Familien recht

2. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
tobias1189
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Familien recht

Folgender Sachverhalt.
Ein Besucher stellt eine Tasche in ein Kinderzimmer ab wo Tabletten drinne sind. Die Mutter bringt ihr Kind ins Bett und kontrolliert das Zimmer nicht ob die Tasche drinne ist.

Nun steigt das Kind aus und nimmt diese Tabletten. ist der Besucher alleine Schuld oder hat die Mutter Mitschuld?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 266x hilfreich)

Der Besucher.
Die Mutter darf die Tasche nicht untersuchen.

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#2
 Von 
Besserweiß
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 266x hilfreich)

Der Besucher.
Die Mutter darf die Tasche nicht untersuchen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
tobias1189
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Besucher ist ihr bester Freund und sie weiss das in dieser Tasche die tabletten liegen. Macht das ein Unterschied? Es geht mir darum ob sie nicht Mitschuld hat weil sie nicht kontrolliert hat das gefahren Quellen weggeräumt werden oder keine fremdeinwirkung Stattfinden kann.

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#4
 Von 
tobias1189
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Besucher ist ihr bester Freund und sie weiss das in dieser Tasche die tabletten liegen. Macht das ein Unterschied? Es geht mir darum ob sie nicht Mitschuld hat weil sie nicht kontrolliert hat das gefahren Quellen weggeräumt werden oder keine fremdeinwirkung Stattfinden kann.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40953 Beiträge, 14441x hilfreich)

Sie hätte die Tasche ja aus dem Zimmer nehmen können. Muss sie ja nicht untersuchen. Wie alt ist das Kind?

wirdwerden

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#6
 Von 
tobias1189
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Kind ist 6 Jahre und hat eine geistige Behinderung diagnostiziert und kann keine Gefahrenquelle einschätzen. Hätte die Mutter da nicht besonders Vorsichtsmaßnahmen ergreifen müssen?. Es geht auch an Steckdosen dran und malt Wände an. Als Nebeninfo.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40953 Beiträge, 14441x hilfreich)

Um was für ein Verfahren geht es eigentlich? Wer soll denn wo was zu vertreten haben?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(37417 Beiträge, 6267x hilfreich)

Zitat (von tobias1189):
Es geht mir darum ob sie nicht Mitschuld hat weil sie nicht kontrolliert hat das gefahren Quellen weggeräumt werden oder keine fremdeinwirkung Stattfinden kann.
Ja, kann sein. Oder auch nicht.

-Was ist dem Kind passiert?
-Wer streitet sich jetzt mit wem?

Zitat (von tobias1189):
Ein Besucher stellt eine Tasche in ein Kinderzimmer ab wo Tabletten drinne sind.
Der beste Freund der Mutter weiß, was mit dem Kind los ist. Gab es für den Freund überhaupt einen Grund, eine Tasche (wo Tabletten drinne sind) im Kinderzimmer abzustellen? :???:

Dass Kinder ohne geistige Behinderung auch mal an Steckdosen gehen und auch Wände anmalen, hast du schon gehört?
Was befindet sich denn überhaupt im Kinderzimmer, was nicht eine Gefahrenquelle oder Neugierobjekt für dieses Kind sein könnte?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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