Fahrtkosten zur Schule

10. Juni 2025 Thema abonnieren
 Von 
ip682057-69
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Fahrtkosten zur Schule

Kind A wohnt bei Person Papa (P), aufgrund von (mutmaßlicher) häußlicher Gewalt muss Kind A von der Mutter (M) kurzfristig aufgenommen werden und lebt jetzt dort bis zur Gerichtsverhandlung.

A ist im Ort von P zur Schule gegangen. M wohnt zwar nur Luftlinie 30KM entfernt von Ort P aufgrund des ÖPNVs ist eine Fahrt allerdings mit 2,47h verbunden je Strecke was unzumutbar ist für das Kind.

M hat weder KFZ noch Führerschein. M hat kein eigenes Einkommen. M kann nicht sofort A an der Schule in Ihrem Wohnort anmelden.

Wer sorgt dafür dass Kind A nicht darunter leiden muss und wochenlang keine Bildung erfahren kann.
Das Jugendamt wartet auf das Gerichtsverfahren und sagt eine Kostenübernahme gäbe es nicht für Fahrtkosten mittels Taxi. Homelearning bietet die Schule nicht an (7. Klasse - Kind 13J)

Eine kurzfristige Ummeldung schulisch, sollte P dann gewinnen im Rechtsstreit wäre für das Kind eine zusätzliche emotionale Belastung






-- Editiert von User am 10. Juni 2025 16:02

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18258 Beiträge, 9917x hilfreich)

Zitat (von ip682057-69):
M kann nicht sofort A an der Schule in Ihrem Wohnort anmelden.

Warum nicht?
Es wäre Aufgabe des Jugendamts, dafür zu sorgen, dass das Kind sofort am Wohnort von M zur Schule gehen kann.
Dafür, dass das Jugendamt den Transport zur bisherigen Schule organisieren oder finanzieren muss, sehe ich keine Rechtsgrundlage.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#2
 Von 
McGyver0815
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 8x hilfreich)

Zitat (von ip682057-69):
Wer sorgt dafür dass Kind A nicht darunter leiden muss und wochenlang keine Bildung erfahren kann.
M

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41007 Beiträge, 14451x hilfreich)

Grundsätzlich ist es Aufgabe des Staates - des Landes und der Kommune - dafür Sorge zu tragen, dass für jedes Kind, welches sich noch im schulpflichtigen Alter befindet, in akzeptabler Entfernung die gängigen Schulen angeboten werden bzw. der Transport der Kinder zu diesen Schulen mit Öffis/Schulbus. Bei sehr speziellen Erfordernissen auch durch ein Taxi. Der Staat ist aber nicht verpflichtet, jedem Kind den Transport in seine Wahlschule zu finanzieren.

Daraus folgt, dass in unserem Fall das Elternteil, bei dem das Kind jetzt lebt, den Transport organisieren und finanzieren muss oder aber eben das Kind vor Ort beschulen lassen. Umzüge und damit verbundene Umschulungen gehören zum normalen Lebensrisiko eines jeden Kindes.

wirdwerden

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9060 Beiträge, 1921x hilfreich)

Zitat (von ip682057-69):
M kann nicht sofort A an der Schule in Ihrem Wohnort anmelden.


warum nicht? Ich sehe da keine Probleme

Zitat (von ip682057-69):
Eine kurzfristige Ummeldung schulisch, sollte P dann gewinnen im Rechtsstreit wäre für das Kind eine zusätzliche emotionale Belastung


Niemand weiss wie das Urteil ausgeht. Ich gehe auch davon aus, dass due Mutter der Meinung ist, dass die Vorwürfe stimmen....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41007 Beiträge, 14451x hilfreich)

Ja, niemand weiß, wie entschieden wird. Aber selbst wenn ein strafrechtlicher Freispruch erfolgen sollte, heisst das ja nicht, dass es dem Kindeswohl entspricht, dass das Kind wieder beim Vater lebt. Es ist alles sowohl auf der Zeitschiene völlig offen, als auch auf der materiell-rechtlichen Seite. Vielleicht sollte man diese Aspekte in die Zukunftsplanung mit einbeziehen? Und selbst wenn das Kind nur eine relativ kurze Gastrolle in der Schule am derzeitigen Wohnort wahrnimmt, kann das doch auch eine Bereicherung sein. Neue Erfahrungen, neue Freundschaften, muss doch nicht negativ sein.

wirdwerden

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#6
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12153 Beiträge, 4462x hilfreich)

Zitat (von ip682057-69):
Eine kurzfristige Ummeldung schulisch, sollte P dann gewinnen im Rechtsstreit wäre für das Kind eine zusätzliche emotionale Belastung

Hat das Kind eine irgendwie geartete geistige Einschränkung, oder wie kommt man auf die Idee, dass das Kind zu seinem (vermeintlich) gewalttätigen Vater zurückgeführt würde?

Ein nicht zu vernachlässigender Faktor in der ganzen Sache ist nämlich der Wille des Kindes und bei einem Alter von 13 Jahren wird der Wille durchaus gewichtet und in die Entscheidung einbezogen, sofern es dem Kindeswohl nicht entgegensteht.

Also, was will das Kind denn, will es bei der Mutter bleiben, oder zurück zum Vater?

Die Kostenübernahme / Schule ist wohl auch das geringste Problem, wer (Vater/Mutter/Beide) hat denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht?

-- Editiert von User am 11. Juni 2025 09:49

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41007 Beiträge, 14451x hilfreich)

Du, das mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht ist doch im Augenblick völlig einerlei. Das Jugendamt ist eingeschaltet, das Kind lebt bei der Mutter, und das nicht auf eines illegalen Aktes. Ja, für die Kosten zum Transport zur Schule, sind die Eltern zuständig. Nur, die Vorstellung, das mit einem Taxitransport wuppen zu können; sorry, das ist schon etwas abwegig. Einfache Fahrt je nach Region (ich gehe mal von einer preiswerten aus) kostet im Minimum ca. 40€, also pro Schultag 80€. Und damit ist die Kostenübernahme nicht das geringste Problem.

wirdwerden

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#8
 Von 
cirius32832
Status:
Unparteiischer
(9060 Beiträge, 1921x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nur, die Vorstellung, das mit einem Taxitransport wuppen zu können; sorry, das ist schon etwas abwegig.


Es besteht schlichtweg kein Anspruch. Das Kind ist nicht körperlich eingeschränkt oder behindert.

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41007 Beiträge, 14451x hilfreich)

Auch dann würde kein Anspruch bestehen, kein Automatismus wäre da.

wirdwerden

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