Fahrtkosten Azubi

29. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
zwanziger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkosten Azubi

Hallo zusammen.
Ich bin meinem Sohn aus erster Ehe unterhaltsverpflichtet. Er ist 19 Jahre jung und hat dieses Jahr die Schule erfolgreich abgeschlossen. Durch einen Vergleich im Rahmen einer Abänderungsklage (zur Volljährigkeit) wurde vereinbart, dass ich meinem Sohn zu 60 Prozent unterhaltsverpflichtet bin, meine Ex-Frau zu 40 Prozent. Die Unterhaltsverpflichtung liegt laut DDT bei 136 Prozent, mein Sohn wohnt bei der KM. Das Kindergeld wurde voll angerechnet, so dass ein Unterhaltsbetrag von 480,00 Euro (625,00 minus 184,00 KG) heraus kam. Davon habe ich 60 Prozent gezahlt also 288,00 Euro monatlich auf das Konto meines Sohnes.

Nun beginnt mein Sohn eine Ausbildung. Die Ausbildungsvergütung beträgt 520,00 Euro Netto im ersten Jahr. Mein Anwalt errechnete mir einen Unterhalt von 30,00 Euro monatlich. 520,00 Euro Gehalt minus einer Ausbildungspauschale von 90 Euro ergibt 430,00 Euro, bei einem Unterhaltsbetrag DDT von 480,00 Euro minus 430,00 Euro verbleibt ein Restanspruch von 50,00 Euro, davon 60 Prozent sind 30,00 Euro. Die einfache Strecke zum Ausbildungsbetrieb beträgt 30Km, die zur Berufsschule 45Km. Beide sind im Rahmen eines Starter-Tickets für Azubis der Bahn in Höhe von 90,00 Euro monatlich zu erreichen.

Gestern nun kam Post vom Anwalt meines Sohnes. Er begehrt monatlich 267,60 Euro Unterhalt. Mein Sohn hat ein kleines altes Auto von seinem Großvater "geerbt" mit dem er fährt. Laut seinem Anwalt ist es ihm nicht zuzumuten die Strecke mit der Bahn, also dem Starter Ticket für 90 Euro monatlich, zurück zu legen. Als Begründung gibt er an, mein Sohn müsse einmal umsteigen, und die Gefahr von Verzögerungen und damit einem nicht pünktlichen Erscheinen sei zu groß.
Er macht Fahrtkosten geltend (4 x 60 Km x 0,30Euro für die Fahrt zur Ausbildungsstätte) und (1 x 90 Km x 0,30 Euro für die Fahrt zur Berufsschule), also 72,00 Euro und 27,00 Euro wöchentlich. Somit kommt er auf wöchentliche Kosten von 72,00 + 27,00 ergibt 99,00 Euro, mal 4 Wochen, monatlich also 396,00 Euro an Fahrtkosten. Davon 60 Prozent ergeben 237,60 Euro. Die 30,00 Euro, die mein Anwalt ausgerechnet hat kommen noch dazu, also ergibt sich ein Unterhaltsanspruch von 267,60 Euro monatlich für mich. Da musste ich mich erst mal setzen. Ist das so alles korrekt gerechnet? Vielen Dank schon mal im voraus.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo zwanziger,

welches OLG ist denn zuständig?

LG nero

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
zwanziger
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Nero,

OLG Köln.

LG
Zwanni

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

http://www.frag-einen-anwalt.de/Unterhalt-an-volljaehrigen-Auszubildenden-Fahrtkosten---f27863.html

Ich bezweifle, dass, wenn überhaupt, die 30 Cent für Hin- und Rückfahrt gelten. Bei der Steuer gilt das für den einfachen Weg zur Arbeit.
Ihr Anwalt wird das Ganze schon geraderücken.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

doch, es ist im Unterhaltsrecht so, dass Hin- und Rückfahrt geltend gemacht werden können.

Ich würde dem Anwalt hier aber antworten, das Kind möchte sich doch bitte § 1618a BGB zu Herzen nehmen und sich mit der Fahrkarte für die öffentlichen Verkehrsmittel zufrieden geben.

237€ Fahrtkosten geltend zu machen, ist vor dem Hintergrund des genannten § nicht akzeptabel und unangemessen.

LG nero

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

quote:
Als Begründung gibt er an, mein Sohn müsse einmal umsteigen, und die Gefahr von Verzögerungen und damit einem nicht pünktlichen Erscheinen sei zu groß.


selten so gelacht.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39717x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Als Begründung gibt er an, mein Sohn müsse einmal umsteigen, und die Gefahr von Verzögerungen und damit einem nicht pünktlichen Erscheinen sei zu groß. <hr size=1 noshade>

Da soll Sohnemann einfach mal den Ar.... früher hoch bekommen und einen Zug früher fahren? Wie jeder andere, normale Arbeitnehmer auch?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

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