Familie versucht Umzug mit Kind zu verhindern

12. November 2014 Thema abonnieren
 Von 
demut123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Familie versucht Umzug mit Kind zu verhindern

Guten Tag,
ich werde seit Jahren von meiner Familie gemobbt und als krank bezeichnet. Nun hatte ich nach mehreren Jahren erfolgreicher Karierre in der IT Branche einen hoch dotierten Arbeitsplatz bei einem grossen Unternehmen in Berlin angenommen und wollte dort mit meinem Sohn hinziehen, um geregelte Arbeitszeiten zu haben und mehr Zeit fuer meinen Sohn.
Nachdem ich eine Wohnung in Berlin gefunden hatte, rief mich meine Mutter an und sagte: "Ich werde alles dafuer tun das du deinen Sohn nicht bekommst und auch niemals bekommen wirst." Daraufhin hat sie sich beim Jugendamt gemeldet und mich verleumdet. Ich hatte leider darauffolgend einen Nervenzusammenbruch, da ich nicht wusste (und auch bis heute nicht weiss) wie mit dieser Situation umzugehen ist.
Nun wird von allen Seiten aus der Familie auf mich geschossen und alles getan das ich mein Kind nicht wieder bekomme und vor allem nicht mit dem Kind in eine andere Stadt ziehe.

Was kann ich tun?

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13 Antworten
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#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo!

Du nimmst Dein Kind und ziehst um. Fertig!

Oder ist das Kind z.Zt. in Obhut des JA?

LG nero

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#2
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Vielleicht sollten Sie erstmal etwas dazu sagen, wo das Kind denn momenatn lebt, wenn Sie es "bekommen" wollen. Wie ist es denn überhaupt dahingekommen und was sagt der andere Elternteil zu der Idee mit dem Umzug. Eine Betreuung in Berlin wäre gesichert?

Sehr interessant ist natürlich die Frage, warum die Familie den Umzug mit Kind vermeiden möchte. Da gibt es doch bestimmt eine größere Vorgeschichte zu und nicht nur die Oma, die den Enkel in ihrer Nähe haben möchte.
Gibt es ernsthafte Gründe, die gegen einen Umzug des Jungen sprechen würden?
Die Geschichte mit dem Nervenzusammenbruch macht in solchen Fällen natürlich sofort etwas skeptisch.

Sie können sich natürlich auch selber an das Jugendamt wenden und dort um eine Einschätzung bitten. Wenn Sie mit dem Kind umziehen wollen, aber irgendjemand das verhindern möchte, wird der Weg früher oder später sowieso über das JA führen.

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#3
 Von 
demut123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke fuer die Antworten. Gerne erlaeutere ich den Sachverhalt und die Vorgeschichte etwas weiter:

Das Kind ist zur Zeit in Obhut des Jugendamtes. Das Kind hat bis zum sechsten Lebensjahr bei der Mutter gelebt. Ich war beruflich im Ausland, aber trotztem einmal im Monat dort um den Kontakt zu erhalten. Nachdem die Kindsmutter sich nichtmehr um das Kind kuemmern konnte, bin ich mit meiner angehenden Frau von Copenhagen nach Sueddeutschland gezogen, um mich um das Kind zu kuemmern. Zu diesem Zeitpunkt habe ich noch ein Unternehmen in Amsterdam geleitet und musste beruflich auch oefters dort hin. Die Kindsmutter ist momentan mitten im Umzug nach Berlin, wie wir es zusammen vor zwei Jahren geplant hatten. Der Plan war: Wir ziehen in den Sueden, ich nehme das Kind zu mir um es nicht sofort aus der gewohnten Umgebung zu reissen. Nach dieser Zwischenphase sollte ein Umzug nach Berlin stattfinden. Leider hat sich waehrend dem Aufenthalt im Sueden meine Frau von mir getrennt, da ihr das Kind wohl zu viel war. Wir haben das Kind schon bevor wir dorthin gezogen sind darauf vorbereitet, dazu gehoerte auch ein laengerer Ferien Aufenthalt zusammen in Berlin um dem Kind zu zeigen wo es hin geht und es nicht vor vollendete Tatsachen zu stellen. Alles in zusammenarbeit und Einverstaendnis der Kindsmutter. Nach der Trennung bin ich den Umzug nach Berlin trotzdem angegangen, weil ich dort einen gut bezahlten Job gefunden hatte, der es mir erlaubt mit geregelten Arbeitszeiten und ohne Auslandsreisen fuer das Kind da zu sein, vor allem in der Anfangszeit des Umzugs. Eine drei Zimmer Wohnung mit Spielplatz vor der Tuer und Schulweg durch den Park war auch schon angemietet, den Job musste ich schnellstmoeglich antrete. Daraufhin habe ich meine Mutter gebeten fuer ca. drei Wochen sich um das Kind zu kuemmern, damit ich den Umzug machen kann, einrichten, und den Job antrete. Unnoetiger Stress das Kind da mit hin und her zu schleppen. Natuerlich war diese Situation mit Trennung, Umzug und Jobwechsel etwas anstrengend und zu allem ueberfluss hatte ich dann zum anstehenden Transport Termin eine Lungenentzuendung und war erstmal fuer eine Woche ans Bett gefesselt. Als ich nun krank im Bett lag habe ich mit meiner Mutter telefoniert, welche meinte "Was will das Kind denn mit dir in Berlin?"
Nochmal: Der Umzug war auf lange Hand hin geplant, zusammen mit der Kindsmutter.
Nachdem meine Mutter nun sagte sie wird dafuer sorgen das das Kind niemals zu mir kommt, war ich in einem Dilemma. Das alleinige Sorgerecht hatte immernoch die Mutter, welche zu diesem Zeitpunkt aber unfaehig war sich zu kuemmern. Meine Mutter hat nun daraufhin das Jugendamt eingeschaltet und alle moeglichen verleumdungen gegen mich und die Kindsmutter vorgebracht, woraufhin das Jugendamt entschieden hat das das Kind erstmal bei meiner Mutter bleibt.
Die aussicht auf einen Rechtstreit mit meiner eigenen Mutter hat mich eine psychische Ausnahme Situation gebracht, mit der ich nicht umzugehen wusste. Wer will denn schon rechtliche Schritte gegen seine eigene Mutter einleiten?

Zur vorgeschichte: Ich bin mit 15 zu meinen Grosseltern gezogen, weil meine Mutter psychisch labil war und mich ueber Jahre hinweg missbraucht und misshandelt hat. Das ist aber nichtmehr das Problem, sondern die aktuelle Situation das meine Mutter noch immer ihre Machtposition ausspielt und versucht mich zu unterdruecken.
Ich bevor ich wieder in den Sueden gezogen bin um mich um das Kind zu kuemmern, lange Zeit keinen oder nur sporadischen Kontakt zu meiner Mutter, aufgrund anhaltender manipulations Versuche. In der Situation nach der Trennung hatte ich ein Gespraech mit meiner Mutter, in welchem sie mir Hilfe angeboten hat. Die Hilfe habe ich zuerst abgelehnt, da ich mit einer solchen Aktion gerechnet hatte. Leider war ich wieder einmal zu naiv und meinte: "Wenn du mir wirklich helfen willst, dann akzeptiere meine Entscheidung mit meinem Sohn nach Berlin zu ziehen und unterstuetze mich dabei das das klappt." Dazu hat sie eingewilligt. Es war auch alles vorbereitet und angegangen, ich haette sehr wohl Unterstuetzung gebrauchen koennen, was ja wohl nicht weiter schlimm ist.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Wenn der Sorgerechtsinhaber mit der Inobhutnahme durch das Jugendamt nicht einverstanden ist, dann muss das Jugendamt UNVERZÜGLICH das Familiengericht zwecks Entscheidung anrufen. Alles andere ist rechtswidrig. Das Jugendamt hat keine Entscheidungsbefugnis.

Wenn die Mutter des Kindes mit Dir zusammen arbeitet, wäre das einfachste, sie holt das Kind bei der Großmutter raus und übergibt es Dir. Es bedarf auch keiner Abänderung des Sorgerechtsentscheides. Du bist ja ein naher Verwandter Deines Kindes.

2. Möglichkeit: Du nimmst Dir sofort einen Anwalt, der die sofortige Herausgabe des Kindes an die Mutter/an Dich durchsetzt. Ob das Jugendamt allein durch die Einschaltung des Anwaltes schon "in die Knie" geht, das bleibt abzuwarten. Ich kenne einen Fall aus MV, da hat der Anwalt zusätzlich Strafanzeige gegen den Mitarbeiter des Jugendamtes wegen Kindsenzuges gestellt. Die Verhandlung im Strafverfahren findet demnächst statt. Die Rückführung des Kindes zum Vater durch das Familiengericht hat etwa 3 Wochen gedauert.

wirdwerden

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#5
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Die Kindsmutter ist momentan mitten im Umzug nach Berlin, wie wir es zusammen vor zwei Jahren geplant hatten.

Also Sie (Vater) wollen mit dem Kind nach Berlin?
Aber die Mutter des Kindes, von der Sie zumindest zwischenzeitlich getrennt waren, zieht dort auch hin?
Ganz unabhängig voneinander oder was? Verstehe nicht so ganz warum diese jetzt dort hinzieht.
Warum kann die Mutter sich nicht um das Kind kümmern? In Berlin soll sie es dann aber doch oder wird die Betreuung anders sichergestellt? Sie selber wollen ja arbeiten.

quote:
Das alleinige Sorgerecht hatte immernoch die Mutter, welche zu diesem Zeitpunkt aber unfaehig war sich zu kuemmern. Meine Mutter hat nun daraufhin das Jugendamt eingeschaltet und alle moeglichen verleumdungen gegen mich und die Kindsmutter vorgebracht, woraufhin das Jugendamt entschieden hat das das Kind erstmal bei meiner Mutter bleibt.

Dann ist das der Problempunkt. Eigentlich hat das Jugendamt da nicht sonderlich viel zu melden, die Entscheidungsgewalt liegt allein beim Inhaber des Sorgerechts. Das gilt zumindest solange, wie das keine richtige Inobhutnahme inklusive Teilentzug des Sorgerechts war. Problematisch würde es jetzt nur werden, wenn Ihre Mutter das Jugendamt davon überzeugt, der Mutter des Kindes doch das Sorgerecht zu entziehen, was angesichts der von Ihnen erwähnten Erziehungsunfähigkeit auch nicht realitätsfremd klingt. Bis dieser Entzug ber nicht stattgefunden hat, kann allein die Mutter des Kindes entscheiden, wo es denn hinziehen soll und ob Ihre Mutter das Kind herauszugeben hat oder nicht.
Der Entzug des Sorgerechts wäre nur möglich unter Mitwirkungs des Familiengerichts. Hier würden alle Beteiligten gehört werden. Und selbst wenn der Mutter des Kindes das Sorgerecht (teilweise) entzogen werden sollte (meiner Meinung nach unwahrscheinlich), wäre es in erster Linie auf Sie als Vater zu übertragen. Ich lese in Ihrem Beitrag jetzt keine Gründe heraus, die dagegen sprechen würden.
Ihre Mutter hat bei der ganzen Sache ziemlich wenig zu melden und kann nur "Hinweise" an das Jugendamt erteilen sowie sich selber als Betreuungsmöglichkeit anbieten.

Warum geben Sie und die Mutter des Kind nicht eine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge ab? Wenn der Mutter bisher kein Sorgerecht entzogen wurde und Sie auch nicht etwa in Folge einer Krankheit geschäftsunfähig ist, sollte das problemlos möglich sein. Im Ergebnis wären Sie dann genauso sorgebrechtigt wie die Mutter des Kindes und könnten vor allem auch die Herausgabe des Kindes gegenüber Ihrer Mutter geltend machen.
Meiner Meinung nach spart man sich damit auch viel hinundher vor dem Familiengericht, wenn der Mutter des Kindes tatsächlich das Sorgerecht entzogen werden sollte. Dann würden Sie ja als allein sorgebrechtigter Vater übrig bleiben und könnten mit dem Kind umziehen, solange nichts gegen Ihre Erziehungsfähigkeit spricht.

Sie (oder auch die Mutter) können sich ja mal selber an das Jugendamt wenden, dort Ihren Plan schildern und sich eventuelle Einwände dagegen anhören. Danach sind Sie dann schon deutlich schlauer und wir müssen hier nicht darüber spekulieren, was Ihre Mutter oder das Jugendamt im Schilde führen könnten.

Wenn Sie ganz sicher sein wollen, wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Familienrecht. Eine Erstberatung kostet da circa 200€, während Sie von einem hochdotiertem Arbeitsplatz sprechen. Der Vorteil bei einer Absprache mit einem Rechtsanwalt liegt wohl allem in dem schnellen Reaktionsvermögen, wenn es zu einem einstweiligen Verfahren vor der FG kommen sollte.

Ich würde aber zuerst den Gang zum JA antreten.

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

@ hafendame: das Jugendamt hat durch Kompetenzüberschreitung und Installierung eines rechtswidrigen Zustandes sich doch als völlig unfähig, unwissend und möglicherweise kriminell erwiesen. Muss man mit so jemandem verhandeln über Aufhebung eines rechtswidrigen Zustandes, den das Jugendamt ja gar nicht aufheben kann, sondern nur das Gericht?

Mit so Leuten verhandele ich nicht, ist eine Frage der eigenen Psychohygiene. Da kann doch nur die Sorgeberechtigte helfen, indem sie das Kind abholt oder eben ein Anwalt/Familiengericht. Und - es ist Eile geboten. Denn je länger auch so ein illegaler Zustand währt, desto schwieriger ist es, ihn abzustellen.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
demut123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke euch. Habe kommende Woche einen Termin beim Jugendamt in Berlin und hoffe mehr zu erfahren. Ich war aufgrund der Situation leider fuer drei Monate arbeitsunfaehig und bin erst seit ca. zwei monaten wieder Berufstaetig. Also alles gut soweit. Trotzdem muss ich mich auch erst finanziell wieder sanieren, was nicht lange dauern duerfte. Fuer das Kind waere jedoch gut gesorgt.

Um noch etwas Licht in die Situation mit der Kindsmutter zu bringen: Sie wollte auch aus dem Sueden weg und da ich plane in Berlin zu bleiben, lag es nahe das sie dort sich ihr Leben wieder aufbaut, so dass beide Elternteile in der selben Stadt sind und wir uns auch Aufgaben eventuell teilen koennen. Waehrend das Kind jedoch hauptsaechlich unter meiner Obhut stehen wuerde und auch bei mir ein Zimmer hat und in wohnhaft ist. Es war ja nie meine Absicht das Kind irgendjemandem vor zu enthalten, sondern mich bestmoeglich zu kuemmern, daher selbe Stadt, fester Arbeitsplatz ohne Reisen in der Stadt etc.

Danke nochmal. Ich werde darueber informieren wie es weiter geht.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

Das klingt doch alles sehr vernünftig. Nur, Ihr habt ein Problem: wie das Kind schnell bei der Oma raus bekommen? Dazu hab ich oben was geschrieben. Nochmals: der jetzige Zustand ist absolut illegal. Aber je länger zugewartet wird, desto legaler wird er.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
das Jugendamt hat durch Kompetenzüberschreitung und Installierung eines rechtswidrigen Zustandes sich doch als völlig unfähig, unwissend und möglicherweise kriminell erwiesen
Hat es das wirklich? Das kan ich da nicht unbedingt herauslesen. Ich habe das jetzt alles mehr so verstanden:

Vater hat keine Zeit für das Kind, wegen des Umzugs.
Mutter ist (vorübergehend) erziehungsunfähig.
Kind wird im Einvernehmen aller bei Oma untergebracht.
Oma will das Kind nicht mehr abgeben.
Oma schaltet das Jugendamt ein.
Jugendamt schlägt eine Beinbehaltung der Betreuung durch Oma vor.

Ich habe nichts davon gelesen, dass bisher irgendwas gegen den Willen der sorgeberechtigten Mutter passiert ist oder der Vater übergangen wurde. Die "Entscheidung" des Jugendamtes erfolgte offenbar erst nach der einvernehmlichen Unterbringung des Kindes bei der Oma und kann auch ganz einfach nur ein Vorschlag gewesen sein. Von "Obhut" schreibt der TE zwar was, wobei das nicht unbedingt die uneinvernehmliche Inobhutnahme sein muss, an sie sich im Normalfall der Sorgerechtsentzug anschließt. Wenn das alles gegen den Willen der Mutter lief, muss man sich fragen, warum diese sich bisher nicht gerichtlich/polizeilich gewehrt hat. Das Jugendamt ist da ganz einfach der falsche Ansprechpartner und kann das Kind nicht gewaltsam aus der Wohnung der Oma holen. Höchstens könnte das Amt vermitteln und beim Scheitern auf die Möglichkeit verweisen, sich polizeiliche/gerichtliche Hilfe zu holen.

Wo soll denn dann die Rechtswidrigkeit liegen? Bei dem Unterlassen des Hinweises auf die weiteren Vorgehensmöglichkeiten? Dazu sehe ich nicht unbedingt eine Verplfichtung. Schon gar nicht, wenn der Vater einen Nervenzusammenbruch hatte, die Mutter unbestritten erziehungsunfähig ist und sich nicht explizit gegen eine Unterbringung bei der Oma stellt. Sowieso nicht
Über die mögliche Strafbarkeit der Mitarbeiter beim JA würde ich auch schon aus taktischen Gründen gar nicht nachdenken wollen, wenn man bedenkt, wer bei einem womöglich bald anstehendem Gerichtsverfahren unbedingt gehört werden wird.

quote:
Muss man mit so jemandem verhandeln über Aufhebung eines rechtswidrigen Zustandes, den das Jugendamt ja gar nicht aufheben kann, sondern nur das Gericht?

Eben, der Zustand kann und konnte nicht durch das Jugendamt aufgehoben werden. Eingetreten war der Zustand so wie ich das verstanden habe schon vor der Einschaltung des Jugendamtes. Deswegen sehe ich da gar keine Verantwortung beim JA. Das einzige Verschulden könnte darin liegen, dass die Oma in Ihrer zweifelhaften Rechtsauffassung bestärkt wurde. Ändern muss sich dadurch aber sowieso nicht.

Ich wollte auch nicht, dass die Eltern zum JA gehen, um dort zu verhandeln. Ich bin der Meinung, dass man sich dort anhören soll, was konkret an der Erziehungsfähigkeit der beiden bemängelt wird und was nach Ansicht des Jugendamtes gegen eine Mitnahme des Sohnes sprechen würde. Das Jugendamt könnte im Rahmen einer richtigen Inobhutnahme inklusive Gerichtsverfahren nämlich noch Ärger machen. Dieses Risiko minimiert man, wenn man dahingehende Absichten und Einwände frühzeitig kennt.
Abgesehen davon kann bei dieser Gelegenheit auch die gemeinsame Sorge erklärt werden.

Aber gut, eine Beratung beim Anwalt wird wohl nicht schaden.


quote:
Das alleinige Sorgerecht hatte immernoch die Mutter, welche zu diesem Zeitpunkt aber unfaehig war sich zu kuemmern.

Aber jetzt nicht mehr?
Und nochmal zum Verständnis:
Es gab bisher kein Gerichtsverfahren, sorgeberechtigt ist also allein die Mutter?
Kind ist jetzt 6 Jahre alt?

Eigentlich kann die Mutter (oder Sie nach Sorgeerklärung) auch einfach das Kind beim Kindergarten oder der Schule abholen und gut ist.
Uneigentlich ist eben zu befürchten, dass das Jugendamt dann eine wirkliche Inobhutnahme anstrengt.

-- Editiert Hafendame am 12.11.2014 18:55

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#10
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

@Hafendame: wobei dann berücksichtigt werden muss, dass das JA in Berlin nach dem Umzug zuständig wäre.Also : Mutter Kind abholen lassen ( am besten zusammen mit dem Vater) und sofort nach Berlin fahren und im vorbereiteten Zimmer unterbeingen. Ebenfalls schnellstens Kind ummelden (das sollte die Sorgeberechtigte tun) und nach der sicherlich unvermeidlichen Gesprächsaufforderung des öetlichen Jugendamtes kooperativ und verständnisvoll mit denen pkaudern. Keine Aussagen zur Erziehungsfähigkeit der Mutter, keine Erläuterung der eigenen Krankengeschichte - warum deine eigene Mutter sich da so reingesteigert hat weisst du halt auch nicht.

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38486 Beiträge, 14014x hilfreich)

@ quiddje: völlig richtig, was Du da schreibst. Und wenn das mit der Herausgabe des Kindes nicht klappt, dann ist sofort der Anwalt fällig. Denn (ich wiederhole mich, da hafendame das wohl nicht kapieren will), das Jugendamt kann nicht allein gegen den Willen des Sorgeberechtigten entscheiden, wo ein Kind lebt. Das ist rechtswidrig.

wirdwerden

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#12
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Ich empfinde das als ein wenig frech, jetzt zu behaupten ich hätte hier irgendwas nicht kapiert. Hier hat auch niemand behauptet, dass das JA im Alleingang entscheiden kann, wo das Kind lebt. Ich habe nur mehfach zum Ausdruck gebracht, dass ich einen vom JA angestrengten Sorgerechtsentzug befürchte, falls die Eltern jetzt überstürzt handeln wollen. Es will doch wohl niemand bestreiten, dass das JA dazu befugt und theoretisch auch verpflichtet ist. Nie habe ich oder sonst jemand behauptet, dass das dann nicht ordnungsgemäß mit Einschaltung des Gerichts und Eilverfahrens möglich sei.

Dabei würde ich auch nicht unbedingt darauf vertrauen, dass dann dem jetzigen JA die Hände gebunden sind, sobald das Kind in Berlin ist. Dieses JA war zuletzt zuständig, weil das Kind seinen Aufenthalt dort hatte. Erlischt diese Zuständigkeit sofortig in dem Moment, in dem das Kind dort herausgeholt wird, aber noch keinen neuen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat? Darauf würde ich nicht vertrauen und befürchten, dass das jetzige JA sehr wohl noch eine Inobhutnahme anstrengen kann, wenn gerade durch die Wegschaffung von der jetzigen Pflegestelle hin in eine fremde Stadt die Kindeswohlgefährdung begründet wird.
Die Mutter ist nicht erziehungsfähig, der Vater womöglich auch nicht oder jedenfalls nicht sorgeberechtigt und das Kind soll in einer "Nacht-und-Nebel"-Aktion von der Oma entgegen der vorher (beim JA) getroffenen Vereinbarung weggeholt werden. Das wäre rein formal natürlich nichts rechtswidrig, womöglich aber rechtsmissbräuchlich. Ich will ja auch nicht sagen, dass das Kindeswohl da gefährdet sein muss. Ich halte es nur für nachvollziehbar, wenn bei diesen Eckpunkte beim JA der Eindruck entsteht, dass da eine Gefährdung sein könnte und man zumindest einstweilig lieber den Pflegestatus bei der Oma beibehalten sollte.
Ähnliches dürfte auch für bekanntermaßen üblerastete Jugendämter in Berlin gelten. Wenn dort ein "Notruf" vom alten JA eingeht und dieser Befürchtungen geschildert werden, ist das Kind vielleicht auch in Berlin sehr schnell in Obhut genommen und bis zur abschließenden Klärung wieder bei Oma untergebracht. Entgegen der Meinung von wirdwerden ist das bis hierhin auch vollkommen legal. Das JA (egal welches) müsste nur nach der gewaltsamen Wegholung den Antrag beim FG stellen.

Das JA kann bisher schon allein deswegen nicht rechtswidrig gehandelt haben, weil es ganz einfach überhaupt nicht gehandelt hat und zumindest meiner Meinung nach auch nicht dazu verpflichtet war. Dabgab es keinen Verwaltungsakt, keinen Gerichtsantrag oder keine sonstwie mit Zwang behaftete Maßnahme, die auf Rechtmäßigkeit überprüft werden könnte. Der bisherige Ereigenisverlauf wurde überhaupt nicht durch da JA beeinflusst. Die Situation ist jetzt genau so, wie Sie es vor der Einschaltung des JA auch schon war.
Die sorgeberechtigte Mutter hat das Kind freiwillig zu der Oma gebracht. Das Problem besteht einzig und allein in der Weigerung der Oma, das Kind jetzt wieder herauszugeben. Dagegen kann das JA aber außer einer unverbindlichen Stellungnahme nunmal nichts machen, solange das Kind nicht bei der Oma gefährdet ist. Das Jugendamt hätte (genau wie Mutter oder Vater aber auch) lediglich die Möglichkeit gehabt, einen Gerichtsantrag zur Änderung des Sorgerechts zu stellen. Warum solte das aber getan werden, wenn die sorgeberechtigte Mutter kein Rechtsschutzbedürfnis hat? Das für die Mutter beste Ergebis eines Sorgerechtsverfahrens wäre das alleinige Sorgerecht gewesen, welches Sie aber schon unlängst hat. Das bringt nur wenig, wenn Oma das ignoriert und faktische Gewalt über das Kind hat.

Was hätte das JA denn tun sollen? Der einige Vorwurf der gemacht werden kann, ist höchstens die schlechte Beratungqualität. Wie gut oder schlecht die Beratung war, können wir hier aber nicht wissen. Wir wissen auch nicht, was die Mutter beim JA überhaupt für Wünsche geäußert hat oder inwiefern Sie sich deutlich gegen der Verbleib des Kindes bei Oma ausgesprochen hatte.
Über sowas würde ich doch erstmal genauer nachdenken, bevor ich Strafanzeigen ins Spiel bringe. Erkennbar schwachsinnige Anzeigen gegen Behörden werfen immer ein anz schlechtes Licht auf Eltern und deren Geisteszustand.

Wenn die Mutter (Vater nicht sorgeberechtigt) jetzt das Kind haben möchte, muss Sie sich dieses eben gewaltsam holen. Eventuell mit polizeilicher Unterstützung oder nach ausdrücklicher gerichtlicher Anweisung, die es meines Erachtens aber gar nicht braucht. Eventuell empfiehlt sich das Einreichen einer Schutzschrift bei den zuständigen Amtsgerichten, um die Unannehmlichkeiten eines Eilverfahrens einzudämmen, bei dem ansonsten Oma und JA am längeren Hebel wären.
Und wenn die Mutter im Vorfeld Zweifel an ihrer Erzishungsfähigkeit oder eine Kindeswohlgefährdung ausräumen möchte, den Eindruck einer übereilten Aktion vermeiden möchte und mögliche Einwände des JA kennen möchte, halte ich eben eine Berarung beim JA angebracht.

Ist aber natürlich jedem selbst überlassen, wie er da vorgeht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
demut123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja, wir werden natuerlich nicht das Kind in einer Nacht und Nebel Aktion wegzerren, das wuerde ich dem Kleinen nicht antun wollen. Ich strebe eine Uebernahme zu den Sommerferien an, damit er die vierte Klasse dort fertig machen und sich ordentlich verabschieden kann. Hier hat er dann noch zwei Jahre Zeit bevor es auf eine weiterfuehrende Schule geht.
Wir sind kommende Woche beim Jugendamt und werden versuchen das geteilte Sorgerecht umzusetzen. Einen Anwalt suche ich gerade noch um uns beim weiteren Vorgehen zu unterstuetzen. Die Kindsmutter hatte dem Aufenthalt bei der Oma vorerst zugestimmt, aber nur voruebergehend, bis der Umzug fertig ist. Diese schwache Situation in der Unterstuetzung von der Familie noetig war, hat die Oma ausgenutzt. Nun wird die Kindsmutter das Jugendamt informieren das sie moechte das das Kind beim Vater ist. Wir werden sehen...

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