Hallo, habe heute Post vom JA bekommen mit Anpassung der Unterhaltsbeträge
an den Mindestunterhalt.
Leider hat sich der gute Mann/Frau mit der Berechnung vertan (10,00 €uro zu viel).
Wie sieht es nun mit der Anrechnung meiner Exfrau auf evtl. erhaltene
Sozialleistungen (Wohngeld o.ä. aus?) Muss Sie diese nicht mit angeben?? Oder hat Sie einfach 10 €uro mehr??? Habe bereits den Betrag "reklamiert". Nur falls hier nichts kommt, wie meistens vom JA.
Vielen Dank im Voraus....
Falsch errechneter Betrag Anpassung Unterhalt
23. Januar 2009
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Frage vom 23. Januar 2009 | 07:26
Von
Status: Frischling (45 Beiträge, 37x hilfreich)
Falsch errechneter Betrag Anpassung Unterhalt
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#1
Antwort vom 23. Januar 2009 | 10:18
Von
Status: Junior-Partner (5207 Beiträge, 920x hilfreich)
Menno Paul,
quote:
Muss Sie diese nicht mit angeben?? Oder hat Sie einfach 10 €uro mehr???
Sind das deine größten Sorgen????
Grüßle
-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
#2
Antwort vom 23. Januar 2009 | 10:29
Von
Status: Bachelor (3868 Beiträge, 471x hilfreich)
Natürlich muss deine Ex alle Einnahmen wahrheitsgemäß angeben, Paul. Aber das ist doch nun wirklich nicht dein Problem, oder??? Und wenn sie es nicht tut, dann kannst du das auch nicht ändern. Im Zweifel macht sie sich doch strafbar, nicht du.
Warum kümmerst du dich darum... solltest du vielleicht mal drüber nachdenken...
Grüße
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#3
Antwort vom 23. Januar 2009 | 10:53
Von
Status: Schüler (167 Beiträge, 13x hilfreich)
Denk immer dran, das ist kein Geld was Du Deiner Ex in den Rachen schiebst, sondern das Geld für die Kinder.
Gruß
Patti
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