Hallo, ich habe folgendes Problem.
Ich habe im Nov. 04 für meine Tochter (18) Kindergeld beantragt, da sie eine eigene Wohnung bezog und die Mutter über ihre Anwältin mitteilen ließ, dass sie nicht leistungsfähig sei. Mein Sohn (22) wird ebenfalls von mir zu 100% unterhalten.
Ich habe meine Tochter in 05 immer wieder gefragt, ob und wenn ja wieviel sie von ihrer Mutter bekommt. Sie hat immer geantwortet - nichts. Nun bekomme ich einen Bescheid von der Familienkasse, dass meine Tochter angegeben hat, dass ihre Mutter mehr Unterhalt leistet als ich und das bezahlte Kindergeld von 2400 € zurückzuzahlen sei. Es ist einfach falsch, dass sie überhaupt etwas bekommen hat oder sogar mehr als die 4400 € von mir. Hilfe was kann ich tun? Wie gehe ich am besten vor?
Allen Antwortern herzlichen Dank.
-- Editiert von saitist am 26.02.2006 06:20:54
Familienkasse - Rückzahlungsforderung Kindergeld
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Danke. Und was ist, wenn die Damen einen fiktiven Betrag nennen, der angeblich in bar ausbezahlt wurde?
-- Editiert von saitist am 26.02.2006 13:33:31
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@ Groellheimer
Da meine Tochter im letzten Jahr ab Februar jobte und im Oktober eine Ausbildung begonnen hat, in der sie ca 540 Euro netto verdient, habe ich die Unterhaltzahlungen angepasst. Sie hat von mir immer den Differenzbetrag zu 600 Euro bekommen.
-- Editiert von saitist am 27.02.2006 06:19:05
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Sorry, deine Rechnung verstehe ich nicht wirklich. Die 90 Euro sind nur abzugsfähig, wenn das Kind bei einem Elternteil lebt - meine Info.
Ihr Bedarf liegt bei 640 - 154 = 486 Betrag der Eltern wenn keine Vergütung anrechenbar wäre. 486 - 540 = - 54. Nach meiner Rechnung und ich bin bisher von 600 Gesamtbedarf ausgegangen hat sie Anspruch auf 60 bzw. 100 Euro Unterhalt gesamt. Oder??
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Genau. Aber wenn nun ein Minusbetrag herauskommt? Steht ihr dann trotztdem das ganze Kindergeld zu oder nur der Anteil bis zum erreichen der 640 Euro?
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@Chavah
Lies mal hier http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/duesseldorfertabelle.php nach unter Punkt 8 der Anmerkungen. Ausbildungsbedingte Kosten dürfen abgezogen werden, wenn nach Alterstufe 4 der Tabelle bezahlt wird. Das Kind lebt also bei einem Elternteil. Ein eigener Hausstand wird nicht berücksichtigt, da hier der Regelsatz von 640 gilt.
Irgendwie habe ich die Sache mit dem Kindergeld anders eingeordnet. Ihr seit der Meinung Kindergeld ist eine direkte Unterhaltzahlung des Staates an Kinder und ich bin der Meinung Kindergeld ist ein steuerlicher Entlastungsbetrag für Eltern. Wenn ihr Recht habt, wundert mich, dass das Kindergeld ab dem 18 Lebensjahr nicht automatisch an die Kinder ausbezahlt wird und das Kind den Antrag zu stellen hat. Bei BAB ist es so. Bei Bafög genauso. Na was meint ihr dazu?
-- Editiert von saitist am 28.02.2006 05:54:10
-- Editiert von saitist am 28.02.2006 05:55:16
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