Fahreignungsprüfung von Kindsmutter gefordert

15. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
Patteblomquist
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahreignungsprüfung von Kindsmutter gefordert

Hallo zusammen,

die Kindsmutter fordert von mir, dass ich eine unabhängige Fahreignungsprüfung mache, um meien Fahrtüchtigkeit unter Beweis zu stellen, damit sie mir guten Gewissens meine Kinder übergibt.

Der Hintergrund ist, dass ich an Multipler Sklerose erkrankt bin und dadurch gehbehindert geworden bin (GdB 50). Auto zu fahren gelingt mir aber nach meinem Empfinden sehr gut (komplette Unfallfreiheit ist mir hier der Beweis), weswegen ich weder Gefahr für mich noch für meine Kinder sehe. Nun habe ich Sorge, dass sie mein Umgangsrecht mit meinen Kindern einschränkt, wenn ich eine solche Prüfung nicht ablege.

Meine Frage ist nun also, ob sie
a) eine solche sicherlich kostenintensive Prüfung von mir fordern kann und
b) ob sie mein Umgangsrecht einschränken kann, wenn ich dieser Forderung nicht nachkomme.

Herzliche Grüße
Patrick

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Patteblomquist):
Der Hintergrund ist, dass ich an Multipler Sklerose erkrankt bin und dadurch gehbehindert geworden bin (GdB 50). Auto zu fahren gelingt mir aber nach meinem Empfinden sehr gut (komplette Unfallfreiheit ist mir hier der Beweis), weswegen ich weder Gefahr für mich noch für meine Kinder sehe. Nun habe ich Sorge, dass sie mein Umgangsrecht mit meinen Kindern einschränkt, wenn ich eine solche Prüfung nicht ablege.

Dabei geht es nicht um Ihr Empfinden, sondern um die durch ärztliches Gutachten nachzuweisende objektive Fähigkeit, ein KFZ im Straßenverkehr zu führen.
Daß bisher kein Unfall verursacht wurde, sagt darüber rein gar nichts aus.

Menschen, die an MS, an Epilepsie o.ä. erkrankt sind oder aufgrund ärztlicher Verschreibung dauerhaft Opiate einnehmen müssen usw., dürfen durchaus KFZ im Straßenverkehr führen, müssen die Eignung dazu aber auf Anforderung der Verkehrsbehörde durch ärztliches Attest oder verkehrsmedizinisches Gutachten nachweisen. (§ 11 Abs. 1 und 2 FeV)

Gelingt dieser Nachweis nicht, ist die Fahrerlaubnis zu entziehen.

Ob die Kindsmutter diese Forderung hier nun aufgrund ernsthafter Sorge um die Sicherheit der Kinder stellt, oder weil sie einen Hebel sucht, den Kindsvater zu ärgern, ist unerheblich. Es reicht ein Anruf der Kindsmutter bei der zuständigen Verkehrsbehörde, und die wird von Amts wegen tätig und wird das entsprechende Gutachten einfordern. (Oder alternativ eine ärztliche Bescheinigung, daß überhaupt keine solche Erkrankung vorliegt. Aber hier liegt sie ja vor.)

Der Kindsvater sollte hier auch im Interesse der Kinder seine entsprechende Eignung zum Führen von KFZ ärztlich regelmäßig überprüfen lassen. Und auch im Interesse aller anderen Verkehrsteilnehmer.

Eine Weigerung, dies zu tun, wird sowohl hinsichtlich des Führerscheins als auch hinsichtlich des Umgangsrechts nach hinten losgehen. Ohne entsprechende Überprüfung ist hier nämlich in der Tat eine erhebliche mögliche Gefahr für die Kinder gegeben, wenn die vom erkrankten Kindsvater im KFZ transportiert werden.

Man sollte das übrigens schon im eigenen Interesse regelmäßig prüfen lassen. Was spricht dagegen? Die Befürchtung, daß man in Wahrheit nicht mehr so fahrtauglich ist wie man es meint zu sein?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

Zitat (von Patteblomquist):
a) eine solche sicherlich kostenintensive Prüfung von mir fordern kann

Ja, kann man.
Fordern kann man, denn fordern kann man ja fast alles. Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet) mit.

Und da hat die Mutter durchaus Erfolgsaussichten



Zitat (von Patteblomquist):
b) ob sie mein Umgangsrecht einschränken kann, wenn ich dieser Forderung nicht nachkomme.

Ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Ich erinnere mich an einen Fall, in welchem ein Epileptiker, welcher angeblich richtig medikamentös eingestellt war, dennoch einen Anfall bekam und vier Menschen tot fuhr. Das Argument, man habe ja nie einen Unfall gehabt, sorry, das empfinde ich als Witz. Im ureigenen Interesse sollte man seine Fahrtauglichkeit bei der Erkrankung regelmäßig überprüfen lassen.

Mit dem Umgangsrecht hat das aber gar nichts zu tun. Der Fragesteller kann dieses selbstverständlich weiter ausüben, nur der Transport ist eben anders zu organisieren.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6260 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Ich erinnere mich an einen Fall, in welchem ein Epileptiker, welcher angeblich richtig medikamentös eingestellt war, dennoch einen Anfall bekam und vier Menschen tot fuhr.

Der hatte seine Medikamente eigenmächtig abgesetzt und nicht mehr eingenommen...

(Bei dem Unfall 2011 in Hamburg starben der Sozial- und Sexualwissenschaftler Günter Amendt, der Schauspieler Dietmar Mues und dessen Ehefrau sowie die Bildhauerin Angela Kurrer, der Schauspieler Peter Striebeck und dessen Ehefrau wurden schwer verletzt. wurde wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht ordnete den Entzug der Fahrerlaubnis an.)

Der Vorfall zeigt, daß eine regelmäßige ärztliche "Überwachung" in solchen Fällen notwendig ist. Die ärztliche Bescheinigung sollte zeitlich begrenzt sein. Andererseits muss man sich aber auch klar darüber sein, daß es praktisch vollkommen unmöglich ist, alle aus gesundheitlichen Gründen potentiell überdurchschnittlich "Unfallgefährdeten" Inhaber von Fahrerlaubnissen regelmäßig auf Fahrerlaubnis zu überprüfen.

Grundsätzlich ist auch jeder, der ein höheres Herzinfarkt- oder Schlaganfall-Risiko hat, eine potentielle "Unfallquelle". Was ungefähr 30 Millionen Menschen in Deutschland betrifft...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Patteblomquist):
Nun habe ich Sorge, dass sie mein Umgangsrecht mit meinen Kindern einschränkt, wenn ich eine solche Prüfung nicht ablege.
Die Sorge ist verständlich.
Ich meine zu a) und b): Ja.

Evtl. ist zu überlegen, ob du die für dein Umgangsrecht notwendigen Fahrten mit FahrerIn durchführst.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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