Familienkasse lehnt Ehrenamtlichen Helfer für Flüchtlinge ab

14. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)
Familienkasse lehnt Ehrenamtlichen Helfer für Flüchtlinge ab

Hallo,
der Sachverhalt:
Als ehrenamtlicher Helfer für Flüchtlinge habe ich seit ca. 3 Jahren regen Schriftverkehr mit einer zuständigen Familienkasse. Anträge auf Kindergeld, Weitergewährung für vollj. Kinder, Überleitung nach Ende der Vormundschaft, usw. Meine Vollmacht von allen Personen, denen ich helfe, liegt bei der FK vor. Alles wurde bisher bearbeitet, auch durch tel. Rückfragen stets als Bevollmächtigter im Ehrenamt akzeptiert.
Aktuell:
Ich habe für eine Mutter Kindergeld für ihre mdj. Kinder beantragt, die ab 02/2019 ihre Flüchtlingsanerkennung erhielten.
Es erfolgte von der FK eine Ablehnung, einziger Grund: die Aufenthaltserlaubnis der ABH lautete irrtümlich noch *Erwerbstätigkeit nicht gestattet*. Das wurde schnell durch die ABH geheilt, die Erwerbstätigkeit ist gestattet, die Personen sind auch seit 02/2019 Leistungsbezieher nach SGB II.
Gegen die Ablehnung habe ich fristgerecht und mit der Vorlage der korrekten AE Einspruch erhoben.

Nun erhalte ich (an meine Privatadresse) ein Schreiben der FK zum Einspruchsverfahren, wonach ich NICHT berechtigt wäre, Hilfeleistung in Angelegenheiten des steuerlichen Kindergeldes zu geben.
Man nimmt an, dass ich diese Hilfestellung mit dem Ziel, diese Tätigkeit in gleicher Art zu wiederholen...oder zum dauernden Bestandteil meiner selbständigen Beschäftigung zu machen.
Das wäre auch dann der Fall, wenn ich nur für 1 Person solche Hilfeleistung über einen längeren Zeitraum erbringe.
Ich dürfe das für Angehörige tun gem. § 6 Nr.2 StBerG im Sinne von § 15 AO unter best. Voraussetzungen.
Man geht richtig davon aus, dass ich nicht verwandt bin mit diesen Personen.

Ich soll also nun nachweisen, dass ich befugt bin, für diese Mutter solche Hilfeleistung... zu erbringen.

Frage: Da ich das nicht nachweisen kann, da ich weder geschäftsmäßige Betreuung noch irgendwelche steuerliche Hilfeleistung erbringe, WAS kann ich tun?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32188 Beiträge, 5657x hilfreich)

Oh, sorry, ich schätze, das gehört ins Forum Sozialrecht---
bitte verschieben.
Danke

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Vielleicht hab ich was überlesen. Aber, warum lässt Du nicht die Betroffenen selbst unterschreiben? Oder gründest einen Verein, gemeinnützig, findest einen Juristen mit Befähigung zum Richteramt, der seinen Kopf hinhält, und berätst dan unter diesem "Regenschirm?"

Wie ist bei Dir eigentlich die Haftungsfrage geregelt, bist Du versichert? Bitte verstehe mich richtig, ich finde es super, wenn sich Menschen ehrenamtlich engagieren. Aber im juristischen Bereich wird das Eis ganz dünn, glaub es mir einfach mal.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 14.04.2019 13:51

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