Ich hoffe jemand kann mir bei meinem Problem helfen.
Ich habe einen Sohn von jetzt sieben Jahren. Ich verdiene als Facharbeiter im Einzelhandel deutlich weniger als 1500,-€ im Monat. Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld bekomme ich nicht.
Jetzt meine Frage: Laut Düsseldorfer Tabelle stehen mir 900,-€ Selbstbehalt zu. Ich fahre jeden Tag siebzehn Kilometer zur Arbeit und die gleiche Entfernung auch zurück. Können die gefahrenen Kilometer zur Arbeit (einfache oder tatsächliche Entfernung) zum Selbstbehalt angerechnet werden? Bei einem Bekannten werden sie angerechnet.
In meinem Beispiel wären das 22 Arbeitstage (ich muss jeden zweiten Samstag arbeiten) mal die Anzahl der Kilometer mal 0,30€, also 22Tage*17km*0,30€=112,20€ oder wären es 22Tage * (Hinweg 17km + 17km Rückweg =34km)*0,30€ = 224,40€?
Laut dem neuesten Bescheid von der Unterhaltsvorschusskasse soll ich ab 01.01.2010 jetzt 30,-€ mehr zahlen. Zur Zeit komme ich gerade so mit meinem Geld hin. Urlaub oder Hobbys leiste ich mir schon seit Jahren nicht mehr. Eine Gehaltserhöhung kann ich mir in der momentane Lage auch abschminken.
Zur Info: Das Auto brauche ich um überhaupt zur Arbeit zu kommen, weil die Verbindungen per Bahn oder Bus zu meinem Arbeitsplatz katastrophal wären (die Arbeitsstelle liegt in einer Kleinstadt in ländlicher Gegend). Außerdem muss ich teilweise mit meinem Privatfahrzeug Termine bei Kunden wahrnehmen, wenn unser Firmenfahrzeug unterwegs ist. Die gefahrenen Kilometer werden mir von meinem Arbeitgeber mir 30ct / km erstattet. Meine Anfrage bei meinem Chef, ob ich mit einem Nebenjob etwas Geld dazuverdienen dürfte, verneinte dieser mit der Bemerkung, dass ich mich in meiner knappen Freizeit erholen soll um fit für die Arbeit zu sein.
Meine Anfrage beim Jugendamt, ob ich mich nach einer besserbezahlten Stelle umsehen darf wurde ebenfalls verneint mit der Begründung, dass ich in einer unbefristeten Anstellung sei und ich dann das Risiko eingehen würde während der Probezeit den Job wieder zu verlieren – und dann, so die Bearbeiterin vom Amt – würde ich richtige Probleme bekommen.
Danke, rookie4u
Fahrtkosten zum Selbstbehalt dazurechnen?
HAllo Rookie4u,
quote:
Bei einem Bekannten werden sie angerechnet.
Das wage ich zu bezweifeln.
Den Selbstbehalt erhöhen werden die Fahrtkosten nicht. Die Fahrtkosten können als berufsbedingte Aufwendungen einkommensbereinigend in Abzug gebracht werden. Heißt, Du hannst sie von Deinem Netto-EK abziehen.
Allerdings darfst Du Dich duch die Aufwendungen auch nicht leistungesunfähig rechnen. Dann könnte man verlangen, dass Du den ÖPNV nutzt oder näher zum Arbeitsplatz ziehst.
In jedem Fall schuldest Du den Mindestunterhalt.
LG Nero
PS: zum letzten Absatz, natürlich darfst Du Dich nach besser bezahlte Arbeit umsehen. Das kann Dir die SB vom JA nicht verbieten. Sollte es dann aber dazu kommen, dass Du in der Probezeit gekündigt wirst, schuldest Du immer noch den Mindestunterhalt, und diesen aus dem ALG1 zu leisten ist dann hart.
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-- Editiert am 29.12.2009 21:14
--- editiert vom Admin
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Hallo Rooke4u
Was Camper gesachrieben hat, dürfte schon recht hilfreich für Dich sein.
2 weitere Hinweise:
Mit der neuen Düsseldorfer Tabelle erhöhen sich die Kindesunterhaltssätze,
aber die Tabelle wird erst am 6.1.2010 veröffentlicht. Zuvor sollte im Grunde niemand durch Mehr-Zahlungen irgendwelche Erhöhungen vorwegnehmen.
Die Selbstbehaltssätze sollen aber zunächst unverändert bleiben, so dass sich auf den ersten Blick deine Unterhaltsraten nicht ändern dürften.
Aber Achtung: Die alte scharz-rote Regierung hatte Gesetzesänderungen
durchgebracht, die sich jetzt positiv auf dein Netto auswirken dürften.
Ich habe mal auf www.nettolohn.de einen Bruttolohn ausprobiert,
der zu "deutlich weniger als 1500 EUR netto im Monat" führt, und zwar mit St. Kl I, für 2009. Bei gleichen Zahlen für 2010 ergeben sich ca. 33 EUR mehr netto.
Sieht also so aus, als ob die von der Unterhaltsvorschusskasse zumindest richtig gerechnet haben. Schlechter als 2009 sieht es also auch mit einer 30-Euro-Erhöhung für dich nicht aus, auch wenn das ein schwacher Trost ist.
Grüße,
capitano
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--- editiert vom Admin
Guten Abend,
quote:
Er braucht das Fahrzeug aus beruflichen Gründen. Demzufolge sind die KfZ.Kosten anrechenbar
Bei einem Einzelhandelskaufmann kann ich mir das nicht vorstellen. Für den AG gefahrene Kilometer sollte der AG vergüten. Unter welchem Punkt der LL finde ich die Anrechenbarkeit? Der Punkt 10.2.1 aus Hamm ist mir da zu schwammig, als daß man die Kosten für einen PKW da anrechnen könnte. Die Kosten für die Fahrt zur Arbeit sind mit der KM-Pauschale abgegolten, da sind wir uns aber einig, oder?
LG Nero
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Hallo,
quote:
Können die gefahrenen Kilometer zur Arbeit (einfache oder tatsächliche Entfernung) zum Selbstbehalt angerechnet werden?
Sehe ich wie @Nero: Einkommensmindernd zu veranschlagen.
Allerdings werden Entfernungskilometer auch bei der Einkommenssteuer-Erklärung berücksichtigt und eine Steuerrückerstattung wird bei der Unterhaltsberechnung mit eingerechnet.
quote:
Bei gleichen Zahlen für 2010 ergeben sich ca. 33 EUR mehr netto.
Da wären die berechneten 30€ noch drin.
Der Mindest-KU liegt bei 240€, zzgl. 30€ wären das 270€ Zahlbetrag.
Plus Fahrtkosten von 225€ wäre der SB doch noch immer gewahrt, oder?
@Camper,
quote:
Was brächte deine errechnete Bruttogehaltserhöhung von 33 € bei einem KV mit 2 oder mehr Kindern und einer Mehrforderung von mindestens 70 bis 80 €?
Das war netto und seit wann hat der TE zwei oder mehr Kinder?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Hallo Camper,
meine Antworten waren auf diesen speziellen Fall ausgerichtet.
Du hast selbstverständlich Recht, dass die "Bilanz" des
Unterhaltszahlers schlechter ausfällt, je mehr Kinder unter
seine Unterhaltspflicht fallen. Siehe dazu auch meinen Thread
"finanzielle Veränderungen".
Zu den errechneten 33 Euro Netto-Ersparnis:
Natürlich war das nur eine Schätzung.
Um genau zu rechnen, müsste rookie selbst seine
Zahlen im Nettolohnrechner einsetzen.
Warum sich bei Dir schon im reinen Netto ein Minus ergibt, erschließt
sich mir nicht.
Beste Grüße,
capitano
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--- editiert vom Admin
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