Exmann will Geld für Rückzahlung Prozesskostenhilfe der Scheidung

23. August 2015 Thema abonnieren
 Von 
AndreaStier
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Exmann will Geld für Rückzahlung Prozesskostenhilfe der Scheidung

Guten Abend,
unsere Scheidung war im Jahre 2012 und wir haben damals Prozesskostenhilfe beantragt und diese wurde uns bewilligt. Wir hatten 2 Kinder und ich arbeitete damals auf 400,- €-Basis. Mein Exmann studierte und arbeitete auch nebenbei.

Wir hatten damals einen gemeinsamen Anwalt, von ihm beauftragt.
Mittlerweile ist mein Exmann im Staatsdienst und soll die Prozesskosten aufgrund der veränderten Verhältnisse in Raten zurückzahlen.
Ich selber bekam keine Aufforderung. Er erwartet von mir, daß ich die Hälfte trage, bzw. er möchte den Unterhalt kürzen.

Meine Einkommensverhältnisse haben sich zwar auch verändert, die finanzielle Situation ist nicht wirklich rosig. Ich arbeite halbtags und bekomme von ihm freiwillig Unterhalt (58,- € über dem Mindestunterhalt, insgesamt für beide Kinder)

Wir hatten bisher ein relativ gutes Verhältnis und seine Zahlungen sind regelmäßig und auch sonst läßt er den Kindern gelegentlich Zuwendungen zukommen (Geschenke, Kleidung).

1. ist das der gesamte Betrag der Prozesskostenhilfe, oder nur seiner, sprich: die Hälfte?
2. würde ich nicht selber auch eine Aufforderung bekommen, meine Einkommensverhältnisse darzulegen? Oder ist das wegen des gemeinsamen Anwalts nicht so?

3. Wie wäre ein guter Rat?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1589 Beiträge, 976x hilfreich)

Hierbei geht es nur um seinen Betrag. Aber der ist nicht die Hälfte. Eine gemeinsame Prozesskostenhilfe für Eheleute, die sich scheiden lasen möchten, gibt es nicht. Seine Prozesskostenhilfe umfasst seinen Anteil an den Gerichtskosten und die Anwaltskosten.
Wenn es aufgrund deiner damaligen Auskünfte keine Aussichten gibt, deinen Anteil an den Gerichtskosten aufzubringen, wirst Du auch nicht zur Zahlung aufgefordert.
Den Unterhalt kürzen kann er deswegen nicht. Ob du dich freiwillig darauf einlässt musst Du selber wissen.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Du hattest keinen Anwalt. Er hatte Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen, weil er bedürftig war. Das ist er jetzt nicht mehr, dann holt sich der Staat das bewilligte Geld zurück.

Wenn der Staat was von Dir will, dann wird er sich an Dich wenden. Er hat jedenfalls keinen Anspruch gegen Dich. Und Kindesunterhalt kürzen, das geht schon mal gar nicht. Denn wenn, dann bist Du der Schuldner, nicht die Kinder sind es. Das wäre so, als wenn ich von meinem Nachbarn Geld fordern würde, welches mein Mann mir schuldet. Geht also gar nicht.

Wer hat denn den Kindesunterhalt berechnet? Bekommst Du für jedes Kind den Mindestunterhalt plus 29 €? Wo kommen die 29 € her? Hat er noch andere Kinder zu unterhalten? Klär uns doch mal auf.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
AndreaStier
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, erst einmal vielen Dank für die Antworten und die Unterstützung.

Der Unterhalt wurde nie berechnet, mein Exmann hat einfach von sich aus seit der Trennung einen bestimmten Betrag gezahlt. Er schien auch gar nicht zu wissen, daß diese Beträge steigen und ging offensichtlich davon aus, es kann so bleiben, bis die Kinder 18 sind.
Gestern habe ich mal in die Düsseldorfer Tabelle geschaut und entweder zahlt er demnach zurzeit ca. 60 oder 20 Euro zu viel. (seinen Kindergeldanteil natürlich abgezogen).
Im Internet habe ich finden können, wieviel er ungefähr aufgrund seines Berufs verdienen müßte. Ich gehe davon aus, daß er entweder gerade noch in Stufe II oder Stufe III der Tabelle ist. Beide Kinder sind zwischen 6 und 11.

"Weil ich ja das ganze Kindergeld bekomme", meint er scheinbar, er wäre außerordentlich großzügig gewesen und denkt jetzt offensichtlich, daß ich ihm jetzt bei der Abzahlung der geforderten Prozesskosten helfen kann. Sein Argument ist, es wäre ja auch unsere gemeinsame Scheidung gewesen und so sollten wir das auch gemeinsam zurückzahlen. Neben: "ich will ja auch noch leben"

Ihm wurde ein monatlicher Betrag von 250,- € als Rate aufgelastet. Er möchte die Hälfte jetzt von mir, bzw. seinen Unterhalt um diesen Betrag kürzen. Damit wäre er aber unter dem, was den Kindern eigentlich zusteht.
Ganz davon abgesehen, daß ich nicht auf 125,- € verzichten kann.

Mein Lebensgefährte hat eine schlechte Beziehung zur Mutter seines Kindes. Das möchte ich nicht. Auch muss er ans Jugendamt zahlen, da die Mutter eine Beistandschaft beantragt hat.


0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo AndreaStier,

Also sein Einkommen müsste er schon offen legen.

Vorsicht aber:

Bei den Beträgen (Netto-Einkommen) der Düsseldorfer T. handelt es sich um bereinigtes Netto.

Er könnte somit ein niedrigeres anrechenbares Netto haben.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
AndreaStier
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)


Ihm sind vom Gericht allerdings 250,-€ Rückzahlung der Prozesskosten zugemutet worden, welche auch nach bereinigtem Netto berechnet werden (hat er 15,- übrig, zahlt er nix, hat er 30 zahlt er 15, "Bei einem bereinigten Monatseinkommen von bis zu 600 Euro ist als Rate die Hälfte des Einkommens aufzubringen, also bis zu 300 Euro.").

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Andrea, weder Kindesunterhalt, noch sonst was spielt hier eine Rolle. Er hat die Scheidung eingereicht, folglich wird er vom Gericht in Anspruch genommen. Hab ich doch schon oben geschrieben. Wenn das Gericht ihn auffordert zu zahlen und nicht dich, dann muss er zahlen. Und mit Kindesunterhalt hat das gar nichts zu tun, auch das hatte ich schon geschrieben.

Es erschliesst sich mir ganz ehrlich auch nicht, dass Du seinen Anwalt zahlen solltest.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AndreaStier
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Na ja, ich fühle da auch eine moralische Verpflichtung. Wir wollten uns beide scheiden lassen, ich mich noch viel mehr als er. Er hat halt den Anwalt beauftragt usw. Wir wollten das aber beide, es war im Grunde auch "mein" Anwalt.

Ich hatte auch vor einer Weile, als er das Thema ansprach, schon einmal positiv darauf reagiert, dass ich meinen Teil übernehmen wolle. Aber ich kann das leider gar nicht leisten, schon gar nicht gleich monatlich so viel...

-- Editiert von AndreaStier am 24.08.2015 18:01

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38430 Beiträge, 14000x hilfreich)

Ich weiss nicht, was Ihr intern für eine Vereinbarung getroffen habt und ob die wirksam ist. Ich weiss aber, dass eine Verrechnung mit Kindesunterhalt ausscheidet.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
CarlNDS
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 52x hilfreich)

Moin,

VKH wird Personenbezogen gewährt. Wäre ja auch widersinnig, dass sich Scheidene dadurch aneinander binden wuerden. Die Kids spielen da auch keine Rolle.

Wenn er den Unterhalt kürzt, lass den Unterhalt titulieren (beim Jugendamt kostenlos).
Mutmaßlich wird dann sogar mehr zahlen müssen als bisher ( wenn VKH mit 300€ zurückgezahlt werden soll).

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