzten Jahre fordert.
Mein Sohn wohnt selbst mit in der Wohnung und er möchte das so.
Von einem Vermögensverwalter war bisher keine Rede...

Ratsuche

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

NOchmals, es ist gesetzlich möglich, die Wohnung zu mieten. Und selbst wenn nicht, dann ist zumindest Nutzungsentschädigung zu zahlen. Du sitzt auf einer finanziellen Zeitbombe! Aber nochmals, natürlich geht das mit der Miete. Und es wär auch ein eins zu eins Geschäft, wie Du meinst. Bei Euch läuft gewaltig was schief, juristisch gesehen! Und Deine Vorstellungskraft, was den Vermögensverwalter des Kindes angeht, die ist hier nicht gefragt. Natürlich wohnt das Kind in der Wohnung, aber da wohnen eben auch andere. Und ein Kind muss nun mal nicht die anderen finanzieren.

Und hinsichtlich des Stromzählers hab ich Dir das doch erklärt. Es besteht ein Anspruch drauf, den gerichtlichen Weg hab ich Dir aufgezeigt. Wär teuer für das Kind geworden.

Und nochmals, er hat keinen Vertrag für Dich mit der Stromgesellschaft geschlossen. Er hat mitgeteilt, wer den Strom bezieht, und das wars. Du kannst jederzeit, wirklich jederzeit der Gesellschaft mitteilen, dass Du von dort den Strom nicht beziehen möchtest, und das wars dann.

wirdwerden



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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

So einfach ist das nicht. Wir haben hier doch den Fall, dass der Vater Alleineigentümer der einen Wohnung ist. Und - es gibt hier keine Verträge. Abgesehen davon dürfen Eltern nur sehr eingeschänkt für Kinder in so einer Situation unterschreiben. Da wäre ein Pfleger angesagt gewesen. Nur, der hätte auch Geld gekostet, und das Ergebnis wäre auch klar gewesen. Teilung der Wohnungen auch in diesem Bereich.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12328.10.2017 13:13:48
Status:
Frischling
(38 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von TomRohwer):
Am Rande angemerkt: das minderjährige Kind wird durch beide Sorgeberechtigten gemeinsam vertreten.
Wenn Vater und Mutter sich hier das Sorgerecht
für das Kind teilen, können sie für das Kind als dessen gesetzliche Vertreter nur gemeinsam Verträge unterschreiben. Unterschreibt nur ein Sorgeberechtigter, der andere aber nicht, wird der Vertrag nicht wirksam.


Danke schön TomRohwer!
Das sehe ich eigentlich genauso...

und wirdwerden,
Zitat (von wirdwerden):
So einfach ist das nicht. Wir haben hier doch den Fall, dass der Vater Alleineigentümer der einen Wohnung ist. Und - es gibt hier keine Verträge. Abgesehen davon dürfen Eltern nur sehr eingeschänkt für Kinder in so einer Situation unterschreiben. Da wäre ein Pfleger angesagt gewesen. Nur, der hätte auch Geld gekostet, und das Ergebnis wäre auch klar gewesen. Teilung der Wohnungen auch in diesem Bereich.
wirdwerden


Wer sagt denn das es keine Verträge gibt?
Ich habe weiter oben geschrieben, das es seit 1973 nur einen einzigen Zähler hier im Haus gab und nach dem versterben der Eltern meines Ex-Manns, hat er die Nutzung komplett übernommen.
Damals haben wir noch verheiratet zusammen gelebt.
Jetzt leben wir innerhalb dieses Hauses getrennt/in Scheidung und die Rechtsanwälte beider Seiten kümmern sich um darum wie alles geregelt wird. Das es sich so in die Länge zieht ist zwar sehr nervig aber es kann leider keiner was dafür das kaum etwas passiert weil sich die Anwälte jedes mal ewig Zeit lassen.

-- Editiert von Ratsuche am 13.06.2015 12:27

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Ratsuche):
Das der Eigentümer der Wohnung Wohngeld erhalten kann ist FALSCH ! Denn durch seine eigene Immobilie ist er vermögend


sieh' mal hier:
http://www.wohngeld.org/lastenzuschuss.html

Wie wollt ihr denn die Stromkosten sonst gerecht aufteilen ? ohne getrennte Zähler?

Ich habe verschiedene Wohnungen vermietet. Wenn bei einem Mieterwechsel die Wohnung ein paar Tage leer steht,

wird der Zähler auf den Eigentümer umgemeldet.( auch wegen z.B. 14 Tage). Bei Einzug eines neuen Mieters,
wird auf ihn umgemeldet.

Der Versorger muss sich an eine Person halten können. Und nicht " holen sie sich das Geld vom EX, der hat noch
Schulden bei mir".

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

@ edy hat recht. In Ergänzung: offensichtlich hätte die Mutter den Vertrag nie unterschrieben. Dann wäre gerichtlich auch noch ein Pfleger für diesen Bereich eingesetzt worden, um zu dem Ergebnis zu kommen, bei dem man jetzt angekommen ist. Nur teurer, und die Kosten hätte das Kind tragen müssen. Und der Vater hat keinen Nutzungsvertrag für die von der Mutter genutzte Wohnung abgeschlossen. Ich versteh das ganze Gezuchte über Selbstverständlichkeiten nicht, insbesondere dann nicht, weil das nur Geld kostet und die Scheidung in immer weitere Ferne rücken lässt.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16509 Beiträge, 9299x hilfreich)


Zitat:
Meine Frage bezog sich eigentlich nur auf den Stromzähler und ob mir mein Ex-Mann einfach Verträge bei Stromanbietern stillschweigend unterjubeln kann!!!


Das ist kein "unterjubeln". Und der Ex-Mann hat auch keinen Vertrag für dich abgeschlossen.

Nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) entsteht automatisch ein Vertrag mit dem örtlichen Grundversorger, wenn man Strom aus dem allgemeinen Netz entnimmt und sich nicht bei einem anderen Lieferanten angemeldet hat.
Dadurch, dass du nach der Installation des zweiten Zählers weiter Strom entnommen hast, hast du selbst einen Vertrag mit dem örtlichen Grundanbieter "erzeugt".

Es steht dir frei, jederzeit zu einem anderen Stromanbieter zu wechseln oder die Stromlieferung ganz zu stoppen.
Kerzenlicht soll ja auch ganz schön sein.
.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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