Falsche Vermögensauskunft

26. Juli 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.07.2022 20:46:26
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Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)
Falsche Vermögensauskunft

Hallo ! Da bin ich wieder ;-) ! So der Klndersvater hat nach Ziemlichen Aufwand ink Haftbefehl die Vermögensauskunft Abgegegeben ! Wie Erwartet Natürlich mit einigen Angaben welchen nicht der Tatsachen Entsprechen nun sitze ich hier und überlege Ernsthaft diesbezüglich eine Strafanzeige nach ph 156 zu erstatten … ich führe mal ein paar Beispiele auf und bitte darum mich nicht Anzufeinden Normale Sachliche Antworten reichen mir ! Angeblich Zahhlt er für 4 Kinder Unterhalt ..( falsch er zahlt für keins )… Angeblich hat er nur 80 Euro auf dem Konto ( im Leben nicht )… Stereoanlage ist Angeblich 14 Jahre alt ( stimmt nicht wurde 2020 mit mir zusammen gekauft np 699 Euro) … Das Auto wird Angegeben weil er dies Angeblich Brauch um seine Baustellen Anzufahren … stimmt nicht er hat einen Dienstwagen … Alles Teure an Elektrogeräten besitzt er Angeblich nicht mehr … der Kfz Brief liegt Angeblich beim Anwalt ( dürfte Quatsch sein der Wagen ist Abbezahlt was soll sein Anwalt damit ) … das ganze Teil ist von vorne bis hinten Falsch Angegeben …. Das beste und was mich Absolut wundert es sind keinerlei Belege dabei Kontoauszüge , Mietvertrag , Einkommensnachweise .. gehören die nicht eigentlich dazu ? Was meint ihr lohnt da eine Strafanzeige? Wir reden immerhin von 58.000 Euro

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29 Antworten
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#1
 Von 
wirdwerden
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Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nadine, Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass eine Stereoanlage, deren Neupreis vor einigen Jahren 800 € war, erfolgreich verwertet werden kann? Und der Rest ist doch auch so, dass Du gar nichts weißt, nur vermutest. Damit lockst Du keinen Staatsanwalt hinter dem Ofen hervor. Auch ein PKW wird nur in Ausnahmefällen gepfändet. Die Auskunft ist gegenüber einem Gerichtsvollzieher erteilt worden, und so ganz blöd sind die nicht. Da sind Unterlagen vorzulegen. Normalerweise kommt man doch mit Gehaltspfändungen oder Kontopfändungen eher zum Ziel.

wirdwerden

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
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Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von Nadine2020):
Das beste und was mich Absolut wundert es sind keinerlei Belege dabei Kontoauszüge , Mietvertrag , Einkommensnachweise .. gehören die nicht eigentlich dazu ?
Die kann sich der GV zeigen lassen, Du als Gläubiger erhältst aber "nur" die Vermögensauskunft mit den einzelnen Positionen.

Und zu Deinen aufgeführten Punkten: Vieles sind nur Vermutungen Deinerseits. Und ein GV, der die Vermögensauskunft abnimmt, ist nicht dumm.

Zitat (von Nadine2020):
Angeblich Zahhlt er für 4 Kinder Unterhalt ..( falsch er zahlt für keins )
Das wird der GV wohl geprüft haben.

Zitat (von Nadine2020):
Angeblich hat er nur 80 Euro auf dem Konto ( im Leben nicht )
Auch das dürfte der GV geprüft haben.

Zitat (von Nadine2020):
Stereoanlage ist Angeblich 14 Jahre alt ( stimmt nicht wurde 2020 mit mir zusammen gekauft np 699 Euro)
Vielleicht ist es eine andere Stereoanlage? Im übrigen wäre die bei 699 Euro heute auch nach zwei Jahren nicht mehr viel wert.

usw ....

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#3
 Von 
guest-12326.07.2022 20:46:26
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

@wirdwerden ich vermute nicht !! Für alles was ich sage gibt es Belege !! Beweise ! Und nein natürlich geht es mir jetzt nicht um eine Stereoanlage das war ein Beispiel von vielen ;-) … und natürlich weiß ich das es eine Falschaussage ist das er Angeblich 107 Euro monatlich für 4 Kinder zahlt es sind ja schließlich meine Kinder !!! Somit ist das eine Falschaussage

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#4
 Von 
guest-12326.07.2022 20:46:26
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

@bostonxl. Das ist aber sehr eigenartig und nochmal ich vermute nicht !! Ich habe Belege Beweise und nein er zahlt kein Unterhalt an 4 Kinder im Monat das würde ich wohl wissen denn es sind ja meine Kinder !! Hätte ich vielleicht oben erwähnen sollen wir haben zusammen 4 Kinder Und sonst hat er keine

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#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
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Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Dann wende Dich an den GV, der die Vermögensauskunft abgenommen hat und teile ihm Deine Gedanken mit.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Seit zwei Jahren getrennt und 58.000 € Unterhaltsrückstände sind aufgelaufen? Warum pfändet man nicht einfach den Lohn bzw. lässt ihn pfänden? Und woher weißt Du, dass er mehr auf seinem Konto hat?

wirdwerden

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#7
 Von 
guest-12326.07.2022 20:46:26
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

@wirdwerden ja wir haben nie zusammen gewohnt jeder hatte seine eigene Kasse ! Eigene Wohnung jeder diese Beziehung war absolut und total toxisch falls die das hilft ist sonst für Außenstehende schwer zu verstehen Das ist aber eine andere Geschichte …vielleicht hilft es dir der älteste ist jetzt 18 geworden sprich 18 Jahre nix Unterhalt … warum keine lohnpfändung weil Mann mir anwaltsmässig erst mal zur normalen Pfändung geraten hatte dagegen ist er angegangen hat verloren , dann gab es den Haftbefehl für die Vermögensauskunft dagegen ist er wieder angegangen wieder verloren und nun hat er sie dann mal endlich abgegeben ! Die lohnpfändung werde ich wohl jetzt beantragen …woher ich weiß das er mehr auf dem Konto hat kann ich sofort sagen der nette kindesvater ist noch so nett und schreibt mir Emails worin steht das er mehr Geld auf dem Konto hat …. Im übrigen zur Anmerkung ein Auto welches ein Wert von 40.000 Euro hat und komplett bezahlt ist wieso sollte das nicht gepfändet werden … ich denke für die Angeblichen Baustellen reicht auch ein 2000 Euro Auto

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Glaubst Du eigentlich alles, was Dir der Ex so sagt? Wo sollen denn die Gelder für den PKW herkommen, bei dem Gehalt, welches er bekommt? Und da Du Dich im Zweifel bei der Unterhaltsvorschußkasse bedient hast, was auch richtig ist, sind schon mal die Gelder in Abzug zu bringen, die von dort geflossen sind.

Deine bisherige Vorgehensweise war - vorsichtig formuliert - unklug. Von der Abgabe der Vermögensauskunft bekommt man keinen Cent. Wirklich nicht, glaub es mir mal. Ein Jahr verplempert, das ist für mich nur schwer nachvollziehbar, wenn man auf das Geld angewiesen ist. Über die Verjährungsproblematik will ich hier nicht nachdenken, m.E. geht es primär darum, dass wenigstens teilweise der Unterhalt zu zahlen ist. Was Du bisher angezettelt hast, das mag als Rachefeldzug weiterhelfen, Geld bringt es aber nicht.

Es kann natürlich sein, dass die Unterhaltsvorschusskasse schon bei ihm pfändet.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 26.07.2022 17:04

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#9
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
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Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Im anderen Thread waren es fünf Kinder, jetzt sind es vier. Im anderen Thread war der Sohn 19, jetzt ist er 18.

Wie dem auch sei: mit den Unterhaltsschulden an den volljährigen Sohn hast Du nichts mehr zu tun. Wobei ich mir die Frage stelle, wie 58.000 Euro Rückstände aufgelaufen sein sollen. Das heißt, Du hast Dich all die Jahre nicht darum bemüht, den Unterhalt einzufordern bzw. rechtliche Schritte zu unternehmen?

Und hast Du, wie im anderen Thread geraten, wegen dem Unterhalt für die minderjährigen Kinder eine Lohnpfändung beantragt?

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#10
 Von 
guest-12326.07.2022 20:46:26
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

@wirdwerden irgendwie verstehst du nichts ohne das böse zu meinen !! Also 1 ich habe nie Unterhaltsvorschuss bekommen in meinem Leben sondern mich und meine Kinder immer alleine durchgefüttert! Das Auto habe ich sogar netter weise mitbezahlt ohne Ansprüche zu stellen auf deutsch ich habe gezahlt er hat das Vergnügen ja eigene Blödheit .. Meine Vorgehensweise ist darauf zurück zu führen das mir ein Anwalt dazu geraten hat … Ich habe überhaupt nicht das Bedürfnis nach Rache das ist Quatsch sondern nach Volljährigkeit meines Sohnes ist der Titel an ihn übergegangen und es ist sein Recht sein Geld vom Erzeuger zu fordern

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#11
 Von 
guest-12326.07.2022 20:46:26
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

@bostonxl! Ja richtig insgesamt habe ich 5 Kinder aber nur 4 sind seine ! Richtig 19 ( nicht seiner ), 18 ( seiner ), dies erst mal dazu !!! Richtig ich habe nix mehr damit zu tun deshalb ist der Titel auf das Kind übergegangen ich versuche ja auch meinem Sohn zu helfen ;-) … doch ich habe in all den Jahren immer wieder versucht Unterhalt zu bekommen aber er wahr viele Jahre arbeitslos oder hatte nur Minijobs… lohnpfändung war bis heute 1 gar nicht möglich da wir keinerlei Auskunft bekommen haben er in den letzten 2 Jahren ständig den Arbeitgeber gewechselt hat ( ich hoffe ja das er jetzt richtig ist ) …

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nadine, es hilft überhaupt nichts, wenn man stückchenweise Infos gibt, aber gleichzeitige eine umfassende Einschätzung erwartet. Ganz einfach, alles was über dem Pfändungsfreibetrag an Lohn/Gehalt ausgezahlt wird, das kann gepfändet werden für Unterhalt. Man muss es halt tun. Das ist der springende Punkt.

wirdwerden

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#13
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Ich stelle mir die Frage, ob nicht bzgl. des Titels des volljährigen Kindes Verwirkung eingetreten ist.

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#14
 Von 
guest-12326.07.2022 20:46:26
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

@bostonxl Nein ist nicht verwirkt … ist aufs Kind umgeschrieben … wurde vom Gericht geprüft nachdem der Vater gegen die Pfändung angegangen ist !

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#15
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Und für die anderen Kinder sollte man überlegen, ob man die Unterhaltsvorschusskasse nicht in Anspruch nimmt. Wenn man das Geld selbst nicht benötigt, kann man es ja für die Kinder sparen, man weiß ja nie, was die Zukunft bringt. Und das reduziert dann vielleicht auch die Wut, die man im Bauch hat. Macht das Leben allen leichter. Glaub es mir mal.

wirdwerden

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#16
 Von 
guest-12326.07.2022 20:46:26
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

@wirdwerden ich habe gar nicht mal Wut im Bauch warum auch … mir ist dieser Mann Egal … wie bereits geschrieben es geht nur ums Helfen meinem Sohn gegenüber da es nun mal seine Rechte sind und ich drücke das mal so aus Mein Sohn ist nun mal drauf Angewiesen quasi natürlich bekommt er alles was er brauch von mir aber es gibt nun mal auch einen Vater der seinen Pflichten nachkommen sollte , so wie mein Sohn verpflichtet ist eine Ausbildung zu machen oder zu studieren und nicht nur rumsitzen darf …. Zu den Anderen uvg ist beantragt läuft aber noch !!! Aber Wut nein !!!! Und trotzdem ist es nun mal so das er Falsche Angaben gemacht hat in der Vermögensauskunft !!! Und das kann man meiner Meinung nach so nicht stehen lassen … Alleine die Aussage und genau so steht es dadrin er zahlt 107 Euro Unterhalt für 4 Kinder NEIN tut er nicht das wüsste ich ja !!

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#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Wenns Dir hilft mach es, aber es bringt niemandem einen Cent. Und der Staatsanwalt wird es einstellen. und das ist dann doch erst recht mental ein Freibrief für so Leute. Nur die Lohnpfändung sollte doch endlich mal in die Gänge kommen.

wirdwerden

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#18
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Der Mann ist der Vater der Kinder, nicht deren "Erzeuger".

Es scheint offensichtlich zu sein, dass die Mutter sich in einem psychologisch relevanten Ausnahmezustand befindet. Für den Vater könnte ähnliches gelten.

Der Fall ist etwas ungewöhnlich. Obwohl Vater und Mutter weiterhin liiert und Sozialbehörden/Dritte nicht beteiligt sind, hat die Mutter gegen den Vater einen Titel erwirkt und die titulierte Forderung auch nicht verwirken lassen. Während die Mutter sich an den Nichtzahlungen stört, geht Sie zusammen mit dem Vater in ein Elektronikgeschäft und kauft mit ihm eine Musikanlage für mehrere Hundert Euro.

Dieses Spiel geht 18 (!!!) Jahre lang?!?!?

In der vermögensauskunft sind die einzelnen Vermögensgegenstände zu nennen. Das sind eine Musikanlage, ein Auto und Konto. Diese hat der Vater aber alle genannt. Ob und wann das Täuschen über "Hintergrundinformationen" noch von der Strafbarkeit (oder überhaupt von dem Inhalt der Erklärung) erfasst ist, ist fraglich. Das mag bezüglich der einzelnen "Lügen" unterschiedlich zu bewerten sein. Die (vermeintlich) falsche Angabe über den Kontostand sieht noch am kritischsten aus. Gerade hier wäre es aber besonders bemerkenswert, wenn die Angabe nicht der Wahrheit entsprechen sollte. Für einen höheren Kontostand gibt es anscheinend auch keine erstzunehmenden Anhaltspunkte. Der die Pfändung absehende Vater räumt das (angeblich vorhandene) Geld doch vom Konto und bewahrt es zu Hause im Spar******* auf.

Ob für die Fahrt zur Baustelle nun ein 40.000 Auto erforderlich ist oder ob es eines für 2.000 auch tun würde, das scheint mir viel mehr eine Meinungsfrage zu sein als eine Tatsachenangabe, die wahrheitswiddrig sein könnte (oder eben nicht).

Wenn der Vater doch offenbar Geld verdient und keine sonstigen Unterhaltspflichten hat, dann frage ich mich schon, warum hier nicht längst einfach die Gehaltspfändung durchgezogen wurde. Und die Kontopfändung müsste doch ein Kinderspiel sein, wenn da wirklich so viel mehr Geld vorhanden sein soll.

Wurde der Gerichtsvollzieher denn mal damit beauftragt, bestimmte Gegenstände zu pfänden? Hat der Gerichtsvollzieher das verweigert? Was ist mit Erinnerungen oder Beschwerden im Vollstreckungsverfahren?

Eine Strafanzeige führt allenfalls dazu, dass der Vater verurteilt wird. Das macht die Zahlungen dann aber nicht unbedingt wahrscheinlicher. Vielmehr kommen dann nur noch weitere Kosten auf den Vater zu.

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#19
 Von 
guest-12326.07.2022 20:46:26
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Zuckerbäcker !Ich rege mich jetzt mal nicht über ihren Geistigen blödsinn auf welchen sie dort schreiben ….Danke meiner pschyche geht es bestens ( sogar vom Gutachter bestätigt ), beim Erzeuger ja Erzeuger sieht es leider anders aus ( ebenfalls von 2 unsbhängigen Gutachter bestätigt ) !! Falls sie richtig gelesen haben wir sind getrennt seit 2020…. Ja ich habe das Spiel sogar 20 Jahre mitgemacht inklusive allem was dazu gehört … kurze frage ? Würden sie ihn noch Vater nennen wenn er sein Kind verprügelt ( mit nachweislichen polizei Einsatz) , ihn fast erwürgt , unserem Hund die Knochen gebrochen hat ( mit Nachweis ) seinen Sohn als missgeburt betitelt , oder die Mutter windel weich prügelt !!! Er alles an Therapien oder Jugendamt zusammen Arbeit ablehnt , usw!! Im übrigen die Diagnose des Mannes lautet Schizophrenie ( laut Gutachter fürs Familiengericht) … so zum wesentlichen unser Anwalt hat zu der normalen Pfändung geraten um überhaupt erst mal an irgendwas dran zu kommen ! Aber auf ihre weiteren Antworten verzichte ich denn sie urteilen mir zu schnell über Dinge oder Menschen ohne denn Hintergrund zu kennen !!! Achsoo noch was alles was ich oben geschrieben habe ist nur der Auszug aus 20 Jahren Beziehung das wirklich noch schlimmere lasse ich weg

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#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nadine, was Du hier schilderst, da hätte man Dir alle Kinder wegnehmen müssen.. Du hast zugelassen, dass sie dauerhaft geschädigt werden bzw. in Gefahr waren. Aber, darauf kommt es doch hier nicht an. Es geht hier nur um die Vollstreckung und nicht um Abstrafung von was, was man immer geduldet hat. Und da haben wir dir die richtige Lösung aufgezeigt. So einfach ist das.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12326.07.2022 20:46:26
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 0x hilfreich)

@wirdwerden alles gut beruhige dich ich habe gar nichts geduldet und auch nicht dabei zugesehen !!! Im Gegenteil ich habe erst mal dafür gesorgt das er die Kinder gar nicht mehr sehen darf denn leider sagt das Gesetz sogar bei solchen Sachen wäre normalerweise ein begleitetes Umgangsrecht angemessen ! Ich habe dafür gesorgt das er gar nicht s mehr darf … habe mir sogar freiwillig das Jugendamt nach Hause geholt ( die dann bis zu 4-5 std bei mir saßen) … Leute Leute !!! Nun gut ich werde das gleich löschen denn ich persönliche finde das das eine mit dem anderen nix zu tun hat

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#22
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Da sind wohl die Wunschantworten nicht dabei gewesen ...

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#23
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Um es mal nüchtern zu beantworten.

Trennung 2020.

58.000 € Unterhaltsschulden aus ca. 2 Jahren für 4 Kinder sind sehr unwahrscheinlich. Dafür bräuchte es eine titulierte Forderung von weit mehr als 100% des Mindestunterhaltes für alle Kinder. Diese würde wiederum auf einer offen gelegten Leistungsfähigkeit resultieren. Wie setzt sich diese Summe zusammen? Bzw. wie hoch sind die Titel und auf welcher Einkommensgrundlage beruhen diese?

Es ist nicht verständlich, warum seit 2 Jahren kein Unterhaltsvorschuss in Anspruch genommen wird. Aber es ist auch kein Zwang. Wer es nicht macht, hat eben höhere offene Forderungen gegen den Schuldner.

Die Beauftragung eines Anwaltes war okay, aber nicht effektiv. Die Auskunft über den Arbeitgeber des Schuldners kostet ca. 10 € + Nebenkosten. Ein Beistand des Jugendamtes kann diese sogar kostenlos bekommen. Die Auskunft über Bankkonten kostet genauso viel. Eine Vermögensauskunft braucht man effektiv eigentlich nur dann, wenn diese beiden Sachen nicht vorliegen oder nicht zum Erfolg führen. Aber letztlich sollten die genannten Informationen ja jetzt vorliegen.

Mit der Lohnpfändung hätte man vielleicht längst Geld auf dem Konto. Mit der Kontopfändung auch. Vorausgesetzt, es ist tatsächlich dergleichen vorhanden. Beides müsste man 4x einleiten und für beides bräuchte man ggf. eine schlüssige und nachvollziehbare Rückstandsberechnung und die vollstreckbare Ausfertigung der Titel für den Rechtspfleger.

Wird das jetzt nachgeholt und gleichzeitig der Vorschuss bewilligt, droht der Fragestellerin aber der Supergau. Denn es ist für mich nach der bisherigen Schilderung sehr unwahrscheinlich, dass tatsächlich so viel Einkommen vorhanden ist, dass für 4 Kinder der monatliche Unterhalt komplett gepfändet und der Vorschuss wieder eingestellt werden kann. Ist die Pfändungssumme niedriger als der Vorschussbetrag, muss man diese Summe an die Vorschusskasse abdrücken und hat jede Menge Arbeit und ggf. zusätzliche Kosten, aber 0 Ertrag. Man arbeitet quasi nur für das Jugendamt. Deshalb hätte ein Beistand des Jugendamtes vorher eruiert wie hoch das Einkommen ist und dann entschieden, ob die laufende Pfändung überhaupt sinnvoll ist. Noch sinnloser wäre aber eine gleichzeitige Rückstandspfändung. Denn auch daraus gepfändete Beträge würden gleichzeitig auf den laufenden Vorschuss angerechnet werden und dadurch zu einer Doppeltilgung des dem Kind zustehenden Betrages führen.

Es ist eine komplexe Materie, die ein strategisch sinnvolles Vorgehen, einen kühlen Kopf und jede Menge Übersicht erfordert.

Nebenkriegsschauplätze wie eine Strafanzeige kann man direkt in die Mülltonne werfen. Sie haben wirklich gar keinen Nutzen. Das einzige Ziel muss bleiben, effektiv die ausstehenden Gelder beizutreiben. Bei einer Strafanzeige würde man selbst im Erfolgsfall nur einen weiteren Gläubiger schaffen und sich die Beitreibung der offenen Beträge zusätzlich erschweren.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von guest-12326.07.2022 20:46:26):
Wie Erwartet Natürlich mit einigen Angaben welchen nicht der Tatsachen Entsprechen nun sitze ich hier und überlege Ernsthaft diesbezüglich eine Strafanzeige nach ph 156 zu erstatten …

Wenn man zu wissen meint, daß die Vermögensauskunft falsch abgegeben wurde, sollte man das tun.

Zitat:
Angeblich Zahhlt er für 4 Kinder Unterhalt ..( falsch er zahlt für keins )…

Das lässt sich ja leicht anhand entsprechender Gerichtsurteile bzw. Zahlungsnachweise überprüfen.

Zitat:

Angeblich hat er nur 80 Euro auf dem Konto ( im Leben nicht )…

Und woher genau kennt man den Kontostand?

Zitat:
Stereoanlage ist Angeblich 14 Jahre alt ( stimmt nicht wurde 2020 mit mir zusammen gekauft np 699 Euro) …

Dann ist sie so oder so nicht pfändbar. Fernseher, Radio, Möbel usw. sind nur pfändbar, wenn sie erheblich überdurchschnittlichen Wert haben und dann geht ein Teil des Pfändungserlöses ggf. erstmal dafür drauf, sie durch andere, billigere zu ersetzen.

Zitat:
Das Auto wird Angegeben weil er dies Angeblich Brauch um seine Baustellen Anzufahren … stimmt nicht er hat einen Dienstwagen … Alles Teure an Elektrogeräten besitzt er Angeblich nicht mehr … der Kfz Brief liegt Angeblich beim Anwalt ( dürfte Quatsch sein der Wagen ist Abbezahlt was soll sein Anwalt damit )

Wenn man das nicht weiß, ist es ziemlich kühn, darüber irgendwelche Behauptungen zu erheben.

Zitat:
… das ganze Teil ist von vorne bis hinten Falsch Angegeben …. Das beste und was mich Absolut wundert es sind keinerlei Belege dabei

Wobei? Der Gerichtsvollzieher hat die sich mit ziemlicher Sicherheit angeguckt.

Zitat:
Kontoauszüge , Mietvertrag , Einkommensnachweise .. gehören die nicht eigentlich dazu ?

Wozu? Zu den Informationen für den Gläubiger? Nein, der bekommt die Information, wie hoch vorhandenes Einkommen und Vermögen ist und ob es Vermögenswerte gibt, die verwertet werden können.
Das ist hier offensichtlich nicht der Fall.

Zitat:
Was meint ihr lohnt da eine Strafanzeige?

Alle Glaskugeln sind zur Zeit in der Inspektion, und das Orakel weilt zur Zeit auf den Kanaren.
Im Ernst: wie soll das hier irgendjemand beantworten können?

Die Vorwürfe sind allesamt unsubstantiiert, insofern könnte der Schuss leicht nach hinten losgehen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Wenn der Vater doch offenbar Geld verdient und keine sonstigen Unterhaltspflichten hat, dann frage ich mich schon, warum hier nicht längst einfach die Gehaltspfändung durchgezogen wurde.

Nach seinen eigenen Angaben hat der Vater offensichtlich Unterhaltsverpflichtungen für vier Kinder...
Die TE bestreitet das, aber eine sinnvolle Klärung der Sachlage wurde ebenso offensichtlich nie versucht.

Ich kann mir nicht helfen, aber hier stehen nach meinem Eindruck die Wut und die Rachegelüste der TE der Ermittlung ihrer tatsächlichen Ansprüche und der erfolgreichen Durchsetzung diese Ansprüche heftig im Weg...

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6266 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Es ist eine komplexe Materie, die ein strategisch sinnvolles Vorgehen, einen kühlen Kopf und jede Menge Übersicht erfordert.

Und das sollte die TE dringend einem guten Rechtsanwalt überlassen, und aufhören, es selbst zu versuchen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10655 Beiträge, 4201x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Nach seinen eigenen Angaben hat der Vater offensichtlich Unterhaltsverpflichtungen für vier Kinder...
Die TE bestreitet das,


Da hast du was missverstanden.
Der Vater hat Unterhaltsverpflichtungen für 4 Kinder, unzweifelhaft.
Die TE bestreitet das auch nicht, sie bestreitet, dass der Vater diesen Unterhalt zahlt.
Das weiß sie daher, da es ihre gemeinsamen Kinder sind.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119633 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
sie bestreitet, dass der Vater diesen Unterhalt zahlt.
Das weiß sie daher, da es ihre gemeinsamen Kinder sind.

Nö, wer sagt denn das er für diese 4 Kinder zahlt? Im Gegenteil, sind das wohl 4 andere Kinder, denn für die gemeinsamen zahlt er ja nichts.



Zitat (von smogman):
Es ist eine komplexe Materie, die ein strategisch sinnvolles Vorgehen, einen kühlen Kopf und jede Menge Übersicht erfordert.

Also im Prinzip alles was die TS nicht hat.
Die will lieber emotional und rachegetrieben agieren - da hilft auch ein Anwalt nichts, denn dessen Arbeitsweise wäre juristisch zwar endlich mal effektiv, würde aber ihre oben genannten Gelüste nicht wirklich befriedigen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich empfinde den Fall als denkbar einfach. Der Sohn hat einen Titel, aus dem kann er vorgehen, Drittschuldnerpfändung ist nun wirklich kein komplexes Problem. Das sollte der volljährige Sohn tun, das wäre auch der Auftrag des Sohnes an seinen Anwalt, er hat ja einen eigenen. Das sollte schnell und einfach durchzuziehen sein. In diesem Zusammenhang interessiert die Vermögensauskunft überhaupt nicht. Wenn die Mutter meint, ihren privaten Rachefeldzug fortsetzen zu müssen, dann soll sie das tun. Nur mit irgendwelchen Unterhaltszahlungen hat das ja überhaupt nichts zu tun. Die werden dadurch weder beschleunigt noch verlangsamt.

wirdwerden

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