[FRAGE] Rechte Jugendamt (2. Kind)

13. August 2018 Thema abonnieren
 Von 
Nordic95
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
[FRAGE] Rechte Jugendamt (2. Kind)

Hallo Allerseits,

zur Situation:

Meine Freundin hat aktuell schon einen Sohn welcher leider aufgrund von weit hergegriffenen Anschuldigungen mit dem Jugendant zutun hat. Dieses kommt des öfteren mal unangekündigt vorbei um sich ein Bild zu verschaffen über das Kind.

(Der Sohn ist nicht von mir, ich bin Stiefvater und der leibliche Vater hat kein Sorgerecht.)

Meine Frage:

Meine Freundin ist schwanger, dieses mal von mir und wir erwarten eine Tochter im Januar 2019.
Da ich leider kein Freund von dem leicht hochnäsigen Jugendamt bin, mache ich mir momentan vermehrte Sorgen, dass Sie ab Januar auch dort bei meiner leiblichen Tochter ihre Finger mit im Spiel haben...


In wie weit hat das Jugendamt das Recht, bei meiner im Januar 2019 geborenen Tochter mitzuwirken wenn Sie auf der Welt ist, weil sie die Mutter in ihren Akten haben?


Ich will dies einfach so gut es geht vermeiden mit meiner kommenden Tochter, denn die Besuche sind einfach die reinste Schikane wegen Anschuldigungen die an den Haaren herbeigezogen sind. Da ich mit den Anschuldigungen nichts zutun habe und meine Tochter auch nicht, würde ich das gern unterbinden wollen.


Ich wusste nicht ganz, ob ich hier richtig bin aber icg versuch mein Glück einfach mal.

Liebe Grüße




Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5675 Beiträge, 2523x hilfreich)

Dann beantrage das alleinige Sorgerecht, wenn du es bekommst, ist deine Tochter raus, weil ja die Mutter als auffällig gilt.
Mach dir aber keine große Hoffnung auf Erfolg.

Zitat (von Nordic95):
In wie weit hat das Jugendamt das Recht, bei meiner im Januar 2019 geborenen Tochter mitzuwirken wenn Sie auf der Welt ist, weil sie die Mutter in ihren Akten haben?


Wenn eine Mutter noch ein weiteres Kind bekommt, wird das Jugendamt sicherlich auch bei diesem Kind sicher stellen wollen, dass alles in Ordnung ist.

Zitat (von Nordic95):
Dieses kommt des öfteren mal unangekündigt vorbei um sich ein Bild zu verschaffen über das Kind.


Das macht KEIN Jugendamt wegen irgendwelcher haltlosen Anschuldigungen. Vielleicht gibt es dann mal einen Besuch, aber bestimmt nicht mehrere. Also hat das Jugendamt Grund zur Annahme, dass eine regelmäßige Kontrolle nötig ist.

Wenn an den Anschuldigungen nichts dran ist, ist kooperieren der beste Weg, die Einschränkungen auf ein Minimum zu reduzieren. Ansonsten kommst du nämlich auch noch mit "unkooperativ" in die Akten, was die Besuchsfrequenz wieder erhöhen könnte.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Pellegeen
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Hier wäre relevant, was die Vorwürfe sind. Die Jugendämter sind größtenteils überlastet. Unangekündigte Hausbesuche kosten viel Zeit und dementsprechend Geld. Die werden nicht einfach aus Langeweile vorbeischauen.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 280.959 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
113.422 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen