als außergewöhnliche Belastung beim Finanzamt absetzen?
Seid 6 Jahren fahre ich alle drei Wochen mit dem Zug um meine Kinder abzuholen. Freitags hole ich sie ab und Sonntags bringe ich sie wieder nach hause. Sind ca. 1200 km mit dem Zug. Auch dieses Jahr wurde mir beim Finanzamt gesagt, dass ich diese Fahrkosten nicht als außergewöhnliche Belastung absetzen kann. Ich will und kann es nicht mehr hinnehmen.
Gibt es schon rechtskräftige Urteile? Gibt es Sammelklagen? Habe Lust zu klagen!!! Gibt es Erfolgsaussichten?
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Fahrtkosten, um meine Kinder abzuholen,...
4. Februar 2011
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Frage vom 4. Februar 2011 | 08:47
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkosten, um meine Kinder abzuholen,...
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#1
Antwort vom 4. Februar 2011 | 09:36
Von
Status: Bachelor (3590 Beiträge, 1263x hilfreich)
Guten Morgen,
wie ist denn die Entfernung zustande gekommen?
Unter Umständen könntest Du die Kosten des Umgangs bei der Unterhaltsberechnung bereinigend ansetzen.
LG nero
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#2
Antwort vom 4. Februar 2011 | 09:49
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8070x hilfreich)
"Steuerrecht" scheint mir das passendere Forum zu sein für die Frage.
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