Falsche Angaben vom Vater, zu wenig Unterhalt

6. Februar 2013 Thema abonnieren
 Von 
Monstacookie
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)
Falsche Angaben vom Vater, zu wenig Unterhalt

Schönen guten Tag,

ich bin 20 und studiere im ersten Semester Jura. Da ich einen BaföG-Antrag gestellt habe, musste mein Vater einen neuen Lohnnachweis erbringen. Da ich kein gutes Verhältnis zu ihm habe, läuft jegliche Komunikation immer über Amtswege. Als ich nun endlich seinen Lohnnachweis erhalte habe, ist mir aufgefallen das er mehr verdient als beim Unterhalt angegeben. Angeblich würd er ja seit 2 Jahre Kurzarbeit arbeiten. Was er aber nicht tut. Er bezahlt seit ich 18 bin 304 €, obwohl mir nach seinen lihnverhältnissen 513 € zustehen.
Kann ich nun für jeden Monat innerhalb der 2 Jahre einen Lohnnachweis verlangen? Und mir somit den unterschlagenen Unterhalt zurückholen?
Ich habe auch Zeugen, das er Doppelschichten arbeitet und das er des öfteren auch die Aussage trifft, " er habe keinen Bock mehr zu bezahlen" und meine Verwandten ständig nervt wann ich denn endlich fertig sei mit schule/Uni.
Auch besteht der Verdacht, das er schwarz arbeitet, was ich zu gegebenem Zeitpunkt auch beweisen kann.

Liebe Grüße

-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

Immer wieder das selbe ich habe kein gutes Verhältnis, aber rück die Kohle raus, sorry, wenn ich diesen ersten Satz mal so schreibe. Ich kenne solche Angelegenheiten auch. Auch dein Vater muss eine Einkommensteuer machen wo all seine Verdienste aufgelistet sind, da gibt es nichts zu schummeln. Und wenn Du ihm Schwarzarbeit vorwirfst, der Schuss kann ganz leicht nach hinten losgehen mit einer saftigen Klage gegen Dich. Deshalb den Ball immer schön flach halten.
Ausserdem wenn du volljährig bist, muss auch deine Mutter Unterhalt an dich bezahlen, wenn ich dein Vater wäre, würde ich da ganz schnell vor Gericht und die nötigen Schritte einleiten. ...und vielleicht wäre dein Vater gar nicht so, wenn das Verhältnis besser wäre, aber wer will sich schon über Jahre ausnehmen lassen?

-----------------
""

6x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Monstacookie
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich sag mal einfach nur so viel: dank meinem Vater wurde ich 6 Jahre lang geschlagen und das täglich von seiner Mutter, da er mich als er das sorge recht hatte zu ihr abgeschoben hat damit er in der Kneipe sitzen kann und sich besäuft, so wie heute auch. Und die Schwarzarbeit kann ich nachweisen, ich weis auch was meine rechte sind. Und ich wohne bei meiner Mutter also bekomme ich dort ja " Unterhalt" .
Sorry aber wenn man über das genaue Verhältnis nicht bescheid weis, sollte man nicht urteilen! Den wenn ein Kind mit der Nummer der Kripo im Handy lebt, da der Vater gewalttätig ist nenn ich eben schweres Verhältnis.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Monstacookie,

ich denke, Du hast DU einen Fehler in Deiner Interpretation der DDT.

Das Einkommen, weches Du da dem Einkommensnachweis entnimmst, ist zunächst noch unterhaltsrelevant zu bereinigen.

quote:
Er bezahlt seit ich 18 bin 304 €, obwohl mir nach seinen lihnverhältnissen 513 € zustehen.


Da Du von 513€ ansgehst, liegt das Einkommen vermutlich zwischen 1.901 und 2.300€ (EK-Stufe 2), richtig? Durch die Bereinigung könnte das Einkommen aber unter 1.901€ fallen. Dann EK-Stufe 1.

Damit wären dann 488€ fällig, auf die aber noch das volle Kindergeld angerechnet wird. Zahlbetrag damit 304€.

Auch auf die von Dir angenommenen 513€ würde noch das Kindergeld angerechnet, womit dann ein Zahlbetrag von 329€ fällig würde.

Das Kindergeld erhälst Du?

LG nero

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Monstacookie
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Nein das Kindergeld erhält meine Mutter

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

das Kindergeld wird aber auf Deinen Bedarf angerechnet. Da Deine Mutter keinen Unterhalt leistet, müsste sie es an Dich auskehren. Wenn Du es ihr für Kost und Logi lässt, dann regelt ihr das für euch im Innenverhältnis.

Im Außenverhältnis, zu Deinem Vater, mindert es aber seine Unterhaltsleistung. Damit sehe ich den Unterhaltsbetrag von 304€ als durchaus richtig an.

Das natürlich nur in Unkenntnis der genauen Zahlen.

LG nero

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Monstacookie
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hatte es vergessen. Es wären 329€ dann, meine Mutter Arbeit nicht. Von daher ist da nichts zu holen.
Also werde ich wohl um BAföG kämpfen müssen oder so, sonst wird das Studium nicht zu tragen sein.
Danke für die Antwort

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

Du wohnst zu Hause bei der Mutter, dann müsste man aber mit den 304 Euro plus Kindergeld klarkommen. Es gibt zahlende Väter die mit 780 Euro klarkommen müssen.
Du hast einen Bafögantrag gestellt, was kommt denn dabei heraus? Oder sind das Geheimnisse? Ich denke um dir hier Auskünfte zu erteilen sollte man schon alle Fakten haben.

Ich zitiere, er hat mich abgeschoben, damit er saufen gehen konnte. Ich denke hier ist noch jeine alte Rechnung offen, die er jetzt begleichen muss. Aber mit deinen Mitteln an ihn zu gehen halte ich sehr fragwürdig!!

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Monstacookie
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok ich versuche es kurz zu erklären:
Meine Mutter hat auf 400€ gearbeitet bis letztes Jahr, kann dies aber gesundheitlich nicht mehr. Meinem Vater bin ich seit eh und je egal. Er verdient 2500 ca. Brutto. Netto zwischen 1600€ und 2000 da er Schicht arbeitet immer unterschiedlich. Ich selbst bekomme die 304€ muss davon aber alles bezahlen bis auf essen und Unterkunft. Dh bahn Ticket, Handy, bauspar usw. Alle fix ausgaben die ich tragen muss Betragen ca. 160-180€ . Vom Rest muss ich Kleidung und sämtliches uni Material bezahlen.
Da mein Vater seine angaben ans BAföG Amt einfach nicht pünktlich oder vollständig liefert zieht sich die Bearbeitung schon seit november 2012. Heute habe ich eine mail vom Amt bekommen, das eine Förderung umwarscheinlivh ist, aufgrund der derzeitigen Sichtung der unterlagen meines Vaters. Was ich allerdings nicht verstehe, da er normal zu wenig verdient das ich meinen BAföG Anspruch verliere.

Hoffe die angaben reichen soweit

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
JessieR
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 80x hilfreich)

quote:
Und mir somit den unterschlagenen Unterhalt zurückholen?


Du hast ja nun gerade mit deinem Jura Studium angefangen. Aber den Begriff "Unterschlagung" lernt man eigentlich schon sehr früh im Rahmen des Privatrechts kennen.

Und dann solltest du wissen, dass "Unterschlagung" ein ganz anderer Tatbestand ist.

Und wenn du mal ins BGB schaust (das tust du doch hoffentlich ab und zu?), dann findest du ganz schnell heraus, dass Unterhalt erst ab Geltendmachung gezahlt werden muss. Also mit nachfordern ist da nichts!

Jetzt bist du schon 2 Jahre volljährig und damit für deinen eigenen Unterhalt zuständig und du weißt das alles noch gar nicht????

Na, ich will dir ja keine Nachhilfe geben. Und hinsichtlich der deutschen Ortografie solltest du vielleicht auch eher selbst tätig werden.

Du hast freie Kost und Logis. Und dein Vater zahlt 304 Euro Unterhalt, also den Mindestunterhalt. Viel mehr dürfte da aufgrund der Einkommenslage auch nicht drin sein, ohne das nun nachrechnen zu wollen. Na, vielleicht wirst du ja irgendwann am Ende deines Studiums selbst in der Lage sein, eine Unterhaltsberechnung durchzuführen.

Also ich kenne eine Menge Studenten, die nicht viel Geld von zu Hause mitbekommen. Und die jammern auch nicht auf hohem Niveau, sondern ARBEITEN am Wochenende oder in den Semesterferien, um sich eben ein paar Euro dazu zu verdienen! Weil sie sich für IHR Studium selbst verantwortlich fühlen!

ARBEITEN statt zu JAMMERN, das ist doch gar keine so schlechte Idee! Oder?

-- Editiert JessieR am 06.02.2013 19:45

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo M,

quote:
Auch besteht der Verdacht, das er schwarz arbeitet, was ich zu gegebenem Zeitpunkt auch beweisen kann.


Damit du es nicht in eigener Sache erfährst ( bevor du es als Jurastudent lernst)

solltest du mal fogende Begriffe googlen:

Unterhaltsverwirkung anschwärzen.

lg
edy



-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Monstacookie
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Arbeiten tu ich soweit ich es zeitlich schaffe. Aber zeitlich habe ich so gut wie nicht frei.
Und Privatrecht und BGB kommt erst im 2. Semester. Hab derzeit nur Staatsrecht.
Allerdings wohne ich 2 std von der uni weg. Und die Freizeit die ich habe brauche ich zum lernen. Kann schlecht bis 22 Uhr lernen, dann arbeiten und um 5 raus. Könnte also nur Sa arbeiten. bis jetzt habe ich trotz suche bei mir auch noch nichts gefunden.


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
JessieR
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 80x hilfreich)

quote:
Hab derzeit nur Staatsrecht.


Das hängt eben auch davon ab, was du im ersten Semester belegst. Wenn du nur Staatsrecht besuchst, dann dürfte dein Terminplan nicht gerade ausgebucht sein! Aber deine Studienplanung will ich ja gar nicht thematisieren.

Zum Thema Nebenjob hab ich aber schon eine dedizierte Meinung: Wenn du nur samstags arbeiten kannst, dann ist das doch in Ordnung! Da gibt es eine Menge Jobs, man muss die halt auch finden WOLLEN.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo!

quote:
Wenn du nur samstags arbeiten kannst, dann ist das doch in Ordnung!


Genau!

Ich hab´ Samstags für 8 Stunden an der Tanke gejobbt. Das gab dann im Monat 8 x 10€ x 4 = 320€.

Und das Jobben an ´ner Tanke ist echt locker. Ok, einmal wurde ich überfallen. Aber in 4 Jahren ist das ein recht guter Schnitt. :grins:

LG nero

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

quote:
Nero070 schrieb:

Ok, einmal wurde ich überfallen. Aber in 4 Jahren ist das ein recht guter Schnitt.


Na ja, besser wäre es natürlich ohne Überfall.

Allaaf und Helau .

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8508 Beiträge, 4058x hilfreich)

Hallo,

quote:
Dh bahn Ticket, Handy, bauspar usw. Alle fix ausgaben die ich tragen muss Betragen ca. 160-180€ .
Was dein Bahn Ticked kostet kann ich icht sagen, aber handy sollte bei den heutigen Möglichkeiten kaum mehr als 20Euro betragen.
Bausparvertrag, dass ist ein Luxus den du dir gönnst, diese Kosten sind absolut unnötig! Der Unterhalt ist für deine jetzigen ansprüche gedacht, nicht um irgendwan mal davon bauen zu könen oder ähnliches.

Statt hier gross geld von anderen zu fordern, solltest du erstmal schauen,w elchen Luxus du dir gönnst und diesen dann evtl streichen.
Gar keinen Nebenjob zu machen ist auch Luxus, ein paar Stunden in der Woche sollten immer drin sein...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Monstacookie
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
Das ticket das ich benötige kostet leider knapp 40€ im Monat und selbst bei einer günstigeren alternative muss ich bis August warten bis das ticket ausläuft. Mein lbs habe ich schon längst runter auf 20€ gesetzt. Das Handy ist der einzige ungewollt hohe Betrag mit 55€. Dieses musste ich bis Mai auch nicht bezahlen. Allerdings verstarb meine oma dort recht jung . Nun bin ich noch bis September gebunden. Nebenjob suche ich ja, nur leider nimmt mich keiner wohl wegen meiner Statur. -.-

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.492 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen